Briefe an Wiebeke (XXXVII) Die Bankräuber von der IFB

Romische Zahlen am BUG

PDF Briefe an Wiebeke (9.836 Zeichen) Die Bankräuber von der IFB

Hallo Wiebeke, natürlich weiss ich von der Klassenjustiz. Aber ein solches Erlebnis derselben hatte ich schon lange nicht mehr. Die Schriftsätze des Anwaltsbüros des Staates, gegen den ich Klage eingereicht hatte, machten vor allem eins deutlich: Nach vielen Seiten Blödsinn folgt eine Seite voller Wahrheit. Auf der letzten Seite jedes ihrer Schriftstücke, das mir vom Gericht übermittelt wurde, waren die Namen jener Personen genannt, die sich mit diesen Verfahren eine goldene Nase verdienen. Ich werde diese Seite als PDF in meinen Brief an Dich einfügen.

PDF Anlage 1 Deloitte Legal GmbH

Aber nun zu dem Erlebnis vom 16. Mai 2023 Aktenzeichen 16 K 5062/21 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Um das Ergebnis kurz vorweg zu nehmen:

Wir haben verloren.

Und damit meine ich nicht nur mich, sondern auch alle anderen Kleinunternehmer, die der Ankündigung von Peter Altmaier (CDU) und Olaf Scholz (SPD) im täglichen Fernsehen gefolgt waren und auf ihre Ansagen vertraut haben: Schnell und und unbürokratisch sollte die Hilfe bei all Jenen ankommen, denen die Ausübung ihres Gewerbes staatlicherseits untersagt wurde.

Spielplätze, Kitas, Kinos und Hotels wurden geschlossen und mit der Schließung der Kinos und Hotels, war ich von meinen Einnahmequellen abgeschnitten. Du weißt warum.

Seit dem Zeitpunkt als das Geld geflossen war, beschäftigte ich mich nun mit der Herstellung von Papieren, gefühlte hundert Seiten, um die IFB – die Hamburgische Investitions- und Förderbank davon zu überzeugen, daß ich durch die staatliche Schließung der Kinos und der Hotels in Hamburg keine Einnahmen aus meiner Gewerbetätigkeit mehr hatte.

Die Fragen dieser Bank, die ja im Auftrag des Hamburger Senates handelt, gehen ins Unendliche. Was sie alles wissen wollen, wovon damals niemals die Rede war. Es fehlte eigentlich nur noch die Forderung der IFB, das man ihr beweisen müsse, das es überhaupt eine Pandemie gegeben habe.

Dabei ist es bei mir leider ganz einfach. Meine Altersrente beträgt monatlich 720,00 €. Davon kann ich grade meine Miete bezahlen und habe noch Geld für Strom, Wasser und Telefon übrig. Schon seit dreissig Jahren, mit einem Jahr Unterbrechung, habe ich deswegen ein Gewerbe angemeldet und ausgeübt.

Meine Einnahmen aus meinem Gewerbe betrugen monatlich 1.666,00 € inklusive der Mehrwertsteuer, macht zusammen 2.386,00 €. Das war vor der Pandemie. Alles sauber belegt.

Sogar die 40,00 €, die von der Altersrente für Krankenversicherung abgezogen werden. Apropos Altersrente. Wenn ich das Unwort höre, werde ich wütend. Mit meinem Alter hat das nichts zu tun. Ich nenne es Rentenbetrug. Bei Gelegenheit schicke ich Dir mal meine Tabelle mit der Aufstellung, wieviel Geld ich seit 1963 in die Rentenkasse eingezahlt habe.

Ich war selbst überrascht. Hätte ich das Geld auf ein Sparbuch mit 3 % Zinsen und nicht in die Rentenversicherung eingezahlt, dann hätte ich heute keine Geldsorgen. Aber Du hast Recht, das gehört hier nicht her. Und dennoch, bei Gelegenheit schicke ich Dir mal meine Aufstellung. Fein säuberlich seit 1963 ausgerechnet. Natürlich mit beiden Einzahlungen (AG + AN). Abzug vom Lohn und Arbeitgeberanteil. Und davon durchschnittlich 18 % an die Rentenversicherung »abgeführt«.

Zurück zu den Einnahmeausfällen, die ja nicht durch die Pandemie entstanden sind, sondern durch die Verbote des Staates, die mich daran gehindert haben, meiner gewerblichen Tätigkeit weiter nachzugehen.

Also stellte ich einen Antrag für die Einnahmeausfälle, die in den nächsten drei Monaten zu erwarten seien: Eine einfache Rechnung. 1.666,00 € pro Monat x 3 Monate = 4.998,00 €. Im Ergebnis ein Antrag über 5.000,00 €. Und schwupps wurden 7.000,00 € bewilligt. 4.500,00 und 2.500,00 € von Hamburg und vom Bund.

Unbürokratisch und schnell. Ich war tatsächlich überrascht. Das gab es noch nie. Und richtig. Die Schließung der Kinos und der Hotels dauerte tatsächlich sechs Monate, wie die Verantwortlichen von Bund und Land offenbar geahnt hatten. 1.666,00 € x 6 Monate macht 9.996,00 €. Das fehlende Geld von 2.996,00 € wurde teilweise aus Hamburger Steuergeldern ausgeglichen: 2.000,00 € kamen durch eine sog. »Neustarthilfe« auf mein Konto. Der fehlende Rest von 1.000,00 € kam von meinem Sparbuch für Notfälle. Jetzt darf kein Notfall mehr kommen. »Emptibox« hätte meine Mutter gesagt.

Meine Aufstellung, gefertigt für die IFB Senatsbank, ist sehr einfach. Von der Rente von 720,00 zieht die Rentenkasse 40,00 für Krankenversicherung ab, bleiben 680,00 über. Von den Einnahmen aus dem Kino und dem Hotel werden 19 % Mehrwertsteuer abgezogen und ans Finanzamt überwiesen. Übrig bleiben 1.400,00 aus Gewerbebetrieb.

Eine einfache Rechnung, die eigentlich jeder verstehen müsste, der mindestens die Hauptschule geschafft hat. Nicht jedoch die Hamburger Staatsbank IFB ― Hamburgische Investitions- und Förderbank — am Besenbinderhof 31.

Übrigens auch die Bank, die alle drei Jahre im Auftrag der Stadt Hamburg überprüft, ob mein Einkommen für das Bewohnen einer Sozialbauwohnung — Paragraf 5 Schein Wohnung ― nicht vielleicht doch zu hoch ist.

Im Verwaltungsrat dieser staatlichen Bank sitzt, bzw. saß Frau Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeld (SPD) als Vorsitzende. Als sie noch nicht im Ruhestand war, habe ich ihr über die rüden Methoden dieser IFB Bank einen Brief geschrieben, dem sogar ein Antwortschreiben ihres Referenten folgte.

PDF Anlage 2 Korrespondenz mit einer Senatorin

Sogar eine Art »Bewilligungsbescheid« folgte der Überweisung von 7.000,00 €, die, wie ich später feststellen mußte, das Papier nicht wert ist, auf dem sie gedruckt ist. Und vor allem: weder von mir, noch von der Gegenseite unterschrieben. Das wird einen Grund haben, wie ich damals schon vermutet hatte.

PDF Anlage 3Bewilligungsbescheid

Der Richter des Verwaltungsgerichtes war im Termin ein freundlicher Mann. Er hatte sich alle Unterlagen, gefühlte hundert Seiten, zu denen ich aufgefordert worden war, genauestens angesehen und am Beginn der Verhandlung eine Art Zusammenfassung vorgetragen, wie sich die Ereignisse aus seiner Sicht zugetragen hatten. Zugeschaltet auf einer Videowand, die beiden Herren aus Köln, die sich hier, natürlich nur für ihre Firma ― Deloitte Legal GmbH ― die goldenen Nasen verdienen.

Dem Richter der Kammer 16 des Verwaltungsgerichtes, so stellte ich bald fest, hatte vor allem mein Einkommensteuerbescheid der Finanzverwaltung von 2019 nicht gefallen. Ich war davon ausgegangen, das ein Beamter in der Justizbehörde, die Sprache eines Beamten aus der Finanzbehörde ohne Weiteres versteht, was, wie ich in dem Termin feststellen mußte, aber leider nicht der Fall war.

Das hat vor allem mit der ersten Seite meines Einkommensteuerbescheides des Finanzamtes für 2019 vom 23.11. 2020 zu tun, auf dem sich die leicht mißverständliche Formulierung des Finanzamtes Hamburg Mitte befindet:»Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer«.

PDF Anlage 4 2019

Es handelt sich bei dieser genannten Zahl jedoch nicht um die Einkünfte, wie dieser Begriff suggeriert, sondern vielmehr um den verbleibenden Gewinn des Unternehmens.

Das ergibt sich aus dem Formblatt des Finanzamtes (Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb), die eindeutig darauf hinweist, das in dieses Formblatt die erzielten Gewinne des Unternehmens eingetragen werden sollen. Oder aber, mit einem vorgesetzten Minuszeichen, die Verluste des Unternehmens. Im Einkommensteuerbescheid 2019 wurden nun 1.129,00 € mißverständlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgewiesen. Und dort findet sich auch die Vermutung des Richters, daß hier der ganz große Beschiss stattfände. Wie es denn möglich sei, dass aus Umsatzerlösen von 24.219,50 € die genannte Summe von 1.129,00 € im Einkommensteuerbescheid werden könne?

Meiner Beteuerung, es handle sich bei der im Bescheid genannten Summe nicht um die Einkünfte aus Gewerbetrieb, sondern um den Reingewinn, der übrig geblieben sei, weil eine Spende des Vorjahres noch abzuziehen war, die im Vorjahr nicht abgezogen werden konnte, konnte er keinen Glauben schenken. Nach der sog. 20 % Regelung werden die Spenden, die im Vorjahr (2018) nicht geltend gemacht werden konnten im Folgejahr (2019) vom Gewinn abgezogen. So wurde aus einen Reingewinn von 3.280,00 € im Jahr 2019 der Reingewinn von 1.129,00 €.

Obwohl sich die genannten Zahlen beide auf der ersten Seite des Einkommensteuerbescheides 2019 befinden, konnte dies den Richter nicht überzeugen. Auf die Idee, daß ein Richter am Verwaltungsgericht einen Einkommensteuerbescheid nicht lesen kann, den ein Beamter der Finanzbehörde erstellt hatte, war ich vor Prozessbeginn leider nicht gekommen. Und konnte deshalb das ausgefüllte Formblatt (Anlage G) nicht erneut im Termin vorlegen, das diesen Umstand nochmals erklärt hätte. (Überschrift im Formblatt: Gewinn als Einzelunternehmer) Die »Goldenen Nasen aus Köln« wussten vermutlich ganz genau, was sie tun und lassen müssen, um dem ausgeplünderten Staat die erschwindelten Beihilfen zurück zu holen und natürlich auch damit sie selber keinen »Liquiditätsengpass« erleiden. »Liquiditätsengpass« ist ein Lieblingswort der Firma »Deloitte Legal GmbH« aus Köln.

Dazu kann ich nur anmerken: Einen solchen Flüssigkeitkeitsengpass kann es ja nur geben, wenn Flüssigkeit vorhanden ist. Wenn aber sechs Monate lang keine Flüssigkeit vorhanden ist, kann es auch zu keinem Engpass derselben kommen. Nur Unternehmen, die über die entsprechende Rücklagen verfügen, können eine Zeit zu überbrücken, in denen sie keine Einnahmen haben.

Ein Kleinunternehmer, der als Rentner sich nebenbei noch etwas dazu verdient, so wie ich, hat natürlich keinerlei Rücklagen in dieser Höhe mit deren Hilfe er solche Einnahmeausfälle überbrücken könnte. So stehe ich vor einer ganz anderen Situation und mit mir natürlich alle anderen Kleinunternehmer.

Werden die Kinos und Hotels staatlicherseits geschlossen, kann ich keine Programmtexte für das Kino schreiben und verkaufen und keine Kontierungen vornehmen und verkaufen, weil beide Betriebe gezwungen wurden, ihre Geschäfte zu schließen.

Das wissen die Leute der IFB und die »Goldenen Nasen aus Köln« natürlich ganz genau und behaupten dennoch das Gegenteil. Und sie kommen damit durch, wie ich am Dienstag hautnah Gelegenheit hatte, dies zu erleben.

Wiebeke, ich kann Dir nur raten, hüte Dich vor Menschen mit Doppelnamen. Da ist immer irgend was faul. Und wenn es nur die Tatsache ist, daß diese Doppelnamenmenschen lieber der IFB und ihren »Goldenen Nasen« glauben, die gebetsmühlenartig, in jeden der von ihnen verfassten Schriftsätze ihre falschen Behauptungen wiederholen: Man habe vor der Pandemie keine 20 Stunden pro Woche gearbeitet und die Rente von 720,00 € sei höher als die 1.400,00 €, die aus dem Gewerbebetrieb erzielt wurden. Für diese Art Rechnung bedarf es sicher keines Studiums von zehn Semestern Jura, sollte man meinen. Doch hier scheint jener Satz zur Geltung zu gelangen, daß eine falsche Behauptung durch ständige Wiederholung Glaubwürdigkeit erlangt.

Im Verlauf dieser Auseinandersetzung habe ich erlebt, auf welche Weise die IFB ― Hamburgische Investitions- und Förderbank ― eine Anstalt des öffentlichen Rechts vorgeht:

1) Die IFB, die städtische Bank teilte mit, ein Widerspruch, der abgewiesen wird, kostet 50 € in Worten: fünfzig Euro. 2) Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht dauert lange. 3) Die IFB kann sich das Geld, ohne langen Prozesse, schnell vom Deinem Konto zurückholen. Es bedarf nicht mal eines Mahnbescheides. Oder eines Gerichtsurteiles. Natürlich nur, wenn eine Deckung auf dem Konto vorhanden ist. Und damit ist die Welt dann wieder in Ordnung. Das hast Du sicher nicht gedacht, oder? Und jetzt kommst Du. Ich hoffe, daß Du mehr Erfolg hast und denk immer an die Elektrolüte aus dem Film »Herr Lehmann und die Goldenen Kölner Nasen«, J.

Briefe an Wiebeke (XXVII) Über Dyson Staubsauger

pdf Briefe an Wiebeke (XXVII) Über Dyson

Romische Zahlen am BUG

Briefe an Wiebeke (XXVII) Apropos Staubsauger: Dyson. Hallo Wiebeke, bis gestern galt: Die Firma Dyson hat den besten Staubsauger der Welt. Jedenfalls dachte ich das 2008. Endlich hatte ich einen Staubsauger, der mich nicht mehr vier mal im Jahr in die Drogerie quaelte, um dort anhand eines umfangreichen Kataloges den entsprechenden Staubsaugerbeutel zu finden, der natuerlich gerade nicht lieferbar war. Ein Freund hatte mir diesen Staubsauger von Dyson empfohlen. Ich rechnete aus, wieviel Geld ich dadurch sparen wuerde, wenn ich die naechsten zwei Jahre keine Tueten mehr kaufen mueßte. Ich beschloss diese wunderbare Ingenieurleistung zu honorieren und das Produkt zu kaufen. Bei meinem Lieblingsladen Schuellenbach in der Budapester Straße 49. Das war am 28. Februar 2008. Er kostete 320,30 €, was damals eine Menge Geld fuer einen Staubsauger war.

Er bewaehrte sich in allen Funktionen. Ich war begeistert ueber den neuen Staubsauger. Auch die Technik begeisterte mich. So einfach in der Handhabung. Man merkte dem Produkt an, da hatte sich jemand wirklich die Muehe gemacht, etwas zu entwickeln, was logisch und praktisch war. Der DC 19 von Dyson war das Geld wert.

Spaeter bemerkte ich ein weiteres Produkt der Firma Dyson: Das genaue Gegenteil. Offenbar eine Produkt, das in Zusammenarbeit mit Energiekonzernen und Firmen der Hörgeraetebranche entwickelt worden war. In den Toiletten der Multiplexkonzernkinos zu beobachten. Eine komplette Fehlentwicklung. Viel zu laut.

Auf den DC 19 Staubsauger jedoch, ließ ich weiterhin nichts kommen. Bis zum 9. November 2022. Am 31. Oktober hatte sich der Dyson mit einem Knall und einer kleinen Rauchwolke verabschiedet und keinen Ton mehr von sich gegeben. In einem gut sortierten Haushalt, wie dem meinen, befindet sich natuerlich auch eine Bedienungsanleitung und die Telefonnummer des Dyson Kundenservice.

Ich gebe zu 14 Jahre und 8 Monate sind eine lange Zeit. Dennoch. Die Telefonnummer hatte sich geaendert. Das kann ja vorkommen.

Die neue Service Nummer (kostenlos) wurde angesagt. 080031313 18.

Schon beim zweiten Anruf komme ich durch und schildere das Problem. Ja, es sei ein DC 19 mit der Nummer 406-EU-B 51796.

Leider findet sich keine entsprechende Nummer im Dyson System. Wann ich denn das Geraet gekauft haette?

Ich antworte wahrheitsgemäß: Am 28. Februar 2008.

Nein, so ein altes Geraet wird von uns nicht mehr repariert.

Was denn mit der damals versprochenen Nachhaltigkeit sei? Wenn Dyson schon nicht repariert, dann solle man mir doch den Motor als Ersatzteil verkaufen.

Ich koenne den Vorfilter und alle anderen Ersatzteile fuer den DC 19 kaufen, aber den Motor nicht. Man biete mir ein neues Geraet fuer 399,00 Euro an und wuerde mir darauf einen Rabatt von 25 % gewaehren.

Auf meine Erwiderung, der Dyson Motor des DC 19 wuerde im Netz mit Preisen zwischen 60,00 und 90,00 € angeboten, kommt nur die Wiederholung, sie verkaufen alle Ersatzteile, aber den Motor nicht.

Ich eile zur Firma Schuellenbach, die mir diesen Dyson DC 19 am 28. Februar 2008 verkauft hatte. Vielleicht kennen sie noch jemanden, der einen neuen Motor hat und ihn mir in meinen Dyson DC 19 einbaut.

Das nicht. Aber ich bekomme den Tipp, das die Firma DYSON in der Moenckebergstr. 10 in Hamburg einen Laden hat, der bis 20.00 Uhr offen ist.

Ich packe also meinen verbrannten Dyson Vorfilter ein und eile zur Moenckebergstr. 10. Dort sieht es aus wie in einem Apple Laden. Vorwiegend teuer.

Hier verirren sich bestimmt keine Kunden auf der Suche nach Ersatzteilen. Zwei maennliche Verkaeufer. Sehr freundlich. Ich lege meinen verbrannten Vorfilter auf den Tresen. Ja, der ist vorraetig.

Ich erklaere, das der verbrannte Vorfilter nicht das eigentliche Problem sei, sondern das ich den Motor des DC 19 benoetige, der sich die Karten gelegt habe. Sie wuerden alles bestellen koennen, aber der Motor wuerde nicht verkauft.

Wie es denn kaeme, dass im Netz dieser Motor des DC 19 fuer 60,00 € angeboten wuerde. Ja, das haette irgend was mit der Globalisierung zu tun. Was die Globalisierung mit einem kaputten Motor zu tun haette, konnten sie mir jedoch nicht erklaeren.

Vielleicht sollte ich mich mal mit der Sendung: Markt im Dritten in Verbindung setzen, so raet mir mein Freund. Die greifen doch immer gerne solche Themen der Nachhaltigkeit auf. Aber vermutlich eher nicht. Weil, die haben andere Probleme. Nicht solche mit 60,00 €. Und um meine Glaubwürdigkeit zu erweisen, füge ich noch einige Fotos an, J.

Ps: Es gibt für den Preis, den der Dyson DC 19 Motor kostet, den sie nicht verkaufen wollen, heute auch Staubsauger, die ebenfalls ohne Tüten arbeiten. Vielleicht sollte ich die Firma Dyson auf diese Weise damit bestrafen, das sie den Weg zum »Diskreten Charme der Bourgeoisie« gewaehlt hat, dem ich leider, mangels Penunsen, nicht folgen kann. Kommt laut Kluge aus Polen und Berlin.

Hallo J. Das ist eine sehr schoene Geschichte. Nicht fuer den Geschaedigten (dich), aber fuer alle anderen (mich). Ein Gedanke kam mir noch: Stell dir mal vor, du waerst ein ordentliche (rer) Mensch und wuerdest deine weitlaeufige, kruemelige Wohnung alle paar Tage staubsaugen, wie andere Leute das tun. Dann haette der Dyson-Motor doch hoechstens bis 2015 durchgehalten. Oder? W.

Hallo Wiebeke, ja, das weiss man nicht. Aber meinen Freund J. habe ich gefragt, der mir den Dyson empfohlen hatte, ob er schon mal aehnliche Probleme mit seinem Dyson, den er drei Jahre vor mir gekauft hatte, gehabt hatte. Hatte er aber nicht und dass bei zwei Wohnungen, in denen der Dyson abwechselnd zum Einsatz kam. (weiblich und maennlich). Und der ist noch heil, vielleicht ein Montagsproblem? Kann aber auch nicht sein, weil der 28. Februar, ich schaue noch mal 2008 nach, war 2008 ein Donnerstag. Aber es gab noch einen 29. Februar in jenem Jahr. Das ist auch vielleicht der Grund, warum die Nummer bei Dyson nicht zu finden war und vielleicht auch der Grund, warum sie für diesen Staubsauger keinen Motor liefern wollen. Der Aberglaube hat immer noch Konjunktur, J.

Dyson DC 19 defekt

PDF DysonErsatzteil

Gigantisch in Preis und Service

Hallo Küchen aktuell, letzte Woche fuhr Euer LKW an meinem Fenster vorbei, und da habe bei mir gedacht, jemand sollte Eurer Werbeabteilung mal ein Fremdwörterlexikon schenken. In meinem Fremdwörterlexikon von der Firma Duden steht auf Seite 352 eine wichtige Information. Und da stellt sich mir doch die Frage, ob der Satz auf Eurem LKW: Gigantisch in Preis und Service wirklich klug gewaehlt ist.

PDF Fremdwörterlexikon

Apropos Konrad Paul Rohnstein

PDF Apropos Konrad Paul Rohnstein4355 (III)

Wikipedia hat nur geschrieben, wann dieser Mensch geboren ist. Beim Todesdatum steht bis heute (22. September 2022, 20.00 Uhr ): Unbekannt. Doch der Betreiber der Synchrondatenbank, Arne Kaul, hat es herausgefunden. Gestorben ist Rohnstein am 12. August 1973 in München. Geboren ist Konrad Paul Rohnstein am 21. Januar 1900.

Aus seiner Biografie gibt es einige sichere Daten. Er hat in Würzburg studiert und eine Doktorarbeit geschrieben und taucht im Berliner Telefonbuch von 1927 (Redaktionsschluß 15. Oktober 1926) als Rohnstein, Konrad Paul, Dr. rer. pol. auf. Die Doktorarbeit wurde am 18. Oktober 1923 bewertet. Wie, konnte ich nicht herausfinden. Im Telefonbuch gibt es auch Rohnsteins Berliner Anschrift: Falkenhagener Str. Nr. 7, Berlin-Spandau. T: 22 42.

Die Doktorarbeit trägt den Titel: „Beiträge zur wirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Filmindustrie unter besonderer Beruecksichtigung des Kinematographentheatergewerbes“. Diese Doktorarbeit steht auszugsweise im Netz. Ich habe sie überflogen. Sie beschäftigt sich nicht, wie man vermuten könnte, mit den technischen Abläufen bei der Herstellung von Filmen, sondern nur mit deren Vermarktung in den Kinos.

In Berlin wurde am 16. September 1929 die „Rhytmographie Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ gegründet und am 30. November 1929 ins Handelsregister Berlin unter der Nummer 43259 eingetragen.

Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von 75.000 RM und drei Geschäftsführer: 1. Ingenieur Karl Robert Blum, Berlin, 2. Kaufmann Karl Egon Martiny, Berlin, 3. Ingenieur Walter Hahnemann, Berlin. Im Scherl Adressbuch von Berlin, Ausgabe 1931 (vermutlicher Redaktionsschluß 15. Oktober 1930) habe ich auf Seite 444 den Eintrag gefunden: „Rhythmographie G. m. b. H., Phono- u. Kinotech. Ind., SW 68, Alte Jacobstr. 133.

Die Firma arbeitet auf der Grundlage der Patente von Carl Robert Blum. Blum hatte viele Berufe. Einer davon war: Erfinder. Außerdem war er Kapellmeister und Direktor des: »Mohr’schen Conservatorium für Musik«, das bereits seit 1870 existierte.

Eine der ersten Arbeiten, die die „Rhythmographie GmbH“ (vereinzelt auch in der Schreibweise: Rhytmographie GmbH) ist die deutsche Tonfassung des Filmes: „Im Westen nichts Neues“ (All Quiet on the Western Front, USA 1930, 140/125 Min.) von Lewis Milestone, der als Stumm- und als Tonfilm in die Kinos kam. In die deutschen jedoch nicht. Das wird an anderer Stelle geschildert. (Siehe Anlage Bucher Seite 26)

Die Leitung der Synchronarbeiten hatte der ehemalige Chefdramaturg der UFA: Viktor Abel. Auf der Seite der „Vergessenen Filme“ kann man studieren, wer sonst noch daran beteiligt war, diese Synchronarbeiten im Auftrag der Filmproduktionsfirma Universal durchzuführen: Max Bing (Dialogregie), Konrad Paul Rohnstein (Assistent), Werner Jacobs (Assistent Tonschnitt), Elsa Jaque (Dialogbuch). Diese Angaben habe ich nur teilweise (Abel, Bing, Rohnstein, Jacobs) überprüft.

Einen Eintrag von Viktor Abel fand ich in den Scherl Adressbüchern von Berlin. Die Ausgabe von 1929 (Redaktionsschluß 15. Oktober 1928) enthält den Eintrag: Abel, Viktor, Filmdramaturg, Riehlstr. 11 (II) in Charlottenburg. 1931 taucht Viktor Abel mit gleicher Berufsbezeichnung in Berlin Zehlendorf, in der Lindenallee 4 auf. Geboren ist er am 2. Dezember 1892 in Kiev, das in jener Zeit zum Russischen Kaiserreich gehörte.

Nach der Machtübergabe an die Nazis wurde am 9. August 1933 eine neue Gesellschaft gegründet: »Lüdtke, Dr. Rohnstein & Co. Sitz: Berlin«.

Diese wurde am 3. November 1933 unter der Nr. 78867 in das Berliner Handelsregister eingetragen: „Lüdtke, Dr. Rohnstein & Co.Berlin“. (OHG) Gesellschafter sind: Kaufmann: Alfred Lüdtke, Produktionsleiter: Dr. rer pol. Konrad P. Rohnstein und Ingenieur: Erich Luschnath, sämtlich in Berlin. Zur Vertretung sind nur je zwei gemeinschaftlich ermächtigt.

Car Robert Blum Erfinder
Carl Robert Blum
Viktor Abel

PDF Buchers Seite 26

Anmerkungen (2022): Viktor Abel war nach den Nazi Kriterien Jude. Seine letzte Wohnanschrift in Berlin war: Lindenallee 4 in Berlin-Zehlendorf. (Heute: Lindenthaler Allee 4). Am 21.10 1941 wird Viktor Abel nach Lódz deportiert und dort ermordet. Kaufmann Alfred Lüdtke, Teilhaber der Firma »Lüdtke, Dr. Rohnstein & Co«, ist im Scherl Adressbuch von 1927 mit dem Eintrag: »Lüdtke, Alfred, Kaufm., Cöpenick, Flemmingstr. 16, II, Postscheck=Kto 109 373« auf Seite 2086 eingetragen. Durch die Aufteilung Berlins bei Kriegsende liegt Köpenick im russischen Sektor von Berlin. Konrad Paul Rohnstein verläßt bei Kriegsende Berlin und gründet in München die »Rohnstein Film GmbH«, die sich wiederum mit der Synchronisation ausländischer Filme beschäftigt. Dort entsteht die deutsche Fassung des Hitchcock Films »Spellbound« dessen deutsche Fassung den Titel »Ich kämpfe um dich« bekommt. In Deutschland kommt er am 29.2.1952 ins Kino.

Das moderne Tonsytem 2 von CRB

 Das-moderne-Tonsystem 1 von CRB

Apropos Sondergericht

Abschrift

PDF AbschriftSondergericht WürzburgZeichen14.089

14.089SG. 81/44 Abschrift:

Im Namen des Deutschen Volkes!

Das Sondergericht Würzburg hat in dem Strafverfahren gegen: S.xxxxxxxxx Gertrud, Kontoristin in Würzburg, zur Zeit in Untersuchungshaft, wegen Beihilfe zur Fahnenflucht, in der öffentlichen Sitzung vom 9. Juni 1944, wobei zugegen waren: Landgerichtsdirektor Dr. Förtsch als Vorsitzer, Landgerichtsräte Freihalter und Schlee als Beisitzer, Amtsgerichtsrat Dr. Kuhn als Vertreter der Anklagebehörde, für Recht erkannt: I. S.xxxxxxxxx Gertrud Franziska, geb. 9. 10. 1923 in Würzburg, verh. Kontoristin, zur Zeit in Untersuchungshaft, hat ihren Ehemann Robert S.xxxxxxxxx, im November 1943 bei der Fahnenflucht unterstützt. Sie wird hiewegen zur Gefängnisstrafe von 9 Monaten und zu den Kosten verurteilt. II. Auf die Strafe werden 6 Tage Untersuchungshaft angerechnet.

Gründe:

Die Angeklagte schloss am 3. 6. 1943 in Würzburg mit dem damaligen Unteroffizier Robert S.xxxxxxxx die Ehe. S.xxxxxxxxx war Berufssoldat. Der Vater der Angeklagten war gegen diese Heirat, während sie von der Mutter zunächst begrüsst wurde. Nach der Eheschließung aber änderte auch die Mutter ihre Gesinnung und verhielt sich ablehnend gegen ihren Schwiegersohn. Die ehelichen Verhältnisse der Eltern bzw. Schwiegereltern sind nicht harmonisch. Die Angeklagte liebte ihren Mann tief und innig. Sie litt unter den zerrütteten Familienverhältnissen ihrer Eltern schwer und schloss sich deshalb immer mehr an ihren Mann an.

Dieser stand zu Zeitpunkt der Eheschliessung in Frankreich im Einsatz. Er kam dort ins Lazarett nach Paris und von hier zu seinem Ers. Truppenteil, der Kraftfahrer Ers. und Ausbildungsabteilung Euskirchen. Die Fahrt dorthin führte über Würzburg. Hier unterbrach er sie eigenmächtig und verblieb 8 Tage bei der Angeklagten. Um nicht entdeckt zu werden, fälschte er das Ankunftsdatum um 8 Tage. In Euskirchen erkrankte er abermals und bekam einen Genesungsurlaub nach Tirol. Dorthin begleitete ihn die Angeklagte. Am Ende dieses Urlaubs erkrankte er wiederum und kam für 14 Tage ins Lazarett nach Würzburg und anschliessend zum Ersatztruppenteil telegrafierte nach Euskirchen.

Vom 6.10. – 21.10.1943 erhielt er Erholungsurlaub nach Würzburg. Am 21. 10. befand er sich bereits auf der Fahrt zu seinen Ersatztruppenteil nach Euskirchen. In Köln entschloss er sich jedoch wieder nach Würzburg zurückzufahren. Er fälschte im Soldbuch und Urlaubsschein das Datum “21.10“ in “27.10.“ um und fuhr nach Würzburg zurück. Dem Ersatztruppenteil telegrafierte er am 24.20., er sei krank geworden und ins Lazarett nach Würzburg gekommen. Tatsächlich ging er dort aber erst am 25.10.1943 ins Lazarett. Am Sonntag, den 7.11.1943 besuchte ihn die Angeklagte gemeinsam mit ihrem Vater. Er kam ihr sehr nervös und verstört vor. Die Ursache hierfür erblickte sie zunächst in der Anwesenheit ihres Vaters.

Als dieser jedoch gegangen war, erklärte ihr ihr Mann: “Nun kommen wir zur ernsten Teil“. Er erzählte ihr dann, das man ihm am 5.11. sein Soldbuch abverlangt habe, er hätte eine hohe Zuchthausstrafe von 20 Jahren zu erwarten, ihm bliebe nur noch die Flucht oder Zuchthaus. Die Angeklagte erschrak furchtbar und drängte ihn doch zu sagen, warum er denn diese hohe Strafe erhalte. Er wich der Beantwortung dieser Frage aus und erklärte ihr, wenn sie mitginge, würde er sich erschiessen. Der Schreck und die Aufregung der Angeklagten steigerte sich immer mehr. Sie redete ihm zu, dass er doch nichts so Schlimmes begangen haben könne. Doch er fing immer wieder an und “zerrte sie hin und her“ und liess sie fast nicht zu Worte kommen. Wenn sie etwas sagen wollte, fuhr er sie gleich gereizt an. Auch getraute sie sich nicht mehr zu sprechen, da noch andere Soldaten im gleichen Krankensaal lagen.

Als gegen Ende der Sprechstunde die Zeit drängte, wiederholte er seine Drohung mit dem Erschiessen, übergab ihr einen Zettel, auf dem die näheren Anweisungen für die Fluchtvorbereitung stand, sprach von der Schweizergrenze und eröffnete ihr, das er in der folgenden Nacht gegen 24. Uhr kommen werde. Sie solle ihn im Hofe des Anwesens erwarten. Da die Angeklagte Angst hatte, er würde sich tatsächlich erschiessen und da sie ihn liebte, ihn retten und sich erhalten wollte, erklärte sie sich schließlich bereit mit ihm zu fliehen und die von ihm gewünschten Fluchtvorbereitungen zu treffen.

Zu Hause war sie ganz durcheinander. Ihren Eltern wollte und konnte sie sich nicht anvertrauen, weil sie sich wegen ihres gespannten Verhältnisses zu ihnen nichts sagen traute. Noch am 7.11. ging sie durch Würzburg und schaute sich alle Winkel an, um sich von ihnen gewissermassen zu verabschieden. Sie glaubte nicht mehr nach Würzburg zurückzukommen. Am 8.11. löste sie entsprechend der Weisung auf dem Zettel 2 D-Zugfahrkarten nach Innsbruck und packte 2 Koffer. Nach der Weisung ihres Mannes sollte sie nur die unbedingt notwendige Wäsche einpacken. Sie konnte sich jedoch von den einzelnen ihr lieb gewordenen Wäschestücken nicht trennen und packte deshalb recht viel ein.

Am Abend den 8.11. erwartete sie ihren Mann mit den beiden Koffern und den Fahrkarten im Hof des Anwesens. Als er um 24 Uhr nicht kam, atmete sie erleichtert auf. Inzwischen war auch ihr Vater heimgekommen. Sie wollte ihm schon entgegen gehen und ihm alles sagen, getraute sich aber wiederum nicht. Gegen ½ 1 Uhr wollte sie sich bereits in die Wohnung begeben, da kam ihr Mann. Als er die schweren Koffern hob, fuhr er sie an, ob sie verrückt sei, weil sie alles zusammengepackt habe. Er warf die Wäsche teilweise heraus und verpackte das Notwendige in 2 kleinen Koffern, davon die Wäsche in den einen und das übrige in den anderen Koffer. Diese kleineren Koffer standen in einer Halle.

Über seiner Uniform zog er einen Zivilanzug und einen Mantel an und versteckte seine Stiefel und sein Koppel in einem Korbe in der Halle. Dann gingen sie zum Bahnhof und fuhren von Würzburg aus mit dem D-Zug nach München. Sie stiegen in den letzten Wagen ein. Von München aus fuhren sie über Feldkirch nach Bludenz. Auf dieser Strecke passte die Angeklagte auf und gab ihrem Mann ein Warnungszeichen, wenn eine Heeresstreife kam. Bei Tag ging er dann bei Gefahr in die Toilette, bei Nacht stieg er auf das äusserste Trittbrett des Wagens. Auf diese Weise entging er tatsächlich der Kontrolle.

Ursprünglich wollten beide in Feldkirch aussteigen. Als sie jedoch diese Station überfahren hatten, meinte der Ehemann, es sei wegen der strengen Kontrolle in Feldkirch besser, wenn sie bis Bludenz führen. Von Bludenz sei der Weg zu Grenze zwar etwas weiter, dafür um so sicherer. Sie kamen nachts gegen 2 Uhr in Bludenz an und gingen anschließend sofort außerhalb des Ortes, um nicht aufzufallen. Während der ganzen Fahrt hatten sich beide in einer schlechten seelischen Verfassung befunden. Die Angeklagte wollte ihren Mann wiederholt zur Umkehr bewegen. Sie stellte ihm u. a. vor, er solle doch bedenken, dass er mit seiner Flucht als Soldat in eine furchtbare Zukunft gehe. Doch dieser fuhr sei nur an. Bei Morgengrauen begannen sie mit dem Aufstieg auf den Berg “Gol-iath“ (Gottvater?) und zwar von der Nordseite her nach Osten. Sie stiegen bis Mittag auf.

Dann wurde es dem Manne zu heiß. Er zog seine Militäruniform aus und verbarg sie mit der Pistole und der Pistolentasche und mit einem Fotoapparat unter einem Gebüsch. Auch den Wäschekoffer stellte er unter dieses Gebüsch, da er für den weiteren Aufstieg zu schwer war. Sie gingen weiter. Die Angeklagte jammerte ständig und konnte fast nicht mehr weiter. In einer Höhle übernachteten sie. Während der Nacht erkrankte sie und hatte starkes Fieber. Sie bat ihren Mann doch umzukehren. Sie fragte ihn wiederum, was er denn verbrochen habe und warum er die hohe Strafe erwarte.

Darauf hin erklärte er ihr, wenn sie nicht ruhig sei, stürze er sich den Felsen hinunter. Da bekam die Angeklagte wiederum Angst um sein Leben. Da sie aber nicht mehr weiterkam, begannen sie mit dem Abstieg. Ihr Krankheitszustand verschlimmerte sich jedoch und deshalb blieben sie 3 Tage in der Alpe “Gavalina“. Von hier aus liefen sie dann bis Dalaas und fuhren mit der Bahn über Innsbruck-Salzburg, Freilassing nach Cham und gingen von dort nach Prinzing zu den Eltern des Ehemannes der Angeklagten. In Prinzing kamen sie am 17.11. an, blieben aber nur eine Nacht. Von hier aus gingen sie zu Verwandten des Ehemanns nach Kottmailsling. (Kothmaißling?) Auch hier waren sie nur 1 Nacht. Der Ehemann drängte fort.

Auf dem Wege nach Cham zur Bahn erklärte ihm die Angeklagte, dass sie nicht mehr könne, sie sei am Ende. Dieser erwiderte ihr: “Dann schau nur, dass du heimkommst, ich erschiesse mich dann, dann ist alles aus.“ Aus Angst ging sie dann wieder mit. In Cham bestiegen sie wieder den Zug, um abermals zur Schweizer Grenze zu fahren und den Übertritt in die Schweiz nochmals zu versuchen. Doch schon nach einer kurzen Fahrtstrecke wurde der Ehemann der Angeklagten von einer Zugstreife festgenommen. Die Angeklagte konnte ihn dieses Mal nicht mehr warnen, da die Streife bereits vor Abfahrt im Wagen gewesen war und ein Entweichen deshalb nicht mehr möglich war. Der Ehemann der Angeklagten Robert S. wurde durch Urteil des Feldkriegsgerichtes der Div. Nr. 526 Zweigstelle Aachen A 2 St L . I Nr. 306/43 vom 22. 3. 1944 wegen Fahnenflucht im Felde zur Zuchthausstrafe von 6 Jahren, Rangverlust und Wehrunwürdigkeit verurteilt. In der Hauptverhandlung des Feldkriegsgerichts vom 22.3.1944 wurde im wesentlichen der gleiche Sachverhalt festgestellt, wie in der heutigen Hauptverhandlung gegen die Angeklagte.

Die Angeklagte gibt diesen Sachverhalt zu. Sie habe ihrem Manne helfen wollen, um in der Bestrafung zu entziehen, habe allerdings auch erkannt, dass er fliehen wolle. Sie wäre aber niemals mitgegangen, wenn ihr Mann sie nicht dazu gezwungen hätte, dies einmal dadurch, dass er ihr erklärte, er bekomme 20 Jahre Zuchthaus, ihm bleibe nichts anderes übrig als Flucht oder Zuchthaus, zu anderen aber auch dadurch, dass er wiederholt gedroht habe, sich zu erschiessen, wenn sie nicht mitgehe, bzw. weiter mitgehe. Da sie ihn sehr lieb gehabt habe, allein dastehe und ihn deshalb erhalten wollte, hätte sie um sein Leben zu retten mitgehen müssen.

Soweit die Angeklagte nur bestrebt war ihren Ehemann der Bestrafung wegen Urkundenfälschung u. a. zu entziehen, ist sie nach § 257 Abs. II StGB. straffrei (?) Ihre Tätigkeit diente aber nicht nur diesem Zwecke, sondern sollte ihren Mann auch bei seiner Fahnenflucht unterstützen und war hiezu auch geeignet. Insoweit hat sich die Angeklagte aber eines Vergehens der Beihilfe zu einem Verbrechen der Fahnenflucht nach § § 69 Abs. I, 70 Abs. II MstGB. § 49 StGB schuldig gemacht. Sie hat ihrem Manne durch die Tat wissentlich Hilfe geleistet. Sie war sich der Tatsache bewusst, dass sich die Truppe ihres Mannes im mobilen Zustande befand und dass ihr Mann von seiner Truppe fahnenflüchtig werden wollte und wurde. Sie ist deshalb nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv der Beihilfe schuldig.

Nun beruft sie sich und vor allem auch ihr Verteidiger auf den Nötigungsstand des § 52 STGB. Danach ist eine strafbare Handlung nicht vorhanden, wenn der Täter durch eine Drohung, welche mit einer gegenwärtig, auf andere Weise nicht abwendbaren Gefahr für Leib oder Leben seiner selbst oder eines Angehörigen verbunden war, zu der Handlung genötigt worden ist. Diese Bestimmung setzt zunächst eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben des Täters selbst oder eines Angehörigen voraus. Die Gefahr einer körperlich fühlbaren Einsperrung würde genügen. Dagegen werden andere Rechtsgüter, wie Ehre und Freiheit durch diese Bestimmung nicht geschützt. Soweit danach der Ehemann der Angeklagten nur damit “drohte“, dass er 20 Jahre Zuchthaus bekomme, würde diese Bestimmung schon aus diesem Grunde nicht einschlägig sein. Anders hinsichtlich seiner Drohung mit dem Selbsterschießen.

Das er dabei mit “Selbsterschiessen“ drohte, schliesst die Anwendbarkeit dieser Bestimmung an sich nicht aus. Eine andere Frage ist schon, ob bei der Unterredung am 7. 11. im Lazarett eine “gegenwärtige auf andere Weise nicht abwendbare Gefahr“ vorgelegen hat. Eine Untersuchung der Möglichkeiten, die geeignet gewesen wären eine Gefahr abzuwenden, bedarf es jedoch hier nicht, weil auch beim Vorliegen der formalen Voraussetzungen des § 52 StGB., sei es ganz oder nur teilweise, eine Berufung auf diese Bestimmung aus einer anderen Überlegung heraus ausgeschlossen ist. § 52 StGB. verlangt eine gewisse Verhältnismässigkeit zwischen der Schwere der Gefahr und der Schwere der Abwehrhandlung gelegenen Rechtsgüterverletzung, wenn auch nicht verlangt wird, dass das gefährdete Rechtsgut höherwertig ist, als das durch sie verletzte Rechtsgut. Richtmass ist das gesunde Volksempfinden.

Die in der Abwehrhandlung gelegene Rechtsgüterverletzung ist Beihilfe zur Fahnenflucht. Fahnenflucht ist eines der schwersten Verbrechen, dessen sich ein Soldat schuldig machen kann. Sie stellt nicht nur einen Treuebruch, sondern auch einen Verrat am deutschen Volke dar. Sie wiegt umso schwerer, je grösser die Gefahr für die Volksgemeinschaft ist. Unser deutsches Volk steht heute in einem erbarmungslosen Kampf um Sein oder Nichtsein. Wer die Fahne verlässt, verrät sein Volk und hilft damit dem Feinde. Wer bei einem solchen Verbrechen mithilft, macht sich nicht weniger schuldig. Demgegenüber kann das in der Drohung des Ehemannes der Angeklagten zum Ausdruck gekommene Übel keine Rolle spielen, mag diese Drohung nun darin liegen, dass er sich vorstellte, 20 Jahre ins Zuchthaus zu kommen oder sich zu erschiessen. Auch im letzteren Falle müssen die Einzelinteressen den Interessen des gesamten deutschen Volkes nachstehen.

100 000 deutscher Frauen und Mädchen müssen ihre Männer, Brüder und Bräutigame an der Front opfern, weil es die Sicherung der Existenz des ganzen Volkes verlangt. Keine könnte sich darauf berufen ihnen zur Flucht helfen zu dürfen, damit sie an der Front nicht fallen. Nicht anders kann die Sachlage für die Angeklagte gewertet werden. Die Berufung auf den Nötigungsstand des § 52 StGB. ist deshalb verfehlt und muß vom gesunden Volksempfinden abgelehnt werden. Die Angeklagte war deshalb wegen Beihilfe zur Fahnenflucht nach § 69 Abs. I, 70 Abs. II MStGB, § 49 StGB. zu verurteilen.

Beim Strafausmass geht das Sondergericht mit Rücksicht auf die ungeheure Bedeutung der Fahnenflucht im heutigen Existenzkampfes unseres Volkes von der Erwägung aus, dass auch gegen Angehörige, die sich der Beihilfe zur Fahnenflucht schuldig machen, grundsätzlich nur auf Zuchthaus erkannt werden kann. Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann es gerechtfertigt sein, vom Ausspruch einer Zuchthausstrafe abzusehen und nur auf Gefängnis zu erkennen.

Es gilt auch hier der Grundsatz dass das Wohl des Volkes den Interessen des Einzelnen vorzugehen hat. Ein solcher Ausnahmefall liegt aber hier nach der Überzeugung des Gerichts vor. Die Angeklagte ist noch nicht vorbestraft, ist voll geständig und bereut ihre Tat tief. Sie war zum Zeitpunkt der Tat kurz verheiratet und gerade 20 Jahre alt. Sie macht in der Hauptverhandlung noch einen recht jugendlichen, ja teilweise kindlichen Eindruck. Die misslichen Verhältnisse ihrer Eltern wirken auf sie ein, sodass sie sich immer mehr an den Mann anlehnte und bei ihm eine Stütze suchte. Ihre Liebe, aber auch ihre Abhängigkeit von ihm war zweifellos gross und nur dies Abhängigkeit und die Angst um das Leben ihres Mannes, den sie sich erhalten wollte, macht ihre Handlungsweise erklärlich.

Sie hat einen ausgezeichneten Leumund, wird von allen ihren früheren und jetzigen Arbeitgebern auf das glänzendste beurteilt. Sie stand zweifellos bei ihrer Mithilfe unter einem starken seelischen Druck. Alle diese Umstände verneinen, trotz der Schwere des von ihr begangenen Verbrechens, ihre Zuchthauswürdigkeit. Das gesunde Volksempfinden erkennt vielmehr in einem so gelagerten Einzelfall die zu Gunsten der Angeklagten sprechenden strafmildernden Umstände als so bedeutsam an, das es eine entsprechende Gefängnisstrafe als ausreichende Sühne erachtet. Gemäss § 70 Abs. II MstGB §§ 49,44 Abs., IV, 21 StGB, hat deshalb das Sondergericht an Stelle einer verwirkten Zuchthausstrafe von 6 Monaten auf eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten als ausreichende Sühne erkannt.

Die Angeklagte ist seit 2.6.1944 in Untersuchungshaft. Mit Rücksicht auf ihr Geständnis hat das Gericht 6 Tage Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe angerechnet. Kosten: §§ 464, 465 StPO gez. Förtsch gez. Freihalter gez. Schlee Zur Beglaubigung: Würzburg, den 14. Juni 1944 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Sondergerichts: Justizsekretär (Unterschrift Unleserlich)

Briefe an Wiebeke (XXVIII) Apropos Wikipedia

Romische Zahlen am BUG

Pdf Briefe an Wiebeke (XXVIII)

Hallo Wiebeke, Apropos Wikipedia, Du wolltest wissen, wie es zu dieser Falschinformation bezüglich der Gründer des 3001 Kinos kommt? Das ist ganz einfach: Die Wikipedia Leute beziehen sich auf ein Interview, das eine Taz Redakteurin (Annette Bolz) mit mir zum Dreijährigen Geburtstag des Kinos geführt hatte (1994). Der Wikipiamensch, der dieses Interview zitiert, aber nicht präsentiert, hat das leider falsch verstanden, das mit den Gründern. Und damit das nicht alle Zeit so bleibt, habe ich diesen Zeitungsartikel für Dich heruntergeladen und da isser schon: (in der Taz Hamburg erschienen am 28.4.1994) Unter der Überschrift: “Schräg und Starrsinnig. Ein Rückblick zum Dreijährigen des 3001-Kinos“ Am ersten Mai wird das 3001-Kino im Schanzenviertel drei Jahre alt. Die taz resümiert mit Jens Meyer, einem der Gründer.

taz: Wer steckt hinter dem 3001? Meyer: Wir sind ein reines Männer-Kino: Außer mir machen noch Rainer Krisp und Thomas Schröder mit. Rainer habe ich im Zentral-Film-Verleih kennengelernt, das war damals der erste Polit-Verleih. Später, von 1982 bis 1990, haben wir das Duckenfeld in der Oelkersallee (64) gehabt. Das mußte dann wegen des Gebäude-Abrisses schließen. Damals hatten wir 23 Sitze im Kino . Wieviele hat denn das 3001? 96. Und die Sternchen an der Decke haben wir selbst gebaut.

Schreibt ihr schwarze Zahlen? Rein rechnerisch nicht, wegen der hohen Abschreibungen für die Investitionskosten, aber im Prinzip trägt sich der Laden, wir können gerade davon leben. Welches Ziel hattet ihr vor drei Jahren, als ihr anfingt? Angefangen haben wir als frustrierte Kino-Besucher. Wir dachten, es gibt 100 Kinos in Hamburg, davon gehören 90 Prozent zwei Besitzern, und dann laufen dadrin 30 Filme. Das langweilte uns. Wir wollten mehr und andere Filme zeigen. Aber tatsächlich gibt es nicht so viele, die das auch langweilt. Die meisten Leute wollen doch die neuen Filme sehen, so schlecht sie auch immer sein mögen. Habt ihr nach dieser Erkenntnis das Programm geändert? Heute durchmischen wir das Programm mit neuen Filmen, weil wir reicher werden wollen. Bei „Mrs. Doubtfire“ hast du die Bude voll, bei alten Filmen kommen nur 30 Leute. Wir stolpern über unsere eigenen Füße. Früher wollten wir einen Film nur eine Woche lang zeigen, doch die Verleih-Verträge zwingen uns, neue Filme mindestens vier Wochen zu zeigen, mit Verlängerung, wenn das Kino immer noch voll ist. Wir müssen das aber noch diskutieren, ob wir uns darauf einlassen wollen. Seit ihr auch inhaltlich von euren Zielen abgegangen? Damals wollten wir alles zeigen, was uns gefällt und sonst nicht gezeigt wird. Wir haben als Wunschkino angefangen. Das haben wir uns aber abgeschminkt. Denn unsere Zuschauer-Zahlen steigen zu langsam: Im ersten Jahr kamen 15.000, im zweiten 25.000 und im dritten 35.000 Leute. Bei der Polit-Film-Reihe werden wir manchmal aber überrascht, da sitzen dann nicht bloß die zehn Hanseln, die wir schon kennen. Bleibt die Programm-Struktur? Die Dokumentarfilme werden weiterhin alle 14 Tage gezeigt, das Lesben-Kino findet nur noch einmal im Monat statt. Die Frauen sind frustriert von der Arbeit: Nur wenn sie „Thelma und Louise“ zeigen, dann kommen viele. Welches Publikum kommt? Wir haben eine Menge Stammkunden, aber es kommen auch immer wieder neue Leute, die fragen, wo das Klo ist, wo der Eingang ist und wie das mit den Eintrittspreisen ist. (Anmerkung der Red: Im 3001 liegt der Eintritt zwischen 8 und 12 Mark, je nach Einkommen.) Die Armen finden das großartig, und die Reichen kommen nicht zu uns. Seht ihr euch als politisches Kino? Nein. Das 3001 ist nie eine Erziehungs-Anstalt gewesen. Ich habe Angst vor einem belehrendem Charakter. Die Dokumentar-Filme sind allerdings eine Marotte von uns. Schräge und starrsinnig und sind wir auch beim Kinderprogramm, da sind wir seit drei Jahren richtig erfolglos. Was plant ihr für die Zukunft? Ich überlege, ob wir das 3001 nicht mit einem Erstaufführungskino kombinieren sollten, dann kannst du richtig Geld verdienen. Aber die beiden anderen wollen nicht so recht. Gibt es eine Geburtstagsparty? Nee. Aber wir zeigen um 21 Uhr die Schanzenrolle. Das sind 90 Minuten aus 40 Spielfilm-Trailern, in denen die Filme kurz angekündigt werden. Ein paar Kurzfilme sind auch dabei, wie „Goofy in Afrika“ und eine alte UFA-Wochenschau mit Erich Honnecker. Eine komische Mischung. Nein. Das sind gute Trailer von guten Filmen, die lustig und witzig sind. Und der Eintritt – da haben wir eine Preistafel von 1961: 2,60 Mark für Arme, 3,20 für Reiche. Und danach kommen die Blues Brothers. Fragen: Annette Bolz

Aus meiner Antwort: “Außer mir machen noch Rainer Krisp und Thomas Schröder mit,“ hat Wikipedia den Schluß gezogen, diese drei Personen seien die drei Gründer. Dem war aber nicht so! Gründer waren: Leopold Wiemker, Rainer Krisp und eben meine Wenigkeit, weil nicht jeder Esel nennt seinen eigenen Namen zuerst. Eine Korrektur der Falschinformation von Wikipedia fand ich dreissig Jahre lang nicht so wichtig. Aber jetzt wo Leo, wie wir ihn immer genannt haben, schon bald zwanzig Jahre tot ist, sollte das mal korrigiert werden, man gönnt sich ja sonst nix J.

3001 Kino vor dem Umbau, Foto von Wolfgang Morell 1989

Kino Monopoly

Abschrift:

Kino Monopoly

(erschienen in der Black Box, Nr. 38, vom November 1988, nachgedruckt in der Taz vom 10. November 1988, auf Seite 12 (Kultur).

König ist eigentlich ein irreführender Name für den Konzern des Herrn Riech. Denn König wird man durch Vererbung. Mit Erbe hat das Imperium jedoch wenig zu tun. Auch der ständige Hinweis auf die „Schachtelkinos“ ist fehl am Platze. Denn Schachtel hört sich so niedlich an: wie Hutschachtel oder Konfektschachtel.

Dann schon eher „Friede den Hütten, Krieg den Palästen“ denn aus den Hütten des Herrn Riech kommt das Geld für die Paläste des Herrn Riech. Keine Kinopaläste, versteht sich. Nicht wie das „Rex“ in Paris. Mit Sternenhimmel und Wassergraben. Nein, so nicht.

Charakteristisch für die Riech-Kinos ist ihr Standort, das Stadtzentrum. Nach monatelangen Verhandlungen mit etlichen Interessenten, die an die Programmkinoidee anknüpfen wollten, hat der Grundstücksbesitzer Eberhard Erhard am 6. Oktober das Kino Deuli in Hamburg Altona an den Riech-Konzern verpachtet.

Riech hat die Kinomacht in Hamburg (1988), und nicht nur hier. Der wöchentliche Plakatanschlag „Hamburger Kinos zeigen“ verspricht Vielfalt, ist es aber nicht, denn alle Kinos gehören einem Besitzer. Von den insgesamt 20.000 Sitzplätzen bietet der Riech-Konzern in Hamburg rund 11.000 Sitzplätze an. Das hat natürlich Folgen für die Kinokultur. Die restlichen 9.000 Plätze werden von 20 verschiedenen Besitzern geteilt. Unter ihnen ist Hans-Joachim Flebbe der größte.

Mißbrauch wirtschaftlicher Macht durch den Großanbieter Riech? Natürlich. Alle wissen es – keiner spricht öffentlich darüber. Früher einmal hat Herr Riech schon Prozesse geführt gegen Redakteure, die seine Kinos beschrieben haben. Aber bei der Vermietung der Erstaufführungsfilme braucht Herr Riech keine Gerichte, um seine Macht zu demonstrieren.

Da geht‘s ganz einfach über Geld – und das Kino Monopoly geht so: Riech bietet dem Verleih eines erfolgversprechenden Films 50 Prozent der Einnahmen im großen Haus (Ufa = 620 Plätze zum Beispiel); macht bei 400 verkauften Karten pro Tag und einer Laufzeit von vier Wochen eine Einnahme von 144.000 DM, bleibt für den Verleih 72.000 DM aus den ersten vier Wochen. Bringt der Film diese 400 Zuschauer auch am Ende der vierten Woche, so wird der Film im großen Kino verlängert.

Falls nicht, so bringt Riech den Film in sein nächstkleineres Kino (zum Beispiel Ufa 5 mit 389 Plätzen). Dort spielt der Film in den nächsten vier Wochen für den Verleih noch 54.000 DM ein. Und so schiebt Riech den Film weiter und weiter, bis er schließlich im Kinocenter 8 am Hauptbahnhof mit 31 Plätzen landet und jeder, der den Film sehen wollte, ihn bei Riech gesehen hat.

Mit Kinokultur und Marktwirschaft hat das nichts mehr zu tun. Das fiel auch dem Bundeskartellamt in Berlin auf (sonst Konzernen gegenüber recht wohlgesonnen). Seit sechs Monaten, so verfügte das Bundeskartellamt, darf jeweils einer in Hamburg „mitspielen“.

Das heißt: Im Wechsel miteinander bekommen jeweils die kleinen Kinobesitzer ebenfalls eine Kopie. Doch ändert sich dadurch wenig, wenn einer von 20 anderen Filmtheaterbesitzern die Erstaufführungsfilme „mitspielen“ darf. Die Entscheidung des Verleihs ist klar. Kein Verleih verzichtet auf 126.000 DM Umsatz in zwei Monaten.

Auflagen des Bundeskartellamtes lassen sich auch anders umgehen, zum Beispiel so: Ein Film wird vom Verleih angeboten. Ein anderer Kinobesitzer als Riech möchte den Film gerne zeigen. Der Verleih fragt beim Riech-Konzern an, ob er etwas dagegen habe. Riech hat nichts dagegen, nur spielt er den Film dann nicht in seinen Kinos. Das sind bundesweit über 300 Stück und auch noch da, wo das meiste Geld verdient wird: in Hamburg, Frankfurt, Berlin und München.

Ausdruck dieser Kinopolitik ist die Eintönigkeit des Programmangebots in Hamburg. Da ist es in anderen Städten, in denen die Marktbeherrschung nicht so eklatant ist, schon spannender.

In Berlin beispielsweise konkurriert Riech mit Max Knapp, mit Kloster Steenwerth; keiner verfügt hier über mehr Anteil als 30 Prozent. In Frankfurt hat Riech einen Anteil von 70 Prozent. Hat Eberhard Erhard letztendlich „Frankfurter Verhältnisse“ für Hamburg gewünscht, als er mit Riech den Mietvertrag für das Deuli schloß, obgleich er doch zwölf Monate immer wieder gesagt hat, daß es ihm um die Kultur, um die Anbindung ans Viertel, um Senioren- und Kinderfilmveranstaltungen ging?

Zumindest hat Erhard durch seine Verhandlungen mit den Kleinbetreibern (Lupe Filmverleih Göttingen, Alabama Kino Hamburg und einer Gruppe um die Zentral Film GmbH) eines erreicht: Er hat die Klippen der Behördenprüfungen sauber umschifft. Dachten doch alle, Erhard will etwas für die Kunst tun. Und so erließ man auch aufgrund der „Bestandsverordnung“ die sonst für 300 Kino-Sitzplätze fällig gewordenen 75 Parkplätze, weil auf dem Gelände 1954 schon mal ein Kino betrieben wurde. 75 Parkplätze oder die Ablösumme von 825.000 DM, die sonst an die Stadt zu zahlen gewesen wären.

Die jetzt ausgebooteten Mitbewerber haben jedenfalls an der Redlichkeit der Verhandlungen mit Eberhard Erhard große Zweifel. Kein Wunder, daß sie sich verschaukelt wühlen. Was jedoch letztlich aus dem neuen Riech-Kino wird, hängt auch von den Bewohnern ab. Und die werden sicherlich unruhig werden, wenn ihnen Rambo IV vor der Haustür droht.

Otto Meyer

PDF Kino Monopoly1988

PDF Faksimili taz 1011988

Deuli Kino stillgelegt
Foto Henning Scholz 1987 Deuli Kino stillgelegt. Hamburg Bernstorffstraße

Grand Rex Paris

Als die Kinos noch Paläste waren

Leider hat die Taz von diesem Artikel von Otto Meyer, der am Sonnabend, d. 10. Februar 1990 in der Taz Hamburg erschienen ist, nur die Überschrift auf ihre Seite gestellt. Der Text fehlt. Diesem Uebelstand wollte ich schon lange mal abhelfen und habe dies nun getan und zwar ohne jemanden zu fragen, worauf ich aber gar nicht stolz bin: (Seite 28 Kulturmagazin taz Hamburg Samstag, 10. Februar 1990)

Als die Kinos noch Paläste waren

Am Freitag, den 27. Januar 1933 stirbt im Alter von 45 Jahren an Herzversagen ein Mann, der in Hamburg Kinogeschichte schrieb: Hermann Urich-Sass. Die Stadt hat ihn heute beinahe vergessen. In der Tageszeitung Licht Bild Bühne fand sich damals ein kurzer Nachruf, der mit den Worten endet: „Ein vergängliches Menschenleben ist nicht mehr – aber sein Werk lebt!“

PDF Abschrift Als die Kinos noch Paläste waren

Der Autor irrte. Dafür sorgten die neue Zeit und die neuen Herren, die am Tage der Beerdigung des Toten die Macht übernahmen. Aber noch darf die „Illustrierte Tageszeitung des Films“, wie sich das in Berlin erscheinende Blatt selbst nennt, in der Montagsausgabe vom 30. Januar 1933 über den Mann berichten, der in nur sieben Jahren Norddeutschlands größten Kinokonzern aufgebaut hatte. Mit einem Jahresumsatz von 6 Millionen Reichsmark gehörte die offene Handelsgesellschaft des Hermann Urich-Sass und seines Teilhabers Hugo Streit zu den größten Steuerzahlern der Stadt Hamburg.

„Henschel Film- und Theaterkonzern“ nannte sich das Unternehmen – ein Name mit Tradition. Denn Hermann Urich-Sass und Hugo Streit hatten sich eingeheiratet in eine Familie von Kinobesitzern. Schwiegervater James Henschel gehörte zu den Kinopionieren in Hambrug.

Seit 1908 (1906) betrieb er im Belle-Alliance-Theater (Schulterblatt 115) die „Vorführungen lebender Photographien“. Der 1.100 Quadratmeter große Saal war mit seinen 1.200 Sitzplätzen zeitweise das größte Kino beider Städte Hamburg und Altona. Ebenfalls zur Henschel-Familie gehörte das Lessing-Theater am Gänsemarkt – am selben Ort steht heute der Ufa-Schachtelpalast. Auch das Passage Theater und das –Waterloo-Theater in der Dammtorstraße 14 wurden von James Henschel betrieben.

Die neuen Familienmitglieder hatten das Gewerbe bei der Ufa gelernt. Urich-Sass und Streit waren dort bis 1926 als Direktoren in Norddeutschland angestellt, noch unter Hugenbergs Leitung. Ihr erstes eigenes Kino war die Schauburg am Hauptbahnhof (nach dem Krieg: „Die Barke“).

Der Raum war noch gemietet, doch schon kurz darauf begann der Henschel-Konzern Kinos neu zu bauen, die alle bisherigen Dimensionen weit hinter sich lassen. Im Februar 1927 wird an der Ecke Circusweg/Reeperbahn ein Haus mit 1.556 Sitzplätzen eröffnet. Architekt Carl Winand, Baukosten: etwa 500.000 Reichsmark, Bauzeit 4 Monate. „Ein geräumiger Vorraum führt zur Empfangshalle. Von hier aus ist der Zuschauerraum zu betreten. Breit angelegte Treppen führen zum Ranggeschoß. Notausgänge in genügender Anzahl nach dem Circusweg. Zu beiden Seiten der Bühnenwand ist eine Oskalyd Orgel mit Fernwerk von der Firma Furtwängler und Hammer aus Hannover eingebaut. Die Bühnenwand zeigt vor der Bildfläche einen Raum für Vorspiele“ – so ist in der Festschrift nachzulesen, die 1937 „unseren Besuchern“ überreicht wird.

Ein Jahr später folgen weitere Neubauten: die Schauburg Hammerbrook mit 1.100 Sitzplätzen, die Schauburg Wandsbek mit 1.100 Sitzplätzen, die Schauburg Nord mit 975 Sitzplätzen und die Schauburg Hamm mit 1.520 Sitzplätzen .

Neben den neuen Häusern, die Eigentum des Henschel Konzerns sind, werden weitere Kinos (City-Theater, Burg Theater, Helios Theater in Altona) angemietet und unter dem Markennamen „Schauburg“ weitergeführt. 1933 ist der Henschel-Kozern vor der UFA und der Hirschel-Gruppe mit 12 Filmtheatern, 10.731 Sitzplätzen Hamburgs größter Kinobesitzer.

Nie wieder wird es in der Geschichte der Hansestadt die etwa 50.000 Sitzplätze geben, die Hamburgs Kinos im Jahre 1933 anbieten.

Zum Vergleich: Heute (1990) verfügt die Zwei-Millionen-Stadt nur noch über knapp 20.000 Kino Plätze.

In den Henschel Schauburgen laufen nicht nur die neuen Chaplin-Filme, auch der Hochbaum-Film Brüder , der den Streik der Hafenarbeiter 1897 zeigt, wird hier uraufgeführt; von der Zensur zugelassene Filme aus der Sowjetunion („Russenfilme“) sind ebenfalls zu sehen. Der Regisseur Eisenstein hält am 21. Oktober 1929 in der überfüllten Schauburg am Millerntor einen Vortrag und zeigt zwei Akte aus Panzerkreuzer Potemkin und zwei Akte aus Zehn Tage, die Welt erschütterten .

Aber nicht nur im Programm, auch in der technischen Entwicklung sind die Schauburgen Vorbild. Am 23. Januar 1929 „nachmittags präzis 13 Uhr“ wird am Millerntor zum ersten Mal in Hamburg ein Tonfilm gezeigt: Ich küsse ihre Hand Madam mit Marlene Dietrich und Harry Liedke. Die Tonpassage des Films dauerte allerdings nur zwei Minuten und zwölf Sekunden.

Die Licht-Bild-Bühne lobt nicht nur den Kino-Unternehmer, sondern auch den Menschen Urich-Sass: „Seinem bescheidenen Charakter lag es nicht hervorzutreten und nach außen hin eine Rolle zu spielen. Um so mehr trat sein Können in den Auswirkungen seiner Arbeit in Erscheinung. Streng in der Pflichterfüllung gegen andere und vor allem gegen sich selbst. Der korrekte Hamburger Kaufmann. Voll Ausdauer und Ehrgeiz und voller Vitalität, der er die Verwirklichung seiner Pläne verdankte. Ein Charakter voll Zuverlässigkeit. Ein Mann von untadeliger Gesinnung. Einer, dem Hochschätzung und Sympathien bis über das Grab hinaus bei allen sicher ist, die ihm wie wir in langen Jahren näher treten durften.“

Nach seinem Tode gründen die Erben zusammen mit Hugo Streit die Henschel KG , die die Schauburgen weiterführt. Doch eine weitere Gesellschaft wird 1933 gegründet: die Schauburg Lichtspielbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie haftet nur mit 20.000 Reichsmark, ihr Geschäftszweck ist die Pacht von Lichtspieltheatern. 1934 übernimmt diese Gesellschaft elf von zwölf Schauburgen.

In der Reichsprogromnacht werden die ehemaligen Henschel-Kinos von den Nazis demoliert, Joseph Goebbels hatte inzwischen als selbsternannter „Schirmherr des Deutschen Films“ festgelegt, was ein deutscher Film sei:

Deutsche Filme sollen künftig nur von Deutschen hergestellt werden. Deutsch aber ist, wer deutscher Abstammung, deutschen oder artverwandten Blutes ist. Seitdem können allein Filme als deutsche Filme anerkannt werden, die von einer deutschen Gesellschaft in deutschen Ateliers mit deutscher Idee, deutschem Autor, deutschen Komponisten und deutschen Filmschaffenden hergestellt sind. Durch jene Begriffsbestimmung des deutschen Films wird es möglich, in verhältnismäßig kurzer Zeit die jüdischen Einflüsse in der der Produktion, dem Verleihgeschäft wie dem Filmtheaterwesen auszumerzen.“

In diesem Sinne war die Henschel KG nicht mehr deutsch. Ein Nazi-Kinobesitzer aus Kiel treibt die Arisierung voran. (2022 wissen wir, wie der Nazi hiess: Richard Adam)

Auch das Waterloo-Theater entgeht ihr nicht: Dem Kino direkt gegenüber liegt ein Büro der geheimen Staatspolizei.

Hugo Streit und der Sohn von Urich-Sass verlassen das Deutschland der Nazis. Doch die neuen Besitzer haben nicht lange Freude an dem Geschenk des Führers: Nur ein einziges der Kinos hat den Krieg überstanden. Alle anderen fielen den Bomben zum Opfer. Aber auch die heutigen (1990) Hamburger Kinokaufleute denken nicht mehr gerne an diese Zeit zurück. An Hermann Urich-Sass erinnert nur noch ein Gedenkstein auf dem jüdischen Friedhof in Ohlsdorf – gewidmet, so die Inschrift „dem Pionier des Kinos, gestorben am 27. Januar 1933 – im Jahr 5693 der jüdischen Zeitrechnung.“ Otto Meyer

Hermann Urich Sass, geb. am 18. Juni 1887- gest. am 27. Januar 1933. Im Artikel wird das Alter mit 48 Jahren angegeben, das habe ich mal stillschweigend geändert, damit die Verwirrung nachläßt

Quellen: Licht Bild Bühne, Illustrierte Tageszeitung des Films, Berlin. Hamburg und seine Bauten, Hamburg 1929 Festschrift des Henschel Film- und Theaterkonzerns zur Eröffnung der Schauburg am Millerntore, Februar 1927 Hans Traub: Die Ufa, Berlin 1943 Bericht von Horst Urich-Sass (Sohn von Hermann Urich-Sass, Mexiko 1989 Bericht der Brüder Streit (Söhne von Hugo Streit), Brasilien 1989.

Belle Alliance Schulterblatt 115 vor dem 5. März 1894

Das Foto vom Haus Belle Alliance, Schulterblatt 115, stammt von der Landesbildstelle Hamburg (Belle-Alliance mit Pferdebahn). Daher kommt die Annahme, daß dieses Foto vor dem 5. März 1894 entstanden sein muß. An diesem Tag wurde die Pferdebahn von einer elektrischen Straßenbahn abgelöst. Mit anderen Worten: In dem Haus Belle Alliance war zu jener Zeit noch gar kein Kino.

PDF Als die Kinos noch Paläste Seite 1

Das Foto von der Aussenfassade des Barke Filmtheater mit der Filmankündigung von Theo gegen den Rest der Welt stammt von Roland Scheikowski. Es ist nach dem Start des Filmes am Freitag, den 26. September1980 entstanden. Erst am 8. August 1985 wurden die Filmstarts, die bis dahin immer Freitags stattfanden, auf den Donnerstag vorverlegt.

PDF Als die Kinos noch Paläste waren Seite2

Apropos Manfred Salzgeber

Manfred Salzberger ist tot

(Abschrift eines Artikels aus der TAZ vom 18. August 1994 von Mariam Niroumand)

PDF Abschrift des Nachrufs Manfred Salzgeber

Welches Lied ich ihm singen würde? Eins ohne Ort jedenfalls, leicht in Amsterdam oder Nyon, im Schiff oder Flugzeug zu pfeifen, ein Lied zum Mitnehmen, das nach Leder schmeckt, nach „bitte noch einen Manhattan, Herr Wirt“ und eins, das auch nach der neuesten Aidstoten-Statistik noch hörbar wäre. Man müßte es auch zu mehreren, aber vor allem während des Tippens, Telefonierens oder Filmeinlegens summen können. Salzgeber, Deutschlands mutigster Filmverleiher, Filmaktivist, Film- Passionario, ist am Freitag morgen in einem Berliner Krankenhaus im Alter von 51 Jahren an Aids gestorben.

Solche wie ihn, ein Zufallskind, mitgeschleppt aus Lodz nach Stuttgart auf der Flucht vor den Russen, nannte man im Schwäbischen „Neigschmeckte“. Der floh ins Kino, als Dreijähriger schon an Omas Hand in „Brüderlein fein“ (so daß man sich nicht wundern muß, wenn er sich in den sechziger Jahren nicht zu schade war, den Studenten nachts um drei den „Förster im Silberwald“ zu zeigen). Lesen, lesen, Milchflaschenpfand in Kinokarten umsetzen, Mutters Deutsch in den Briefen ans Wohnungsamt korrigieren – Salzgeber ist ein Steher gewesen, und es ist mir ein Rätsel, wieso das nie penetrant war; wieso man ohne Umschweife schluckt, daß er das erste Western-Lexikon als 14jähriger mit achthundert Anmerkungen vollgekritzelt hat, weil er die Fehler von Leuten korrigieren mußte, die die Filme im Gegensatz zu ihm eben nicht gesehen hatten.

„Ich hatte im Kino immer einen Blick für die Titten Gary Coopers, Robert Mitchums und anderer Ektoplasmen; als ich das dann mit anderen Kindern durchsprechen wollte, wurde mir schnell klar, daß ich nicht nur ein Neigschmeckter war, sondern auch noch ein Schwuler.“

Ab also nach Berlin: mit einer halben Schauspielschule und der abgeschlossenen Buchhändlerlehre in der Tasche fing er bei Marga Schoeller an, was damals, in den frühen Sechzigern, einer von Berlins mobilsten Buchläden war. Er reiste mit William Burroughs durch die Lande. Von seinem Schreibtisch aus organisierte er die ersten Kopien für das neu gegründete Arsenal, ein kommunales Kino, von einem Kollektiv betrieben. Als mal keine Eintrittskarten mehr da waren, gaben sie hartgekochte Eier an die Gäste aus, die allerdings ordentlich gestempelt und dann im Kino gegessen wurden. Alle machten wirklich alles und Manfred ein bißchen mehr: Putzen, Projektor bedienen, Karten abreißen. Was er mochte: Science-fiction, CinemaScope, Paris, Chaplin: als „Monsieur Verdoux“ am Kudamm floppte, zeigte er ihn im Dahlemer Bali, seinem Kino, unter dem Originaltitel sechs Monate lang, und ging später zu den Chaplins, die ihm die Filme für die erste komplette Chaplin-Retro Deutschlands gaben. Georg Kloster, Berlins Programmkino-Mogul, war noch bei Salzgeber Kartenabreißer gewesen; es hat ihn nicht übel verbittert, wie Leute „ohne Eier“ ihn schließlich finanziell überflügelten.

Lange hat er es mit den „Freunden der Deutschen Kinemathek“ nicht ausgehalten: „Aus dem Kollektiv wurden schnell Herr und Frau Direktor – mit Villa im Grunewald“, hat er später geflucht. Salzgeber wollte eine Reihe zum Thema Palästina veranstalten, mit israelischen und palästinensischen Filmen, und als ihm daraufhin Antisemitismus vorgeworfen wurde, verabschiedete er sich vom Arsenal.

Von seinem Coming-out hat er nie viel Aufhebens gemacht. Eines Tages, in den späten Sechzigern, kam Alf Boldt – ein Mit-Kollektivist und Berliner Underground- Film-Connaisseur, der vor nicht allzu langer Zeit ebenfalls an Aids starb – mit dreißig roten Rosen in die Buchhandlung gestapft und fragte laut nach Frau Salzgeber. Die Kollegen applaudierten, und das war das.

Kurz darauf ging er mit Rosa von Praunheim und dessen Film „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt“ auf Tour durch achtzig große Städte. Es ist der Film mit der längsten Männerkußszene der Filmgeschichte: Viereinhalb Minuten waren es im Original, im Fernsehen dann 45 Sekunden, die Nation war außer sich. Der Küsser: Manfred Salzgeber.

Stammheim hat ihn einstweilen aus Deutschland vertrieben. Manche von den RAF-Aktivisten hatten mit ihm nachts im Bali gesessen und „Viva Maria“ gesehen. Als er einmal mit Dreitagebart aus dem Haus getreten und von jemandem beschimpft worden war: „Dich haben sie wohl zu vergasen vergessen“, zog er nach Amsterdam.

Moritz de Hadeln, der Leiter der Berliner Festspiele, hat ihn dann wiedergeholt. Salzgeber sollte die „Infoschau“ übernehmen, ein damals brachliegendes Parallelprogramm zum „Forum“, das erst durch Salzgeber das Panorama-Profil des ungekämmten Minderheitenkinos bekam: Filme wie „Together Alone“, der wohl schönste Aidsfilm der Welt, oder „Dialogues with Mad Women“, der ermutigendste Film für Paranoikerinnen, kamen unter seiner Regie nach Berlin.

1985, als er längst höchst alarmiert war, stellte er fest, daß kein Verleih sich wagte, „Buddies“, den ersten expliziten Aidsfilm, in die Kinos zu bringen. „Dieser Film kann Leben retten“ – sprachs und gründete prompt seinen eigenen Verleih: die „edition Manfred Salzgeber“, die mittlerweile über den Dächern des gutbürglichen Steglitz thront, mit kleiner Terasse, die Manfred Besuchern als Kirsche auf der Sahnetorte präsentierte. Es ärgerte ihn Tag und Nacht, daß die Aidshilfen lieber schlechte Kopien von Pressebändern dieser Filme zogen, als sie bei ihm zu leihen und damit Filmemacher zu unterstützen. „Die Vorstellung, daß Derek Jarman [inzwischen auch verstorben, d.R.] krank in einer kleinen Bude in London hockt und seine Miete nicht bezahlen kann, während die Aidshilfen für Staatsknete Hochglanz-Broschüren drucken lassen, macht mich wahnsinnig“, hat er mir einmal im Interview gesagt (taz vom 11.3. 1993).

Wahnsinnig gemacht hat ihn auch die deutsche Filmförderung (wen die nicht den Verstand kostet, der hat auch keinen zu verlieren). Lange hat er sich geweigert, Verleihförderung zu beantragen; aber bestimmte Projekte gingen eben nicht ohne. „Inzwischen muß der Kinoverleih, an dem unser Herz hängt, ohnehin durch Videoproduktion, Ankauf von Fernsehplätzen und Lizenzhandel gestützt werden“, sagt Björn Koll, einer der Erben aus Salzgebers schwuler Familie.

Vorsichtig äußern sie Zuversicht; schon seinetwegen wollen sie weitermachen. „Aids“, sagt Kurt Kupferschmid, „hat ihn vor allem geärgert. Wenn sein Körper nicht wollte, daß er ins Babylon fährt und Gus van Sants ,Mala Noche‘ vorstellt, dann hat er ihn eben gezwungen: halbe Flasche Sekt, paar Aspirin, und ab ging’s.“ Daß Leute manchmal so verrückte Sachen machen wie Seeurlaub oder „drei Tage im Grünen“ hatte er zwar mal irgendwo gehört, aber doch nie erlebt. Ist das nie jemandem auf die Nerven gegangen, hat das nicht was Protestantisches? „Nein, hat es nicht“, meint Kurt, „mir ging es mal drei Wochen lang sehr schlecht, da kannten wir uns noch gar nicht richtig, da hat er mich jeden Tag angerufen, auch von unterwegs aus. Wenn es einem schlecht ging oder man wollte ficken gehen, war er völlig einverstanden. Bloß simple Erholung, das ging nicht in seinen Kopf.“

Er selbst war in der Lederszene zu Hause, aber in der ohne Uniformen, und eher parlierenderweise am Thresen als in der Klappe. Welchen Film ich ihm spielen würde? „Together Alone“ ganz sicher, ein Zwiegespräch in Moll und Dur und Angst und Witz, in das Manfred Salzgeber ebenso leicht hineingeglitten wäre wie in einen samtroten Kinositz. Mariam Niroumand

Nächsten Mittwoch um 11.30 Uhr findet im Berliner Filmpalast eine Trauerfeier statt, auf der noch einmal „Blue“ von Derek Jarman gezeigt wird. Statt Blumen wünschte sich Salzgeber einen Beitrag für die Arbeit mit Aidsfilmen. Konto 390 871 7402, H.Herdege – Sonderkonto Salzgeber, Volksbank Göttingen, BLZ 260 900 50. (Vermutlich gibt es dieses Konto nicht mehr)

Der Artikel gefällt mir immer noch und die falsche Überschrift hat vermutlich wer anders geschrieben. Aber mit dieser Überschrift findet vielleicht die nächste Suchgeneration den Nachruf nicht. Manfred hätte bestimmt nichts dagegen gehabt und waere mit dieser Hochladung bestimmt einverstanden gewesen, habe ich mir eingeredet. Nur das Bali Kino ist keineswegs in Dahlem, sondern damals und auch heute noch in Zehlendorf. Am S-Bahnhof Zehlendorf, geführt von einer würdigen Nachfolgerin. Einer Neigschmeckten, die von einem Kino aus Mannheim kam.

Arsenal Kino 1970 Welserstraße

Das Rhytmographie Verfahren (I)

Abschrift aus der Kinotechnischen Rundschau Nr. 28 (Beilage zum Kinematograph Nr. 160 vom 12. Juli 1930) (I)

PDF Abschrift Rhytmographie Verfahren (I)

Das Rhytmographie-Verfahren Von Erich Palme.

Der Versuch fremdsprachigen Tonfilmen einen deutschen Dialog nachzusynchronisieren, ist im letzten Jahre schon von verschiedenen Seiten gemacht worden, ohne daß das Resultat endgültig befriedigt hätte. Wenn diesen Versuchen auch der allgemeine Erfolg versagt blieb, so sind sie doch immerhin als Schrittmacherarbeit auf dem Weg zur Internationalisierung des Tonfilmes beachtenswert. Zumindest haben sie anderen, die sich mit dem gleichen Problem beschäftigen, wertvolle Anregungen gegeben.

Der ganze Vorgang gliedert sich in drei Arbeitsgruppen: 1. Die Herstellung des deutschen Dialog-Manuskriptes, 2. die Herstellung des sogenannten Rhytmobandes und 3. die Aufnahme des deutschen Sprechtextes auf den Schallträger (Lichtton und Schallplatte).

Über die Abfassung der deutschen Sprechtexte, die selbstverständlich sinngemäß mit dem Urtext der fremden Sprache übereinstimmen und Silbe für Silbe den Lippenbewegungen der Darsteller auf der Leinwand entsprechen müssen, Einzelheiten bekannt zu geben erübrigt sich. Die Arbeit wird nach einem besonderen System vorgenommen, das mit ausschlaggebend für das restlose Gelingen der Synchronisation ist.

Die erste Arbeit der Techniker besteht in der Herstellung des Textbandes. Sie wird auf einem besonders konstruierten Meßtisch, dem „Rhytmoskop“ vorgenommen, der im großen und ganzen den üblichen Filmmeßtischen gleicht.

Von einer rechts befindlichen Abwickeltrommel läuft das Filmband über eine Mattscheibe, die von unten her erleuchtet ist und die in der Mitte einen schwarzen senkrechten Strich trägt. Dieser Strich ist der sogenannte „Startstrich“.

Mittels einer Handkurbel und Zahnrades wird der Bildstreifen nunmehr in beliebiger Geschwindigkeit über die Mattscheibe geführt, während gleichzeitig ein zweites Zahnrad oberhalb des Bildbandtransportes das (vorläufig unbeschriebene) Textband, ein normales, perforiertes Filmband, dessen Emulsion entwickelt aber nicht ausfixiert ist, so daß sich eine milchig weiße Schicht ergibt, vorwärtsbewegt, und zwar ebenfalls von rechts nach links.

Die beiden Filmtransporttrommeln sind so gekuppelt, daß das milchige Textband achtmal lagsamer als das Bildband über die Mattscheibe läuft. Der Grund für diesen verlangsamten Ablauf findet später seine Erklärung.

Mit Bleistift wird nun der deutsche Sprechtext an Hand des vorliegenden deutschen Manuskriptes, das mit bestimmten Zeichen für Beginn und Ende des jeweiligen Wortes entsprechend den Lippenbewegungen der Schauspieler versehen ist, auf das Textband aufgeschrieben.

Der Startstrich über den Bild- und Textband kontinuierlich hinweglaufen, dient hier gleichzeitig als Richtmarke. An der Stelle, wo der Sprecher im Film den Mund zu Beginn eines Wortes öffnet, wird oberhalb auf dem Textband der erste Buchstabe des zu sprechenden deutschen Wortes eingetragen, dann werden beide Filmstreifen gleichzeitig weitertransportiert, bis die Stelle, wo der Sprecher die Mundstellung verändert (beim Aussprechen eines anderen Buchstabens), genau auf den Richtstrich stößt, und hier wird dann oberhalb auf dem Textband der nächste entsprechende Buchstabe eingetragen.

So entsteht nach und nach in ganz genauer Übereinstimmung mit den Mundbewegungen des fremden Sprechers der deutsche Dialog auf einem Sprechband – „Rhytmoband“ genannt, oder Akt für Akt des Films ein „lebendes Textbuch“ von dem sämtliche deutschen Texte leicht ablesbar sind. Es spielt hierbei keine Rolle, ob ein oder mehrere Sprecher oder Sprecherinnen in einer Szene mitwirken, ob es sich um Sprache oder Gesang, Schreie oder Lachen oder Weinen handelt.

Die Arbeitsmethode ist so gewissenhaft, daß sogar beim Lachen der deutsche Sprecher nicht eine Silbe „ha“ zu viel oder zu wenig lachen wird, als der fremdländische Darsteller es seinerzeit bei der Originalaufnahme getan hat.

Da nun immerhin die Möglichkeit besteht, daß bei der Abfassung des deutschen Sprechtextes, die ebenfalls halbmechanisch vorgenommen wird, hinsichtlich der Mundstellung des Originalsprechers und dem dafür eingesetzten deutschen Wort Irrtümer vorkommen können, vielleicht auch die zeitliche Länge beispielsweise eines Vokals nicht genau getroffen worden ist, erfolgt eine sogenannte Korrigierprobe des „Rhytmobandes“.

In einem „Ableseraum“ wird der Bildstreifen und das „Rhytmoband“ synchron vorgeführt. Die Vorführung geschieht mittels eines üblichen Projektors mit 24 Bilder pro Sekunde. Auf der Achse des Projektors sitzt ein Schrittgeber, der mit einem Schrittmotor gekuppelt ist, der weiterhin das „Rhytmonom“ so antreibt, daß in demselben der Textstreifen („Rhytmoband“) mit einer Übersetzung von 1 : 8 abläuft, d. h. während im Projektor 24 Bilder pro Sekunde durchlaufen, bewegt sich das „Rhytmoband“ im „Rhytmonom“ um 3 Bilder am Richtstrich, der auch hier gleichzeitig Startmarke ist, vorbei.

Das „Rhytmonom“ besteht aus einem schalldichten rechteckigen Kasten, in welchem der Transportmechanismus, sowie die Ab- und Aufwickelvorrichtung des Textbandes und eine Lichtquelle untergebracht sind. An der Stirnseite trägt dieser Kasten eine rechteckige Öffnung in horizontaler Richtung, die die Breite eines normalen Filmstreifens und eine Länge von etwa 30 Zentimeter besitzt.

Diese Öffnung ist durch eine Mattscheibe abgeschlossen, auf der sich ungefähr 10 Zentimer von links der Start- oder Richtstrich befindet. Vor dieser Mattscheibe läuft nun das „Rhytmoband“ in der oben angegebenen Geschwindigkeit von 3 Filmbildern pro Sekunde vorbei, also in einem langsamen Tempo, welches jedoch dem Ablauf des Bildstreifen im Projektor entspricht.

Beide Filmstreifen, Bildband und Textband, werden auf Startzeichen eingestellt. Während auf der Leinwand in normaler Weise das Filmbild mit den fremden Darstellern erscheint, läuft gleichzeitig synchron im Übersetzungverhältnis von 1 : 8 der Textstreifen.

Hierbei muß sich nun ergeben, daß, wenn der Darsteller im Bild den Mund zum Sprechen öffnet, der erste Buchstabe des deutschen Wortes am Richtstrich angelangt ist.

Hat der Darstelller auf der Leinwand seinen Satz beendet, was ja aus den Lippenbewegungen und Mundstellungen ersichtlich ist, muß auch gleichzeitig der deutsche Satz am Richtstrich des „Rhytmonoms“ vorbeigezogen sein.

Die verlangsamte, in Wirklichkeit jedoch genau der Geschwindigkeit der Filmvorführung entsprechende Vorführung des Textbandes, hat den Zweck, dem deutschen Sprecher, der nun den deutschen Text vom „Rhytmoband“ abzulesen und zu sprechen hat, genügend Zeit zur Vor-bereitung auf die kommenden Worte zu geben, deshalb auch die Länge der von hinten her erleuchteten Mattscheibe, die dem Sprecher gestattet, den kommenden Text, bzw. den Schluß seines Satzes schon rechtzeitig zu erkennen.

So wie die einzelnen deutschen Buchstaben unter dem Richtstrich vorbeiziehen, muß er sie aussprechen. Auf die Technik dieses Ablesens und Sprechens des deutschen Textes vom „Rhytmonom“ werde ich später noch zurückkommen.

Im „Ableseraum“ wird nun also nach oben beschriebenem Vorgang die Synchronität des deutschen Textes mit dem Bild kontrolliert und werden evtl. Fehler in der Übersetzung oder dem Zeitmaß festgestellt. Diese Arbeit ist die wichtigste an dem ganzen Verfahren. (Schluß folgt.)

Viktor Abel
Carl Robert Blum