Briefe an Eugen (II) Das Besatzungsregime

PDF Das Besatzungsregime von Roeber Jacoby

Römische Zahlen
Roeber und Jacoby

Hallo Eugen, ich erinnere mich, daß ich Dir mal von der dicken Schwarte von Roeber und Jacoby erzaehlt hatte. Gestern habe ich im Philturm diese Schwarte noch mal in der Hand gehabt und einige Seiten daraus fotografiert. Das ist ja schon einfacher, als es vor Jahren war, wo man dann immer suchen mußte, wo man eine Kopie davon machen konnte. Das mochten die Bibliothekarinnen immer gar nicht, wenn man die Buecher auf dem Kopierer platt drueckte, damit man das spaeter auch lesen konnte. Jetzt fotografiert man das und weil die Datei so groß ist, das man sie nicht verschicken kann, faehrt man heim und schreibt das Bild mit einem zweiten Klapprechner von dem ersten Klapprechner ab. Natuerlich ohne sich dabei zu fragen, ob das nun wirklich praktischer als frueher ist. Hier kommt nun die Abschrift des Fotos:

Abschrift “2. Abschnitt: Das Besatzungsregime I. Vorbemerkung 1. Grundlagen. Nach dem Zusammenbruch gab es zunächst keine Filmtätigkeit im gesamten Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches mehr. In der Proklamation des alliierten Kontrollrates Nr. 2 vom 20. September 1945 war auch der Film unter alliierte Kontrolle gestellt. (1). Diese Proklamation war die allgemeine Grundlage auch für die Beschlagnahme der Vermögenswerte des reichsmittelbaren Filmvermögens. (2) Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 (3) erfolgte im Rahmen der Auflösung sonstiger nationalsozialistischer Organisationen auch die Auflösung der Reichskulturkammer und damit der Reichsfilmkammer. (4) Die Besatzungsmächte erließen für ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich (5) auf dem Gebiet des Films Gesetze und Verordnungen (6), die zum Teil unveröffentlicht blieben. (7) Solche Maßnahmen stimmten in der Amerikanischen Zone und der Britischen Zone weitgehend überein; die Französische Zone folgte mit entsprechenden Maßnahmen. Mit der Proklamation Nr. 1 des Oberbefehlshabers der Westalliierten Streitkräfte in Europa (Dwight D- Eisenhower) wurden alle deutschen Amtsstellen ihrer Befugnisse enthoben. (8) Auf Grund des Gesetzes Nr. 52 wurde das mittelbare und unmittelbare Filmvermögen der öffentlichen Hand beschlagnahmt (Property Control). (9)“ (Die Suchmaschine übersetzt: Eigenschaftskontrolle).

Eine erstaunliche Wortwahl von Roeber und Jacoby, wie ich finde. Besonders das Wort Besatzungsregime und das Wort Zusammenbruch. Das Wort Militärregierung und das Wort Kapitulation wollten sie offensichtlich nicht verwenden. Und wer ihre Geschichte kennt, den wird das nicht verwundern.

Nachtrag: (Zeichen 1.446) Anmerkungen aus dem Handbuch der filmwirtschaftlichen Medienbereiche 1973, Verlag Dokumentation von Dr. Georg Roeber und Gerhard Jacoby

Anmerkung 11) Siehe Turatus, Die Entwicklung der deutschen Filmwirtschaft nach 1945, Seite 2 Anmerkung 167) Im Juli 1945 waren in Bayern die ersten Filmtheater wieder spielbereit (so in Tölz). München folgte im August 1945 mit acht lizensierten Filmtheatern. Anmerkung 168) Die ursprüngliche Bezeichnung war „Amerikanischer Filmverleih“. Der amerikanische Leiter war Sgt. Klinger. (früher Wien); ihm stand Hans Kubaschewski (früherer Bezirksvertreter der Deutschen Filmvertriebsgesellschaft in Berlin) als Deutscher zur Seite. Kubaschewski wurde später Deutschland-Chef des Warner Brothers-Verleihs und war anschließend Geschäftsführer der reprivatisierten Bavaria-Filmkunst. Anmerkung 169) Vergleiche Turatus, aaO. Seite 4. Anmerkung 170) Siehe Anm. 153. Anmerkung 171) Nachteilig vor allem für den Wiederverkauf einer deutschen Spielfilmproduktion. Anmerkung 172) Lizenträger war Dr. Berger, Zahnarzt in Burgkunstadt (Ofr.) Anmerkung 173) Später Bundeswirtschaftsminister und nachfolgend Bundeskanzler. Anmerkung 174) In dieser Richtung bewegten sich auch die Absichten britischer Besatzugsstellen die zur Gründung der Atlas-Film GmbH in Hamburg führten, jedoch mit dem Erfolg, daß die Atlas-Film den Militärfilmverleih ablöste und – auch nur vorübgehend – wurde. Anmerkung 175) Ehefrau von Hans Kubaschewski, ehemalige Chefdisponentin des Siegel-Monopol-Filmverleihs in Dresden, bei Einmarsch der amerikanischen Besatzungstruppen Filmtheaterbesitzerin in Oberstdorf. Siehe auch Anm. 168. Anmerkung 176) Mitgeschäftsführer war Erich Motzkus, später bei der National Film, Hamburg und zuletzt in Berlin auf verschiedenen Filmgebieten tätig. Hallo Eugen, noch Fragen? J.

Zeichnung Helga Bachmann

Briefe an Wiebeke (XXXXIII) Vermutungen über Herrn K.

Römische Zahlen

Pdf Abschrift Leserbriefe Dr. Daum + Dr. Fischer

PDF (Zeichen 7.647) Briefe an Wiebeke Vermutungen über Herrn K.

Hallo Wiebeke,

Du hast natuerlich Recht. Wenn wir uns schon so lange mit der Millionaerin aus Luebars, bei Berlin, beschaeftigen, dann sollten wir uns auch mit ihrem ersten Ehegatten K. beschaeftigen. Und das geht natuerlich weit ueber das hinaus, was er selbst fuer die Oeffentlichkeit ueber sich preisgegeben hatte.

Schon bei Ilse K. und ihrem Biografen war mir aufgefallen, wie schnell Biografen gerne auf die Bewertungen der sog. »Entnazifizierung« zurueckgegriffen hatten. Dieses: „Unbelastet“ aus den Unterlagen wird gerne dazu benutzt, die Sache nicht weiter zu betrachten. Natuerlich wußten alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, das dieses Wort „unbelastet“ in Zusammenhang mit der Zeit von 1933 – 1945 keinerlei Bedeutung hatte. Das wußten auch alle. Vor Jahren, als die gefaelschte Version von »Casablanca« ruchbar wurde, hatte ich in meiner Naivitaet angenommen, dies sei mit der Entfernung saemtlicher Nazis aus dem Film auch ein Akt der Entnazifizierung gewesen, was natuerlich falsch ist.

Nein, als K. den Major Strasser aus dem Film »Casablanca« entfernen ließ, war dies natuerlich ein voellig unpolitischer Akt gewesen. Das war, wie spaeter behauptet wurde, nur aus geschaeftlichem Interesse der Firma gewesen, bei der er nach dem verlorenen Krieg untergeschluepft gewesen war: Warner Broth. Deutschland. Am schlimmsten, so folgere ich daraus, sind immer noch die Leute, die von sich behaupten, sie seien unpolitisch, was natuerlich ueberhaupt nicht stimmt. Im Gegenteil. Durch ihre Nichteinmischung ermoeglichen sie, was sonst nicht moeglich waere. »Unbelastet« waren sie keineswegs.

Sehr schnell haben das auch die Militaerregierungen verstanden, das es in Deutschland keine »Unbelasteten« gab. Die waren bestenfalls gefluechtet, hatten vielleicht in den Gefaengnissen ueberlebt. Aber die meisten tatsaechlich »Unbelasteten« waren vertrieben und auf verschiedenste Art und Weise ermordet worden.

Der Fragebogen der amerikanischen Militaerregierung mit seinen 131 Fragen, wurde massenhaft gefaelscht. Gegenseitig hatten sich Taeter und Zuschauer »Persilscheine« ausgestellt, wie tapfer und erfolglos er oder sie in seinem oder ihrem Widerstand gegen die Nazis jeder und jede gekaempft hatte.

Von den sieben Hauptaetern (Hitler, Goebbels, Goering u. a.) hatten sich mehrere schon das Leben genommen. Joseph Goebbels hatte erst seine fuenf Kinder, dann seine Frau und anschließend sich selbst vergiftet. Komisch eigentlich, wo Gift in der Kriminalgeschichte doch eher ein Gelaende weiblicher Personen ist. Ihr Fuehrer dagegen, so berichteten sie, sei im Kampf gefallen: Alle anderen waren Opfer eines »terroristischen Bombenkrieges« geworden. Jetzt gab es ein »Besatzungsregime«, wie einer der Taeter (Dr. Georg Roeber) aus jener Zeit von damals 1973 in einem Buch, das der »Innenminister« herausgab, schrieb. Und diese Taeter wollten die Militaerregierungen und die neuen Machthaber nach dem Kriege zur Verantwortung ziehen? Welch ein Ansinnen!

Da kommt dann auch die Rede ihres Propagandaministers J. G., die er am 28. März 1933 im Kaiserhof gehalten hatte, wieder ins Spiel. Vergleiche hinken, wie wir alle wissen, aber mir faellt dabei sofort der Bremsweg eines Oeltankers von sagen wir mal dreihundert Meter Laenge ein. Eine internationale Vorschrift sagt, dass der Bremsweg eines Schiffes hoechstens 20 Schiffslaengen ausmachen darf. Ein 300 m langes Schiff hat also einen Bremsweg von 6 Kilometern. (6000 Meter hoert sich viel länger an)

Filmgeschichtler der deutschen Filmgeschichte haben vielfach behauptet, das die Kuendigungen aus rassistischen Gruenden, die der UFA Vorstand am 29. März 1933 beschlossen hatte, auf Anweisung von Joseph Goebbels erfolgt seien. Zum Beweis wird seine Rede im Hotel Kaiserhof vom Vortage, dem 28. März 1933, herangezogen. Liest man diese Rede bei Dr. Gerd Albrecht nach, so stellt sich heraus: Das ist komplett an den Haaren herbeigezogen! Der Mann war erst ein paar Wochen im Amt und seine Macht war keineswegs stabilisiert. Im Gegenteil.

Er lobte in der Rede sogar die Filme von Sergej Eisenstein, denen man nacheifern solle, was, wenn man die spaeteren Produkte der deutschen Filmproduktion aus jener Zeit heute bewertet, keineswegs der Fall gewesen ist.

Nein, der UFA Vorstand hatte bei der Entlassung der juedischen Mitarbeiter keineswegs auf Anweisungen des Propagandaministers gehandelt. Zum Beweis dient mir der Tankervergleich: Der Bremsweg des UFA Tankers, der wie ausgerechnet, mindestens 6000 Meter beträgt.

Auch der „vorauseilende Gehorsam“, von dem Dr. Klaus Kreimeier in seinem Buch die »UFA Story« auf Seite 250 schreibt, kann es nicht gewesen sein. Viel eher ist glaublich, was Dr. Klaus Kreimeier auf Seite 247 dem Papier anvertraut: „Jedenfalls überrascht die guillotineartige Perfektion, mit der schon am darauffolgenden Tag die Direktion der Universum-Film AG als Vollstreckungsmaschine in Aktion trat und die antisemitische »Säuberung« des Unternehmens in die Tat umsetzte. Die schwarzen Listen müssen vorbereitet gewesen sein.“

Aus heutiger Sicht kann man sogar davon ausgehen, daß die Entlassung dieser Mitarbeiter, diese »antisemitische Säuberung« des Unternehmens dem Vorstand der UFA im Gegenteil wie gerufen kam. Eine günstige Gelegenheit endlich das zu vollziehen, was schon lange geplant gewesen war.

Und falls die Sache schief gehen sollte, der Minister war ja erst vor kurzem ins Amt gekommen, und sich die Dinge anders entwickeln sollten, dann konnte man sich auf jeden Fall darauf berufen, das man gezwungen worden sei. Eine Technik, die nach Kriegsende von den selben Taetern wieder massenhaft angewendet wurde. Aber soweit sind wir nocht nicht.

Zurück zu Herrn K.. Schauen wir doch mal genau hin. 1925 arbeitet er bei der Parufamet, eine Verbindung von Paramount und MGM und UFA. 1928 ist er Volontär bei der Berliner Filmgesellschaft: Deutsche First National (DEFINA). 1928 wird er bei der Firma Starfilm in der Friedrichstraße Hilfsdisponent. Ein Jahr später, 1929, steigt er auf und wird dort Disponent.

K. hat eine schnelle Aufassungsgabe: »Als sich im Fruehjahr 1933 in der Filmbranche das Geruecht verbreitete, dass den amerikanischen Firmen die Konzession entzogen wuerde, riet mir mein damaliger Chef, F. L. D. Strengholt (Frits L. D. Strengholt) nach mehrmaligen Besprechungen, eine mir von der UFA angebotene, sehr guenstige Stellung, anzunehmen. Ich schied daraufhin im besten Einvernehmen von der Metro-Goldwyn-Mayer aus.« (zitiert nach Michael Kamp, Glanz und Gloria Seite 46, DIF-Frankfurt, Lebenslauf K.).

K. ist wirklich sehr geschickt. Nein. Er hat diesen Karrieresprung gar nicht gewollt. Der wurde ihm aufgedraengt! Von seinem damaligen Chef, der ihm diesen Ratschlag gegeben hatte. Und auch gleich mehrfach. Er wurde also praktisch gezwungen, sich auf einen der frei gewordenen Arbeitsplaetze bei der UFA zu bewerben! Zur Erinnerung: Dort waren, wegen der »antisemitischen Saeuberung« viele Fuehrungsposten »frei geworden.« Wo Frits Strengholm nach dem Krieg weilte, wer weiß das schon?

Nebenbei: Die Geruechte von der schnellen Konzessionsentziehung fuer die amerikanischen Filmgesellschaften waren eben nur Geruechte. 1935 hatte die Firma MGM, mit ihrem Geschaeftsfuehrer Frits L. D. Strengholt, Filialen in Berlin, Duesseldorf, Frankfurt und Muenchen. (The film daily year book of motion pictures-1935).

»1936 hatte Hans Wilhelm Kubaschewski die Filialleitung fuer die Verleihbezirke: Berlin Stadt, Ostdeutschland, Schlesien, Sudentenland und Mitteldeutschland.« (Michael Kamp, Glanz und Gloria, Seite 46, Anmerkung 22 in Kapitel 2)

Aus anderer Quelle, der Lichbildbühne LBB vom 27. Juli 1938, Beilage zur Nr. 174 (31. Jahrgang), kann man hinzufügen, das die Filiale Berlin, deren Vorgesetzter Kubaschewski war, 27 Mitarbeiter hatte. Stellvertreter war Heinz Steckel, der es später immerhin bis ins Familiengrab der Kubaschewskis geschafft hatte. Zum Vergleich: Die Hamburger Filiale der UFA hatte nur 10 Mitarbeiter. Und nun kommst Du, J.

Hallo Wiebeke, was ich uebrigens vergessen hatte zu erwaehnen: Der »Karriereknick« von K. 1943 bei der UFA, so will ich das mal nennen, war sehr zu seinem Vorteil geraten. Der Obernazi, der sein neuer Vorgesetzter wurde, hatte seinen weiteren Aufstieg bei der UFA gestoppt und in seiner Boshaftigkeit auch noch dafuer gesorgt, das seine UK Stellung aufgehoben wurde und K. zur Wehrmacht mußte. [Fritz Kaelber, seit 1942 Generaldirektor der UFA*]. Nicht so schlimm, weil er durch glueckliche Umstaende nicht an die Front, sondern in eine Schreibstube der Wehrmacht gelangte. Das hat ihm auch spaeter sehr geholfen, seine Rolle bei der UFA herabzustufen. Dieses Glueck verbindet ihn biografisch mit Dr. Alfred Bauer (dem spaeteren Direktor der Berlinale), der in dieser Hinsicht sogar zweimal Glueck hatte. Einmal vernichteten die Bomberpiloten seine Doktorarbeit in Würzburg und dann wurde auch noch seine UK Stellung bei der Reichsfilmkammer aufgehoben und so mußte der arme Mannn kurz vor Kriegsende auch noch zur Wehrmacht. Und ist aber natuerlich auch in der Schreibstube und nicht an der Front gelandet. Weil, Kameraden helfen sich, und nun kommst wieder Du, J.

*Ach ja , da kommt noch was zur Person des genannten Fritz Kaelber. Juergen Spiker schreibt dazu (in seinem Buch Film und Kapital auf Seite 294: „KAELBER, Fritz (geb. 14. 3. 1893) (28) Seit 1919 als Verleihexperte in der Filmwirtschaft taetig. Vorstandsmitglied der Tobis-Rota, stieg, als diese mit dem Verleih Terra vereinigt wurde, zum geschaeftsfuehrenden Direktor der Terra auf. 1942 als leitender Direktor der Deutschen Filmvertriebs GmbH zugleich Vorstand der Ufa AG. Im Herbst 1943 Nachfolger Klitzschs als Generaldirektor der Ufa AG mit Mandat im Ufi-Vorstand. Seit 1.3.1933 in der NSDAP. Er hatte, wie in seinen Personalakten ausdruecklich vermerkt ist, schon vorher die Partei aktiv, inbesondere illegal in der „Ostmark“, unterstuezt.“ Und nun kommst wieder Du!

1951 Berlinale
Alfred Bauer 1951
Ilse Kramp
Ilse und Hans Kubaschewski, (der Mann mit den Blumen ist Adrian Hoven)
Zeichnung Helga Bachmann

Briefe an Wiebeke (XXXX) Der Flickenteppich der Berlinale

(Zeichen 10.722)

Briefe an Wiebeke (XXXX) Der Berlinale Flickenteppich

Römische Zahlen am BUG
Römische Zahlen
Louise Schöder 1947

PDF Briefe an Wiebeke(XXXX) Der Flickenteppich der Berlinale (Zeichen 10.722)

Hallo Jens,
ich habe den Eindruck, dass Du da gerade das Rad neu erfinden willst. Zu Alfred Bauer ist doch schon ganz schoen viel geschrieben worden. Und in den Einzelnachweisen der Wikipedia – Seite ueber Alfred Bauer findet sich auch so einiges, was vielversprechend aussieht. Was genau versuchst du denn rauszufinden, was noch nicht bekannt ist? Ob der Mann mal ueber einer Kneipe gewohnt hat, ist doch fuer die deutsche Film- oder politische Geschichte unerheblich. (wieder mal): Wiebeke

Hallo Wiebeke, nein  das Rad will ich nicht erfinden. Aus dem Link der Berlinale erklaert sich der schnelle Aufstieg Bauers nach dem Krieg. (Louise Schröder, Dr. Joachim Tiburtius, Ernst Reuter, Oscar Martay, Thomas Beansch u. a., die da weggesehen haben). Nur die Zeit zwischen der Fertigstellung seiner Doktorarbeit und seiner Anstellung in hoher Position bei der neugegründeten Abteilung »Reichsfilmintendanz« war mir nicht klar. Jetzt ist alles bueschen klarer. Sein Papa war Dr. phil. Fritz Bauer und in der Uni Beamter in der Bibliothek. [Staatsoberbibliothekar der Universitätsbibliothek Würzburg]. 1930  wurde er pensioniert.

Alfred hatte zwei Schwestern (Betty  geb. 1901, Louise geb.1905) als er am 18. 11. 1911 geboren wurde. Die Familie Bauer wohnte 1911 in Würzburg Ludwigkai 17. [Manchmal auch Ludwigskai geschrieben]. 1936 starb sein Vater Friedrich (Fritz) Bauer.

Wilhelm Laforet

Im Juli 1938 promovierte Alfred Bauer an der „Julius-Maximilians-Universität Würzburg“. Doktorvater war der Professor Dr. Wilhelm Laforet. So lautet die Behauptung. Und da Dr. Wilhelm Laforet auch Mitgründer der CSU war, hätte er nach dem Krieg für eine Richtigstellung genügend Zeit gehabt. Aber die hat er genutzt, um am Grundgesetz mit zu arbeiten. Wie auch die von Dir so verehrte Louise Schröder, die in Hamburg immerhin eine Straße und in Berlin eine Turnhalle bekommen hat.

Auch Wiederholungen sind manchmal nützlich. Was schreibt Wikipedia? 1939 legte Dr. jur. Alfred Bauer in Berlin sein Assessor Examen ab.“

Vielleicht so wie Dr. Hans Bernd Gisevius, der danach bei der Gestapo landete? Hier kommt der Originalton von H. B. Gisevius: “ . . . Und da läßt es sich nicht vermeiden, daß ich mit der erschreckenden Beichte beginne, daß meine berufliche Laufbahn — in der Gestapo angefangen hat. Allerdings hört sich das schlimmer an, als es in Wirklichkeit war. Denn erstens war es noch nicht die Gestapo des Herrn Himmler, der Name Gestapo war den meisten überhaupt noch nicht geläufig, und zweitens kam ich in dieses Institut im Zuge eines beinahe normalen Berufsganges. Juli 1933 machte ich mein juristisches Assessorexamen. Anschließend meldete ich mich zum Dienst in der Preußischen Verwaltung. An sich war es dort sowieso üblich, daß neuernannnte Assessoren, die aus irgendeinem Grunde qualifiziert waren, ihre Laufbahn bei der politischen Polizei begannen. Insoweit brauchte ich mich gar nicht sonderlich zu bemühen.“ [H. B. Gisevius, BIS ZUM BITTERN ENDE, Fretz & Wasmuth Verlag AG. Zürich. 5. Auflage, Seite 55]

Zurück zu Alfred Bauer: Im Scherl Adressbuch von Berlin gibt es von 1939-1940-1941-1942-1943 (danach kein Scherl Adressbuch mehr im Netz): 34-35-36-37-33 x Alfred Bauer.

Ab 1942 gibt es einen Wehrm. Angeh. Bauer, Alfred in Berlin N 65 in der Triftstraße 3. Ein Haus mit 15 Wohnungen. [Scherl Adressbuch Berlin Seite 112, Haushaltsvorstände, Seite 890, Straßenverzeichnis]. Das Haus gehört Feistl, der im gleichen Haus wohnte.

Nach Kriegsbeginn, schreibt Wikipedia, wurde Alfred Bauer zur Wehrmacht eingezogen [Die Wehrpflicht dauerte 1938 zwei Jahre] und er wurde „aufgrund gesundheitlicher Probleme“ am 23. März 1942 von dieser entlassen.

Pdf Abschrift Propaganda Minist (Zeichen 3.223)

Seite 542

Alfred Bauer wird Referent bei Reichsfilmintendant Fritz Hippler. [Fritz Hippler 1942 – 1943, SS-Sturmbannführer = Major]. [Das ist jener Verbrecher, der den widerlichsten antisemitischen Film »Der ewige Jude« gemacht hat, den ich je gesehen habe]. Sein Nachfolger [Seit April 1944] ist auch nicht besser: Hans Hinkel [Reichsfilmintendant und SS-Gruppenführer = Generalleutnant (1943)]

Alfred Bauer 1951

Die erste Berlinale 1951 findet in dem Kino statt, das bis 1938 von dem jüdischen Filmunternehmer Karl Wolffsohn betrieben wurde. Hier eine Abschrift aus dem Klappentext des Buches von Ulrich Döge »Er hat eben das heiße Herz«. Da wird der Verleger und Filmunternehmer Karl Wolffsohn so beschrieben:

„Geboren 1881, erlernte Karl Wolffsohn im väterlichen Betrieb und Ullstein Verlag das Druckerhandwerk. 1910 übernahm er in Berlin erst den Druck, dann den Verlag der später zweitgrößten deutschen Filmfachzeitung „Lichtbildbühne“. Für die im Entstehen begriffene Filmwissenschaft stellte Wolffsohn ein stetig erweitertes Sortiment an Fachbüchern und seine international einzigartige Fachbibliothek bereit. Unterstützt vom Minderheitsgesellschafter Ullstein, pachtete er außerdem Kinos in Essen [Lichtburg], Berlin [Lichtburg], Köln und Düsseldorf, zudem ein Varieté in Dortmund. Doch die Nationalsozialisten zwangen ihn, sich umgehend von fast allen Unternehmen zu trennen. Sein Kino als Teil der Berliner Gartenstadt Atlantic konnte Wolffsohn zunächst weiterbetreiben, weil er 1937 heimlich Eigentümer der gesamten Wohnanlage wurde. Angeklagt, sich an deren überfälliger „Arisierung“ bereichert zu haben, hielt ihn die Gestapo sechs Monate gefangen. 1939 flüchtete er mit seiner Ehefrau Recha nach Palästina. Wegen zahlreicher Rückerstattungsprozesse kehrte das Ehepaar ein Jahrzehnt später nach Deutschland zurück. Karl Wolffsohn starb 1957 in Berlin.“

Die »Lichtburg« war ein Teil der »Gartenstadt Atlantic«: Ein Wohnhausbau mit integriertem Cafe, Restaurant und einem großen Kino am Gesundbrunnen. Und nun kommst Du, J.

Hallo Wiebeke, natürlich gebe ich Dir Recht, das ist ein richtiger Flickenteppich geworden. Hier noch ein Stück davon: Ulrich Döge schreibt auf Seite 378: „Mitte März 1933 hatte Rudolf Sutthoff-Groß (1894-1945?) den sozialdemokratischen Weddinger Bürgermeister Carl Leid abgesetzt und sich zu seinem Nachfolger ernannt, ein Willkürakt, bestätigt von der nationalsozialistisch dominierten Bezirksverordnetenversammlung. Vermutlich Ende Mai oder Anfang Juni [1933], wurde Karl Wolffsohn ins preußische Kultusministerium bestellt. Ihn begleiteten der nationalsozialistische Rechtsanwalt Wolfgang Schirmer und der Steuerberater Eduard Pissel. Hans Hinkel, Staatskommissar dieses Ministerium zu besonderen Verwendung, Leiter des preußischen Kampfbundes für deutsche Kultur und Mitglied des Reichstages isolierte den Lichtburg Pächter [Karl Wolffsohn] von seinen beiden Begleitern und teilte im Beisein von SA- und SS-Männer mit, als Jude dürfe er das Theater nicht mehr führen.“ (LBB Nr. 82, 05. 04. 1933; Die neue Kulturpolitik, in Vossische Zeitung , Nr. 161, 5.4.1933.)

Hans Hinkel
Hans Hinkel

Ernst Klee schreibt in seinem Buch: »Das Kulturlexikon zum Dritten Reich« über Hans Hinkel: „Hinkel, Hans. SS-Gruppenführer (1943)* 22.6.1901 Worms. 1920 Freikorps Oberland. 1921 NSDAP. 1930 MdR. 1930-1932 Berliner Schriftleiter des Völkischen Beobachters. 1933 Staatskommissar im preuß. Wissenschaftsministerium (»Reichskulturverwalter«) mit besonderen Aufgaben wie Überwachung und »Entjudung«. Goebbels am 19.9. 1935 »Ein geborener Intrigant und Lügner.« 1936 Geschäftsführer der Reichskulturkammer. 1944 Reichsfilmintendant. † 8.2.1960 Göttingen. Lit. Benz Enzyklopädie..“ [Die 16 SS-Ränge, bei Ernst Klee, Personenlexikon zum Dritten Reich, Seite 719] Sturmmann = Gefreiter Rottenführer = Obergefreiter Unterscharführer (Uscha.) = Unteroffizier Scharführer = Unterfeldwebel Oberscharführer (Oscha.) = Feldwebel Untersturmführer (Ustuf.) = Leutnant Obersturmführer (Ostuf.) = Oberleutnant Hauptsturmführer (Hstuf.) = Hauptmann Sturmbannnführer (Subaf.) = Major Obersturmbannführer (OStubaf.) = Oberstleutnant Standartenführer (Staf.) = Oberst Oberführer (Oberf.) = Oberst Brigadeführer (Brif.) = Generalmajor Gruppenführer (Gruf.) = Generalleutnant Obergruppenführer (OGruf.) = General Oberstgruppenführer = Generaloberst

Und dann das Absurde und zugleich Komische: Da erzaehlt der Berliner Kulturfilmproduzent Theodor Blomberg nach dem Krieg der in Paris lebenden Filmhistorikerin Dr. Lotte Eisner — Alfred Bauer sei die Rechte Hand von Oswald Lehnich“ [Präsident der Reichsfilmkammer 1935 und SS-Oberführer = Oberst] gewesen. Als Alfred Bauer über Umwege davon erfährt, bestreitet er dies ― und dann kommt 34 Jahre nach  seinem Tod (1986) heraus, dass er tatsächlich nicht bei Oswald Lehnich die Rechte Hand war, sondern bei dem SS-Sturmbannführer [Major] Fritz Hippler und seinem Nachfolger SS-Gruppenführer [Generalleutnant] Hans  Hinkel (1943) [zwei  SS-Dienstgrade hoeher als SS-Oberführer = Oberst] Oswald Lehnich die Rechte Hand gewesen  ist.

Und dann findet die erste Berlinale 1951 auch noch in einem Kino statt, das 1938 geraubt [arisiert] wurde und Karl Wolffsohn gehörte. Und weil sich Spuren besser verwischen lassen, bekam es nach dem Raub einen anderen Namen. Aus »Lichtburg« wurde »Corso Kino« . Der Standort, Gesundbrunnen, war von Dr. Alfred Bauer für die erste Berlinale 1951 gut gewählt. Es lag an der Sektorengrenze zum Russischen Sektor. Das Kino hatte nach der Wiedereröffnung am 22. Dezember 1947 im ersten Jahr 2 Millionen „Grenzkinobesucher“. So wurden jene Zuschauer genannt, die aus Ost-Berlin kamen.

Bei der Eröffnung am 25.12.1929 hatte die »Lichtburg« 1600 Sitzplätze im Parkett und 400 im Rang und in den Logen. [2000 Sitzplätze] [Eintritt 1949: 0,25 Pfennig West und 1,50 Ost.

Der Vorgesetzte von Alfred Bauer, SS-Gruppenführer Hans Hinkel von der Reichsfilmkammer kannte dieses Kino gut. Die Enteignung der Jüdischen Kinobesitzer gehörte zu seinem Aufgabenbereich. J.

Hallo Wiebeke, jetzt habe ich doch noch ein  Adressbuch von 1937 von Wuerzburg gefunden. Da stellt sich Folgendes heraus: Seine Mutter hieß  Frieda Bauer  und ist 1937 im Namensverzeichnis als Witwe bezeichnet und wohnt am Ludwigkai 4 (sehr nobel am Wasser) im zweiten Stock. Sohn Alfred Bauer wohnt als Dr.  jur. Alfred Bauer in der Martin Luther St. 1 im ersten Stock. (1937). Dort wohnt im gleichen  Stockwerk auch noch ein Mensch mit Namen Bauer, E., mit dem Beruf: Abteilungsleit.. Ebenfalls im ersten Stock. Nicht sehr komfortabel,  weil im Erdgeschoss ist die Kneipe »Louisengarten«.

Im Scherl Adressbuch von Berlin gibt es in der fraglichen Zeit mehrere Seiten mit dem Namen Bauer. Im fraglichen Zeitraum von 1938-1943 verzeichnen die Scherl Adress Bücher 1937 —35 x Alfred Bauer 1939 —34 x Alfred Bauer 1940 —36 x Alfred Bauer 1942 — 33 x Alfred Bauer 1943 ― 35 x Alfred Bauer

Unter den 33 Alfred Bauers aus dem Jahr 1942 gibt es einen Alfred Bauer im Strassenverzeichnis des Scherl Adressbuches mit der Berufsangabe Wehrm. Angeh. N 65 in der Triftstraße 3. Dort steht heute noch ein Haus, das so aussieht, als hätte man es so wiederaufgebaut, wie es 1943 dort stand. Dicht am U – und S – Bahnhof Wedding. Ein zweiter Alfred Bauer mit der Berufsangabe Reichsangest. wohnt in Tempelhof in der Gontermannstraße 73. Von 1944 – 1954 stehen keine Adressbücher von Berlin im Netz. Wikipedia schreibt: Alfred Bauer hat 1939 in Berlin das Assessor Examen bestanden. Bei Kriegsbeginn wurde er in Berlin zum zweijährigen Wehrdienst einberufen. Bei Kriegsbeginn am 1. September 1939 ist Alfred Bauer (geb. am 18. November 1911) 28 Jahre alt.

In Würzburg gibt es 1937 — ca. 300 Personen mit dem Namen Bauer, aber nur einen Alfred. Der wohnt Ludwigkai 28. Seine Mutter (Witwe) wohnt im gleichen Haus im zweiten Stock. Der Eintrag im Adressbuch Würzburg aus dem Jahr 1937 lautet: Dr. jur. Alfred Bauer, Martin Lutherstraße 1 (I. Stock). 1953-1959 ist der „Pressereferent“ wie er sich nennt, Dr. Alfred Bauer, im Berliner Telefonbuch mit der Anschrift Berlin Charlottenburg, Westendallee 105 zu finden. J.

Hallo Wiebeke, Wiederholungen sind manchmal angebracht, wenn man so schoene Postkarten findet. J.

Ludwigskai

Hallo Wiebeke, ja die Familie Bauer hatte urspruenglich (als das Kind Alfred  geboren wurde) am Ludwigkai 28 gewohnt. Und das NSDAP Gebaeude  war im Haus Ludwigkai 4 auf der gleichen Strassenseite. Und nun rate mal wer der Ehrenbürger in Würzburg seit 1. Mai 1933 ist. Besonders interessant ist die Begründung: „wurde in dankbarer Anerkennung seiner hohen Verdienste am Volk und Vaterland durch einstimmigen Beschluß des Stadtrates vom 2. Mai 1933 zum Ehrenbürger der Stadt Würzburg ernannt“. Ehrenbürger, weil er den 1. Mai 1933 zum gesetzlichen Feiertag gemacht hatte?

Universität Würzburg

Aber ich finde, das ist immer noch kein Grund für die Royal Air Force mit 380.000 Stabbrandbomben und 1.124 Sprengbomben aus 280 Flugzeugen am 16. März 1945 innerhalb von 20 Minuten Würzburg in Schutt und Asche zu legen. Und das alles nur um die verräterische Doktorarbeit von Dr. Alfred Bauer zu verbrennen? Und hier kommen noch meine Fotofundstücke, alle unter cc Lizenz, bis auf das von der SDK, da muß ich noch mal fragen, J.

7. August 1942 Johannisthal. Von links nach rechts: Alfred Bauer, Walter Müller-Goerne, Fritz Hippler, Karl Julius Fritzsche, Ewald von Demandowsky, Werner Klingner (mit Hut), Willy Reiber, Fritz Maurischat.- Foto Archiv SDK
Lichtburg 1930. Aus Bauwelt. Jg.21. Heft 38.
Lichtburg Berlin Gesundbrunnen, Architekt Rudolf Fränkel (1929/30). Blick vom Rang in den Zuschauerraum, auf das Orchester und die Bühne.
Abbildung aus dem Buch: Lichtspielhausarchitektur in Deutschland von Rolf-Dieter Baake, Seite 119 der es wiederum aus dem Buch von Paul Zucker und Otto Stint: Lichtspielhäuser Tonfilmtheater, Berlin 1931 hat.
Creative commons.org
Dissertation von Dr. Walter Schubert 1939

Lichtburg Essen

Briefe an Eugen (XVI) Neue Filmkunst Walter Kirchner + VEB Progress Film Verleih

(Zeichen 5.654) Briefe an Eugen (XVI) Neue Filmkunst Walter Kirchner

Römische Zahlen am BUG
Römische Zahlen

PDF Briefe an Eugen (XVI) Neue Filmkunst

Bremen Foto RHM

Hallo Eugen, der Film »Titanic« wurde 1942-43 hergestellt. Geplante Dreharbeiten vom 12. 03. 1942 – Oktober 1942. Im April 1963 brachte ihn der Verleih: »Neue Filmkunst Walter Kirchner« aus Göttingen ins Kino.

Zu jedem Film dieses Verleihs wurde ein Programmheft erstellt: »Kleine Filmkunstreihe Nr. 30«. Die Redaktion dieser Hefte hatte Fritz Puhl. Die Zusammenstellung und der Text stammt von Wolfgang R. Langenbucher. Die Graphik stammt von Hans Hillmann und Isolde Baumgart. Leider habe ich das Programmheft nicht einzeln, sondern nur in der gebundenen Fassung. Deswegen kommt hier eine Abschrift aus selbigem Heft Nummer 30:

Abschrift: „Mehrmals in der Geschichte des Films hat die Tragödie des Ozeanriesen TITANIC vor der Kamera ihre Nachgestaltung erfahren. Zum erstenmal bereits im Jahre 1913 in Dänemark durch Augustus Blom (unter dem Titel „Atlantis“, nach dem gleichnamigen Roman von Gerhard Hauptmann); zum bisher letztenmal in Amerika durch Jean Negulesco („Der Untergang der Titanic“, 1953).

Der deutsche Film TITANIC entstand 1942/43. Er hat ein so bewegtes Schicksal gehabt, daß er selbst Gegenstand eines Filmes oder eines Romans werden könnte, nicht zuletzt, weil er der Anlaß war für die persönliche Tragödie des Regisseurs Herbert Selpin.

Es begann bei den Außenaufnahmen auf dem im Hafen von Gdingen liegenden deutschen Luxusdampfer CAP ARCONA. Schon während der ersten Drehtage kam es zu erheblichen Differenzen zwischen dem Regisseur und einigen Offizieren der in Gdingen stationierten Verbände der deutschen Kriegsmarine.

Sie störten bei Tage die Dreharbeiten, funkten nachts mit ihren Blinklichtern dazwischen und unternahmen am Tage wie bei Nacht schneidige Kaperfahrten auf die Herzen der Statistinnen. Im Kasino von Zoppot ließ Selpin seinem Zorn freien Lauf und nahm, was seine Meinung über das Verhalten des Militärs betraf, kein Blatt vor den Mund.

Ein Kollege und ehemals persönlicher Freund [Walter Zerlett-Olfenius] denunzierte ihn bei dem Präsidenten der Reichskulturkammer, SS-Obergruppenführer [Hans] Hinkel. Nur mit Mühe und Not konnte verhindert werden, daß man Selpin bereits vor Abschluß der Außenaufnahmen verhaftete.

Kaum waren jedoch die Aufnahmen in Gdingen beendet, mußte Selpin — die übrigen Arbeiten an dem Film waren noch im vollen Gange ― vor einem Ehrengericht erscheinen. Er lehnte es ab, seine Äußerungen zu widerrufen.

Damit war sein Schicksal entschieden. Seine Verhaftung erfolgte am 30. Juli 1942. Zwei Tage später, am Morgen des 1. August, fand man ihn tot in seiner Zelle. Alles war so arrangiert, daß man auf Selbstmord schließen sollte. Fotos des Ermordeten erwiesen später jedoch, das man ihn erwürgt hatte.

Selpins Freunde glaubten keinen Augenblick an die Selbstmord-Version. Es kam zu Sympathiekundgebungen, den ersten öffentlichen Protesten der „Kulturschaffenden“ gegen die Gewaltmethoden des Dritten Reiches. Mitarbeiter, die als Selpin-Gegner bekannt waren, wurden offen boykottiert ― bis Goebbels durch Anschläge in den Ateliers mit allem Nachdruck vor weiteren ähnlichen Kundgebungen warnen ließ.

Am Vorabend des Tages, an dem trotz der „Affaire Selpin“ der Film uraufgeführt werden sollte, zerstörte ein Bombenangriff in Berlin das Kino und die bereitliegende Uraufführungskopie. Das war für Goebbels eine willkommene Gelegenheit, den Film endgültig „bis nach dem Kriege“ zu verbieten — angeblich, um die Nerven der Kinobesucher zu schonen.

Die noch vorhandenen Kopien und das Negativ wurden unter Verschluss getan und galten seitdem als verschollen. Erst im Jahre 1949 fand man eine Kopie des Films wieder und ließ ein neues Negativ anfertigen. Der Film lief an — und mußte schon nach kurzer Zeit wieder abgesetzt werden.

Die Engländer hatten, obwohl der Film von dem damaligen amerikanischen und französischen Film-Kontroll-Organen freigegeben worden war, die Aufführung gesperrt und die Zurückziehung der Vorführgenehmigung verlangt. Ihrer Ansicht nach war der Film eine Verunglimpfung der White-Star-Linie wie überhaupt ein Werk von allgemein antibritischer Tendenz.

Erst nachdem die Amerikaner selbst einen Titanic-Film herausgebracht hatten, wurde der Film endgültig freigegeben und konnte nun — im Jahre 1955 ― ungehindert gezeigt werden.

Für die heutigen Betrachter ist die Frage, welcher Nation Reederei und Besatzung der TITANIC angehörten bedeutungslos geworden. Die Ursachen der Tragödie — skrupelloses Gewinnstreben und blinde Rekordsucht ― haben keine Nationalität. Gewiß hätte Goebbels keine Millionen für den Film aufgewendet, wenn er in dem Stoff nicht Möglichkeiten gesehen hätte, den rücksichtslosen Geschäftsgeist in den „westlichen Plutokratien“ darzustellen.

Andrerseits: die Vorgänge, die der Film schilderte, haben sich ja in der Tat abgespielt. Börsenspekulationen standen durchaus — wenn sie auch nicht die einzigen Antriebsmomente für die Rekordfahrt waren — im Hintergrund der Ereignisse.

Ebenso gab es an Bord ― wenn auch die verschiedenen privaten Schicksale frei erfunden sind ― einen 1. Offizier mit Namen Petersen und einige andere, die den Kapitän wiederholt vor den Gefahren des eingeschlagenen Kurses warnten. Auch die Darstellung der Verhaltensweise des Kapitäns und des massiven Druckes, der auf ihn ausgeübt wurde, entspricht den Tatsachen.

Der Grund dafür lag letzten Endes, neben den Finanzspekulationen, in dem damals gerade zwischen englischen und und deutschen Reedereien geführten Wettstreit um die Vorherrschaft im Personenverkehr über den Atlantischen Ozean.

Der Prestigekampf zwischen den Großmächten hätte — wäre es Selpin und seinen Mitarbeitern um einen reinen „Gott-strafe-England-Film“ nationalsozialistischer Prägung gegangen ― ganz andere Möglichkeiten geboten, als die Vorgänge, die sie in dem Film zeigten.

Doch diese Dinge sind 50 Jahre nach der Katastrophe ohne Belang. Wir sehen heute in dem Untergang der TITANIC mehr als nur einen von bestimmten Menschen verursachten Unglücksfall. Wir sehen in ihm — unabhängig davon, unter welcher Flagge das Schiff fuhr ― ein allgemeingültiges Sinnbild für das Scheitern des Menschen mitsamt seiner Technik an den Gewalten der Natur.

Und gleichzeitig ein eindringliches Beispiel für die Folgen menschlicher Vermessenheit, wie sie sich in den Worten eines Angehörigen der Besatzung ausdrückt, der kurz vor dem Auslauf des angeblich unsinkbaren Ozeanriesen erklärt hatte: „Dieses Schiff könnte selbst Gott nicht versenken!“ Da gibts natürlich noch mehr Texte, aber da hatte ich keine Lust, die alle abzuschreiben, J.

Hallo Eugen, ja, zu Deiner Nachfrage. Vor einigen Jahren habe ich mir mal eine DVD von der Deutschen Fassung von Titanic angesehen. Die war in einem grauenhaften Zustand. Wenn Friedrich Wilhelm Murnau das gesehen hätte. Nicht auszudenken. So konnte er sich nur im Grabe umdrehen, als ich ihm davon berichtete, J.

Hallo Eugen, inzwischen habe ich noch herausgefunden, daß der Film auch in der DDR ins Kino gekommen ist. Der Progress Film Verleih hat ihn 1961 als Reprise herausgebracht. (Heft 102/61). Sogar ein eigenes Plakat wurde dafür gedruckt. Wenn man bedenkt, daß Herbert Selpin bei Friedrich Wilhelm Murnau Hilfsassistent des Aufnahmeleiters beim »Faust« Film gewesen ist, also der Lehrling, dann wundert man sich schon darüber, über die grottenschlechte DVD Kopie, die diese Murnau Stiftung von Selpins Film (war er das überhaupt noch?) auf den Markt gebracht hatte, J.

Kameramann Friedl Behn-Grund

Hallo Eugen, ja es sollte sich mal jemand, so ähnlich wie Enno Patalas um den Film »Metropolis« von Fritz Lang, mal daran machen und den Film »Titanic« so wiederherstellen, wie er eigentlich hätte werden sollen. Davon, das der Kameramann, Friedl Behn-Grund, ein Talent gewesen sein soll, sieht man bei der Wiedergabe der DVD von der Friedrich Wilhelm Murnau Stiftung , kurz geschrieben: nichts.

Herbert Selpin
Regisseur Herbert Selpin

Hallo Eugen, nur um Deine Neugier zu befriedigen. Ja, Selpin hat es bis in die Seite imdb geschafft. Dort findet sich: Text bei IMDB.com: Herbert Selpin (29 May 1904 – 1 August 1942) was a German film director and screenwriter of light entertainment during the 1930s and 1940s. He is best known for his final film, the partly suppressed Titanic, during the production of which he was arrested by Propaganda Minister Joseph Goebbels. He was later found dead in his prison cell. Died under mysterious circumstances, was quite possibly killed by the Gestapo. Dissatisfied with the scenario of the film Titanic (1943), Selpin openly criticized its writer Walter Zerlett-Olfenius and the whole German Navy. Goebbels had him arrested by the Gestapo. Selpin was found hung in his cell the following day. Suicide or murder.

Die Suchmaschine übersetzt: Unter mysteriösen Umständen gestorben, wurde möglicherweise von der Gestapo getötet. Unzufrieden mit dem Szenario des Films Titanic (1943) kritisierte Selpin offen dessen Autor Walter Zerlett-Olfenius und die gesamte deutsche Marine. Goebbels ließ ihn von der Gestapo verhaften. Selpin wurde am folgenden Tag erhängt in seiner Zelle aufgefunden. Selbstmord oder Mord.

Hallo Eugen, das mit dem RMS der Titanic stimmt auch. RMS ist die Abkürzung für: Royal Mail Ship / Royal Mail Steamer = Königlicher Postdampfer. So schreibt das Heft aus dem Hause Walter Kirchner: „In Southhampton, Cherbourg und Queenstown hatte die TITANIC Post aufgenommen; insgesamt lagerten bei der Überfahrt mehr als 3000 Postsäcke in ihren Laderäumen.“

Hallo Eugen, auch das schreibt das Heft aus dem Hause Kirchner: „Die offizielle Totenliste des englischen Handelsministeriums registrierte: von den 323 Passagieren der 1. Klasse wurden 202 gerettet, von den 277 der 2. Klasse 115, aber von den 709 Passagieren der 3. Klassse entgingen nur 176 dem Tod; von der Mannschaft wurden 4 Offiziere und weitere 206 Menschen bei einem Personal von insgesamt 900 Mann Besatzung gerettet.“ Was lernen wir daraus? Nie bei der Besatzung sein und wenn schon mit einem Schiff nach Amerika, dann immer 1. Klassse fahren, J.

Hallo Eugen, nur um Deine Neugier zu befriedigen. Ja. Seit 14. März 1933 war er Mitglied der NSDAP, J.

Hallo Eugen, über die Deutsche Erstaufführung gibt es unterschiedliche Informationen. Zum Beispiel die, dass eine Premiere in Berlin stattfinden sollte. Leider wurde das Kino am Tage der Aufführung mitsamt der bereit gestellten Kopie bombardiert. Der Name des Kinos wird in diesem Zusammenhang nicht genannt. Nun wurden im fraglichen Zeitraum (September – November 1943) eine ganze Reihe von Kinos in Berlin bombardiert. Eine andere Information lautet: Am 17. Dezember 1942 fand im Reichspropagandaministerium eine Vorführung statt.J.

Hallo Eugen, ja im Ausland war »Titanic« ein großer, auch finanzieller Erfolg. Premiere in Prag am 12. September 1943 (vermutlich eine untertitelte Version?), am 10. November 1943 in Paris (vermutlich eine französische Synchronisation), am 12. November 1943 in Finnland (Untertitel ?), am 28. Januar 1944 in Schweden (Untertitel ?). Am Ende des Filmes gibt es in der ursprünglichen Fassung eine Gerichtsverhandlung in New York, die in der Version, die die Friedrich Wilhelm Murnau Stiftung vertreibt, fehlt. Die Längenangabe von FWMS ist 2467 m. Noch Fragen? J.

Achso, ja, In der SU kam der Film am 27. August 1949 ins Kino, J.

Hallo Eugen, Du bist ja wirklich unendlich neugierig. Ja, ich habe was über den Kameramann von Titanic, Friedl Behn-Grund gefunden. Bei Hans Helmut Prinzler in seinem Buch: »Chronik des deutschen Films« auf Seite 15 + Seite 385 schreibt er:

„Friedl Behn-Grund, geb. am 26. August 1906 in Bad Bolzin, gest. am 2. August 1989 in West-Berlin. Kameramann. Zwischen 1925 und 1969 hat er an die 170 Filme photographiert. Sein Faible waren die Hell-Dunkel-Kontraste des Schwarzweiß-Films. »In den 30er und 40er Jahren gehört er zum Kamerastab der Ufa und Tobis. Er gilt als solider Handwerker, dessen Arbeit weniger auf Virtuosität einzelner Einstellungen als auf die Geschlossenheit der Filmdramaturgie zielt. Seine Lichtsetzung orientiert sich an den Standards der realistischen Malerei.« (Michael Esser, Gleißende Schatten, Mannheim 1994), Da hast Du es. Jedenfalls sehen die Fotos bei Alamy und Imago viel besser aus, als die Bilder auf der DVD von FWMS, J.

Hallo Eugen, da hab ich noch was gefunden. Bei Ernst Klee auf Seite 567 seines »Kulturlexikon zum Dritten Reich« und das ist vermutlich kein Witz von ihm. Danach hieß Herbert Selpin eigentlich Herbert Pinsel. Er hat das nur umgedreht, J.

Casino Hotel in Zoppot
RMS Titanic
RMS Titanic (RMS: Royal Mail Ship, Royal Mail Steamer=Königlicher Postdampfer)
Selpins Titanic

Briefe an Eugen (VIII) 4.45 Uhr

Römische Zahlen am BUG
Römische

Hallo Eugen, was man so alles rausfindet bei den Nachforschungen im Netz: Nicht mal die Uhrzeit stimmte. Es war gar nicht 5.45 Uhr. Das war schon eine Stunde früher. Um 4.45 Uhr. Hat er verschlafen.? Oder sich nur versprochen? Da kann man nur den König von Deutschland zitieren: Alles Lüge. Gehab Dich wohl, J.

Briefe an Eugen (VII) Alfred Naujocks

Römische Zahlen am BUG
Römische

Hallo Eugen, Ernst Klee hat ihn gefunden. Den Mann, der den Zweiten Weltkrieg auslöste. Auf Seite 428 seines Buches: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer was war vor und nach 1945. Fünfte Auflage vom April 2015. Hier ist der Schnipsel dazu:

PDF Alfred NaujocksSeite428

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Alfred Naujocks

Apropos Hans Bernd Gisevius (I)

pdf Apropos Hans Bernd Gisevius

(Zeichen 2.508)

Gisevius als Zeuge in Nürnberg

Apropos Hans Bernd Gisevius (I)

Er hat es immerhin in das »Personenlexikon zum Dritten Reich« von Ernst Klee geschafft. Auf Seite 184 der Taschenbuchausgabe steht:

Gisevius, Hans Bernd. Im Krieg im Amt Ausland / Abwehr (Geheimdienst der Wehrmacht) * 14.06.1904 (DBE) Jurist.. Februar 1933 NSDAP. August 1933 Politische Abteilung im Polizeipräsidium Berlin. 1934 vorübergehend Leiter der Polizeiabteilung im Reichsinnenministerium. Nach eigenem Bekunden Gestapo-Gegner und Widerstandskämpfer, 1940 Vizekonsul in Zürich, ab 1943 Kontakte zum US-Geheimdienst. Nach 1945 Geschäftsmann. † 23.2.1974 Müllheim/ Baden Q.: Schenk. BKA, Wildt. (Ernst Klee: »Personenlexikon zum Dritten Reich«, Fischer Taschenbuch , 5. Auflage April 2015, Seite 184)

Hans Bernd Gisevius hat 1946 ein Buch mit dem Titel »Bis zum bittern Ende« veröffentlicht. Erschienen ist das Buch im Verlag Fretz & Wasmuth AG. in Zürich. 5. Auflage (21.-25. Tausend). Printed in Switzerland.

Im Vorwort der ersten Auflage schreibt Gisevius:

„Was erzählt wird, stammt nicht vom Hörensagen. Es ist alles durchlebt. Neuundzwanzig Jahre alt, wurde ich gerade dann ins tätige Leben entlassen, als die braune Diktatur begann. Beim Versuch, die Beamtenlaufbahn zu ergreifen, geriet ich sofort in die revolutionären Stürme hinein, ich wurde von ihnen an die verschiedensten Stellen verschlagen, fast wäre ich in ihnen umgekommen, und nun glaube ich es meinen toten Freunden und mir selber schuldig zu sein, die wichtigsten Erlebnisse und Eindrücke festzuhalten. Dabei verleugne ich weder meinen Ausgangspunkt noch meinen gegenwärtigen Standort.

( . . . )

Andrerseits schäme ich mich nicht, offen auszusprechen, daß ich von der Rechten herkomme und trotz aller bösen Erfahrungen bei meiner konservativen Betrachtungsweise verharre. Als sich seit 1929 die Führer unserer Links- und Mittelparteien in zunehmenden Maß unfähig erwiesen, die Massen zu halten, erschien die Hoffnung nicht unberechtigt, die anschwellende Flut könne auf der Rechten aufgefangen und gleichzeitig in evolutionäre Bahnen gelenkt werden. Jedenfalls mußte dieser Versuch unternommen werden, sonst war das Abgleiten in die braune Revolution unvermeidlich. Konservativismus ist nicht gleichbedeutend mit Rückschrittlichkeit und Sozialreaktion.

( . . . )

Indem die Besatzungsmächte den konsequentesten Gegnern unserer politischen Ordnung von 1 9 1 8 bis 1 9 3 3, den Kommunisten, eine maßgebliche Beteiligung am Wiederaufbau gewährten, haben sie anerkannt, daß sie in dem offen bekundeten Unwillen gegenüber den damaligen Gesinnungen, Gewohnheiten und Paragraphen keinen Hinderungsgrund erblicken, nunmehr an der Errichtung einer wirklichen Demokratie ― die das deutsche Volk bislang überhaupt noch nicht kennengelernt hat — mitzuarbeiten. (1946)

( . . . )

In welcher Gesinnung und mit welcher Betätigung ich die braune Tausendjährigkeit durchgestanden habe, mögen die nachfolgenden Kapitel zeigen, wobei angemerkt sei, daß das Buch nicht «hinterher» geschrieben wurde. Der vorliegende erste Band war im wesentlichen 1941 abgeschlossen. Er hat nur insoweit Änderungen erfahren, als das deutsche Volk heute keiner ausführlichen Aufklärung mehr bedarf, von was für Verbrechern es in den Abgrund geführt wurde. Umgekehrt mußten dort Ergänzungen vorgenommen werden, wo der schwarze Terror Freunde und Kameraden hinweggerafft hatte, die sonst mit eigenen Schilderungen hervorgetreten wären. Das gilt besonders von dem zweiten Band, der die Zeitspanne vom Münchner Abkommen 1 9 3 8 bis zum 20. Juli 1 9 4 4 umfassen wird. Bei dem tragischen Ausfallen so vieler entscheidender Zeugen und fast aller geheimen Dokumentensammlungen fühle ich mich verpflichtet, Dinge zu berichten, die mehr noch als die übermüdeten Zeitgenossen später einmal die Historiker beschäftigen werden, wenn sie nach den Gründen forschen, warum sich niemand fand, dieser Katastrophe beizeiten Einhalt zu gebieten.“ H.B. G. »das ist: Hans Bernd Gisevius«

Im Vorwort der fünften Auflage schreibt Gisevius: „Auf vielseitigen Wunsch wurde dem Band ein ausführliches Personen- und Sachregister beigefügt. Wesentlicher Richtigstellungen und Ergänzungen bedurfte es nicht. Die bislang bekanntgewordenen Zeugenaussagen und Dokumente haben meine Schilderung nicht zu entkräften vermocht.

Über die Hintergründe gewisser persönlicher Angriffe gegen mich werde ich im Vorwort zum zweiten Bande reden. Der erste Gestapochef, SS-Standartenührer Rudolfs Diels, hat vor einem Denazifizierungsgericht als Zeuge und Sachverständiger in eigener Sache bekundet, daß alle Angaben dieses Buches über ihn «dreiste Lügen» seien, daß die Gestapo unter seiner Leitung ein Hort der Ordnung und des Rechtes war und daß die von mir geschilderten Mißstände nur in meiner «verschrobenen Phantasie» existiert hätten.

Weiterhin hat mich Diels entlarvt, bis lange nach dem 20. Juli 1944 Geheimberichte an die Gestapo gesandt zu haben. Er weiß das ganz genau. Denn diese Berichte gingen gegen ihn. Daß Diels trotz dieser Enthüllungen über seine Staatsstreichpläne! den Gestapisten entrinnen konnte, ist nach seiner Meinung eines der vielen Wunder unserer turbulenten Zeit. Es ist mir eine angenehme Chronistenpflicht, diese inahaltschwere Zeugenaussage festzuhalten und ich habe ihr nichts hinzuzufügen.“ H.B.G.

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Apropos Sondergericht

Abschrift

PDF AbschriftSondergericht WürzburgZeichen14.089

14.089SG. 81/44 Abschrift:

Im Namen des Deutschen Volkes!

Das Sondergericht Würzburg hat in dem Strafverfahren gegen: S.xxxxxxxxx Gertrud, Kontoristin in Würzburg, zur Zeit in Untersuchungshaft, wegen Beihilfe zur Fahnenflucht, in der öffentlichen Sitzung vom 9. Juni 1944, wobei zugegen waren: Landgerichtsdirektor Dr. Förtsch als Vorsitzer, Landgerichtsräte Freihalter und Schlee als Beisitzer, Amtsgerichtsrat Dr. Kuhn als Vertreter der Anklagebehörde, für Recht erkannt: I. S.xxxxxxxxx Gertrud Franziska, geb. 9. 10. 1923 in Würzburg, verh. Kontoristin, zur Zeit in Untersuchungshaft, hat ihren Ehemann Robert S.xxxxxxxxx, im November 1943 bei der Fahnenflucht unterstützt. Sie wird hiewegen zur Gefängnisstrafe von 9 Monaten und zu den Kosten verurteilt. II. Auf die Strafe werden 6 Tage Untersuchungshaft angerechnet.

Gründe:

Die Angeklagte schloss am 3. 6. 1943 in Würzburg mit dem damaligen Unteroffizier Robert S.xxxxxxxx die Ehe. S.xxxxxxxxx war Berufssoldat. Der Vater der Angeklagten war gegen diese Heirat, während sie von der Mutter zunächst begrüsst wurde. Nach der Eheschließung aber änderte auch die Mutter ihre Gesinnung und verhielt sich ablehnend gegen ihren Schwiegersohn. Die ehelichen Verhältnisse der Eltern bzw. Schwiegereltern sind nicht harmonisch. Die Angeklagte liebte ihren Mann tief und innig. Sie litt unter den zerrütteten Familienverhältnissen ihrer Eltern schwer und schloss sich deshalb immer mehr an ihren Mann an.

Dieser stand zu Zeitpunkt der Eheschliessung in Frankreich im Einsatz. Er kam dort ins Lazarett nach Paris und von hier zu seinem Ers. Truppenteil, der Kraftfahrer Ers. und Ausbildungsabteilung Euskirchen. Die Fahrt dorthin führte über Würzburg. Hier unterbrach er sie eigenmächtig und verblieb 8 Tage bei der Angeklagten. Um nicht entdeckt zu werden, fälschte er das Ankunftsdatum um 8 Tage. In Euskirchen erkrankte er abermals und bekam einen Genesungsurlaub nach Tirol. Dorthin begleitete ihn die Angeklagte. Am Ende dieses Urlaubs erkrankte er wiederum und kam für 14 Tage ins Lazarett nach Würzburg und anschliessend zum Ersatztruppenteil telegrafierte nach Euskirchen.

Vom 6.10. – 21.10.1943 erhielt er Erholungsurlaub nach Würzburg. Am 21. 10. befand er sich bereits auf der Fahrt zu seinen Ersatztruppenteil nach Euskirchen. In Köln entschloss er sich jedoch wieder nach Würzburg zurückzufahren. Er fälschte im Soldbuch und Urlaubsschein das Datum “21.10“ in “27.10.“ um und fuhr nach Würzburg zurück. Dem Ersatztruppenteil telegrafierte er am 24.20., er sei krank geworden und ins Lazarett nach Würzburg gekommen. Tatsächlich ging er dort aber erst am 25.10.1943 ins Lazarett. Am Sonntag, den 7.11.1943 besuchte ihn die Angeklagte gemeinsam mit ihrem Vater. Er kam ihr sehr nervös und verstört vor. Die Ursache hierfür erblickte sie zunächst in der Anwesenheit ihres Vaters.

Als dieser jedoch gegangen war, erklärte ihr ihr Mann: “Nun kommen wir zur ernsten Teil“. Er erzählte ihr dann, das man ihm am 5.11. sein Soldbuch abverlangt habe, er hätte eine hohe Zuchthausstrafe von 20 Jahren zu erwarten, ihm bliebe nur noch die Flucht oder Zuchthaus. Die Angeklagte erschrak furchtbar und drängte ihn doch zu sagen, warum er denn diese hohe Strafe erhalte. Er wich der Beantwortung dieser Frage aus und erklärte ihr, wenn sie mitginge, würde er sich erschiessen. Der Schreck und die Aufregung der Angeklagten steigerte sich immer mehr. Sie redete ihm zu, dass er doch nichts so Schlimmes begangen haben könne. Doch er fing immer wieder an und “zerrte sie hin und her“ und liess sie fast nicht zu Worte kommen. Wenn sie etwas sagen wollte, fuhr er sie gleich gereizt an. Auch getraute sie sich nicht mehr zu sprechen, da noch andere Soldaten im gleichen Krankensaal lagen.

Als gegen Ende der Sprechstunde die Zeit drängte, wiederholte er seine Drohung mit dem Erschiessen, übergab ihr einen Zettel, auf dem die näheren Anweisungen für die Fluchtvorbereitung stand, sprach von der Schweizergrenze und eröffnete ihr, das er in der folgenden Nacht gegen 24. Uhr kommen werde. Sie solle ihn im Hofe des Anwesens erwarten. Da die Angeklagte Angst hatte, er würde sich tatsächlich erschiessen und da sie ihn liebte, ihn retten und sich erhalten wollte, erklärte sie sich schließlich bereit mit ihm zu fliehen und die von ihm gewünschten Fluchtvorbereitungen zu treffen.

Zu Hause war sie ganz durcheinander. Ihren Eltern wollte und konnte sie sich nicht anvertrauen, weil sie sich wegen ihres gespannten Verhältnisses zu ihnen nichts sagen traute. Noch am 7.11. ging sie durch Würzburg und schaute sich alle Winkel an, um sich von ihnen gewissermassen zu verabschieden. Sie glaubte nicht mehr nach Würzburg zurückzukommen. Am 8.11. löste sie entsprechend der Weisung auf dem Zettel 2 D-Zugfahrkarten nach Innsbruck und packte 2 Koffer. Nach der Weisung ihres Mannes sollte sie nur die unbedingt notwendige Wäsche einpacken. Sie konnte sich jedoch von den einzelnen ihr lieb gewordenen Wäschestücken nicht trennen und packte deshalb recht viel ein.

Am Abend den 8.11. erwartete sie ihren Mann mit den beiden Koffern und den Fahrkarten im Hof des Anwesens. Als er um 24 Uhr nicht kam, atmete sie erleichtert auf. Inzwischen war auch ihr Vater heimgekommen. Sie wollte ihm schon entgegen gehen und ihm alles sagen, getraute sich aber wiederum nicht. Gegen ½ 1 Uhr wollte sie sich bereits in die Wohnung begeben, da kam ihr Mann. Als er die schweren Koffern hob, fuhr er sie an, ob sie verrückt sei, weil sie alles zusammengepackt habe. Er warf die Wäsche teilweise heraus und verpackte das Notwendige in 2 kleinen Koffern, davon die Wäsche in den einen und das übrige in den anderen Koffer. Diese kleineren Koffer standen in einer Halle.

Über seiner Uniform zog er einen Zivilanzug und einen Mantel an und versteckte seine Stiefel und sein Koppel in einem Korbe in der Halle. Dann gingen sie zum Bahnhof und fuhren von Würzburg aus mit dem D-Zug nach München. Sie stiegen in den letzten Wagen ein. Von München aus fuhren sie über Feldkirch nach Bludenz. Auf dieser Strecke passte die Angeklagte auf und gab ihrem Mann ein Warnungszeichen, wenn eine Heeresstreife kam. Bei Tag ging er dann bei Gefahr in die Toilette, bei Nacht stieg er auf das äusserste Trittbrett des Wagens. Auf diese Weise entging er tatsächlich der Kontrolle.

Ursprünglich wollten beide in Feldkirch aussteigen. Als sie jedoch diese Station überfahren hatten, meinte der Ehemann, es sei wegen der strengen Kontrolle in Feldkirch besser, wenn sie bis Bludenz führen. Von Bludenz sei der Weg zu Grenze zwar etwas weiter, dafür um so sicherer. Sie kamen nachts gegen 2 Uhr in Bludenz an und gingen anschließend sofort außerhalb des Ortes, um nicht aufzufallen. Während der ganzen Fahrt hatten sich beide in einer schlechten seelischen Verfassung befunden. Die Angeklagte wollte ihren Mann wiederholt zur Umkehr bewegen. Sie stellte ihm u. a. vor, er solle doch bedenken, dass er mit seiner Flucht als Soldat in eine furchtbare Zukunft gehe. Doch dieser fuhr sei nur an. Bei Morgengrauen begannen sie mit dem Aufstieg auf den Berg “Gol-iath“ (Gottvater?) und zwar von der Nordseite her nach Osten. Sie stiegen bis Mittag auf.

Dann wurde es dem Manne zu heiß. Er zog seine Militäruniform aus und verbarg sie mit der Pistole und der Pistolentasche und mit einem Fotoapparat unter einem Gebüsch. Auch den Wäschekoffer stellte er unter dieses Gebüsch, da er für den weiteren Aufstieg zu schwer war. Sie gingen weiter. Die Angeklagte jammerte ständig und konnte fast nicht mehr weiter. In einer Höhle übernachteten sie. Während der Nacht erkrankte sie und hatte starkes Fieber. Sie bat ihren Mann doch umzukehren. Sie fragte ihn wiederum, was er denn verbrochen habe und warum er die hohe Strafe erwarte.

Darauf hin erklärte er ihr, wenn sie nicht ruhig sei, stürze er sich den Felsen hinunter. Da bekam die Angeklagte wiederum Angst um sein Leben. Da sie aber nicht mehr weiterkam, begannen sie mit dem Abstieg. Ihr Krankheitszustand verschlimmerte sich jedoch und deshalb blieben sie 3 Tage in der Alpe “Gavalina“. Von hier aus liefen sie dann bis Dalaas und fuhren mit der Bahn über Innsbruck-Salzburg, Freilassing nach Cham und gingen von dort nach Prinzing zu den Eltern des Ehemannes der Angeklagten. In Prinzing kamen sie am 17.11. an, blieben aber nur eine Nacht. Von hier aus gingen sie zu Verwandten des Ehemanns nach Kottmailsling. (Kothmaißling?) Auch hier waren sie nur 1 Nacht. Der Ehemann drängte fort.

Auf dem Wege nach Cham zur Bahn erklärte ihm die Angeklagte, dass sie nicht mehr könne, sie sei am Ende. Dieser erwiderte ihr: “Dann schau nur, dass du heimkommst, ich erschiesse mich dann, dann ist alles aus.“ Aus Angst ging sie dann wieder mit. In Cham bestiegen sie wieder den Zug, um abermals zur Schweizer Grenze zu fahren und den Übertritt in die Schweiz nochmals zu versuchen. Doch schon nach einer kurzen Fahrtstrecke wurde der Ehemann der Angeklagten von einer Zugstreife festgenommen. Die Angeklagte konnte ihn dieses Mal nicht mehr warnen, da die Streife bereits vor Abfahrt im Wagen gewesen war und ein Entweichen deshalb nicht mehr möglich war. Der Ehemann der Angeklagten Robert S. wurde durch Urteil des Feldkriegsgerichtes der Div. Nr. 526 Zweigstelle Aachen A 2 St L . I Nr. 306/43 vom 22. 3. 1944 wegen Fahnenflucht im Felde zur Zuchthausstrafe von 6 Jahren, Rangverlust und Wehrunwürdigkeit verurteilt. In der Hauptverhandlung des Feldkriegsgerichts vom 22.3.1944 wurde im wesentlichen der gleiche Sachverhalt festgestellt, wie in der heutigen Hauptverhandlung gegen die Angeklagte.

Die Angeklagte gibt diesen Sachverhalt zu. Sie habe ihrem Manne helfen wollen, um in der Bestrafung zu entziehen, habe allerdings auch erkannt, dass er fliehen wolle. Sie wäre aber niemals mitgegangen, wenn ihr Mann sie nicht dazu gezwungen hätte, dies einmal dadurch, dass er ihr erklärte, er bekomme 20 Jahre Zuchthaus, ihm bleibe nichts anderes übrig als Flucht oder Zuchthaus, zu anderen aber auch dadurch, dass er wiederholt gedroht habe, sich zu erschiessen, wenn sie nicht mitgehe, bzw. weiter mitgehe. Da sie ihn sehr lieb gehabt habe, allein dastehe und ihn deshalb erhalten wollte, hätte sie um sein Leben zu retten mitgehen müssen.

Soweit die Angeklagte nur bestrebt war ihren Ehemann der Bestrafung wegen Urkundenfälschung u. a. zu entziehen, ist sie nach § 257 Abs. II StGB. straffrei (?) Ihre Tätigkeit diente aber nicht nur diesem Zwecke, sondern sollte ihren Mann auch bei seiner Fahnenflucht unterstützen und war hiezu auch geeignet. Insoweit hat sich die Angeklagte aber eines Vergehens der Beihilfe zu einem Verbrechen der Fahnenflucht nach § § 69 Abs. I, 70 Abs. II MstGB. § 49 StGB schuldig gemacht. Sie hat ihrem Manne durch die Tat wissentlich Hilfe geleistet. Sie war sich der Tatsache bewusst, dass sich die Truppe ihres Mannes im mobilen Zustande befand und dass ihr Mann von seiner Truppe fahnenflüchtig werden wollte und wurde. Sie ist deshalb nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv der Beihilfe schuldig.

Nun beruft sie sich und vor allem auch ihr Verteidiger auf den Nötigungsstand des § 52 STGB. Danach ist eine strafbare Handlung nicht vorhanden, wenn der Täter durch eine Drohung, welche mit einer gegenwärtig, auf andere Weise nicht abwendbaren Gefahr für Leib oder Leben seiner selbst oder eines Angehörigen verbunden war, zu der Handlung genötigt worden ist. Diese Bestimmung setzt zunächst eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben des Täters selbst oder eines Angehörigen voraus. Die Gefahr einer körperlich fühlbaren Einsperrung würde genügen. Dagegen werden andere Rechtsgüter, wie Ehre und Freiheit durch diese Bestimmung nicht geschützt. Soweit danach der Ehemann der Angeklagten nur damit “drohte“, dass er 20 Jahre Zuchthaus bekomme, würde diese Bestimmung schon aus diesem Grunde nicht einschlägig sein. Anders hinsichtlich seiner Drohung mit dem Selbsterschießen.

Das er dabei mit “Selbsterschiessen“ drohte, schliesst die Anwendbarkeit dieser Bestimmung an sich nicht aus. Eine andere Frage ist schon, ob bei der Unterredung am 7. 11. im Lazarett eine “gegenwärtige auf andere Weise nicht abwendbare Gefahr“ vorgelegen hat. Eine Untersuchung der Möglichkeiten, die geeignet gewesen wären eine Gefahr abzuwenden, bedarf es jedoch hier nicht, weil auch beim Vorliegen der formalen Voraussetzungen des § 52 StGB., sei es ganz oder nur teilweise, eine Berufung auf diese Bestimmung aus einer anderen Überlegung heraus ausgeschlossen ist. § 52 StGB. verlangt eine gewisse Verhältnismässigkeit zwischen der Schwere der Gefahr und der Schwere der Abwehrhandlung gelegenen Rechtsgüterverletzung, wenn auch nicht verlangt wird, dass das gefährdete Rechtsgut höherwertig ist, als das durch sie verletzte Rechtsgut. Richtmass ist das gesunde Volksempfinden.

Die in der Abwehrhandlung gelegene Rechtsgüterverletzung ist Beihilfe zur Fahnenflucht. Fahnenflucht ist eines der schwersten Verbrechen, dessen sich ein Soldat schuldig machen kann. Sie stellt nicht nur einen Treuebruch, sondern auch einen Verrat am deutschen Volke dar. Sie wiegt umso schwerer, je grösser die Gefahr für die Volksgemeinschaft ist. Unser deutsches Volk steht heute in einem erbarmungslosen Kampf um Sein oder Nichtsein. Wer die Fahne verlässt, verrät sein Volk und hilft damit dem Feinde. Wer bei einem solchen Verbrechen mithilft, macht sich nicht weniger schuldig. Demgegenüber kann das in der Drohung des Ehemannes der Angeklagten zum Ausdruck gekommene Übel keine Rolle spielen, mag diese Drohung nun darin liegen, dass er sich vorstellte, 20 Jahre ins Zuchthaus zu kommen oder sich zu erschiessen. Auch im letzteren Falle müssen die Einzelinteressen den Interessen des gesamten deutschen Volkes nachstehen.

100 000 deutscher Frauen und Mädchen müssen ihre Männer, Brüder und Bräutigame an der Front opfern, weil es die Sicherung der Existenz des ganzen Volkes verlangt. Keine könnte sich darauf berufen ihnen zur Flucht helfen zu dürfen, damit sie an der Front nicht fallen. Nicht anders kann die Sachlage für die Angeklagte gewertet werden. Die Berufung auf den Nötigungsstand des § 52 StGB. ist deshalb verfehlt und muß vom gesunden Volksempfinden abgelehnt werden. Die Angeklagte war deshalb wegen Beihilfe zur Fahnenflucht nach § 69 Abs. I, 70 Abs. II MStGB, § 49 StGB. zu verurteilen.

Beim Strafausmass geht das Sondergericht mit Rücksicht auf die ungeheure Bedeutung der Fahnenflucht im heutigen Existenzkampfes unseres Volkes von der Erwägung aus, dass auch gegen Angehörige, die sich der Beihilfe zur Fahnenflucht schuldig machen, grundsätzlich nur auf Zuchthaus erkannt werden kann. Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann es gerechtfertigt sein, vom Ausspruch einer Zuchthausstrafe abzusehen und nur auf Gefängnis zu erkennen.

Es gilt auch hier der Grundsatz dass das Wohl des Volkes den Interessen des Einzelnen vorzugehen hat. Ein solcher Ausnahmefall liegt aber hier nach der Überzeugung des Gerichts vor. Die Angeklagte ist noch nicht vorbestraft, ist voll geständig und bereut ihre Tat tief. Sie war zum Zeitpunkt der Tat kurz verheiratet und gerade 20 Jahre alt. Sie macht in der Hauptverhandlung noch einen recht jugendlichen, ja teilweise kindlichen Eindruck. Die misslichen Verhältnisse ihrer Eltern wirken auf sie ein, sodass sie sich immer mehr an den Mann anlehnte und bei ihm eine Stütze suchte. Ihre Liebe, aber auch ihre Abhängigkeit von ihm war zweifellos gross und nur dies Abhängigkeit und die Angst um das Leben ihres Mannes, den sie sich erhalten wollte, macht ihre Handlungsweise erklärlich.

Sie hat einen ausgezeichneten Leumund, wird von allen ihren früheren und jetzigen Arbeitgebern auf das glänzendste beurteilt. Sie stand zweifellos bei ihrer Mithilfe unter einem starken seelischen Druck. Alle diese Umstände verneinen, trotz der Schwere des von ihr begangenen Verbrechens, ihre Zuchthauswürdigkeit. Das gesunde Volksempfinden erkennt vielmehr in einem so gelagerten Einzelfall die zu Gunsten der Angeklagten sprechenden strafmildernden Umstände als so bedeutsam an, das es eine entsprechende Gefängnisstrafe als ausreichende Sühne erachtet. Gemäss § 70 Abs. II MstGB §§ 49,44 Abs., IV, 21 StGB, hat deshalb das Sondergericht an Stelle einer verwirkten Zuchthausstrafe von 6 Monaten auf eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten als ausreichende Sühne erkannt.

Die Angeklagte ist seit 2.6.1944 in Untersuchungshaft. Mit Rücksicht auf ihr Geständnis hat das Gericht 6 Tage Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe angerechnet. Kosten: §§ 464, 465 StPO gez. Förtsch gez. Freihalter gez. Schlee Zur Beglaubigung: Würzburg, den 14. Juni 1944 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Sondergerichts: Justizsekretär (Unterschrift Unleserlich)