Henschel / Urich Sass / Streit Bericht von Simone Heller + Martin Klingner

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Jüdischer Friedhof in Hamburg Ohlsdorf

Bericht von Simone Heller Rechtsanwältin und Martin Klingner Rechtsanwalt, Hamburg Bericht über das Ergebnis unserer Recherchen

 

PDF Bericht Simone Heller Rea + Martin Klingner

I. Auftrag

Bei unseren Recherchen hatten wir uns auf zwei Fragen konzentriert, nämlich 1. ob noch Ansprüche auf Entschädigung für die „Arisierung“, d.h. den Zwangsverkauf des Unternehmens „Henschel Film & Theater-Konzern“ unter Wert bestehen könnten und 2. ob noch Ansprüche auf Entschädigung für Grundstücke der Familien Urich-Sass und Henschel, die diese vor ihrer Flucht aus Deutschland in den Jahren  . . .  besaßen bestehen könnten.

II. Dokumente

Unseren Recherchen lag vor allem die Magisterarbeit von Herrn Jan Johannsen, „Arisierungen von Kinos in Hamburg“ zugrunde. . .

Wir nennen diese Arbeit im folgenden „Magisterarbeit“ . . .

. . . zu diesem Zeitpunkt (Mai 1932) hatte das Unternehmen Verhandlungen mit der „Universum Film Aktiengesellschaft“ (Ufa) über eine Fusion (?) geführt. Geplant war, 7 Kinos des „Henschel Film & Theater-Konzerns“ in eine gemeinsame Gesellschaft mit der Ufa einzubringen und diese für die Dauer von zehn Jahren gemeinsam zu betreiben. (?)

Wir nennen dieses Dokument im folgenden „Ufa-Bericht“.

 Schließlich haben wir in Aktenbestand des „Hamburger Staatsarchives“ nach Informationen über den „Henschel Film & Theater-Konzern“, den Verkauf des Unternehmens, das Schicksal von Grundstücken der Familien Henschel, Urich-Sass und Streit sowie Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland an diese Familien nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gesucht.

In dem Staatsarchiv werden seit ca. 300 Jahren Akten der Hamburger Regierungen und andere wichtige Dokumente, die die Geschichte der Stadt betreffen gesammelt und größtenteils der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

III. Vorgehensweise

Jan Johannsen hatte in seiner Magisterarbeit bereits viele juristische Themen, u.a. zur Frage der Entschädigung nach Kriegsende bearbeitet. Wir haben seine Angaben anhand der Akten des Staatsarchives teilweise nachvollzogen, vor allem aber nach Hinweisen auf die „Arisierungsverträge“ und detaillierteren Angaben zu der Entschädigung für Grundstücke des Henschel-Konzerns gesucht.

Dabei haben wir viele Quellen gesichtet und ausgewertet, die im Ergebnis nicht bei der Suche nach weiterhin bestehenden Rechtsansprüchen der Familien Urich-Sass und Streit weiterhelfen. Wir geben einige dieser Informationen dennoch in diesem Bericht wieder, weil wir annehmen, dass sie im Sinne einer Dokumentation der Familiengeschichte interessant sind.

IV. Ergebnis der Recherchen

1. Ansprüche auf Entschädigung für die „Arisierung“, d.h. den Zwangsverkauf des Unternehmens „Henschel Film & Theater-Konzerns“?

1.1. Umfang des Unternehmens vor der „Arisierung“

 Der Henschel Film- und Theaterkonzern wurde 1927 von Hermann Urich-Sass und Hugo Streit gegründet.

1932 verhandelte der Konzern mit der Ufa darüber, 7 Kinos gemeinsam zu betreiben. Noch während der Verhandlungen verstarb am 27. Januar 1933 Hermann Urich-Sass.

Daraufhin wurde der Konzern zur „Henschel Filmtheater Kommandit Gesellschaft“ mit den Erben Hermann Urich-Sass (Ehefrau Hedwig, Kinder Horst, Hanns-Jürgen und Vera) als Kommanditisten und Hugo Streit als Geschäftsführer.

Die Verhandlungen mit der Ufa wurden abgebrochen

(Magisterarbeit von Jan Johannsen, Seiten 46 bis 49)

Im Februar 1932 betrieb der Henschel Film- und Theater-Konzern (im folgenden „Henschel-Konzern“) 1932 zwölf Kinos.

Aus dem Bericht ergeben sich folgende Daten über Eigentumsverhältnisse an den entsprechenden Grundstücken und Gebäuden:

Kino

Eigentumsverhältnisse

1) Schauburg St. Pauli

Reeperbahn 1

Eigenes Gebäude auf vom Staat gepachtetem Grundstück

2) Schauburg Wandsbek

Hamburgerstr. 7

Eigenes Grundstück und Gebäude

3) Schauburg Barmbeck

Dehnhaide 91/95

Eigenes Grundstück und Gebäude

4) Schauburg Hammerbrook

Süderstr. 73/77

Eigenes Gebäude, Pachtgrundstück

5) Schauburg Hauptbahnhof

Mönckebergstr. 8

gemietetes Gebäude

6) Schauburg Hamm

Hammer Landstr. 12/14

gemietetes Gebäude

7) Schauburg Nord

Fuhlsbüttler Str. 165

gemietetes Gebäude

8) Schauburg Altona

keine Angaben

9) Schauburg Uhlenhorst

keine Angaben

10) City-Theater

keine Angaben

11) Gloria-Palast (oder –Theater) Harburg

keine Angaben

12) Union-Theater Harburg

keine Angaben

Der Bericht enthält nur zu den sieben erstgenannten Kinos nähere Angaben, offensichtlich, weil nur diese in eine gemeinsame Betreiber -Gesellschaft mit der UfA eingebracht werden sollten.

(Ufa-Bericht, S. 5 ff)

Im Ufa-Bericht wird erwähnt, dass der Henschel-Konzern neben seinen Einnahmen aus dem Betrieb der Lichtspieltheater noch über erhebliche Einkünfte aus dem Betrieb von Ballhäusern und aus der Bewirtschaftung von Grundstücken verfügte. (S. 2)

Die Einnahmen aus dem Betrieb der Kinos hätten sich jedoch seit 1929 erheblich verringert, so dass im Februar 1932 Bankschulden in Höhe von 500.000 Reichsmark (RM) bestünden. (S. 2 und 7)

Ein weiteres Kino, das Apollo-Theater in der Süderstraße 56, taucht in dem Ufa-Bericht nicht auf. Es wurde ebenfalls vom Henschel-Konzern auf eigenem Grundstück betrieben. (Magisterarbeit, S. + Staatsarchiv)

In einem Schreiben von Rolf Arno Streit vom 21. September 1949 führt dieser in einer Liste die Kinos auf die seinem Vater Hugo Streit als Inhaber der Henschel Film und Theater KG gehört hätten.

In dieser Liste fehlt das City-Theater und es wird ein weiteres anderes Kino genannt, die Schauburg Barmbek Nord (ohne Angabe einer Adresse).

(Staatsarchiv Bestandsnummer 213-13, Signatur Z 1847)

Gloria-Theater

1.2. Ablauf der Arisierung

Am 21.07.1933 (Gesellschaftsvertrag) gründeten Paul Romahn und Gustav Schümann, die Angestellte des Henschel-Konzerns waren, die „Schauburg GmbH“. Diese übernahm bereits im Sommer 1933 die Kinos. (Magisterarbeit, S. 52)

Am 16. September 1935 schloss Hugo Streit im Namen der Henschel KG einen Vorvertrag über den Verkauf der zu diesem Zeitpunkt noch in deren Besitz befindlichen acht Kinos an Romahn und Schümann ab. Der endgültige Kaufvertrag wurde am 9. November 1935 unterzeichnet. (Magisterarbeit, S. 54)

Es gibt keine klaren Angaben über den Kaufpreis. Er wurde offensichtlich in Raten gezahlt. Für das Jahr 1938 ist eine Verkaufsrate von RM 215.000,- überliefert und „die Devisenstelle vermerkt am 27. August 1938 eine Restforderung …. von RM 350.000,-. Für den Januar 1939 erhielt sie eine Rate von RM 5.000,- und für den Februar 4.000,- RM….“

Für das ganze Jahr 1939 war eine Gesamtrate von 39.000,- RM vorgesehen. Für das erste Quartal 1940 wurden 17.449,99 verzeichnet. die gleiche Summe wurde auch am 31. März 1941 und am 31. Dezember 1941 fällig. Für das Jahr 1942 verblieb ein Rest von 26.998,30 RM.

Im Wiedergutmachungsverfahren vor dem LG HH bezifferte Franz Jäger die Gegenleistung für den Verkauf der Kinos auf RM 726.000,-.“

(Magisterarbeit, S. 55 f)

Anmerkung: Franz Jäger war ein Steuerberater, der bereits in den 30er Jahren für die Familien Streit und Urich-Sass tätig gewesen war.

Romahn und Schümann übernahmen nicht alle Kinos des Henschel-Konzerns. Den Gloria-Palast in Harburg übernahm die Ufa.

Das Apollo-Theater betrieb 1938 eine Anna Herms. (Magisterarbeit, S. 56)

Aus den von uns ausgewerteten Quellen ergibt sich, dass die Grundstücke des Henschel-Konzerns, auf denen dieser die Kinos teilweise betrieb, mit großer Wahrscheinlichkeit nicht an Romahn und Schümann verkauft wurden. Hierauf werden wir unter Punkt III.2. dieses Berichtes eingehen.

Einige Details über die „Arisierung“ ergeben sich aus Akten der Stadt Hamburg (Staatsarchiv: Bestandsnrn. 311-2 C, Sign. DVIC 4dIID 22a12 Bände 1 und 2) über das Grundstück Reeperbahn 1, auf dem unter anderen der Henschel-Konzern ein Theater und ein Restaurant betrieb.

In diesen Akten sind die Vorgänge aus einem Pachtvertrag zwischen der Stadt Hamburg und einer „Handels und Pachtgesellschaft mbH“ ab dem 1. Januar 1916 bis in die 30er Jahre zu finden.

In dem ursprünglichen Pachtvertrag ist eine Klausel enthalten, nach der Neubauten auf dem Grundstück sofort nach deren Ausführung unentgeltlich in das Eigentum der Stadt übergehen.

Die Handels- und Pachtgesellschaft hatte demnach ab dem 15. Januar 1926 einen Teil des Grundstücks an Hermann Urich-Sass untervermietet, der sich um die Genehmigung eines großen Kino-Neubaus auf dem Gelände bemühte.

Hermann Urich-Sass (bzw. der Henschel-Konzern) hatte für die Erlaubnis zur Errichtung des Kinos und weiterer Gebäude eine jährliche Miete von 40.000 RM zu zahlen. Seine Vermieterin, die Pacht und Handelsgesellschaft mbH, trug zu den Kosten in keiner Weise bei.

Die Hamburger Verwaltung erteilte am 10. April 1926 die Erlaubnis zum Bau des Kinos mit 1.600 Sitzplätzen, eines Restaurants und einiger Läden.

Zur „Arisierung“ enthält Band 2 der Akten folgende Informationen:

Am 20. Dezember 1935 wird die Pächterin (Handels- und Pachtgesellschaft mbH) in eine Kommanditgesellschaft (Belger & Thiem KG) umgewandelt.

Die Akte enthält dann erst wieder interessante Daten aus dem Jahre 1938, die die „Arisierung“ betreffen.

Herr Bürgermeister Velthuysen möchte laut einem Vermerk vom 24.10.1938 festgestellt wissen, ob die Mieter des Stadtgrundstückes Reeperbahn 1 arisch sind. Laut dem Vermerk ist Mieterin die Belger & Thiem KG, die drei Untermieter hat. Als einer dieser Untermieter wird der Henschel Film- und Theater-Konzern (Schauburg St. Pauli) genannt.

Mit Schreiben vom 6. Dezember 1938 legt die Belger & Thiem KG der Hamburger Gemeindeverwaltung daraufhin eine Erklärung der „Schauburg-Lichtspieltheater-Gesellschaft, Romahn und Schümann“ vom 5. Dezember 1938 folgenden Inhalts vor:

Hierdurch teilen wir Ihnen auf ihre Anfrage mit, dass wir Arier sind. Wir sind beide Parteigenossen und SA-Angehörige. Unsere Firma ist ein arisches Unternehmen.“

Am 20. Dezember 1938 teilt der Gauwirtschaftsberater der NSDAP der Gemeindeverwaltung mit, die Firma Henschel Film- und Theater-Konzern KG sei jüdisch.

Persönlich haftender Gesellschafter ist der Jude Hugo Streit. Kommanditisten sind Wwe. Hermann Urich-Sass mit 4 Kindern. diese Firma hat ihren Sitz Lange Mühren 9 nicht mehr ….. Dort befindet sich lediglich noch die Firma Henschel Grundstücksverwaltungen. Die Filmtheatergesellschaft soll aufgelöst sein. ……. Wie im Grundstück Lange Mühren 9 festgestellt wurde, lassen sich dort nur noch sehr selten sehen. Die Türen sind fast immer verschlossen. Bei der Grundstücksverwaltung soll es sich lediglich um Verwaltung eigener Grundstücke handeln.“

Mit Schreiben vom 19. Januar 1939 teilen Belger & Thiem der Gemeindeverwaltung eine weitere Stellungnahme der Schauburg Lichtspieltheatergesellschaft Romahn und Schümann mit.

Darin heißt es:

Es ist richtig, dass die Firma Henschel-Filmtheater-Kommanditgesellschaft, Hamburg, Lange Mühren 9, welche soweit wir wissen, im Handelsregister immer noch nicht gelöscht ist, ein jüdisches Unternehmen war. Wir haben aber mit dieser Firma nichts zu tun und sind auch in keiner Weise von ihr abhängig.

Seit dem 1. September 1933 hatten wir (Romahn und Schümann d. Verf.) den grösseren Teil der von der Firma Henschel-Filmtheater KG vorher betriebenen Filmtheater gepachtet und am 1. Januar 1936 auf Verlangen der Reichsfilmkammer im Zusammenhang mit der für alle deutschen Kulturunternehmen durchgeführten endgültigen Arisierung käuflich erworben.“

Ferner heisst es, die Kaufverträge seien der Gauleitung der NSDAP zur Genehmigung vorgelegt worden. Diese habe am 30. November 1935 bestätigt, dass sie einwandfrei seien.

Am 30. Januar 1939 teilt die Belger und Thiem KG der Gemeindeverwaltung mit, dass Romahn und Schümann nun auch ausdrücklich anstelle der Henschel KG in den Untermietvertrag über das Kino an der Reeperbahn 1 aufgenommen werden würden.

Aus anderen Akten des Staatsarchives ergibt sich, dass hinsichtlich des Überganges des Henschel-Konzerns auf Romahn und Schümann zwei Verträge vom 8. und 9. November 1935 geschlossen wurden.

(Bestandsnummer 213-13, Signatur Z 206)

Leider konnten wir diese Verträge trotz intensiver Recherchen nicht finden.

Die „Henschel Film & Theater KG“ wurde erst nach der Auswanderung der Familien am 12. Februar 1941 von den Nazis „von Amts wegen“ aus dem Handelsregister gelöscht.

(Staatsarchiv, Bestandsnummer 213-13, Signatur Z 1847)

1.3. Entschädigung nach Kriegsende

Nach Kriegsende schlossen die Familien Urich-Sass und Streit am 16. Juni 1950 vor dem Landgericht Hamburg einen Vergleich, nach dem von dem noch bestehenden Firmenvermögen der „Schauburg Lichtspieltheater Gesellschaft“ je 1/3 an Romahn/Schümann, 1/3 an die Familie Streit in Brasilien und 1/3 an die Familie Urich-Sass in Mexiko ging bzw. sie zu je einem Drittel stille Teilhaber der Firma werden konnten.

Wahrscheinlich im Rahmen des Vergleichs wurden Grundstücke in Husum, Flensburg, Wyk auf Föhr und Ahrensburg übertragen, die vorher nicht im Besitz des Henschel-Konzerns gewesen waren. (Magisterarbeit, S.66)

Die meisten Dokumente, in denen dieser Vergleich niedergelegt ist, konnten wir in den Akten des Staatsarchives finden.

Laut dem Gerichtsprotokoll vom 16. Juni 1950 wurde er zwischen

1. Hugo Streit

2. Hedwig Urich-Sass

3. Vera Karoline Urich-Sass de Feistmann

4. Horst Urich-Sass

5. Hans Jürgen Urich-Sass

6. Rolf Arno Streit

7. Carl Heinz Streit

und

1. Paul Romahn

2. Gustav Schümann

abgeschlossen.

Die Regelungen des Vergleichs waren in acht Verträgen bzw. Dokumenten niedergelegt, die die Parteien außergerichtlich verfasst hatten.

(Staatsarchiv, Bestandsnummr 213-13, Signatur Z 206)

Bei den Verhandlungen in Hamburg im November 1949 vertrat Rolf Arno Streit die Familien Urich-Sass und Streit persönlich. Er wurde von den Rechtsbeiständen Dr. Hans Dehn und dem Steuerberater Dr. Jäger beraten.

Inhaltlich wurden folgende Regelungen getroffen:

Gesellschaftsvertrag vom 30.11.1949

Die Herren Romahn und Schümann nahmen Hugo Streit und Horst Urich Sass als stille Gesellschafter zu je 1/3 in ihre Firma „Schauburg Lichtspieltheater Gesellschaft“ auf.

Hugo Streit und Horst Urich-Sass nahmen diese Aufgabe jeweils treuhänderisch für ihre Familien wahr.

Das Anlagekapital der Firma setzte sich zu diesem Zeitpunkt aus den Kinos

– Schauburg Uhlenhorst

– Schauburg Rahlstedt

– Schauburg Neustadt in Holstein

und einem Grundstück in der Adolphstrasse 22 in Hamburg zusammen.

Sowohl dieses Anlage-Kapital (dass noch nicht in D-Mark beziffert werden konnte), als auch der Reingewinn aus dem Betrieb der Kinos und der Bewirtschaftung des Grundstücks standen den Familien Streit und Urich-Sass zu je 1/3 und den Herren Romahn und Schümann zu je 1/6 zu.

Der Vertrag wurde fest bis zum 31.12.1964 abgeschlossen. Danach sollt er sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn er nicht zuvor gekündigt wurde.

Schiedsgerichtsvereinbarung vom 30.11.1949

Es wurde vereinbart, dass alle Meinungsverschiedenheiten der Gesellschafter durch ein Schiedsgericht geklärt werden sollten.

In fünf weiteren Verträgen vom 30.11.1949 wurde Eigentum an Grundstücken der Herren Romahn und Schümann auf die Familien Streit und Urich-Sass übertragen:

Hamburg, Adolphstraße 22

Romahn und Schümann übertrugen ihr Eigentum an diesem Grundstück auf die „Schauburg Lichtspieltheater Gesellschaft“.

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages wurde es dadurch zu je 1/3 Eigentum der Familien Streit und Urich-Sass.

Husum, Volquard Paulstr. 18, 20, 22, 24

Das Eigentum an diesem Grundstück wurde von Romahn und Schümann insgesamt auf die Familien Streit und Urich-Sass übertragen, nämlich an

– Hugo Streit zu 1/6

– Carl Heinz Streit zu 1/6

– Rolf Arno Streit zu 1/6

– Horst Urich-Sass zu 1/8

– Hans Jürgen Urich-Sass zu 1/8

– Hedwig Urich Sass zu 1/8

– Vera Karoline Urich-Sass de Feistmann zu 1/8

Flensburg, Moltkestr. 38

2/3 des Eigentums an diesem Grundstück übertrugen Romahn und Schümann auf die Familien Streit und Urich-Sass. An

– Hugo Streit zu 1/9

– Carl Heinz Streit zu 1/9

– Rolf Arno Streit zu 1/9

– Horst Urich-Sass zu 1/12

– Hans Jürgen Urich-Sass zu 1/12

– Hedwig Urich Sass zu 1/12

– Vera Karoline Urich-Sass de Feistmann zu 1/12

Romahn und Schümann blieben zu je 1/6 Eigentümer dieses Grundstückes.

Wyk auf Föhr, Kurhotel Seeblick, Sandwall 23 und Haus Daheim Sandwall 60

Das Eigentum an diesem Grundstück und am Inventar der Hotels übertrugen Romahn und Schümann ebenfalls in der oben genannten Weise zu 2/3 an die Familien Streit und Urich-Sass.

Ahrensburg in Holstein, Jungborn 20

Auch das Eigentum an diesem Grundstück wurde zu 2/3 an die Familien Streit und Urich-Sass übertragen. Ein Wohnrecht Gustav Schümanns an diesem Grundstück blieb bestehen.

Schlussprotokoll vom 30.11.1949

Rolf Arno Streit machte laut diesem Protokoll von einem Wahlrecht der Familien Streit und Urich-Sass zwischen den Grundstücken in Hamburg (Adolphstraße) und Husum Gebrauch und entscheidet sich für das Grundstück in Husum.

Was es mit dieser Regelung auf sich hat, bleibt unklar, weil sich das Protokoll hier auf ein weiteres Besprechungsprotokoll vom 2. November 1949 bezieht, das wir in den Akten nicht finden konnten. Evtl. ging es darum, welches der Grundstücke an die Familien Streit und Urich-Sass übertragen und welches in das Vermögen der „Schauburg Lichtspieltheater Gesellschaft“ aufgenommen werden sollte.

Außerdem trat Rolf Arno Streit in Vertretung für die Familien Rückerstattungsansprüche aus dem Verträgen vom 8. und 9. November 1935 an das Deutsche Reich ab.

Wie aus weiteren Unterlagen in den von uns gesichteten Akten hervorgeht, ging es hier um Kaufpreisraten aus den „Arisierungsverträgen“, die die Herren Romahn und Schümann nicht mehr an die Familien leisten konnten, weil der Nazi-Staat sie beschlagnahmte. Die Regelung in dem „Schlussprotokoll besagt also, dass die Familien Streit und Urich-Sass auf dieses Geld verzichteten und Romahn und Schümann das Recht einräumten, es vom deutschen Staat zurück zu verlangen.

Kopien des Gerichtsprotokolls über den Vergleich und der beschriebenen Verträge liegen diesem Bericht als

Anlage

bei.

2. Ansprüche auf Entschädigung für den Verlust von Grundstücken des „Henschel Film & Theater-Konzerns“(?) bzw. der Familien Urich-Sass und Streit

2.1 Grundstücke des Unternehmens im Jahr 1932

Über den Grundstücksbestand des Henschel-Konzerns im Jahre 1932 haben wir folgende Informationen herausarbeiten können:

Die Kinos

1) Schauburg Wandsbek, Hamburger Straße 7

2) Schauburg Barmbeck, Dehnhaide 91/95

3) Schauburg Altona, Große Bergstraße 11-15

4) Schauburg Uhlenhorst, Winterhuder Weg 106

5) Apollo-Theater, Süderstraße 56

wurden auf eigenen Grundstücken des Henschel-Konzerns betrieben.

(u.a. Antrag von Dr. Jäger im Rückerstattungsverfahren vom 30.05.1949, Staatsarchiv, Bestandsnummer 213-13, Signatur Z 1847)

Außerdem besaßen die Familien Urich-Sass und Streit noch zwei weitere Grundstücke in der Eimsbütt(e)ler Straße 9/11 und 17/19, je zur Hälfte. Es dürfte sich um Mietshäuser gehandelt haben. Kinos wurden hier nicht betrieben.

2.2. Verkauf der Grundstücke

Die Grundstücke, die der Henschel KG gehörten (je zur Hälfte den Familien Urich-Sass und Streit) und auf denen sie Kinos betrieben hatte, wurden in den Jahren 1938 und 1939 verkauft:

1) Schauburg Wandsbek, Hamburger Str. 7 am 22.4.1939 für 180.000 RM an Ernst Max Schumann (Mieter blieben Romahn und Schümann)

2) Schauburg Barmbeck, Dehnhaide 91/95, am 20.6.1939 an die OHG J. Carl Dänecke für 205.000 RM

3) Schauburg Altona, Große Bergstr. 11/15 an Marie Margarete Schumann für 100.000 RM (wurde weiter von Romahn und Schümann geführt)

4) Schauburg Uhlenhorst, Winterhuder Weg 106 am 21. Nov. 1938 für 112.500 RM

5) Apollo-Theater, Süderstr. 56, am 15. Januar 1939

(Magisterabeit, S. 60 f)

Die Grundstücke Eimsbütteler Straße 9/11 und 17/19 wurden an einen Herrn Willy Lehmann verkauft. Das Datum des Verkaufs konnten wir nicht ermitteln.

Der Verkauf erfolgte bei allen Grundstücken unter Wert und um die Auswanderung bzw. Flucht der Familienmitglieder zu finanzieren.

Die Nationalsozialisten erhoben damals seit 1931 die sogenannte „Reichsfluchtsteuer“ in Höhe von 20% des Vermögens für alle deutschen Staatsangehörigen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegten. Wurde diese nicht gezahlt, wurde das gesamte Vermögen beschlagnahmt, alle Bankkonten gesperrt usw.

Seit 1934 gab es die sogenannte „Dego-Abgabe“, die ab Juni 1938 90 % auf ins Ausland transferiertes Geld und Umzugsgut betrug.

Ab November 1938 erhoben die Nazis außerdem von jüdischen deutschen Staatsangehörigen die sogenannte „Judenvermögensabgabe“ in Höhe von 25 % des Vermögens, soweit dieses höher als 5.000 RM war.

Hierzu enthält eine Akte des Staatsarchives über ein sogenanntes „Wiedergutmachungsverfahren“ (Bestandsnummer 351-11, Signatur Abl. 2008/1 070489; siehe dazu auch Punkt … dieses Berichtes)

in Sachen Sophie Streit (als Erbin von Hugo Streit) folgende Vermerke:

Sonderabgaben

Judenvermögensabgabe

1. – 4. Rate 15.8.39 RM 53.400,-

Säumniszuschlag 29.8.39 RM 903,-

5. Rate 15.11.39 RM 13.350,-„

S. 2, Bl. 28: „ Die erste und vierte Rate der Juwa (Judenvermögensabgabe) und der Säumniszuschlag sind aus dem Erlös des Grundstücks Hamburger Str. 7 (Kino Schauburg Wandsbek, d. Verf.), Bärenallee 49 (jetzige Straßenbezeichnung Wandsbeker Marktstr. 32, Bärenallee19) gezahlt worden (Bl. 95 der Akte R 12 – 1853/38).

Dieses Grundstück, an dem der Erblasser mit 1/2 beteiligt war, wurde am 22.4.1939 für RM 180.000,- verkauft. …“

… die 5. Rate der Juwa wurde aus dem Erlös des Grundstückes Winterhuder Weg 106 (Kino Schauburg Uhlenhorst d. Verf.) gezahlt, an dem der Erblasser gleichfalls mit 1/2 beteiligt war (Bl. 93 f der Akte R 12 – 1853/38).

dieses Grundstück ist im Mai 1939 für RM 112.500,- verkauft worden. …“

2.3 Entschädigung nach Kriegsende

1) Schauburg Wandsbek, Hamburger Straße 7

In einem Rückerstattungsverfahren schlossen die Familien Urich-Sass und Streit (Hugo Streit, Hedwig, Vera Karoline, Horst und Hans Jürgen Urich-Sass) am 2. Juni 1950 einen Vergleich mit dem ehemaligen Käufer Max Schumann. Max Schumann beabsichtigte damals, auf dem Grundstück ein Kino zu errichten. Der Vergleich sah vor, dass die Familien Urich-Sass und Streit am Netto-Jahresgewinn dieses Kinos für die Dauer von 15 Jahren mit 10 % beteiligt werden oder einen Betrag von 25.000 DM erhalten.

(Staatsarchiv, Bestandsnummer 213-13, Signatur Z 1847)

2) Schauburg Barmbeck, Dehnhaide 91/95

Auch über dieses Grundstück wurde mit den ehemaligen Käufern J. Carl und Max Dänicke im November 1950 ein Vergleich geschlossen, nach dem diese an die Familien Urich-Sass und Streit 5.000 DM zu zahlen hatten.

(Staatsarchiv, Bestandsnummer 213-13, Signatur Z 206)

3) Schauburg Altona, Große Bergstraße 11-15

Am 24. Oktober 1950 schlossen die Familien Urich-Sass und Streit mit den ehemaligen Käufern Margarete und Max Schumann einen Vergleich, nachdem erstere am Gewinn aus Gebäuden auf diesem und weiteren Grundstücken für die Dauer von 15 Jahren mit 10 % beteiligt werden oder Ersatzweise einen Betrag von 12.000 DM erhalten sollten.

(Staatsarchiv, Bestandsnummer 213-13, Signatur Z 206)

4) Schauburg Uhlenhorst, Winterhuder Weg 106

Laut einem gerichtlich protokollierten Vergleich vom 29. Dezember 1950 hatte der ehemalige Käufer des Grundstücks Hugo Scharff eine Ausgleichszahlung von DM 5000,- an die Familien Streit und Urich-Sass zu leisten.

(Staatsarchiv, Bestandsnummer 213-13, Signatur Z 1847)

5) Apollo-Theater, Süderstraße 56

Im Rückerstattungsverfahren ging das Grundstück für DM 7.200,- endgültig auf den Käufer über. (Magisterarbeit S. 67)

Über die Grundstücke Eimsbüttler Straße 9/11 und 17/19 schlossen die Familien Urich-Sass und Streit sowie Bianca Kahn als Testamentsvollstreckerin für den Nachlass von Jeremias Henschel mit dem ehemaligen Käufer Willy Lehmann am 19. März 1953 einen Vergleich über die Entschädigungssumme von 17.500 DM.

2.4. Sonstige Entschädigungsleistungen für die Familien Urich-Sass und Streit und für die Erben des Jermias Henschel nach Kriegsende

Die Entschädigungen für den Verlust des „Henschel-Konzerns“ und die Grundstücke war nach einem Rückerstattungsverfahren erfolgt, dass die Alliierten nach 1945 in Deutschland etabliert hatten und dass vor allem die Rückerstattung von Vermögenswerten von Privatleuten teilweise aber offenbar auch z.B. der von den Nazis erdachten Sonderabgaben (z.B. Judenvermögensabgabe, Reichsfluchtsteuer) vorsah.

Dr. Jäger strengte für Hugo und Sophie Streit ein solches Rückerstattungsverfahren an.

Neben der Rückerstattung der oben genannten Grundstücke machte er dabei die Rückerstattung von

– Konten bei der Commerzbank

– Guthaben bei der Hausmaklerfirma Jacob Volckerts

– Kassenbestände bei Dr. Jäger

– Forderungen gegen die Herren Romahn und Schümann aus der Arisierung und aus – Renten

– Forderungen an einen J. N. Platow

– Forderungen an einen Paul Waibel

– Hypothekenforderungen an Niels Hansen

von insgesamt RM 110.380,13 geltend, die vom Nazi-Staat beschlagnahmt worden waren.

Außerdem forderte er „Reichsfluchtsteuer“ in Höhe von RM 87.895,- für Hugo Streit, „Judenvermögensabgabe“ in Höhe von RM 66.750,- für Hugo Streit und „Judenvermögensabgabe in Höhe von RM 8.500,- für Sophie Streit.

In dem Antrag vom 25.Mai 1949 listet er auch die entsprechenden, von der Familie Urich-Sass gezahlten Beträge auf:

Hedwig Urich-Sass

Reichsfluchtsteuer RM 42.642,-

Judenvermögensabgabe RM 26.750,-

Judenvermögensabgabe:

Vera Chranowski, RM 14.500,-

Horst Urich-Sass RM 8.250,-

Hans Jürgen Urich-Sass RM 12.000,-

In einer Erklärung vom 20. September 1949 erkannte die Oberfinanzdirektion die beschlagnahmten Konten und Forderungen in Höhe von ca. 99.000 RM an.

In einem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 17. Septmber 1951 wurde außerdem festgestellt, dass Hugo und Sophie Streit Reichsfluchtsteuer in Höhe von RM 87.895 und Judenvermögensabgabe in Höhe von RM 67.653 zu erstatten sei.

 Auch wenn wir entsprechende Unterlagen für die Familie Urich-Sass nicht gefunden haben, gehen wir davon aus, dass entsprechende Verfahren auch für ihre Verluste geführt worden sind, da Dr. Jäger offensichtlich für beide Familien tätig war.

Mit Einführung des Bundesentschädigungsgesetzes im Jahre 1953 konnten auch Schäden aufgrund der staatlichen Verfolgung durch das Nazi-Regime geltend gemacht werden.

 Diese rechtlichen Verfahren wurden „Wiedergutmachungsverfahren“ genannt.

Beansprucht werden konnten

Die Familien Streit und Urich-Sass erhielten im Zuge dieser Verfahren u.a. Entschädigung für

– Vermögensschäden durch Auswanderungskosten

– Schäden im beruflichen Fortkommen (Karriereschaden aufgrund der erzwungenen Auswanderung)

– Judenvermögensabgabe

– Reichsfluchtsteuer

– Altersrente

Bianca Kahn (geb. Henschel) strengte mit Hilfe des Rechtsanwaltes Dr. Herbert Pardo (Anmerk: Dr. Herbert Joseph Benjamin Pardo) ebenfalls Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverfahren an und vertrat dabei als Testamentsvollstreckerin Hedwig Urich-Sass, Sophie Streit und Hans Lissauer.

In diesen Verfahren wurden Entschädigungen für 14 Grundstücke, für Reichsfluchtsteuer, Auswanderungskosten, Judenvermögensabgabe und Entziehung eines Kontos bei der Deutschen Bank erzielt.

Die in den genannten Gesetzen vorgesehenen Antragsfristen sind abgelaufen, so dass entsprechende Ansprüche heute nicht mehr geltend gemacht werden können.

Es wird durch das Studium der entsprechenden Akten jedoch deutlich, dass die Nachkommen des James Henschel alle nötigen Anstrengungen unternommen haben, um die damals erzielbare materielle Entschädigung zu bekommen und dabei offensichtlich auch recht erfolgreich waren.

3. Ergebnis

1.4. Ergebnis

Leider konnten wir keine genaueren Informationen über die „Arisierung“ des Henschel-Konzerns finden.

Weder ist der Umfang des Betriebsvermögens zum Zeitpunkt des erzwungenen Verkaufs der Firma an Romahn und Schümann eindeutig geklärt, noch konnten wir die Kaufverträge vom 8. und 9. November 1935 finden, die der Übernahme der Firma durch Romahn und Schümann am 1. Januar 1936 zugrunde lagen.

Jan Johannsen geht in seiner Magisterarbeit von der Übernahme von acht Kinos des Henschel-Konzerns durch Romahn und Schümann aus. Ob die im Ufa-Bericht genannte weiteren Kinos zuvor verkauft worden waren, konnten wir nicht klären. Auch, was aus den im Ufa-Bericht genannten „Ballhäusern“ und dem Restaurant an der Reeperbahn 1 wurde, bleibt unklar.

Vermutlich wurden diese Betriebe von den Familien Streit und Urich-Sass verkauft, um mit dem Erlös ihren Lebensunterhalt bestreiten und ggf. auch ihre Auswanderung vorbereiten zu können, nachdem die Nazis ihnen bereits seit 1933 die Berufsausübung erschwert und schließlich unmöglich gemacht hatten.

Die Grundstücke des Henschel-Konzerns bzw. der Familien wurden nicht an die Herren Romahn und Schümann, sondern erst in den Jahren 1938 und 1939 zur Ermöglichung der Auswanderung an andere Käufer verkauft. Sie waren daher offensichtlich nicht Bestandteil der „Arisierung“ des Kino-Unternehmens.

Nach Ende des 2. Weltkrieges meldeten die Familien Streit und Urich-Sass Rückerstattungs- bzw. Entschädigungsansprüche bei den deutschen Behörden an. Zur Erledigung dieser Ansprüche schlossen die Familien mit Romahn und Schümann einen Vergleich, durch den sie an deren Kino-Unternehmen zu 2/3 beteiligt wurden und Rechte an Grundstücken erhielten.

Die „Schauburg Lichtspieltheater Gesellschaft“ existiert nicht mehr.

(Ggf. seit wann…)

Hinsichtlich der Grundstücke in Husum, Flensburg, Wyk auf der Insel Föhr und Ahrensburg könnten wir weitere Recherchen durchführen, wenn in den Familien Streit und Urich-Sass nicht bekannt ist, was aus diesen Grundstücken wurde.

Ob mit dem genannten Vergleich eine angemessene Entschädigung für den Verlust der Familien aufgrund der „Arisierung“ ihres Kino-Unternehmens erreicht wurde, können wir nicht beurteilen, da uns Informationen über den Umfang des Unternehmens beim Zwangsverkauf im Jahr 1935 fehlen.

Wir haben aber bei unseren Recherchen den Eindruck gewonnen, dass die Familien mit Hilfe ihrer Rechtsbeistände die im Jahr 1950 bestmögliche Entschädigung erreicht haben.
(…..)

 Aus den von uns eingesehenen Akten ergibt sich auch, dass Rolf Arno Streit bei seinem Aufenthalt in Hamburg zum Zweck der Vergleichsverhandlungen im November 1949 in den Räumen der Herren Romahn und Schümann in der Adolphstraße 22 wohnte.

(Staatsarchiv, Bestandsnummer 213-13, Signatur Z 1847).

Nach dem Ergebnis unserer Recherchen erscheint es daher höchst unwahrscheinlich, dass es noch durchsetzbare Ansprüche der Familien Urich-Sass und Streit gegen die Erben der Herren Paul Romahn und Gustav Schümann gibt.

Für die Grundstücke der Familien Urich-Sass und Streit, die sie in den Jahren 1938 und 1939 verkaufen mussten, erhielten sie in den Rückerstattungsverfahren nach Kriegsende Ausgleichzahlungen. Diese wurden im Wege von gerichtlichen Vergleichen mit den Eigentümern der Grundstücke vereinbart, in denen die Familien Urich-Sass und Streit auf alle weiteren Ansprüche wegen der Grundstücke verzichteten.

Auch hier sehen wir deshalb keine rechtliche Möglichkeit, weitere Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Simone Heller Martin Klinger  Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Simone Heller Rechtsanwältin                     Martin Klingner Rechtsanwalt

Anja Streit Daibert , Belo Horizonte, Brasilien (Tochter von Rolf Arno Streit)

Rolf Arno Streit ist der Sohn des Kinobesitzers Hugo Streit im

(Henschel Film und Theaterkonzern OHG gegründet in Hamburg 1927)

Simone Heller Rea + Martin Klingner

CarlHeinzStreit1990BeloHorizonteRolfArnosStreitBeloHorizonte1990Fotos Jens Meyer

Belo Horizonte Brasilien
von links Carl Heinz Streit, Rolf Arno Streit, Hilde Streit in Belo Horizonte Brasilien 1990

Hinweis aus Jürgen Spiker, Film und Kapital, Berlin 1975, (Seite 296). Aus „Kurzbiographien der ordentlichen Vorstandsmitglieder“ (der UFA): Fritz Kuhnert (24. Mai 1891-3. März 1951) (12). Seit 28.4.1919 bei der Ufa, ab 1928 Leitung der Revisionsabteilung. Ab November 1932 stellvertretendes, ab 12.11.1937 ordentliches Vorstandsmitglied mit Zuständigkeit für Finanzen, Buchhaltung, Steuern usw.. Nebenher in der Geschäftsführung zahlreicher Tochtergesellschaften der Ufa AG.

PDF FritzKuhnertUFAAuszugausBEricht15Seiten

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