


Hallo Eugen, ich habe den Text in einem alten Kursbuch gefunden. (Kursbuch 56 vom Juni 1979) (gerade 44 Jahre alt geworden). Es gibt ihn leider nicht einzeln. Man muß immer ganze Bücher kaufen. Und das macht die Generation, die letzte, die nach uns kommt, bestimmt nicht. Und deswegen habe ich Dir den Text extra abgeschrieben. Hans Magnus Enzensberger hätte bestimmt nichts dagegen gehabt. Ich habe zwar zweimal Korrektur gelesen, aber der Teufel steckt ja im Detail, wie wir beide wissen. Viel Spass beim Lesen, Jens
PDF (Zeichen35.929) Abschrift aus dem Kursbuch 56
Hallo Wiebeke, Du willst wissen wie es weiterging? Damals bei Zentral Film e. V.?
Ich versuchs mal, aus heutiger Sicht. Das ist ja nun schon fast vierzig Jahre her. Ja, sicher kann man daraus lernen. Ich habs mal genannt über GG = Germanistik Genossen)
Nach dem Termin auf dem Landgericht? Dann fang ich mal so an: Wenn ich mich nicht irre, dann hat sich der Richter koestlich amuesiert und vorgeschlagen, dass man ja die Mitgliederversammlung mit der Neuwahl des Vorstandes gleich hier im Gericht machen koenne, wenn beide Parteien damit einverstanden waeren. Aber der, den ich spaeter immer nur noch als Stalinisten bezeichnet habe (nicht ohne Grund), hat das abgelehnt. Darauf hin hat dann der Richter entschieden, das die einberufene Mitgliederversammlung – die bereits einberufen war – stattfinden kann. Und C. hatte sich nicht geirrt. Er wurde nicht wiedergewaehlt. Damit war die Sache aber noch nicht zu Ende. Er ist dann – das haben wir erst spaeter bemerkt – losgezogen und hat das Vereinsmaterial – das von Zentral Film verliehen war – Filmkopien und 16 mm Filmprojektoren bei den Leuten abgeholt und behauptet, er kaeme im Auftrag des: Vereins Zentral Film e. V..
Ich habe ihn dann oeffentlich einen Betrueger genannt, was ihn dann wiederum zum Landgericht getrieben hat, und das Landgericht dazu gebracht hat, eine einstweilige Verfuegung zu erlassen, die es mir mit einer Strafandrohung untersagt (50.000,00 DM) das noch mal zu behaupten. Meine Formulierung war dann immer: „Es ist mir gerichtlich bei Strafandrohung von 50.000 DM untersagt worden, Herrn C. als Betrueger zu bezeichnen. Deswegen unterlasse ich das. Das ist mir zu teuer.“ Seither weiss ich, man darf jemanden nur als Betrueger bezeichnen, wenn er durch ein Gericht bereits als Betrueger verurteilt worden ist. Ich hab damals bei Blohm & Voss als Maschinenschlosser gearbeitet und es hat mir doch viel Freude gemacht, einen sogenannten GG (Germanistik Genossen) so vorzufuehren. J.