Die lebendigen Bilder von Friderike und James

Die lebendigen Bilder von Friderike und James

Von Friderike Blumenthal und James Henschel wissen wir nicht viel. Nicht einmal die richtige Schreibweise ihrer Namen. Und das, was andere und ich herausgefunden haben, das haben wir zufällig herausgefunden. So wie ein Bauer beim Pflügen auch Steine an die Oberfläche bringt, die lange in der Erde verborgen waren. Eine systematische Suche sieht anders aus. Wo waren eigentlich die ganzen studierten Historiker die letzten neunzig Jahre-frage ich mich. Warum muß die Arbeit von Laien und Dilettanten, wie wir es sind, erledigt werden?

Hindenburghaus
Eingang Großer Burstah 31 Foto Jens Meyer
Stadthaus
Stadthaus Foto Jens Meyer

Das Ehepaar Henschel war sehr reich. Millionäre würde man heute sagen. Am Ende hatte man ihnen in Hamburg alles weggenommen. Zwei Behörden in der Hamburger Innenstadt, nicht weit entfernt vom Rathaus und voneinander, hatten bei dieser Enteignung zusammengearbeitet. Am Großen Burstah 31-Hindenburghaus (das heisst heute noch so) die eine, an der Stadthausbrücke 8 (GeStapo/das heisst heute nicht mehr so) die andere. Zu Fuss braucht man ungefähr fünf Minuten, wenn man von dem einen zum anderen Gebäude gelangen will. Und sie haben gut zusammengearbeitet. Die Beamten beider Behörden. Wer die Beweise für ihre Tätigkeit findet, der hat schon viel Zeit verbracht. Die Beweise sind gut versteckt. Das hat viele Varianten. Manchmal nennen sie es Datenschutz. Manchmal heisst es schlicht Gebührenordnung. Als ich anfing zu suchen, wußte ich von allem nichts.

Bei mir hat es begonnen mit meinem Studium an der dffb in Berlin. Ich hatte „auf der Arbeiterwelle“ einen dieser begehrten 15 Studienplätze erhalten, um drei Jahre lang das „Filmemachen“ zu lernen. Das war 1969. Ich war 23 Jahre alt, hatte eine 3½ jährige Ausbildung zum Maschinenschlosser hinter mir, war zur See gefahren und hatte mich drei Semester lang auf einer Ingenieurschule gequält. Die Perspektive, mein Leben lang Getriebe für VW Motoren zeichnen zu müssen, trieb mich aus Hamburg nach Berlin. Arbeitskräfte waren in Berlin gesucht und ich ließ mich als Schlosser anwerben. Es gab eine Lohnsteuer-ermäßigung – Berlin Zuschlag- genannt. Auf diese Weise konnte ich gleich noch der lästigen Bundeswehr eine Nase machen, während ich mich heimlich bei dieser Schule bewarb. Filmemachen, das schien mir viel besser als Getriebe zu zeichnen. Jedes Jahr bewarben sich über 200 Menschen, um einen der fünfzehn Studienplätze zu erlangen. Da mußte man (so wie ich) schon viel Glück haben, wenn man zur Aufnahmeprüfung eingeladen wurde. Die dauerte mehrere Tage und es waren 56 Kandidaten, die zur Aufnahmprüfung für einen Studienplatz eingeladen wurden. Die Kommission war mir gesonnen: Mit dem Proletenbonus – so habe ich es später genannt-schwappte ich in die Film-akademie: dffb.

Am 25. 08. 1970 unterzeichnete ich meinen Vertrag für das erste Studienjahr. Und war recht schnell in Konfrontation. Ich wollte weg vom Proletariat und die anderen StudentInnen (diese Schreibweise benutzte man damals noch nicht) wollten dahin. Und dann wollten sie mir auch noch erzählen, wie das Proletariat so ist und wie man es auf den rechten linken Weg bringen könne. Ich dagegen wollte alle Möglichkeiten dieser Akademie so schnell wie möglich nutzen. Die hatten Schneidetische, Kameras, eine große Filmbibliothek und jede Menge Menschen mit Ahnung. Ich wollte viel und schnell lernen. Regelmäßig hielt ich mich auch in der Bibliothek auf. Eine freundliche Bibliothekarin führte mich in die unbekannten Schätze der gesammelten Texte ein. Renate Wilhelmi sei Dank.

Darunter waren auch so banale Sachen wie alte Adressbücher, Reichs-kinoadressbücher. Darin gesammelt die Anschriften und Inhaberangaben aller Kinos aus ganz Deutschland, als es groß war, was immer das auch meint. Das war mein erster Kontakt. Doch zunächst sollten mal Filme entstehen. Neue Filme, die das Bewusstsein verändern sollten. Die Verbesserung der Welt war von uns vorgesehen. Dazu mußte der Zustand der Welt genau untersucht werden.

Damit meine ich: Ich, genauer: wir waren es gewohnt, daß niemand dabei gewesen war, niemand etwas bemerkt hatte und niemand schuldig an irgendwas war. Alles war passiert irgendwie. Goebbels, Göring und Hitler hatten fast alles alleine gemacht. Ich traf niemanden, der dabei gewesen war. Eine ganze Generation hatte diese und ähnliche Erfahrungen gemacht. Wir haben dann nur noch zum Schein gefragt, weil wir wussten, wir werden sowieso angeschwiegen oder angelogen. Ein Gefühl wie bei der Mafia in Sizilien. Irgend wann hat dann eine ganze Generation aufgehört zu fragen. So kam es mir jedenfalls damals vor.

Gier nach Neuem steckte bei mir dahinter. Erst 1984 habe ich mich dann in meiner Heimatstadt Hamburg wieder an die alten Reichskinoadressbücher von 1930 erinnert. Und habe begonnen zu suchen. Lebende Zeugen. Dokumente. Die Ergebnisse mit den noch lebenden Zeugen waren wie immer. Aus den Reichskinoadressbüchern ging hervor: Es gab in Hamburg zwischen 1926 und 1940 eine Firma mit Namen „Henschel Film- & Theaterkonzern“. So begann meine Suche nach der Kinobesitzerfamilie Friderika und James Henschel, von denen ich damals noch nicht einmal die Namen kannte. Für eine systematische Suche gab es keine Möglichkeit. Es gab niemand, der eine solche Suche mit ungewissem Ergebnis über längere Zeit finanziert hätte.

Auf dieser Grundlage sind alle Ergebnisse zufällig entstanden. In Hamburg gab es die entscheidenden Zeitungen, in denen man etwas hätte finden können, 1984 nicht. Weder als Papierversion noch als Mikro Film. Also kehrte ich zurück in die Bibliothek der Filmakademie in Berlin. Dort gab es damals nur ein Mikrofilmlesegerät. Aber im Gegensatz zu der Zeit als ich dort war, schien der Wissensdurst der Studenten in andere Richtung organisiert zu sein, als zu meiner Zeit. Man gewährte mir Zugang zum Mikrofilmlesegerät. Ich begann mit meiner Suche bei der „Licht Bild Bühne“. Eine „Tageszeitung des Films“. Der „Kinematograph“ war mir wegen des Eigentümers Alfred Hugenberg, der mit Hitler in einer großen Koalition war, suspekt. Die Licht Bild Bühne kam mit sechs Ausgaben in der Woche.

Zeitung lesen ist ja an sich keine Arbeit. Aber wenn man etwas bestimmtes sucht und nicht weiss, was es sein könnte und wann es passiert sein könnte, dann ist es doch anstrengende Arbeit. Nach einigen Tagen war ich immer noch erfolglos, ohne Mut und wußte nicht mehr, wo ich noch suchen sollte. Der Zufall mußte mir helfen. Mein Versuch begann mit Jahrestagen von der Qualität: Kaisers Geburtstag, Führers Geburtstag, Bismarcks Ernennung, Bismarcks Ablösung, der „Ausbruch des Krieges“, Kaiserabdankung und Flucht nach Holland, Ausrufung der Republik, Beginn des zweiten Weltkrieges, Beginn der Weltwirtschaftskrise, der Hamburger Aufstand und was die deutsche Geschichte sonst noch so an Katastrophen zu bieten hat.

Ich wollte die Suche schon aufgeben, da kam ich auf jenen Montag, an dem der Reichspräsident Paul von Hindenburg um 12.40 Uhr bekannt gegeben hatte:

„Der Reichspräsident hat Herrn Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt und auf dessen Vorschlag die Reichsregierung wie folgt gebildet: Adolf Hitler Reichskanzler, Stellvertreter des Reichskanzlers v. Papen, Freiherr v. Neurath Reichsaußenminister, Dr. Frick Reichsinnenminister, General Blomberg Reichswehrminister, Graf Schwerin von Krosigk Reichsfinanzminister, Dr. Hugenberg Reichswirtschaftsminister, Franz Seldte Reichsarbeitsminister, Freiherr von Eltz-Rübenach Reichspost und Reichsverkehrsminister, Reichstagspräsident Göring, Reichskommissar für Luftverkehr und Preußischer Innenminister. Reichskommissar für Arbeits-beschaffung Dr. Gereke wird in seinem Amte bestätigt. Die Besetzung des Reichsjustizministeriums bleibt vorbehalten….“ (Zitat aus: Deutsche Allgemeine Zeitung vom 31. Januar 1933)

In der „Licht Bild Bühne“ fand ich in der Ausgabe vom Sonnabend, d. 28. Januar 1933 diese Meldung von dreizehn Zeilen: „Nach Redaktionsschluß erreicht uns die furchtbare Nachricht, die wir wenigstens noch dem größeren Teil unserer heutigen Auflage beifügen möchten, daß gestern gegen Abend in Hamburg Hermann Urich-Saß, einer der führenden Köpfe des deutschen Lichtspielgewerbes und leitende Persönlichkeit im Henschel Konzern, an einem Herzschlag im frühen Alter von 45 Jahren gestorben ist. Seit kurzer Zeit hatte sich bei ihm ein Herzleiden bemerkbar gemacht. Man steht tief erschüttert vor diesem tragischen Fall.“

In der Ausgabe vom Montag, d. 30. Januar 1933 folgten Einzelheiten: „Hermann Urich-Saß zum Gedenken. Wie im größten Teil unserer Sonnabend Ausgabe mitgeteilt, ist Hermann Urich-Sass am Freitag abend im blühenden Alter von 45 Jahren einem Herzschlag erlegen. Seine Beerdigung findet heute, Montag, den 30. Januar, 3 Uhr nachmittags, in Hamburg Ohlsdorf auf dem Israelitischen Friedhof statt.“

Endlich wußte ich, wonach ich die ganze Zeit gesucht hatte. Ohne diesen „geschichtlichen Zeitpunkt“ und den Hinweis auf die Beerdigungsstätte hätte ich niemals die Spur nach dem Verschwinden des Henschel Konzerns aufnehmen können. Schließlich sind nicht alle Betriebe, die während der Nazizeit verschwunden sind, Opfer der rassistischen Enteignungen geworden. Erst zwanzig Jahre später erlange ich Kenntnisse, daß die Machtübergabe an Adolf Hitler und der Todeszeitpunkt von Hermann Urich-Sass durchaus einen logischen Zusammenhang haben, den ich damals aber noch nicht ahnte.

Für meine Recherche stellt sich heraus: Die jüdischen Beerdigungsriten sind für mich besser als die Beerdigungsriten der Christen, die nach 25 oder 50 Jahren ihre Gräber einebnen lassen. Bei den Juden -so lernte ich-ist das anders, die werden für die Ewigkeit beerdigt. So verlangt es der Brauch. Auf dem Israelitischen Teil des Hamburger Friedhofs Ohlsdorf (der streng getrennt von dem christlichen Teil des Friedhofs ist) beginne ich meine Suche und finde mit Hilfe von Friedhofswärter Horst Deggert den Grabstein von: Hermann Urich-Saß. Geb. 18. JUNI 1887-5647, Gest. 27. JAN. 1933-5693. Als Horst Deggert das Datum der Beerdigung liest, kommentiert er nur trocken: „Dann mußte er ja die ganze Scheisse nicht mehr mit erleben“. Ich fand, der Mann hat recht. Das Grab war gepflegt. Die Goldschrift des Grabsteines war vor kurzem erneuert worden. Nach deutschem Brauch muß für Grabpflege bezahlt werden. Es gab also Jemanden, der für die Pflege dieses Grabes bezahlt. Das war meine Vermutung.

Einen Entwurf (15 Seiten) für einen Dokumentarfilm unter dem Titel „Auf der Suche nach Henschel“ der meine Vermutungen über das Verschwinden der Henschel Kinos zusammenfasst und ein Anschreiben an die Angehörigen von Hermann Urich-Saß übergebe ich der jüdischen Gemeinde und bitte sie, beides an die Angehörigen weiter zu reichen, deren Namen und Aufenthaltsorte ich damals nicht kannte.

So wie diese Menschen in Deutschland von unseren Eltern und Großeltern behandelt wurden, würde es mich nicht wundern, wenn sie keine Kontakte mit jemandem aus Deutschland haben wollen. Damit wäre dann die Suche nach den Henschels mit ihren Kinos zu Ende gewesen.

Aber einige Wochen später kommt erst ein Telegramm und dann Post aus Mexiko und Brasilien. Im August 1989. Verwunderung auf der anderen Seite des großen Teiches. Seit sechzig Jahren hat niemand nach dem Verschwinden des Henschel Film und Theater Konzerns gefragt. Warum jetzt?

Es schreiben die Söhne der damaligen Besitzer. Horst Urich-Saß ist die Flucht nach Mexiko gelungen. Er ist am 1. Februar 1914 in Hamburg geboren. Als sein Vater starb und Hitler an die Macht gebracht wurde, war er 19 Jahre alt. Als er 22 Jahre alt ist, muß er aus Deutschland fliehen. Die Gestapo sucht ihn.

In seinem Brief schreibt er: “Gestern kam ich aus den USA und fand ihren Brief vom 17. Mai, den ich sofort beantworte. James Henschel war mein Großvater, Hugo Streit mein Onkel. Hermann Urich-Sass mein Vater. . . . Ich habe keine Absichten nach Europa zu kommen: Ich habe keine Beziehung zu Deutschland. Dass sie einen Dokumentarfilm “Auf der Suche nach Henschel“ beabsichtigen, erscheint mir unverständlich. Wer interessiert sich heute noch für das Schicksal von Menschen, die vor 56 Jahren derart gedemütigt wurden, dennoch verspreche ich Ihnen, sicherlich auch im Namen meiner Verwandten, volle Mitarbeit. Wir verloren das Vaterland, etwas, was schmerzhaft ist und materielle Dinge, solche kann man und haben wir in reichlichem Mass in unseren neuen Heimaten errungen ohne Antisemitismus, den ich schon lange vor der Hitlerzeit erleben musste und habe meine Zweifel, wenn man behauptet diese negative Gefühlsstimmung sei plötzlich verschwunden.“

Der Brief von Horst Urich Sass ist auf Firmenpapier geschrieben.“BACO. S.A.“ Links oben sind zwei Gebäude abgebildet, die aussehen wie Fabrikgebäude. Der Luftpostumschlag ist mit Namen und der Anschrift des Absenders bedruckt und hat, wenn man dem Stempel glauben kann, eine Reise von Mexico 10, D. F. über die USA (L. A. Beverly Hills) nach Hamburg 50 gemacht. Die Vermutung, daß es sich bei Horst Urich-Sass um den Besitzer dieser Fabrik handelt, löst bei mir gemischte Gefühle aus, war mein Leben bisher immer von der Erkenntnis geprägt, daß die Guten immer unten und die Bösen immer oben sind. Und das, obwohl ich auch unten schon viele Böse getroffen hatte. Aber einen deutschen Emigranten, der in Mexiko eine Fabrik und einen zweiten Wohnsitz in Beverly Hills in Los Angeles hat, das brachte mich damals ins Grübeln.

Den Söhnen von Hugo Streit, Rolf Arno Streit und Carl Heinz Streit ist die Flucht nach Brasilien gelungen. Sie waren dort auch im Filmgeschäft tätig und schreiben aus Belo Horizonte am 17. August 1989. Rolf Arno Streit ergänzt meine Recherchen zur Geschichte des Henschel Film und Theaterkonzerns, den sein Vater und sein Onkel in Hamburg betrieben haben. Er schreibt von einem Mann namens Adam, der bei der Enteignung seines Vaters eine wichtige Rolle hatte. Leider kennt er seinen Vornamen nicht.

Falls ich diesen Film über das Verschwinden der Henschel Kinos tatsächlich machen wollte, dann mußte zunächst einmal Geld für die Produktion und für die Reise besorgt werden. Einzige Möglichkeit: Ein Antrag bei der Hamburger Filmförderung: Das Hamburger Filmbüro e. V.. Frisch gegründet und selbstverwaltet. Leider ist Jens Meyer dort schon mehrfach als obstinat aufgefallen. Mein Filmemacherkollege Wolfgang Morell (Gründungsmitglied des Filmbüros) stellte dort jedes Jahr Anträge und hatte noch nie eine müde Mark für die Produktion eines Filmes von ihnen bekommen. Auch er konnte seine Schnauze immer nicht halten und hatte wiederholt offen seine Meinung über die sich entwickelnde Filmbürokratie vorgetragen.

Also, dachte ich mir, müssen mir meine Eltern helfen. Geld konnten sie mir leider nicht mehr geben. Dafür war es zu spät. Aber schließlich haben sie mir drei Vornamen gegeben und das muß ja irgendwie von Nutzen sein. Der Antrag auf Förderung wird nicht von Jens sondern von der Otto Meyer Filmproduktion gestellt. Und Otto Meyer hat Glück. Bekommt ein Darlehen von 75.000,– DM auszahlbar in drei Raten.

Wir (Der Kameramann Dietmar Bruns, Dorothea Koch und meine beiden Söhne Hannes und Fiete und ich) fahren in die USA nach Beverly Hills und nach Belo Horizonte in Brasilien. Und weil wir kein Geld hatten um eine U-Matic Kamera für diesen Zeitraum zu leihen (fragen sich jetzt alle, was war das noch mal?), kaufen wir eine S-VHS Kamera von JVC für 5.000,00 DM. Damals das beste, was es im semiprofessionellen Bereich gab. Horst Urich-Sass, der Sohn von Hermann Urich-Sass, den wir am 20. Juli 1990 in Beverly Hills in Los Angeles befragen, ist am 1. Februar 1914 in Hamburg geboren. Er ist 76 Jahre alt und ein reicher Mann. Geld konnte er bei seiner Flucht nach Mexiko keins mitnehmen und in Mexiko hat er sich mit dem Handel von Stoffen über Wasser gehalten. Und das ging so: Da er Spanisch weder sprechen, noch lesen oder schreiben konnte und nur einige Brocken Englisch kannte war das eine schwierige Veranstaltung, für Jemanden, der etwas verkaufen will. Aber die mit denen er gehandelt hat, sprachen Jiddisch und so konnte er sich mit Ihnen mit Deutsch verständlich machen. Die beiden Sprachen sind offenbar miteinander kompatibel.

Wenn Horst Urich Sass von Hamburg spricht, dann spricht er von der Angst, die er immer gehabt hat. Zu Recht, wie sich herausstellt. Er wird angezeigt, denunziert. Wegen „Rassenschande“. Seine Schwester Vera ist schon vor ihm nach Mexiko geflüchtet. Über die Besitzer, die die Kinos „übernommen haben“ wie er sich ausdrückt, mag er nichts schlechtes sagen: Die haben ja durch den Krieg auch alles verloren. Die waren nach dem Krieg besiegt und lagen am Boden. Und man tritt nicht auf den, der am Boden liegt.“

Ich denke bei mir, vielleicht wäre es doch mal ganz gut gewesen, wenn nach dem Kriege mal getreten worden wäre. Aber wer bin ich denn, daß ich sowas sagen kann?

In Belo Horizonte treffen wir (Der Kameramann und ich) die Söhne des Kinobesitzers von Hugo Streit. Rolf Arno Streit ist am 9. August 1912 Hamburg geboren, sein Bruder Carl Heinz ist ein Jahr älter. Er ist am 26. August 1911 in Hamburg geboren. Als wir mit ihnen am 30. und 31. Juli 1990 sprechen sind sie 78 und 79 Jahre alt.

Als sie 1936 aus Deutschland geflüchtet sind, um ihr Leben zu retten, waren sie 24 und 25 Jahre alt. Jetzt sind sie seit 54 Jahren in Brasilien. Sie haben die deutsche Sprache nur wenig benutzt. Aber langsam kommen doch viele vergessene Worte zurück.

Die Nazis hatten sie ausgebürgert aus Deutschland, doch nach dem Krieg haben Rolf Arno und seine Frau Hilde Streit wieder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und bekommen. Sogar ihre Tochter Anja Streit-Daibert hat einen deutschen Pass. Sein Bruder Carl Heinz Streit wollte keinen deutschen Pass mehr haben.

Bei der Eröffnung unseres Kinos (3001-Kino) am 1. Mai 1991 bringe ich im Foyer ein Messingschild an. Dort ist zu lesen:

ZUM ANDENKEN AN DIE HAMBURGER KINO-PIONIERE JEREMIAS (genannt James) HENSCHEL HERMANN URICH-SASS HUGO STREIT GRÜNDER DER ERSTEN HAMBURGER GROSS-KINOS BESITZER DER LEGENDÄREN „SCHAUBURG“ KINOS VON HAMBURGER BÜRGERN WÄHREND DER NAZI-ZEIT VERFOLGT, ENTEIGNET UND AUS DEUTSCHLAND VERTRIEBEN Hamburg, d. 1. Mai 1991. (Da steht jetzt ein Kühlschrank vor)

Im Oktober 1994 ist der Film fertig. (63 Minuten). Für ein Fernsehfeature ist er zu lang (Die Normlänge ist zu dieser Zeit 45 Min.), für einen Kinofilm zu kurz. Der Arbeitstitel „Auf der Suche nach Henschel“ wird dem Film nicht gerecht.

Die Anfangszeile eines Werbeliedes, das damals für die Schauburg Kinos komponiert wurde, wird mein Filmtitel: „Leute seid vernünftig, lasst die Frau durch, denn sie will noch schnell mal in die Schauburg“. Ich versuche eine Kinoauswertung und einen Fernsehverkauf. Aber das Interesse bei den Sendern ist gering. Der Tenor lautet: das Thema Juden und Kino, das hatten wir schon mal. Er läuft ein paar mal bei uns im Kino in Hamburg und ich verschicke mehrere Jahre lang Ansichtskassetten an Fernsehstationen. Erfolglos.

Vielleicht ist es einfach nur ein schlechter Film geworden, denke ich manchmal. Andrerseits gibt es natürlich Gründe, warum sechzig Jahre lang niemand gefragt hat, wo die ehemaligen Besitzer der Schauburg Kinos geblieben sind.

Mein Freund Reinhold Sögtrop stellt einen Antrag bei den Grünen, um Gelder für eine Fotoausstellung zusammen zu bringen. Wir hatten viele Fotos aus Brasilien und einige aus den USA mitgebracht. Wir durften auch Blicke in die Fotoalben der „neuen Kinobesitzer“ in Hamburg, so nenne ich mal die Söhne und Töchter derer, die nach 1933 Kinobesitzer wurden, tun und einige sogar abfotografieren für unsere Ausstellung „Auf der Suche nach Henschel“. Das wir in Hamburg angelogen wurden, das waren wir schließlich gewöhnt und so war ich auch nicht traurig, das einer der Söhne, der damals noch lebte, Tim Schümann, uns kein Interview geben wollte.

Aber wie das manchmal so ist, wenn man mit einer Videokamera Fotos aufnimmt. Da stellt man beim Umblättern der Seiten des Fotoalbums manchmal Fragen und erhält Antworten und vergißt dabei schnell, daß die Kamera ja auch ein Mikrophon hat. Einige Jahre später habe ich mir dann den Ton noch einmal angehört und darüber gestaunt, was Söhne so manchmal veranstalten, um die braunen und die Blutflecken von der Jacken ihrer Väter zu entfernen.

Da entstehen sonderbare Mischungen. Noch Jahre nach dem Tod, werden so aus überzeugten Nazis und SA Männern, die freudig Zeitungsanzeigen aufgeben, daß das Kino jetzt endlich in »arischem« Besitz sei, Männer des (inneren) Widerstands. Mit der Fotoausstellung bei uns im Kino wollten wir eine größere Öffentlichkeit ansprechen und neue Informationen bekommen. Fehlanzeige. Wenn man mal von der Magisterarbeit von Gerti Keller und der Hausarbeit der Studentin Stephanie Baecker absieht.

Viele Fragen waren damals ungeklärt und so liess mich das Thema nicht mehr los. Wem gehörten die Kinogrundstücke? Warum wurden die zerstörten Kinos nicht wieder aufgebaut? Warum wurden so hervorragende Grundstücke, wie das vorne an der Reeperbahn, Ecke Zirkusweg nicht wieder bebaut oder verkauft?

Warum wurde das Grundstück am Gänsemarkt, später mit einem sog.“Ufa Palast“ bebaut, nicht zurückerstattet? Das waren nur einige dieser offenen Fragen. Und viele Auskünfte bekommt man nur, wenn man ein sog.“berechtigtes Interesse“ nachweisen kann. Geschichtsaufarbeitung gehört meist nicht dazu. Anschließend habe ich meine Hobbyforschung Heimatkunde genannt.

Im Laufe der Jahre entwickelt sich so eine Art Sammelleidenschaft bei mir. So wie andere Briefmarken sammeln, sammle ich seit 1984 Naziverbrecher und Naziopfer. So kommt es mir jedenfalls manchmal vor. In meiner Sammelleidenschaft traf ich auf den Kameramann Sven. Der schaute sich das Material an und ermunterte mich – laß uns ein Buch aus diesem zusätzlichen Material machen.

Manchmal nimmt man eben doch den Mund zu voll, jedenfalls war meine damalige an Antwort, das sei überhaupt kein Problem, das sei ja alles da und müsse nur noch kurz zusammengefügt werden. Pustekuchen. Sven brachte mich dann mit dem Geschichtsstudenten Jan Johannsen zusammen, der ein Thema für seine Diplomarbeit suchte und sich gleichzeitig noch als Fotograf betätigte. Ein wunderbare Kombination für die bevorstehenden Sucharbeiten.

Von Rolf Arno Streit hatte ich erfahren, daß ein maßgeblicher Mann in Hamburg bei der Enteignung der Kinobesitzer, ein Obernazi namens Adam gewesen sei. Leider wußten die Streit Brüder nicht viel von diesem Mann. Nicht einmal den Vornamen. Sie hatten erfahren, daß dieser Mann zusammen mit den beiden Nazis, die den Henschel Konzern „übernommen hatten“ ein Kino in Kiel hatte. Einen ganzen Tag habe ich damals in Kiel im Stadtarchiv verbracht, aber nichts herausgebracht.

Und die Zeugen waren wie immer sprachlos oder gestorben. Erst 1993 brachte die Studentin Gerti Keller, der ich meine Unterlagen zur Verfügung stellte, den Vornamen und eine Kurzbiografie dieses Obernazis Adam heraus.

Der Mann hiess Richard Adam und war Leiter der Landesfilmstelle in Hamburg. Im Laufe der weiteren Suche stellte sich heraus: Der Mann war Goebbels direkt unterstellt. Wieder begann die Suche. Ich schrieb über mehrere Jahre immer wieder an das Hamburger Landgericht, an die sog. Wiedergutmachungs-kammer.

Und irgendwann im Jahre 2005 rief mich dann Richter Dr. Lothar Weyhe vom Landgericht Hamburg an, und teilte mir mit, wenn ich von einem Beteiligten eine Vollmacht zur Akteneinsicht beibringen könne, dann hätte er noch so verschiedene interessante Akten.

Wieder schrieb ich nach Brasilien, in der Hoffnung, daß die Kinder des Kinobesitzers vom Waterloo Kino in der Dammtorstrasse 14 mir antworten würden. Und tatsächlich kam Post aus Sao Paulo von Günther Harald Hirschel, dem Sohn des Kinobesitzers Manfred Hirschel, dem die Flucht aus Deutschland gelungen war.

Günther Harald Hirschel stellte eine Vollmacht aus. Und so konnten wir (Jan Johannsen und ich) das erste Mal die Prozessakten aus dem Prozess Hirschel gegen Esslen ansehen und fotografieren, die vor uns noch niemand gesehen hatte. Die Entwicklung der Fototechnik war seit Beginn meiner Nach-forschungen inzwischen vorangegangen.

Während Reinhold Sögtrop und ich noch umständlich mit einer Kleinbild-kamera im Staatsarchiv waren, konnten wir (Jan Johannsen und ich) mit seiner Digitalkamera alle Akten, von denen wir Kenntnis erhielten, fotografieren. Mit der vorgelegten Vollmacht von Günther Harald Hirschel durften wir die Akten des „Wiedergutmachungsprozeß“ (schon diese Wortschöpfung stellt eine Verhöhnung der Opfer dar) um das Waterloo Theater in der Dammtorstrasse 14 fotografieren. Die Prozessakte Hirschel gegen Esslen hat 246 MB und passt auf eine CD Rom. Zum Lesen vor Ort hatten wir keine Zeit.

Das war das Gefühl, das vermutlich Touristen aus Asien bei Europareisen haben. Alles wird auf Speicherchips gebracht. Erst zuhause werden die Objekte dann angesehen. Und dort fielen mir dann fast die Augen aus dem Kopf. Der Obernazi Richard Adam, der die Enteignung der jüdischen Kinobesitzer maßgeblich im Sinne der NSDAP vorangetrieben hatte, tritt in dem Rückerstattungsprozeß Waterloo Theater als Zeuge der „Arisierer“ (Clara Esslen und Heinz Heisig) auf und wird nicht (natürlich nicht) im Gerichtssaal sofort festgenommen.

Er darf dagegen vor Gericht ausführen, daß der jüdische Kinobesitzer Manfred Hirschel schon vor der Enteignung durch Klara Esslen und Heinz B. Heisig (der nach dem Kriege damit punkten konnte, der einzige Hamburger Kinobetreiber gewesen zu sein, der nicht Mitglied der NSDAP war) pleite gewesen sei und dass er oder die Partei, der er angehörte keinerlei Einfluß auf die Enteignung des jüdischen Kinobesitzers Manfred Hirschel genommen habe. Doch zurück an den Anfang der Hamburger Kinogeschichte. Die eigentliche Kinogeschichte der Henschels beginnt schon viel früher mit der Eröffnung des „Helios Theaters“ von Friderika und James Henschel im Dezember 1905. Der Enkel Rolf Arno Streit, der seine Großeltern noch kennengelernt hatte, beschreibt, wie seine Großeltern darauf gekommen sind, Kinos zu machen.: „In Paris, so hat er (James) gehört, gibt es einen Grammophon Laden, dass heißt die Leute konnten in den Laden gehen sich Telefone an die Ohren legen und konnten dann eine Musik wählen. Das wollte er in Hamburg auch machen. Auf dem Weg dorthin sind sie (Friderika und James) stehengeblieben vor einer riesigen Schlange von Menschen, die alle in ein sogenanntes Cine gehen wollten. Das war eine Neuigkeit für meine Großeltern. Da wurden die ersten Filme vorgeführt. Nachher sind sie ins Hotel gegangen und meine Großmutter Frida Henschel hat zu meinem Großvater gesagt, James ich habe es mir überlegt. Wir machen nicht Grammophon. Wir machen Kinos.“

Wann Friderika und James diese Reise nach Paris gemacht haben, weiß ich nicht. Vielleicht waren sie in Paris, als dort die Weltausstellung stattfand. Dort führten die Brüder Lumiere zum ersten Mal ihren „Cinematographe Geant“ vom 15. April bis 31. Oktober vor. Das war ein Breitwandverfahren für eine Leinwand von 25 x 15 Metern.

Fünf Jahre später (Im Dezember 1905) eröffnen Friderika und James Henschel ihr erstes Kino in Hamburg Altona. Es ist das „Helios Theater“ in der Bergstrasse 11. Das Kino hat 500 Plätze. James ist zu diesem Zeitpunkt 42 Jahre alt. Aus einem Zeitungsbericht erfahre ich, dass Anfang 1906 das Ehepaar Henschel ihr zweites Kino, das „Belle-Alliance-Theater“ in der Eimsbütteler Strasse 2 /Ecke Schulterblatt 115 eröffnen. „Es fasste 1.400 Personen, für die damalige Zeit eine unerhörte Zahl, und hat Zeit seines Bestehens nur einen „schwarzen Tag“ erlebt: den Tag, an dem die Michaelis Kirche niederbrannte und die gesamte Tageskasse-bei 1.400 Plätzen-nur 56 Mark aufwies“. steht in der Licht Bild Bühne vom 16. August 1930. (Der Tag an dem der Michel brannte war der 3. Juli 1906). Vergleicht man die Größe des „Belle Alliance“ mit heutigen Kinos, dann schneidet die Gegenwart schlecht ab. Das größte Kino Deutschlands steht heute in Essen. Die Lichtburg: Die hat 200 Sitzplätze weniger (1.200 Sitzplätze). Hamburgs größtes Kino im Cinemaxx hat mal grade 1.001 Sitzplätze. Es scheint mir dringend an der Zeit, eine Art Biografie dieser ersten Kinounternehmer zu versuchen. Eigentlich wäre das Aufgabe jener gewesen, die sich Historiker nennen. Warum müssen das Amateure und Dilettanten machen, so wie ich einer bin? Auf jeden Fall, finde ich, ist es höchste Zeit diese Lücke endlich zu schließen.

Die Frau, die James Henschel dazu brachte, Cine zu machen war: Friderike (Friderika) Blumenthal, geb. am 17. Oktober 1865 in Lübeck. Sie flüchtete 1939 aus Deutschland nach Mexiko und starb am 16. April 1945 in Manhattan, New York im Alter von 79 Jahren. Sie hatten fünf Kinder. Rolf Arno Streit berichtet von seiner Großmutter Friderika, dass diese eine sehr religiöse Jüdin gewesen sei. Sie habe einen koscheren Haushalt geführt. Der Opa James habe es dagegen nicht so genau genommen. Einmal im Jahr, wenn Friderika in der Synagoge zum Beten gewesen sei, dann sei er heimlich Schweinefleisch essen gegangen.

Mark (Hermann) Lissauer (der kleine Junge auf dem Balkon des Fotos vom Thalia Kinos in der Grindelallee 116) berichtet in einer E Mail vom 22. Dezember 2005: „Von meiner Mutter hörte ich, daß Oma Frida an der Kasse saß und sie und James mit einer Waschbalje voll mit 10 Pfennigstücken per Droschke nach Hause fuhren.“

Die biografischen Angaben über James Henschel sind auch nicht grade üppig: Geboren wurde er am 5. Februar 1863 in Hamburg. Er erlangte am 18. Dezember 1901 das Hamburger Bürgerrecht. Als Berufsangabe wird genannt: Kaufmann und Agent. Am 22. April 1897 wird seine Firma James Henschel ins Handelsregister eingetragen. Nach einem Zeitungsbericht kam er von der „Konfektion“, was vermutlich heissen soll, daß er sich mit dem“ Handel von Fertigkleidung“ (Duden Fremdwörterbuch) beschäftigte.

Er war Mitglied der Hugenberg Partei (DNVP). Was immer man davon hält. Für den Enkel von James Henschel war diese Parteimitgliedschaft lebensrettend. James erhielt von einem Parteifreund Nachricht, das sein Enkel Horst Urich-Sass von der Gestapo gesucht werde. Aus gleicher Quelle konnte er auch seinen Schwiegersohn Hugo Streit vor der Verhaftung durch die Gestapo warnen.

Hermann Lobbes von der Licht Bild Bühne schreibt in dem einzigen Bericht, den ich gefunden habe, über die Arbeit von James Henschel: „Die Sommersaison 1907 bedeutete dann den einzigen größeren Rückschlag für die junge Firma, wenn man von den beiden ersten Kriegsjahren absieht, deren Überwindung nur durch fortgesetzte und beträchtliche Zuschüsse aus den Reserven möglich war.

Aber als James Henschel im Herbst 1907 mit dem „Hauptmann von Köpenick“ (Buderus, Hannover) herauskam und diesem Sensationsfilm wenig später die nicht minder spannende und aufregende Tragödie vom „Untergang Messinas“ (Ambrosio) folgen ließ, war die Situation mit einem Schlage gerettet. Beide Filme schlugen wie eine Bombe ein. Hunderte warteten täglich in langen Ketten vor der Kasse.

Hunderte fanden keinen Einlass. In Altona gab es damals kaum irgendwelche regulierenden Polizeivorschriften, und so spielte man ununterbrochen von 3 Uhr nachmittags bis 1 Uhr nachts. An manchen Sonntagen wurde das Theater von mehr als 8.000 Personen besucht! Diese erfreuliche Konjunktur ließ die Kasse anschwellen und schaffte die Möglichkeit ein weiteres Theater in Betrieb zu nehmen. Ein günstiger Bauplatz fand sich an der Wandsbeker Chaussee und hier errichte Henschel nun, nach einer kurzen Entreprise in Lübeck, das erste Theater der Welt, das ausschließlich für Kinozwecke bestimmt war. Aufgeführt mit einem Kostenaufwand von 550.000 Mark wurde das Palast-Theater, heute gleich den übrigen Großtheatern Henschels im Besitz der Ufa, einer der gewaltigsten Saalbauten seiner Zeit.“

Als James Henschel 55 Jahre alt ist, macht die neugegründete UFA (gegründet am 18. Dezember 1917) ihm ein Angebot für den Kauf seiner Kinos. James Henschel verkauft an die UFA. Da die UFA offenbar daran interessiert ist, nicht mit eigenem Namen in Hamburg als Kinobesitzerin aufzutreten, wird eine „J. Henschel GmbH“ gegründet. Viele fallen darauf herein. Ich auch. Bis mein Sohn Hannes eines Tages im Bundesarchiv in Berlin zwei Ordner mit den Bilanzen der J. Henschel GmbH findet, die dort nur deshalb aufbewahrt worden waren, weil die Nazis die UFA verstaatlicht hatten. Es stellte heraus, daß die Firma zu 100 % der UFA gehörte. James Henschel hatte mit der Gründung dieser Firma alle seine Anteile und auch die ihm gehörenden Grundstücke an die UFA verkauft.

Mit dem Erlös aus den verkauften Kinos kauft sich James Henschel 1919 – 14 Wohnhäuser mit über hundert Wohnungen und übersteht dadurch die Inflation von 1923 und die Weltwirtschaftskrise von 1929.

Das Ehepaar Henschel flüchtet 1938 aus Deutschland zunächst zur Tochter Bianca Kahn, geb. Henschel, nach Holland. Bianca Henschel hatte dort den portugiesischen Konsul Isidor Kahn geheiratet. James Henschel stirbt am 26. August 1939 im Alter von 76 Jahren in Den Haag. Nach seinem Tode gab der Reichsminister am 16. 09. 1939 im Reichsanzeiger bekannt, daß James und Friderika Henschel „ausgebürgert“ wurden. Sie waren nun keine Deutschen mehr.

Gleichzeitig wurde bekannt gegeben, das das gesamte inländische Vermögen von James und Friderika Henschel beschlagnahmt sei. Das darf als Hinweis darauf gelten, daß die Nazis auch gerne das ausländische Vermögen gehabt hätten. Friderika ist zu diesem Zeitpunkt 74 Jahre alt, als sie mit falschen Papieren über Portugal nach Mexiko entkommt.

James Henschel hat mit seinem Tode den Nazi Juristen noch eine Nase gemacht. Zwischen Gestapo, Oberfinanzpräsident und anderen deutschen Nazibehörden gibt es einen längeren Schriftwechsel in den Unterlagen, ob sie nicht den richtigen Zeitpunkt der Enteignung, bzw. der Ausbürgerung verpasst hätten. Auch die Grundstücke der J. Henschel GmbH konnten nicht mehr enteignet werden. Denn die hatte er bereits 1918 an „seine“ GmbH verkauft.

Der Enkel Horst Urich-Sass berichtete von seinem Vater Hermann Urich-Saß, der große Lust hatte, Kinos zu bauen. Immer wenn sein Vater mal zu aggressiv gebaut hatte und das Geld ausging, dann sind sie (Hugo Streit und Hermann Urich-Sass) nach Monte Carlo gefahren und James mußte mal mit Geld aushelfen, was er auch getan hat. Das Ehepaar Henschel hatte fünf Kinder:

Hanns Henschel ist der Älteste. Ich finde sein Grab auf dem jüdischen Friedhof in Ohlsdorf. Dort steht bei den Toten aus dem ersten Weltkrieg ein Stein: Unteroffizier Hanns Henschel geb. am 21. September 1893 – 5654. Gef. 31. Oktober 1916- 5677. Der Stein vermerkt: Inhaber des eisernen Kreuzes und des hanseatischen Kreuzes. Er ist 23 Jahre alt, als sein Vaterland ihm das Leben nimmt.

Hedwig Henschel wird am 4. Juni 1888 in Hamburg geboren. Mutter Friderika ist damals 22 Jahre alt. Vater Jeremias 25 Jahre alt. Sie heiratet Hermann Urich-Saß. (Henschel Film und Theaterkonzern) und stirbt am 24. Januar 1960 im Alter von 71 Jahren in Mexiko.

Sophie Henschel wird am 07. April 1889 in Hamburg geboren. Mutter Friderika ist 23 Jahre alt, der Vater James ist 26 Jahre alt. Sie heiratet Hugo Streit. (Henschel Film und Theaterkonzern), flüchtet im Dezember 1938 aus Deutschland und stirbt am 14. November 1968 im Alter von 79 Jahren in Belo Horizonte, Brasilien.

Bianca Henschel wird am 8. März 1890 in Hamburg geboren. Mutter Friderika ist 24 Jahre alt, Vater James ist 27 Jahre alt. Bianca heiratet am 5. Mai 1931 den portugiesischen Konsul Dr. Isidor Kahn in Den Haag und zieht nach Holland. Sie stirbt nach Kriegsende in Manhattan, New York.

Grethe (Gretl) Henschel. Ich finde ihr Geburtsdatum auf dem jüdischen Friedhof in Ohlsdorf. Geb. am 8. April 1895 in Hamburg. Gestorben am 4. August 1921. (5655-5681 steht auf dem Grabstein). Mutter Friderika ist bei ihrer Geburt 29 Jahre alt.

Gretl (wie sie auf dem Grabstein genannt wird) ist verheiratet mit Hermann Lissauer. geb. am 5. November 1893 in Hamburg. Gestorben am 29. August 1922. (5654-5682). Sie hat einen Sohn: Hans Adolf Lissauer, der am 08.01. 1920 in Hamburg geboren wird, in die USA flüchtet und sich dort Henry Anthony Lissauer nennt.

Die Suche in den Akten des Staatsarchives ist zeitaufwendig. Eigentlich nur Menschen möglich, die jede Menge Zeit und viel Geduld haben. In den Bestandsverzeichnissen des Oberfinanzpräsidenten (so nennt sich die Ausplünderungsbehörde in dieser Zeit) sind die Akten aufgelistet, die im Archiv vorhanden sind. In den ersten Jahren nach Namen sortiert, später nicht mehr.

Die Nummern der Akten werden in Bestelllisten eingetragen, die bis 11.30 Uhr abgegeben werden müssen. Ab 13.30 Uhr werden diese dann im Lesesaal bereit gestellt. Um 16.00 Uhr wird der Lesesaal geschlossen. 150 Minuten sind nicht viel Zeit, um dem Fleiß der nationalsozialistischen deutschen Beamten gerecht zu werden.

Und langsam, beim Sammeln der vielen neuen Informationen stellt sich heraus, daß der Film von 1994 nur die halbe Wahrheit war. Damals ging ich davon aus, daß von den 50.000 Sitzplätzen in Hamburger Kinos ungefähr 30 % im Besitz von Menschen waren, die von den Nazis als Juden bezeichnet wurden und die sich selbst doch nur als Deutsche- als Hamburger- bezeichneten. (Zum Vergleich hatte Hamburg 1990 ca. 12.000 Sitzplätze in Kinos zur Verfügung).

Die neuen Tatsachen zeigen: Wenn jemand zwischen 1933 und 1945 in Hamburg Kinobesitzer geworden ist, dann nur durch die Enteignung, die die deutschen Nazis durchgeführt haben. Von den 50.000 Sitzplätzen, die 1930 in Hamburg vorhanden waren, wechselten 30.000 den Besitzer, wenn man es denn so ausdrücken will.

Der Tarnausdruck der Nazis heisst „arisieren“. Sie hatten auch noch andere Tarnausdrücke, die viele Menschen heute nicht mehr kennen: Für Mord hatten sie den Tarnausdruck „Sonderbehandlung“, um nur ein Beispiel zu nennen.

Geld ist bei dieser Enteignung keins geflossen, jedenfalls nicht an die, denen es zugestanden hätte. Und noch in dritter Generation halten die Enkel die Legenden von damals aufrecht: Die Schümanns, die Romahns, die Adams, die Meiningers, die Esslens, die Heisigs und wie die neuen Kinobesitzer von Führers Gnaden in Hamburg alle hießen. Und noch eine Information ist wichtig zum Verständnis. Würde ich heute meine Suche nach den „Verschwundenen Kinobesitzern“ von damals beginnen, dann würden 75.000 DM nicht einmal ausreichen, die Fotokopierkosten zu bezahlen, die laut Gebührenordnung des Hamburger Senats und anderer Bundesbehörden (Bundesarchiv) dafür fällig würden.

Die Archive sind inzwischen zu uneinnehmbaren Endlagern geworden. Das bettet sich nahtlos in die Schweigepolitik der Bundesrepublik ein. Nach heutigem Kurs sind meine zehn mit Dokumenten gefüllten Leitz Aktenordner inzwischen ein kleines Vermögen wert. Jede Din A 4 Kopie würde mit 0,60 € laut Gebührenordnung berechnet werden (inkl. Mehrwertsteuer). Mehrwertsteuer für die Ausplünderungsakten der deutschen Verwaltung?

Für jede Melderegisterauskunft werden in Hamburg 22,00 € fällig. Wer den Wohnsitz des Mannes herausfinden will, der in Hamburg die Kinobesitzer enteignet hat, dem kann es passieren (ich kenne das), dass sowohl die Gemeinde Blankenese, als auch die Gemeinde Kampen auf Sylt sich über mehrere Jahre weigern, eine Melderegisterauskunft zu geben und das obwohl Kampen auf Sylt am 31. 12. 2008 nur insgesamt 601 Einwohner hatte.

Dort hat sich Richard Franz Wilhem Adam, geb. am 30.09. 1893 in Hamburg Altona bis zu seinem Todestag am 26. November 1967 aufgehalten. Gegen ihn wurde niemals ermittelt.

Paradieschen
Alte Postkarte Lerchenweg 5 Kampen auf Sylt, Wohnsitz von Richard Adam bis zu seinem Tode (Villa Paradieschen)

Seinen letzten Wohnsitz erfahre 2005 bei Einsicht in eine sog. „Wiedergutmachungsakte“. Darin ist ein Brief enthalten, den er aus Kampen (Sylt) an das Hamburger Landgericht schreibt. Gerne tritt er als Zeuge auf, aber die Fahrt nach Hamburg kostet 54,20 DM. Das Geld möge man ihm bitte vorher schicken. Nur vier Personen aus dieser Kinobesitzerfamilie konnten in Deutschland bleiben. Sie liegen auf dem Jüdischen Friedhof in Hamburg Ohlsdorf. Sie starben vor der Zeit. Und einer von Ihnen hat sich das Leben genommen, als Hitler die Macht übergeben wurde. Nur dieser Stein konnte die Brücken zu den Überlebenden im Ausland finden. Und das ist das eigentlich Erschreckende.

Jens Meyer Hamburg, d. 14. Mai 2026

Lehrzeit Heinz Heisig

PDF Heinz Heisig Lehrjahre (Zeichen 3.140)

(Zeichen 3.140)

In einer Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung ist (auszugsweise) ein Schreiben an das:

„Komitee ehemaliger politischer Gefangener“ vom 15. April 1946 abgedruckt, in dem Heinz (Heinrich) Bernhard Heisig seinen »Werdegang« beschreibt:

Die äußeren Daten meines Lebensweges finden Sie in den Antworten des Fragebogens. Was sie nicht aussagen, möchte ich in dem anschließenden Lebenslauf niederlegen: Ich entstammte kleinbürgerlichen Kreisen, besuchte sieben Jahre lang die Volksschule meiner kleinen westfälischen Heimatstadt und trat mit dreizehn einhalb Jahren als Lehrling in das kaufmännische Büro unseres heimischen Amtsblattes ein. Schule und Lehrstätte lenkten mein Denken in nationale Bahnen, so dass ich, nachdem ich als Neunzehnjähriger an den letzten Schlachten der Westfront teilgenommen hatte, zum Grenzschutz »Ost« übertrat, dem ich bis zum Juli 1919 angehörte. Diese Flucht vor der drohenden Arbeitslosigkeit war aber für mich in vielerlei Hinsicht heilsam, denn ich machte als Soldat des Grenzschutzes allzu nahe Bekanntschaft mit dem Militarismus. Nicht zuletzt war es der lebendige Anschauungsunterricht über die menschenunwürdige Behandlung der Deputatarbeiter auf den adligen Großgrundbesitzen, der mich von jeder Art Nationalismus kurierte.

Während der anschließenden Lehr- und Wanderjahre in allen Teilen Deutschlands vertiefte sich meine Einsicht noch, da ich im Laufe meiner Tätigkeit in verschiedenen Berufen in enge Berührung mit dem Leben des werktätigen Volkes kam und seinen Kampf um seine Sehnsüchte aus eigener Anschauung kennenlernte. Was Wunder, dass ich mich zum Sozialismus bekannte und die großen internationalen Dichter und Polemiker mir den Weg zu einer klaren und eindeutigen Weltanschauung wiesen.
( . . . )

Als ich ( . . . ) im Jahre 1930 nach Hamburg ans Waterloo-Theater kam, brachte ich ein gutes Rüstzeug mit. Ich betrachtete es als meine Mission, dem werktätigen Volk beim Kampf um die Besserung seiner sozialen Lage mit meinen Einflussmöglich-keiten zu helfen und beizustehen. Die Spielplangestaltung des Waterloo-Theaters weist das eindeutig auf, und ich darf für mich in Anspruch nehmen, dass viele amerikanische, englische, russische und französische Filme ohne meine Initiative nie in Hamburg gezeigt worden wären. In den aufreibenden Jahren der Nazi-Herrschaft konnte ich meinem Ziel und meinen Absichten nur treu bleiben, weil ich, wie es gar nicht anders denkbar und möglich war, manches in Kauf nehmen musste, denn dass eine so polemisch festgelegte Spielplangestaltung allen nur denkbaren Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt war, versteht sich von selbst. Trotz der wütenden Angriffe der Nazipresse zeigte ich, wie ich heute noch mit Genugtuung feststellen kann, bis zum November 1940 amerikanische Filme. Aus dem Fragebogen ersehen Sie, welche Verfolgungen mir meine Standardhaltung und Einstellung eingetragen hat.

Was der Fragebogen nicht ausweist, sind die Fülle der kleinen Tücken und Schikanen, und hierzu möchte ich nur folgende kleine Aufstellung hinzufügen: Eine Anzeige wegen öffentlicher Zerreißung eines Hitlerbildes, Anzeige wegen Verweigerung des Hitler-Grußes, Verfahren zur Aberkennung der Betriebsführer-Eigenschaft, Verlust meiner Wohnung wegen meines Aufenthaltes im KZ., Anzeige wegen nationaler Würdelosigkeit, Anschuldigung des damaligen Kultursenators Dr. [Helmuth] Becker [1902–1962], ich führe einen „Juden- und Kommunisten-Kintopp“ usw. usw.

Zitiert nach einer Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg, nach einem Dokument, das sich im Staatsarchiv Hamburg befindet, unter der Nummer 622, Familie Heisig. 2.4.

Tier
Zeichnung Helga Bachmann

Apropos Waterloo Kino (III)

Römische Zahlen

PDF Abschrift Waterloo Kino GuckfensterKCF

Manfred Hirschel mit seiner Tochter Eva Hirschel (1936), verh. Blumenthal. (Foto aufgenommen in der Bebelallee / Adolf Hitler Straße) Manfred Hirschel ist am 16. August 1892 geboren. Eva Hirschel ist 1930 geboren.
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Apropos Henschel Konzern

PDF Apropos Henschel Konzern

Schauburg Zeitung
Hugo Streit, Sophie Streit geb. Henschel (Foto Louis Segall) (Oktober 1930- Das ergibt sich aus den Startterminen der angekündigten Filme: „Liebling der Götter“ mit Emil Jannings am 13. Oktober 1930 und „Das alte Lied“ mit Lil Dagover am 9. Oktober 1930.)
Urich Sass Familie
Von links nach rechts: Hans Jürgen, Horst, Hermann, Vera, Hedwig, Urich-Sass, Kinobesitzer Familie in Hamburg- Foto Louis Segall.

ISBN 978-65-00-88485-2

Foto Louis Segall
Schauburg Kino Reeperbahn 1 mit Oskalyd Orgel rechts und links der Leinwand
Zuschauerraum mit Balkon
Foto Louis Segall
Foto Louis Segall
Schauburg Kino Millerntor 4. Mai 1942. Foto von Erich Andres.
Nilpferd
Zeichnung Helga Bachmann
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Briefe an Eugen (LIII-53) 1. Mai 36

Briefe an Eugen,

Römische Zahlen

Pdf Du kannst nicht treu sein

Hallo Eugen, das war gar nicht so schwer, das Enstehungsdatum des Fotos herauszufinden. Das Foto entstand am 1. Mai 1936. Das kann man durch das Plakat auf der rechten Seite des Fotos herausfinden. Der einzige Film in dem beide genannten Schauspieler (Lucie Englisch und Hermann Speelmanns) im fraglichen Zeitraum zusammen auftreten sind, ist: »Du kannst nicht treu sein«, der seinen Start am 11. Februar 1936 hatte.

Branchenadressbuch Hamburg 1936
Foto  1. Mai 1936 Schauburg am Hauptbahnhof Die Angestellten des Henschel Film- und Theaterkonzerns. Fotograf Louis Segall (Inh. d. Atelier Schauburg Hmb 15, Süderstraße 73) -(Meine Zählung ergibt 53 sichtbare Personen) Vor dem Sporthaus Julius Ortlepp, Mönckebergstraße 8 fotografiert.

»Du kannst nicht treu sein«, Start war am 11. Februar 1936, Regie: Franz Seitz Senior. (Der Regisseur von SA Mann Brandt 1933) mit Lucie Englisch und Hermann Speelmans.

Filmportal.de schreibt ueber diesen Film: „Verwechslungslustspiel: Katharina ist eine energische junge Frau, und als Chefin im Hotel Steinbrock in Obermurgel hat sie alles im Griff. Nur den richtigen Mann hat sie noch nicht gefunden. Max, der junge Besitzer des Hotels Seehof in Gundlach, möchte Katharina gerne kennen lernen und lässt sich daher als Oberkellner in ihrem Hotel einstellen. Als die Schauspielerin Ria im Hotel eintrifft, erkennt sie Max. Aber er erklärt ihr die Situation und macht sie zu seiner Komplizin. Beglückt stellt er fest, dass Katharina eifersüchtig auf andere Frauen reagiert. Auch Katharinas Vater wird in den Plan eingeweiht, seine Tochter rumzukriegen. Und als Max seine Verlobung mit Ria bekannt gibt, rät Katharinas Vater der Tochter, sich kurzerhand mit einem anderen Mann zu verloben: dem Besitzer des Hotels Seehof.“

Hallo Eugen, natürlich hast Du damit Recht, das Hermann Speelmanns eigentlich ohne zwei nns geschrieben wird, also Hermann Speelmans. Aber er hat offensichtlich beide Schreibweisen benutzt. Mal so, mal so. Und Deine Nachfrage will ich gerne beantworten. Lucie Englisch spielt die Katharina und Hermann Speelmans den Max Hölterlin. Allens klor? J.

Hallo Eugen, auf der Suche nach dem Fotograf Louis Segall, der das Foto von den Angestellten des Henschel Film & Theaterkonzerns am 1. Mai 1936 gemacht hatte, stelle ich fest, daß sein Verbleib nach 1937 ungeklärt ist. 1936 hat er ein Foto Atelier [zusammen mit Paul Waibel / Paul Weibel] in der Fuhlsbüttler Straße 165 im Erdgeschoß, neben der Schauburg Nord.

Außerdem ist er Inhaber des »Atelier Schauburg« in Hmb 15, Süderstraße 73 und wohnt in der Beneckestraße 22. 1937 ist er in die Bismarckstraße 108 umgezogen.

Ein Jahr später, 1938, wohnt ein Lilje, O. Prok. in dieser Wohnung. Im Telefonbuch von 1938 [Handels-, Gewerbe- und Berufsverzeichnis zum amtlichen Fernsprechbuch für den Reichpostdirektionsbezirk] findet sich der Hinweis, das die Firma »Atelier Schauburg« von Louis Segall + Paul Waibel 1938 nur noch einen Inhaber hat und sich jetzt »Atelier Schauburg Inhaber Paul Waibel« nennt. Das heißt, da muß noch mal gekratzt werden. J.

Hallo Eugen, ja das Kratzen war erfolgreich. Wie schnell das doch geht. Und immer wieder faellt mir auf, das der Generation vor uns die noetige Neugierde gefehlt haben muß. J.

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Zeichnung Helga Bachmann

Briefe an Wiebeke (XXXVI-36) Gesinnung erkannt

Briefe an Wiebeke (XXXVI) Die Gesinnung erkennt man an den Handlungen: Die falsche Schlange Clara.

PDF Briefe an Wiebeke (XXXVI) Die Gesinnung erkennt man an den Handlungen

Romische Zahlen am BUG

Die falsche Schlange Clara

Hallo Wiebeke,

sicher stellst Du Dir die Frage, wie es zu dieser Überschrift kommt? Und ich stelle mir umgekehrt die Frage, wie kommt eine Schlange in eine Kneipe? Das gibt überhaupt keinen Sinn. Es geht ja doch nur um einen Dialog zweier Personen, die dort aufeinander treffen. Natürlich Männer. Fragt der eine den anderen in der Kneipe : . . . schooohn . . . sch . . . lannge hier?

Diese Schlange ist natürlich nicht gemeint. Sollte eigentlich heißen: Sind sie oder bist Du . . . schon lange hier? Meine Schlange ist natürlich eine andere. Aber diese Schlange aus der Kneipe wird im weiteren Verlauf des Textes nicht wieder aufgegriffen werden. Das verspreche ich.

Es beginnt mit meiner Spülmaschine. Zuerst werden die Tassen, die allerdings bei mir Becher sind, die ich nach der Reinigung als erstes in den darüber hängenden Küchenschrank räume, natürlich alle, damit später keiner diesen berühmten Satz über mich sagen kann, den mit den Tassen im Schrank, die fehlen, den es in verschiedenen »Varianten« gibt. Manchmal werden daraus auch Latten im Zaun, oder aber die Puderung mit einem Klammerbeutel, aber meistens kommt auch ein Schrank drin vor.

Bei mir kommen die Tassen, die Becher sind, nicht in den Küchenschrank, sondern werden an Haken an einem Bord angehängt. Das mit den Tassen, die bei mir Becher sind, mache ich, wie Du weißt, seit meiner Seefahrtszeit.

In der Pantry der »MS Ceuta« wurden die Tassen auch auf diese Weise angehängt, damit sie beim Seegang nicht runterfallen. Ich hab das extra für Dich fotografiert und skaliert, damit ich es, wenn der Text fertig ist, nur noch schnell hochladen kann und nicht länger beschreiben muß, wie das nun genau aussieht.

Nun gibt es in meiner Pantry nicht so oft hohen Wellengang. Und es geht dabei eigentlich um eine andere, aber bisher ungelöste Frage. Wobei nicht eigentlich die Frage ungelöst ist, sondern eher doch die Antwort auf die besagte Frage.

Nämlich warum die Tassen, die bei mir Becher sind, wenn ich sie an die Haken gehängt habe immer noch eine ganze Weile hin und her pendeln und erst viel später zur Ruhe kommen. Die pendeln so gefühlte zehn Minuten. Ich habe es mir bisher verkniffen, die Pendelzeit der Tassen, die ja Becher sind, zu stoppen.

Eine dunkle Erinnerung flüstert mir ein, das mir ein Assi, ein »Schiffsingenieursassistent« bei der OPDR, der »Oldenburg – Portugiesischen Dampfschiffs- Rhederei«, mal erklärt hatte, das das und wie mit der Erdanziehung, oder war es die Erddrehung ― zu tun habe.

Du siehst mich also wartend. Wartend auf eine Erklärung Deinerseits. Schließlich hast du immer behauptet, Du wärst länger in der Schule gewesen als ich, obwohl ich mir da heute auch nicht mehr so sicher bin, ob das wirklich stimmt. Das länger. Vielleicht waren es ja nur Nachsitzstunden, die ja auch die Schulzeiten verlängern.

Also eigentlich geht es auch gar nicht um die Tassen, also die Becher, die an ihren Henkeln da eine Weile hin und her pendeln. Das war nur der kleine Umweg, damit das Folgende nicht so bedeutungsschwer wird. Es geht natürlich, wie fast immer bei mir, um Kino. Und natürlich um eine Frau. In diesem Falle um eine, der ich gottseidank nie begegnet bin.

Die ich aber doch, in den letzten fünfzehn Jahren, genauestens studiert habe. Ihr Leben, ihre Biografie, ihren Besitz, ihre Kinder, ihr Verhalten und so weiter. Leider habe ich kein Bild von ihr. Nur von dem Mann, den sie geheiratet hatte. In Berlin. Er hatte Segelohren.

Sein Vater, von Beruf Drucker, war von Trier nach Luxemburg ausgewandert und hatte dort die »Obermoselzeitung« gegründet. Die erste Ausgabe der »Obermoselzeitung« war am 2. Juli 1881 in Grevenmacher erschienen. Ein Ort dicht an der deutschen Grenze. Eine erfolgreiche Zeitung, die den Luxemburgern bald am liebsten war. Keine andere wurde sooft gekauft und abonniert, wie die »Obermosel«. Der Erfolg der »Obermoselzeitung« von Joseph Esslen beruhte auf seinen Berichterstattern, die er in Luxemburg überall hatte. Jedes Ereignis, sei es auch noch so klein und unwichtig, übermittelten die Berichterstatter, die dafür ein Zeilenhonorar bekamen.

Joseph Esslen, richtig Johann Peter Joseph Esslen, heiratete in Luxemburg Elisabeth Lanser, eine Luxemburgerin. Dadurch bekamen die Kinder die Luxemburger Staatsangehörigkeit. Zwei Kinder sind bekannt: Karl Friedrich und Eugen Esslen.

Karl Friedrich Esslen wurde am 16. Februar 1882, sein Bruder Eugen Esslen wurde 1884 geboren. Eugen legte am 3. August 1900 sein »Übergangsexamen« im Gymnasium Grevenmacher ab. Von wo nach wo Eugen Esslen mit 16 Jahren übergeht, habe nicht herausgefunden. 1913 kommt Bruder Eugen Esslen nach Hamburg, wohnt im Mundsburgerdamm 40 im vierten Stock und gibt als Beruf Prokurist an.

Karl Friedrich Esslen studiert in Paris. Irgendwas mit Medizin, so berichtet Wikipedia. Nach seiner Rückkehr aus Paris arbeitete Karl Friedrich als Redakteur im väterlichen Betrieb der »Obermoselzeitung«, wie sein Vater Joseph Esslen diese Zeitung genannt hatte. Aber wie kommt einer aus Grevenmacher, der in Paris studiert hatte, nach Berlin?

Eine erste Eintragung von Karl Friedrich Esslen im Scherl Adressbuch von Berlin finde ich für das Jahr 1909. Berufsangabe dort: Vertreter. Vertreter und Langeweile gehört in meiner Wahrnehmung unmittelbar zusammen. Was für Karl Friedrich Esslen irgendwie nicht stimmt, so sagt mir seine Biografie.

In Berlin ist er Generalvertreter der Firma Collan Oil, auch Collan Olja von T. Olsen aus Stockholm. Olsen hatte sich auf die Herstellung von Lederöl spezialisiert. Lederöl wurde für die Treibriemen aus Leder benutzt, mit denen damals Maschinen angetrieben wurden.

Doch der Absatz von Lederöl für Treibriemen kam nicht richtig in die Gänge und entsprach nicht den Erwartungen, die man in Stockholm und Berlin hatte. Und so gründete Esslen, zusammen mit den Brüdern Salzenbrodt, eine Firma, die aus Lederöl und einem südamerikanischen Baumharz eine wasserabweisende Schuhcreme herstellen sollte. Für ihr neues Produkt fanden sie den Namen »Collonil«, den sie im Mai 1914 registrieren liessen.

Als im August 1914 Kaiser Wilhelm zur Verteidigung des Vaterlandes rief, hatte Karl Friedrich Esslen Glück. Sein Vater war vor Zeiten von Trier nach Luxemburg aus- bzw. eingewandert und so erhielt Karl Friedrich die Luxemburger Staatsangehörigkeit. Luxemburg war nicht kriegsbeteiligt und Esslen wurde daher nicht eingezogen. Ganz im Gegensatz zu den Brüder Salzenbrodt, die in der Schuhcremefabrik seine Teilhaber waren.

Im Schlamm der Front bewährte sich »Collonil« für die Lederstiefel der Soldaten. »Collonil«, die wasserabweisende Schuhcreme war ein Verkaufsschlager geworden. Und im November 1918, als der Krieg zu Ende war, kehrten die Brüder Salzenbrodt unversehrt in ihre Schuhcremefabrik in Berlin Kreuzberg zurück. Die Umsätze waren derart in die Höhe geschnellt, das die Produktionsstätte in Berlin Kreuzberg aus allen Nähten platzte. Es fand sich nördlich von Berlin, in Mühlenbeck, ein Platz für die Schuhcremefabrik von Esslen und den Brüdern Salzenbrodt.

Bei Familie Esslen, die inzwischen aus Clara, Eva und Karl Friedrich Esslen bestand, kehrte der Wohlstand ein. Der Schuhcremefabrik wurde 1925 noch ein Wein- und Sprituosenhandel aus Trier angegliedert: Die »Karl Friedrich Esslen, Weinkellereien, Trier, Verkaufszentrale Mühlenbeck bei Berlin, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mühlenbeck bei Berlin«. Merkwürdig finde ich nur, das das Handelsregister in Berlin einen so langen GmbH Namen akzeptiert hatte.

Und dann passierte das, was immer passiert, wenn Jemand nicht weiß, was man mit dem vielen Geld machen soll. Karl Friedrich Esslen kaufte Immobilien: In Berlin, in Wiesbaden, in Hamburg, wie wir heute wissen. Vielleicht auch noch anderswo. Nun erwies es sich jedoch als Nachteil, das Karl Friedrich Esslen die Luxemburger Staatsangehörigkeit hatte: Ausländern war der Kauf von Immobilien in einigen Landstrichen untersagt und so wurde seine Gattin Clara Esslen, die aus Berlin stammte, in die Grundbücher der Zinshäuser in Berlin als Eigentümerin eingetragen.

Zwei »Zinshäuser« in Berlin habe ich gefunden. Zwei Häuser, das eine mit 48 Mietwohnungen und das daneben mit 19 Wohnungen am Kaiserplatz (heute Bundesplatz) 11 und 12 kamen so in den Besitz von Clara Esslen.

Vermutlich ist es diese Luxemburger Staatsangehörigkeit die Karl Friedrich Esslen daran gehindert hatte, das er das in Hamburg gekaufte Kontorhaus in der Dammtorstrasse 14 nicht unter seinem Namen als Karl Friedrich Esslen ins Grundbuch eingetragen lassen konnte, sondern für den Kauf extra eine Firma, gründen mußte, die: »Hamburger Haus- & Landschaftsverwaltungsgesellschaft mbH« mit der Hamburger Anschrift: Plan 4 – 6. Im Adressbuch wird von 1921-1930 der Name W. Pusch als Ansprechpartner dieser Firma genannt. Danach verschwindet der Name Pusch und als Ansprechpartner dieser Firma taucht ab 1922 auch sein Bruder Eugen Esslen mit der Firmenanschrift Mönckebergstraße 8 im Adressbruch auf. Vermutlich identisch mit dem Hamburger Erfinder Eugen Esslen, der sich eine Pudermischvorrichtung und ein doppelschneidigen Fleischwolfmesser: Patentschift Nr. 622247 und Patenschrift Nr. 504 974 patentieren ließ.

Eugen Esslen (Der Erfinder) ist der jüngere Bruder von Karl Friedrich Esslen.

pdfEugen Esslen Fleischwolfmesser

PDF PatenteEugenEsslenPuder

PDF EugenEsslenUSAPudermischvorrichtung

Clara Esslen lernte ich nur durch das Papier kennen, das sie und andere über sie hinterlassen haben. So habe ich erfahren, daß sie, als ihr Mann, Karl Friedrich Esslen, am 16. Juli 1930 starb, ein reiche Witwe war, die in einigen Städten Deutschlands lukrative Mietshäuser ihr Eigentum nannte. In Hamburg, Berlin und Wiesbaden habe ich solche Einträge gefunden. In Hamburg war sie Eigentümerin eines Kontorhauses geworden, das ebenfalls mit 46 solventen Gewerbemietern sehr profitabel war.

Nur ein Mieter befand sich 1931 mit RM 39.000 im Zahlungsverzug. Das Waterloo-Theater, das zwei Jahre vorher mit einem Kostenaufwand von RM 600.000,– vergrößert worden war. Statt bisher 400 Sitzplätze hatte es nach dem Einbau eines Ranges knapp 900 Sitzplätze. Die vereinbarte Jahresmiete war mit RM 60.000,– relativ hoch.

Mithilfe einer Räumungsklage gegen die Betreiberfirma: Die »Norddeutsche Filmtheater KG Manfred Hirschel« gelang es Clara Esslen, die Firma, die ihr zur Hälfte bereits gehörte, zur Insolvenz zu bringen. Das hatte den Vorteil, das der nachweisbare Wert (RM 600.000,–) des Kinos ohne weitere Zahlungen in ihren Besitz gelangen würde.

Das war auch der Grund, warum es 1931 zu dem Vergleich kam. Manfred Hirschel hatte im sogenannten »Wiedergutmachungsverfahren« zu Recht darauf hingewiesen, das kein Gericht im Deutschland 1931 ihm für eine Mietschuld von RM 39.000– ein Kino im Werte von 600.000,– als Pfand bewertet hätte.

Mit anderen Worten. Auch dieser Vergleich, der dazu geführt hatte, das die »Norddeutsche« in Konkurs ging, diente nur einem Zweck: Das Kino ganz zu übernehmen. Manfred Hirschel wurde auf diese Weise gezwungen, Teilhaber einer GmbH zu werden, die Clara Esslen aus der Erbschaft ihres Gatten übernommen hatte. Aus der »Karl Friedrich Esslen, Weinkellereien, Trier, Verkaufszentrale Mühlenbeck bei Berlin, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mühlenbeck bei Berlin« wurde die »Waterloo Theater GmbH« die später, mit Hilfe des deutsch-jüdisch-evangelischen Anwaltes Dr. Otto Herbert Bauer ihren Sitz nach Hamburg verlegte.

Ein übrigens völlig wertloser GmbH Mantel, der den Vorteil hatte, das sein Stammkapital (RM 20.000,–) schon 1925 bei Gründung dieser Firma einbezahlt worden war und nicht, wie bei einer Neugründung üblich, beim Notar als vorhanden vorgezeigt werden mußte. Vermutlich hat sie den 50 % Anteil dieser GmbH an Manfred Hirschel zum Nennwert von RM 10.000,– verkauft.

So wichtige Sachen, das habe ich schmerzhaft gelernt, müssen immer noch mal wiederholt werden: Aus der »Karl Friedrich Esslen, Weinkellereien, Trier, Verkaufszentrale Mühlenbeck bei Berlin, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mühlenbeck bei Berlin« die »Waterloo Theater GmbH«.

Zeitweise war Dr. Otto Herbert Bauer auch Geschäftsführer dieser Mutanten ― GmbH. Vermutlich aus dem Grunde, um dem anderen Eigentümer, Manfred Hirschel, an die Kette zu legen, denn in der Satzung dieser GmbH stand jener Satz, der sich auf wundersame Weise bei seiner Mutation verändert hatte.

Stand dort vorher, sind zwei Geschäftsführer bestellt, so ist jeder der beiden allein vertretungsberechtigt, so steht dort jetzt das genaue Gegenteil: Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese gemeinsam die Firma. Ohne den Geschäftsführer Dr. Otto Herbert Bauer kann Manfred Hirschel nichts entscheiden. Der Rechtsanwalt ist Claras Kettenhund. Einer Person, die, das sollte man endlich mal schreiben, noch nie ein Kino gemacht hatte und Null Ahnung vom Kinomachen hatte.

Immerhin hatte Manfred Hirschel mit dieser Firma einen Geschäftsführervertrag bis 1955. Den hebelt Clara mit Hilfe des Rechtsanwaltes Dr. Bauer und des Filmes von Franz Seitz »SA Mann Brandt« 1933 auf klassische Weise aus. Und das geht so: Sie vermietet das Waterloo Kino an die NSDAP, als diese sich im August 1933 an der Macht stabilisiert hatte. Der Reichstag hatte gebrannt, das Ermächtigungsgesetz war in Kraft und viele Gegner der Nazis in Gefängnissen. Im März 1933 kam »SA Mann Brandt« von Franz Seitz ins Kino. Keine Auftragsproduktion der NSDAP. Als der Film mehr oder weniger gefloppt war, gefällt er auch dem gerade zum Propagandaminister Ernannten nicht mehr sonderlich.

Als die Partei, wie sie sich jetzt nennt, davon erfährt, das ein Jude der Geschäftsführer des Waterloo Kinos ist, fällt sie aus allen Wolken. In diesem Falle kann dieser hervorragende Film über die hervorragende NSDAP »SA Mann Brandt« im Waterloo Theater natürlich nicht gezeigt werden.

Nun ist es ja nicht weiter schlimm, dann verzichtet man eben auf die Einnahmen aus der Vermietung, vor allem dann, wenn man sich später auch noch zur Widerstandskämpferin gegen die Nazis etablieren will, wie Clara Esslen nach dem Krieg immer wieder anhand ihrer Nichtmitgliedschaft ungefragt erklärt hatte. Auch der höchste Bauherr ihres Führers war ja nie Mitglied der NSDAP geworden.

Nein, die hinterlistige Clara, die falsche Schlange, erkennt ihre einmalige Chance und ergreift sie. Sie bittet den Rechtsanwalt Dr. Otto Herbert Bauer, Herrn Hirschel vorzuschlagen, zeitweise formell sein Geschäftsführeramt niederzulegen. Hirschel telefoniert darauf hin mit dem jüdischen Anwalt Kurt Leo Eisner, den er im Schlichtungsverfahren als »Mitschiedsrichter« kennengelernt hatte.

Dieser rät ihm, er kenne Dr. Otto Herbert Bauer als ehrlichen Menschen, dem man vertrauen könne, Hirschel solle seinen Vorschlag folgen und das Amt zeitweise niederlegen.

Wen er aber nicht kennt, das ist Clara Esslen, die diesen Rücktritt ihres Geschäftsführers nach dem Tod von Dr. Otto Herbert Bauer, der im KZ von den Nazis umgebracht wurde, für sich noch Jahrzehnte später juristisch zu nutzen versteht.

Ebenso der »Persilschein«, den ihr der Rechtsanwalt Dr. Carl Stumme im August 1945 zur Vorlage bei der Britischen Militärregierung gefertigt hatte, der auf andere Weise zum Einsatz kam, als es ursprünglich vorgesehen war. Dr. Carl Stumme hatte diese Bescheinigung zur Vorlage bei der Britischen Militärregierung gefertigt, um eine drohende Beschlagnahme durch die Britische Militärregierung und dem Einsatz eines Treuhänders zu verhindern.

Ein Verwandter von Manfred Hirschel hatte in Hamburg überlebt und sich als Treuhänder der Militärregierung angeboten. Das galt es zu verhindern, was gelang. Als dann einige Jahre später der Restitutionsprozeß »Waterloo Kino« begann, fügte Clara Esslen eine Kopie dieses Persilscheins von Dr. Carl Stumme, von dem alle Beteiligten wußten, daß die Angaben nicht der Wahrheit entsprachen, ihrem Brief an das Landgericht bei. Dort hat er sich bis heute erhalten. Als Stumme davon erfuhr, hatte er verlangt, das dieses Schreiben als nicht erteilt zurückzugeben sei. Ein Kino mit 900 Sitzplätzen in bester Innenstadtlage zurückgeben? Nein, auf keinen Fall. Es wurde nichts zurückgegeben. Auch kein Persilschein.

Die Geschichte von Gier, Raub und Geiz hatte schon bei der Machtübergabe begonnen. Und wurde so 1945 fortgesetzt. Und wie sie damit damit durchgekommen sind! In der Hauptsache Clara Esslen. Aber es standen ihr hilfreiche Personen zur Seite: Heinrich Heisig, Dr. Carl Stumme und der später ermordete Rechtsanwalt Dr. Otto Herbert Bauer. Und Dr. Otto Herbert Bauer auch noch, als er schon lange tot war.

Die Geschichte handelt in der Hauptsache von der falschen Schlange Clara Esslen, die alle beteiligten Personen geschickt für die eigene Bereicherung eingesetzt hatte. Die Geschicklichkeit, so kann man es auch nennen, wie sie bestimmte Menschen für eigene Zwecke einzusetzen verstand und wie sie es verstand, dies in einer Weise zu organisieren, das immer andere die Arbeit für sie erledigten und sie selbst sich die Hände nie schmutzig machen mußte.

In dem Theaterstück, das sie uns vorführt, kommen vor:

1.) Ein junger Mann, aus einfachen Verhältnissen, der sich hocharbeitet vom Filmvorführer zum Kinodirektor.

2.) Ein deutsch-jüdisch-evangelischer Rechtsanwalt, konservativ aus begüterten Verhältnissen, der die Religion wechselte, aus welchen uns unbekannten Gründen auch immer, und ihr sowohl als jüdischer Rechtsanwalt, wie auch als christlicher Rechtsanwalt gute Dienste leistete. Einer der leider der irrigen Ansicht war, das er durch seinen Frontkämpfereinsatz und seinem Religionswechsel ausreichend vor einer Deportation geschützt sei, was aber nicht der Fall war. Und der für Clara in beiden Religionen und als Lebender wie auch als Ermorderter nützlich war.

3.) Dazu kam dann noch der Hausmeister Peter Lützow des Dammtorhauses, der als Zeuge dafür benannt wurde, das man keine Hakenkreuzfahne gehabt habe, bis zu dem Zeitpunkt als es verboten war, mit schwarz-weiss-roten Fahnen ein Haus zu schmücken. Wann das genau war, ist sicher dem Zeugen erinnerlich. Bestimmt nicht vor 1936.

4.) Ihre drei Kinder, obwohl am 3.6. 1918, 1.2. 1922 und 21.8.1923 geboren, die bei Kriegsende 1945 – 27, 23 und 21 (in Worten: siebenundzwanzig, dreiundzwanzig, einundzwanzig) Jahre alt sind und immer noch minderjährig: (siehe 5 Vormundschaftsgericht) 5.) Das Vormundschaftsgericht in Wiesbaden für ihre minderjährigen Kinder.

6.) Der Anwalt, der ihr den Persilschein für die Britische Militärregierung in Hamburg schreibt. 7.) Der als Arisör bekannte Funktionär der NSDAP und viele andere. 8.) Und der Nazi, der ersten Stunde, der schon vor der Machtübergabe von der Sache Adolf Hitlers überzeugt war und dies in seinem Passage Kino in Mönckebergstrasse in Hamburg auch zum Ausdruck brachte. Man beachte seine Zeugenaussage. Auch er hatte einem Juden das Leben gerettet, gab er Kund und zu Wissen.

Hier die ausgewählten 11 Dokumente des aufgeführten Theaterstückes: Dokument 1 Brief aus London von K.A. Kohn Dokument 2 Brief von Clara Esslen an das Landgericht mit Anlage Dokument 3 Bescheinigung von Rechtsanwalt Dr. Carl Stumme Dokument 4 Brief von Rechtsanwalt Dr. Kurt Eisner aus Saõ Paulo Dokument 5 Brief von Manfred Hirschel an seinen Anwalt Dokument 6 Richard Adam schreibt an das Landgericht Dokument 7 Beschluß Landgericht in Sachen Adam Dokument 8 Richard Adam der »Arisör« sagt aus und beantragt Zeugengeld Dokument 9 Gericht lehnt Zeugengeld ab Dokument 10 Hans Struckmeyer Dokument 11 Sie sind damit durchgekommen.

Dokument 1 Abschrift. [IMG_4869.jpg +IMG_4869.jpg + IMG_4870.jpg] Brief aus London von K. A. Kohn K. A. Kohn (German) [Karl Alphons Kohn] 23rd. Oktober 1946 Kreis: Hamburg

Anspruch gegen: Frau Clara Esslen d.h. Waterloo Kino, Hamburger Dammthor Strasse In Vollmacht datiert 1 ten März 1946 ausgestellt in Saõ Paulo, Brasilien, von Herrn Manfred Hirschel an Herrn Karl Alphons Kohn, 67 Chalckhill Rd. Wembley Park, Mddx.

Der Unterzeichnete K. A. Kohn möchte Anspruch erheben an Stelle von Herrn Manfred Hirschels Eigentum und Teilhaberschaft am Waterloo Kino, Hamburg, auf Grund folgender Tatsachen. Herr Hirschel, welcher jetzt in Saõ Paulo Brasilien lebt war Teilhaber des Waterloo Kino‘s, Dammthor Strasse, Hamburg. Der andere Teilhaber war eine Dame, Frau Clara Esslen und das Waterloo Kino G.m.b.H. wurde von Herrn Hirschel und Frau Esslen gegründet; jeder Teilhaber hatte einen Anteil von 50 %.

Die Führung des Kino‘s war alleinig in den Händen von Herrn Hirschel der deshalb auch einen Kontrakt hatte der ihm den Gewinn des Verkaufs von Zigaretten und Süssigkeiten zusprach. Ausser diesem hatte er einen Kontrakt mit Frau Esslen d.h. mit der G.m.b.H. als Angestellter, wonach er ein besonderes Gehalt als Geschäftsführer erhielt.

Alle diese Kontrakte sowie der Teilhaberkontrakt und der Mietsvertrag liefen bis zum Jahr 1955. Frau Esslen war Inhaberin des Grundstücks (Ich weiss nicht ob sie auch das Gebäude besass) [Grundbucheintrag 1935 K. F. Esslen u. Erben] Schon im Mai 1933 übte die Nazipartei Druck auf die G.M.B.H. aus, das Waterloo Kino zu “ariesieren“ und unter der Drohung das Kino zu schliessen zwang sie Herrn Hirschel seine Stellung als Geschäftsführer aufzugeben.

Im Februar 1934 verbot Frau Esslen Herrn Hirschel, da sie Inhaberin des Grundstückes war, das Kino oder die Büros zu betreten. Weiterhin verweigerte sie jede Zahlung und weigerte sich ihren kontraktlichen Verpflichtungen nachzukommen mit der einzigen Begründung (meistens angewandt in diesen Zeiten) dass man es ihr nicht zumuten könne einen Kontrakt mit einem Juden zu erfüllen.

Herr Hirschel war deshalb gezwungen eine gerichtliche Klage anzustrengen in Bezug auf Einhaltung und Erfüllung der bestehenden Kontrakte. Er schätzte seine Verluste in dieser Zeit auf £ 25.000. Er wurde dann vor die N.S.D.A.P. geladen sowie vor die Gestapo und die Kriminalpolizei und man drohte ihm mit Haft im Konzentrationslager.

Nach zwei Jahren der unfairsten Prozessführung von Seiten der Frau Esslen, war er gezwungen seine Rechte aufzugeben und nach Brasilien auszuwandern. Ich möchte eine weiter nötige Auskunft geben. Ein Schwager von Herrn Hirschel lebt noch in Hamburg. Sein Name ist John Streit, 14 Hegestieg, Hamburg 14. Dieser Herr ist jetzt Teilhaber der Schauburg G.M.B.H., Hamburg.

Ein weiterer Zeuge dürfte der frühere Anwalt von Herrn Hirschel, Dr. Stumme, Hamburg sein der vielleicht noch die Akten der Gerichtsverhandlung hat. Ohne Zweifel wird und kann Herr John Streit alle nötigen Auskünfte über die ganze Angelegenheit geben, über Frau Esslen und auch über einen Mann namens Heisig, welcher im Waterloo angestellt war als Herr Hirschel noch Teilhaber war und soweit ich weiss, ist dieser Heisig auch heute im Waterloo tätig. Unterschrift K. A. Kohn

Dokument 2 Brief von Clara Esslen an das Landgericht und eine Anlage [IMG_4929.jpg + IMG_4930.jpg, Seite 12 + 13 der Akte] Abschrift des Briefes von Clara Esslen an das Landgericht vom 30. Dezember 1949, K. Esslen, Dammtorstr. 14. Waterloohaus Ruf 35 44 30 Eingangsstempel Landgericht am 2. Januar 1950.

[Clara Esslen schreibt am 30. Dezember 1949 an das Landgericht Hamburg. Und fügt dem Brief eine Anlage bei, die ursprünglich einem anderen Zwecke dienen sollte]:

An das Wiedergutmachungsamt beim Landgericht Hamburg, Hamburg 36, Dammtorwall 41 D Zimmer 308 Aktenzeichen Z 55 Betr.: Rückerstattungssache Manfred Hirschel

Die Berechtigung der Ansprüche des Herrn Manfred Hirschel wird von mir zugleich auch im Namen von Herrn Heisig vollen Umfanges bestritten. Deshalb bitte ich unter Bezugnahme auf die beiliegende Erklärung des Herrn Rechtsanwaltes Dr. Stumme dem Wiedergutmachungsanspruch des Herrn Hirschel abzuweisen.

Wenngleich Herr Hirschel in seinem Schreiben v. 15.8.1949 die Richtigkeit der Angaben des Herrn Dr. Stumme über Daten und Beträge anzweifelt, so werden dadurch die Erklärungen des Herrn Dr. Stumme, der seiner Zeit der Rechtsvertreter des Herrn Hirschel war, in ihren grundsätzlichen Feststellungen keinesfalls betroffen.

Sollten jedoch die Feststellungen des Herrn Dr. Stumme für eine Abweisung des Antrages des Herrn Hirschel nicht ausreichen, bitte ich, die Akten des Prozesses heranzuziehen, der seinerzeit zu dem vor dem Landgericht abgeschlossenen Vergleich mit Herrn Hirschel führte.

Diese Akten werden die Erklärungen des Herrn Rechtsanwaltes Dr. Stumme in ihren Grundsätzen bestätigen und zweifellos den Wiedergutmachungsanspruch des Herrn Hirschel als völlig gegenstandslos erkennen lassen.

In diesem Zusammenhang verdient erwähnt zu werden, dass weder Herr Heisig noch auch ich selbst der NSDAP oder einer ihrer Organisationen bzw. Gliederungen angehörten. Auch wurde zu keiner Zeit und in keiner Stellung während der gesamten Dauer des Dritten Reiches ein Mitglied der NSDAP im Waterloo-Theater beschäftigt.

Dass letztlich, abgesehen von vielen anderen antifaschistischen Massnahmen, auf die im einzelnen vielleicht noch zurückzukommen sein dürfte, auch der Spielplan des Waterloo-Theaters während er 12 Jahre eine bewusst antinazistische und internationale Gestaltung erfuhr, wie sie kein zweites deutsches Filmtheater aufzuweisen hat, ist eine Tatsache, die in ganz Hamburg und weit über seine Grenzen hinaus bekannt ist.

Dass dieser in politischer und weltanschaulicher Hinsicht stets klar eingenommene Standpunkt nicht ungefährlich war, erhellt am besten aus der Tatsache, dass Herr Heisig am 2.11.1935 von der Gestapo verhaftet wurde und in das Konzentrationslager Fuhlsbüttel eingeliefert wurde.

Wegen seiner durch Rat und Tat erfolgten Unterstützung antifaschistischer und jüdischer Personen und Kreise stand Herr Heisig am 27.1.1937 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht und zwar wegen “Vorbereitung zum Hochverrat“. Dass deshalb Herr Heisig und ich in der Folgezeit unseres Lebens nicht froh wurden und nachweislich unter Aufsicht der Gestapo standen, mag noch Erwähnung finden.

Dieser sowohl in politischer als auch in weltanschaulicher Hinsicht klaren Haltung verdankt es im übrigen Herr Hirschel, dass die Streitigkeiten mit ihm, die schon Jahre vor 1933 ihren Höhepunkt erreicht hatten und die bereits Ende 1931 zu einer erfolgreichen Räumungsklage führten, nicht etwa durch eine nazistische Einwirkung ihre Erledigung fanden, sondern durch einen ordentlichen Prozess vor dem Landgericht.

Der Versuch des Herrn Hirschel, den Juden Herrn Rechtsanwalt Dr. Bauer sowie einen so bewährten Antifaschisten wie Herrn Heisig und auch mich nazistischer Handlungen zu zeihen, spricht für sich selbst.

Ich will das Urteil über diese Handlungsweise getrost Ihnen überlassen in der Erwartung, dass eine gerechte Entscheidung nur eine Abweisung der unberechtigten Ansprüche des Herrn Hirschel sein kann.

Abschliessend teile ich Ihnen noch mit, dass keine weiteren Beteiligten an diesem Rückerstattungsverfahren in Frage kommen.

Hochachtungsvoll! Unterschrift K. Esslen

Dokument 3

In der Anlage zu diesem Brief an das Landgericht, 1. Wiedergutmachungskammer fügt Clara Esslen die Bescheinigung von Dr. Carl Stumme bei, die dieser zur Vorlage für die Britische Militärregierung gefertigt hatte, um eine drohende Beschlagnahme des Waterloo-Theaters zu verhindern. Heinrich Heisig, das wollte ich anmerken, hat dieses Schreiben von Clara Esslen nicht mit unterschrieben, aber später doch legitimiert.

Der Persilschein. Ausgestellt von Dr. Carl Stumme am 30. August 1945 für die Britische Militärregierung. [IMG_4931.jpg + IMG_4932.jpg, Seite 14 und 15 der Akte]

Carl Stumme, Rechtsanwalt beim Hanseatischen Oberlandesgericht, (24) Hamburg 36, Neuer Wall 44, 30. August 45.

Firma Waterloo-Theater Frau Esslen und Herrn Heisig. Hamburg 36, Dammtorstrasse.

Ich bestätige Ihnen hierdurch, dass das Waterloo-Theater keineswegs im Wege einer sogenannten Arisierung in den Besitz von Frau Esslen gekommen ist. [Falschinformation]

Vielmehr waren der inzwischen verstorbene Herr Esslen und Frau Esslen bereits im Jahre 1928 Kommanditisten der Norddeutschen Film-Theater Kommanditgesellschaft gewesen, der das Waterloo-Theater gehörte. Im Jahre 1928 hatte Frau Esslen RM. 500.000,– hineingegeben, womit der Umbau des Waterloo-Theaters finanziert worden ist. [Falschinformation]

Frau Esslen hat dann im Jahre 1931, nachdem ihr Ehemann verstorben war, als Grundeigentümer des Hauses Dammtorstrasse 14, in der sich das Waterloo-Theater befindet, eine Räumungsklage gegen die Norddeutsche Film-Theater Kommanditgesellschaft angestrengt, weil diese seit langem mit Miete in Rückstand gekommen war.

[50 % Falschinformation] ― Sie war durch ihre Erbschaft 50 % Teilhaberin dieser KG geworden. Sie hatte also Klage gegen eine Firma erhoben, die ihr zur Hälfte selbst gehörte, mit der durchsichtigen Absicht, diese komplett zu übernehmen, bzw. das Kino komplett zu übernehmen]

Die Film-Theater Kommanditgesellschaft stellte dann ihre Zahlungen ein. In der Folgezeit hat Frau Esslen eine neue Gesellschaft, die Waterloo-Theater G.m.b.H. gegründet, die am 4. Januar 1932 begann.

[Falschinformation]: Die GmbH war keineswegs eine Neugründung. Es handelte sich um einen wertlosen GmbH Mantel, mit dem ihr verstorbener Gatte Karl Friedrich Esslen einen Weinhandel in Mühlenbeck bei Berlin betrieben hatte. Das Stammkapital dieser GmbH RM 20.000,– war bereits 1925 eingezahlt worden und den 50 % Anteil dieser Firma verkaufte Clara Esslen mit Hilfe des Rechtsanwaltes Dr. Otto Herbert Bauer für RM 10.000,– an Manfred Hirschel. Dr. Otto Herbert Bauer wurde, neben Manfred Hirschel, zum zweiten Geschäftsführer dieser GmbH ernannt. Beide Geschäftsführer waren nun nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Ohne Zustimmung von Dr. Otto Herbert Bauer war keine Entscheidung möglich]

An dieser Gesellschaft war Herr Hirschel formell mit einem Anteil beteiligt, sein Anteil mit Gewinnbeteiligung war aber an Frau Esslen verpfändet wegen der sehr grossen Schuldverpflichtungen des Herrn Hirschel gegenüber der Frau Esslen. Herr Hirschel wurde Mitgeschäftsführer neben Frau Esslen bis 1933.

[Falschinformation: Manfred Hirschel war nicht “formell“ sondern mit 50 % an dieser GmbH beteiligt. Nach Umbenennung und Verlagerung waren die ersten Geschäftsführer Dr. Otto Herbert Bauer und Manfred Hirschel. Nach dem Rücktritt von Otto Herbert Bauer ernannte sich Clara Hirschel zu Geschäftsführerin (Wohnsitz: Berlin Charlottenburg).]

Da sich gewisse Unzuträglichkeiten ergaben, gab Herr Hirschel die Kassenführung und die Erledigung aller finanzieller Angelegenheiten an den jüdischen Rechtsanwalt, Herrn Dr. Bauer, ab.

[Falschinformation. Der jüdische Rechtsanwalt war schon vor längerer Zeit zum Christentum konvertiert und wird hier in seinem “Judensein“ instrumentalisiert.]

Foto von Dr. Otto Herbert Bauer aus dem Buch von Dr. Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Ausgrenzung und Verfolgung im NS-Staat, S. 117

Etwa im Mai 1934 schied dann Herr Hirschel auch formell als Geschäftsführer aus und an seine Stelle wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Bauer Geschäftsführer. Ferner gab er seine Anteile an Frau Esslen ab auf Grund eines vor dem Landgericht abgeschlossenen Vergleichs, wobei Herrn Hirschel seine Anteile entsprechend bezahlt wurden.

[Falschinformation. Die Nazis hatten sich weder daran gestört, das Dr. Otto Herbert Bauer zum Christentum konvertiert war, noch daran, das er im ersten Weltkrieg als Freiwilliger Soldat an der Front gekämpft hatte. Sie haben ihn ins KZ Fuhlsbüttel gebracht und später in Mauthausen ermordet. Er konnte sich also 1945 nicht mehr gegen seine Instrumentalisierung durch Esslen und Heisig wehren. Und bezahlt wurde nichts.]

Meiner Erinnerung nach hat die Reichsfilmkammer nicht das Ausscheiden des Herrn Hirschel begehrt. Dass hier keine Arisierung vorlag, ergibt sich im übrigen schon daraus, dass, wie bemerkt, an die Stelle des Herrn Hirschel der jüdische Rechtsanwalt, Herr Dr. Bauer, Geschäftsführer wurde. Hochachtungsvoll Stumme [Falschinformation. Herr Dr. Otto Herbert Bauer war bei Umbenennung und Verlagerung der Firma von Mühlenbeck nach Hamburg behilflich und zum zweiten Geschäftsführer ernannt worden. Karl Friedrich Esslen starb am 16. Juli 1930. Zu seinem Nachfolger als Geschäftsführer wurde am 10. Februar 1931 der Rechtsanwalt Dr. Otto Herbert Bauer aus Hamburg im Handelsregister Berlin eingetragen. Dieses Amt übte Bauer bis zum 10. Januar 1932 aus. In seiner Amtszeit wurde die GmbH umbenannt und ihr Sitz von Berlin Mühlenbeck nach Hamburg verlegt. Seine Nachfolgerin wurde Clara Esslen, Berlin Charlottenburg.] [Seite 14 + 15 der Akte] [IMG_4931.jpg + IMG_4232.jpg] [Abschrift Anlage 1]

[Anmerkung 2023: An diesem »Persilschein« ist so gut wie alles falsch. Kein Wunder, das Dr. Carl Stumme, als er von dem Rechtsanwalt Dr. Hans Juul (Anwalt von Klara Esslen und Heinz Heisig) darüber informiert wurde, dass dieser Persilschein, der auf Begehren von Esslen und Heisig für die Britische Militärregierung erstellt wurde, im Wiedergutmachungsverfahren als Beweismittel verwendet wurde, alles versucht hat, um dieses Schreiben als nicht gegeben zurück zu bekommen. Aber in der Akte hat es die Jahre überdauert und zeigt uns auf, wie hier − mit allen Mitteln − versucht wurde, das Kino zu behalten. Und Esslen und Heisig sind damit durchgekommen.]

Dokument 4 Brief von Rechtsanwalt Kurt Leo Eisner aus Saõ Paulo Saõ Paulo 14. September 1950 bezüglich der Rückgabe des Waterloo Theaters. Dammtorstraße 14. [IMG_5010.jpg]

Rechtsanwalt Kurt Leo Eisner schreibt aus Saõ Paulo: Saõ Paulo 14. September 1950

An Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans Dehn Hamburg 36

Sehr geehrter Herr Dr. Dehn!

Herr Hirschel hat mir Einsicht gegeben in seine Wiedergutmachungsakten betr. Waterloo Theater. Über dem diesem Verfahren zugrundeliegenden Vergleich kann ich an sich keine Angaben machen, da ich an diesem nicht mitgewirkt habe.

Dagegen glaube ich Ihnen einige wichtige Tatsachen mitteilen zu können, die sich auf die Einwendungen der Frau Esslen beziehen. Sie behauptet der Vergleich sei nicht abgeschlossen worden, weil Herr Hirschel auf Grund der Rassenverfolgungen aus der Leitung des Theaters ausscheiden musste, sondern aus ein anderen Gründen resp. weil er Geld gebrauchte seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Dieser letzte Grund kann auf keinen Fall stichhaltig sein. Herr Hirschel hat nämlich im Jahre 1931 für sich oder und die Norddeutsche Filmtheater KG. ein Schiedsgerichtsverfahren gegen Frau Esslen gehabt. In diesem Verfahren, dessen Leitung Oberlandesgerichtsrat Dr. Prochnownick hatte, sass ich als Mitschiedsrichter.

Dieses Verfahren endete mit einem Vergleich zwischen den Parteien und gleichzeitig mit einem Akkord zwischen der Gruppe Norddeutsche Filmtheater und ihren Gläubigern.

Mit der Abwicklung dieses Akkordes war ich betraut. Sämtliche Verpflichtungen der Norddeutschen und etwaige persönliche des Herrn Hirschel wurden endgültig getilgt. Die Norddeutsche hörte auf zu bestehen und das Waterloo Theater wurde von der auf Grund des Vergleiches gegründeten GmbH. übernommen.

Von dieser Zeit an konnte also Herr Hirschel keinerlei neue Verpflichtungen kontrahieren, die alten waren liquidiert, der Lebensunterhalt des Herrn Hirschel war auf Grund der Verträge geregelt.

Auf Grund dieses Sachverhaltes halte ich die oben angegebenen Behauptungen für frei erfunden.

Durch die oben erwähnte Abwicklung der Gläubiger war zwar Herr Hirschel niemals mein Mandant geworden, jedoch bin ich in näheren Kontakt mit Herrn Hirschel gekommen. Wir haben gelegentlich über seine Geschäftsangelegenheiten gesprochen und er hat mich auch ab und zu um Rat gefragt.

So erinnere ich mich, dass mich Herr Hirschel 1933 anrief, und mir mitteilte, dass er in Schwierigkeiten sei; es liefe ein antisemitischer Film im Waterloo und Herr Dr. Bauer, Vertreter Frau Esslens teilte ihm mit, die Parteileitung liesse den Film nicht aufführen, wenn Herr Hirschel Geschäftsführer bliebe. Herr Dr. Bauer hatte ihm im Namen von Frau Esslen vorgeschlagen, formell die Leitung niederzulegen ohne dass seine rechtliche Stellung und seine Ansprüche geändert würden.

Ich erinnere mich, dass ich Herrn Hirschel zugeraten habe, mit dem Hinweis, dass ich Herrn Dr. Bauer als Mann von Wort kenne. Über die weitere Entwicklung dieser Angelegenheiten kann ich . . . (fehlt im Text) vermutlich: . . . keine Angaben machen. ( . . . ) (IMG_5010.jpg)

Dokument 5 Brief von Manfred Hirschel an seinen Anwalt Dr. Dehn [IMG_5011.jpg + IMG_5012.jpg + IMG_5013.jpg] [Abschrift. Seite 70 + 71+72 der Akte]

An Herrn Dr. Hans Dehn Hamburg 36.

Saõ Paulo, d. 8. Mai 1950 Sehr geehrter Herr Dr. Dehn

Zum gegnerischen Schriftsatz vom 22. April habe ich folgendes zu erwidern: “Ich habe niemals behauptet, dass Frau Esslen oder gar Herr Heisig Mitglieder der NSDAP waren. Die Gesinnung des Herrn Heisig als Antifazist war mir bekannt, aus welchem Grunde ich ihm s. Zt. meine Interessenvertretung anvertraute und ihn von mir aus zu meinem Nachfolger vorschlug. Die Gesinnung der Frau Esslen erkannte ich nur aus ihren Handlungen. Ihr Rechtsanwalt Dr. Otto H. Bauer war kein Jude, er war Christ, in der Petrikirche getauft worden und war der Verfasser verschiedener antisemitischer Schriftsätze in den Prozessen von 1934-35.

Wenn der eingereichte Spielplan des Waterloo beweisen soll, dass Frau Esslen antinazi oder etwa projüdisch eingestellt war, so ist dies ein grosser Irrtum. Der Spielplan umfasst die Zeit vom 30. Juni bis 25. Juli 1933.

1.) Abgeschlossen wurden diese Filme noch von mir und hatte Frau E. [sslen] wie auch ihr Vertreter überhaupt keinen Einfluss auf die Programmgestaltung.

2.) In den meisten Filmen, die ja bereits vor 1933 hergestellt wurden, waren jüdische Darsteller oder Regisseure tätig.

2.) gab es zu dieser Zeit noch keine nationalsozialistischen Filme, nur einen und der wurde im Waterloo Theater vom 16 – 22. Juni 1933 gespielt. Warum beginnt der Spielplan lt. Anlage erst am 30. Juni und nicht schon am 16. Juni? Man möge dies nachholen.

Soviel ich mich erinnere und ich habe eine sehr gute Erinnerung wurde an diesem Tage, dem 16. Juni auch die Hakenkreuzfahne gehisst, wohl als Zeichen, dass das Theater an diesem Tage reinarisch wurde. Dies Programm war der einzige und ausschliessliche Anlass, wie ich meinem Schriftsatz 15.8.49 dargestellt, der zu der Niederlegung meines Geschäftsführerpostens führte.

An dieser Wahrheit werden alle Versuche der Gegenseite, die Schuld mir selbst zuzuschreiben oder meiner finanziellen Verhältnisse aus früheren Jahren 1930/31 wegen, scheitern, denn wenn ich vor der Gründung der Waterloo. Theater G.m.b.H. verschuldet war, und dies war der Fall, so beweist dies nur die Schwäche meiner Position in welcher ich mich befand, als ich meinen Anteil zeitweilig verpfänden musste und diese Schwäche hat Frau E.[sslen] auch ausgenutzt. Dass Frau E.[sslen] aber auch wiederum diese Zeit 1930/31 in ihrer Beweisführung anführt und sich hierauf stützt um sich der Wiedergutmachung zu entziehen, ist ein starkes Stück.

Meine finanziellen Verhältnisse im Jahre 1932 und 1933 waren vollkommen geordnet durch Verträge und Abmachungen sodass der Versuch, die Schwierigkeiten aus den Jahren 1930/31 als Anlass oder Grund für die Niederlegung der Geschäftsführung anzunehmen, nicht der Wahrheit entspricht.

Die Gegner haben auch nicht den leisesten Versuch gemacht, den klaren Tatbestand, niedergelegt in meinem Schriftsatz vom 15.8.1949, zu widerlegen, so dass man diesen Tatbestand als den wahren Tatbestand ansehen kann.

Frau Esslen als Grundeigentümerin hatte mir Anfang 1934 das Betreten des Büros und des Theaters verboten, andernfalls ich mich des Hausfriedensbruches schuldig machen würde. Ferner hatte sie mir jegliche Zahlung von Gehalt oder Gewinn verweigert, wodurch sie mich zwang, die unerquicklichsten Prozesse zu führen, die zu den bekannten Vergleichen führten.

Wenn Frau E.[sslen] nur ein wenig prohumano eingestellt gewesen wäre, so hätte sie alles tun müssen, um das Los der Juden in ihrem Unglück zu erleichtern und nicht, wie sie es getan hat, versucht, Vorteile hieraus zu ziehen.

Dann würde sie auch heute wenigstens den Versuch machen das begangene Unrecht wiedergutzumachen und nicht einen Kampf gegen das Wiedergutmachungsgesetz zu führen, den sie bereits seit langem, siehe Schreiben Dr. Stumme aus dem Jahre 1945, vorbereitet hatte.

[Anmerkung 2023: Manfred Hirschel bezieht sich hier auf ein Schriftstück des Rechtsanwaltes Dr. Carl Stumme. Ein Art Persilschein, den dieser Klara Esslen und Heinz Heisig im August 1945 ausgestellt hatte. Die Britische Militärregierung hatte die Absicht, das Waterloo Kino 1945 zu beschlagnahmen und einen Treuhänder einzusetzen. Esslen und Heisig besuchten Dr. Stumme und erbaten diesen Persilschein, der von Dr. Stumme zur Abwehr dieser Beschlagnahme ausgestellt wurde. Als diese Bescheinigung dann von Dr. Juul, dem Anwalt von Clara Esslen, in dem Restitutionsprozeß Verwendung fand, erfuhr Dr. Carl Stumme davon und bestand darauf, das dieser Persilschein aus der Prozessakte entfernt werden sollte, was aber nicht geschah, wie man der Akte entnehmen kann]

M.E. [Mit Einschränkungen] ist es aber gleichgültig, wie Frau E. [sslen] eingestellt ist. Maßgeblich ist, dass ohne den Nationalsozialismus respe. einer solchen Regierung ich niemals aus dem Waterloo, welches ich gebaut hatte, ausgeschieden wäre und noch heute drin wäre und dies ist doch gerade der Sinn des Wiedergutmachungsgesetzes, dass diejenigen wieder eingesetzt werden sollen in ihren Rechte, deren sie durch oder infolge des Nationalsozialismus beraubt worden sind. Da Frau E. [sslen] kräftig Beihilfe geleistet hat, weil ich ihr unsympathisch war und da es ihr persönlicher Vorteil war, mich herauszubekommen, so sind ihre heutigen Erklärungen aufzufassen.

Auf die Ausführungen der Gegner zu Seite 7 No. 6, dass die bezahlten Beträge “angemessen“ seien, möchte ich folgende Rechnung aufstellen:

Im Jahre 1921 haben Sass, Streit und ich das Theater gekauft und eine verhältnismässig hohe Summe für das Theater bezahlt. Dann haben wir 1928 das Theater für 530.000, um-resp. neuerbaut. Es hatte also mindestens einen Wert von 600.000, . Da Sass und Streit wegen anderer grosser Bauverpflichtungen austreten wollten, suchte ich einen Sozius und fand ihn in Herrn Esslen, dem Eigentümer des Hauses. Derselbe bezahlte für den 50 % Anteil 300.000, . Nach dem Tode des Herrn Esslen trat Frau E.[sslen] und Kinder an seine Stelle. Von Anfang an glaubte sich Frau E.[sslen] übervorteilt und benutzte 1932 bei Abschluss des Vergleichs die Gelegenheit meiner finanziellen Schwierigkeiten übrigens verursacht durch den Bau des Waterloo für sich eine Summe, ich glaube, es waren 150.000,— vorweg zu nehmen und sich aus der Verpfändung bezahlt zu machen. Selbst wenn der Wert keine 600.000,– sondern nur 300.000,— gewesen wäre, so kann man aus dem Vergleich ersehen, dass ich in keiner Weise angemessen entschädigt wurde. . . . ( . . . ) Hierüber müssten evtl. Zeugen vernommen werden aus Theaterbesitzerkreisen und nicht etwa der Richter Herr Dr. Kreiss und Dr. Stumme. Dies wiederum hat nur Sinn und Zweck, wenn das Gericht anerkennt das Umstände aus dem Jahre 1931 mit dem Nationalsozialismus, der erst 1933 kam, nicht das mindeste zu tun haben und mich daher nicht haben veranlassen können eine gesicherte und lohnende Position aufzugeben.

Zu III Seite 8. Erstens bin ich nicht abberufen worden, habe auch niemals meinen Posten zur Verfügung gestellt, sondern habe unter Druck mein Amt als Geschäftsführer niedergelegt, siehe wiederum mein Schreiben vom 15.8.1949. Zweitens sind alle Anspielungen auf Unehrenhaftigkeit Verleumdungen, die an meiner Person jedoch abprallen.

Ich bin fast 14 Jahre in Brasilien, habe nur grosse Vertrauensstellungen eingenommen und wen es interessiert, kann Auskunft über mich vom Internationalen Auskunftsbüro R.G. Dun & Co. erhalten, auch über meine Firma, die einen internationalen guten Namen hat.

Was die Gegner über Reichsfilmkammer unter Berufung des Zeugen Adam schreiben, dass dieser keinen Druck oder Einflussnahme auf Frau E.[sslen] ausgeübt haben und das diese erst in Januar 1936 gegründet wurde, so darf ich wohl daran erinnern, dass die s. Zt. offizielle Politik der Regierung oder deren Instanzen nichts mit der Wirklichkeit zu tun hatten und dass seit dem Boykott April 1933 ein direkter und indirekter Druck von der Partei, die ja bereits existierte ausgeübt wurde, das alle Juden aus den Theatern Kinos und Presse verschwanden.

Ein weiterer Beweis dieses Drucks ist der Verkauf unseres Theaters am Nobistor. Dieses, eines der besten Volkstheater Hamburgs auf der Reeperbahn war 23 Jahre im Besitz meiner Mutter und waren mein Bruder und ich ebenfalls daran beteiligt, mussten wir bis zum 1. November 1933 verkauft haben, ohne es zu müssen oder waren meine persönlichen Umstände aus den Jahren 1930-31 auch daran Schuld?

Wir verkauften dies Theater an Frau Erna Vogt am 18. Oktober 1933 mit Genehmigung der nationalsoz. Verbandsorganisation, Reichsfilmkammer oder wie sei sich z. Zt. genannt hat. Übrigens ist in dem Frau Esslen vor Gericht abgeschlossenen Vergleich auch schon von der Reichsfilmkammer die Rede, die erst 1936 in Funktion trat? (Vergleich vom – Anmerkung handschriftlich am Rand vom 13. Mai 1935).

Ehemann der Frau Erna Vogt Herr Oscar Vogt wird sicherlich gerne bestätigen, dass wir das Theater gezwungenermassen im Oktober 1933 an ihn resp. seine Ehefrau abtraten. Gegen ihn haben wir keine Ansprüche im Wiedergutmachungsverfahren gestellt, da erstens das Theater nicht mehr existiert (Ausgebombt) zweitens das Ehepaar niemals versucht hatte, aus unserem Unglück Sondervorteile zu ziehen und sich stets einwandfrei und korrekt benommen haben, trotzdem der gezahlte Preis weit unter Wert war.

Wenn das Theater noch existieren würde, und wenn wir Ansprüche (in) gestellt hätten, so bin ich überzeugt, dass wir uns in kurzer Zeit aussergerichtlich verständigt hätten, genau so bin ich überzeugt, dass wenn ich meinen Anteil am Waterloo frei hätte verkaufen können an einen Herrn, ich heute nicht nötig hätte, lange Prozesse zu führen.

Das Gericht bitte ich feststellen zu wollen, dass meine Angaben, die nicht widerlegt wurden, als den Tatsachen entsprechend anzusehen sind und meine Ansprüche daher grundsätzlich zu bejahen sind. Ich habe schon in früheren Ausführungen dargelegt, dass es nicht glaubhaft wäre, Verträge von sich aus aufzugeben, die einem Existenz und lohnende Position geben, wenn man nicht dazu gezwungen wird, durch äußere Umstände. Diese äußeren Umstände war das Programm des Waterloo Theaters vom 16. bis 22. Juni 1933

gez. Manfred Hirschel

Dokument 6 Richard Adam schreibt ans Gericht Abschrift [IMG_5037.jpg, Seite 64 der Akte Hirschel gegen Esslen]

Brief an das Landgericht Hamburg Wiedergutmachungskammer Hamburg 37 Kampen / Sylt, d. 25.7. 1951 Aktenzeichen 1 Wik 2/50 In Sachen Hirschel L/,1 Esslen

Ihre Zeugenvorladung in obiger Angelegenheit vom 17. Juli mit dem Poststempel vom 23. Juli erreichte mich heute hier in Kampen a. Sylt, wohin ich seit einiger Zeit meinen Wohnsitz verlegt habe.

Ich bin gerne bereit, als Zeuge zu erscheinen, mache Sie jedoch darauf aufmerksam, dass mir dadurch Fahrtkosten 2. Klasse Eisenbahn DM 54.20 entstehen. Ich bitte Sie, mir diesen Betrag rechtzeitig vorher zuzusenden und zwar an die Adresse Richard Adam, Kampen a. Sylt.

Ich sehe Ihrer entsprechenden Nachricht entgegen.

Hochachtungsvoll Richard Adam

Dokument 7 Beschluß Richard Adam wird verlegt. [Seite 95 der Akte- IMG_5038.jpg] Beschluß in der Sache Hirschel gegen Esslen, Bevollmächtigter RA. Dr. Dehn, Hamburg, Antragsteller gegen Esslen, Bevollmächtigter RA. Dr. Hans Juul Hamburg, Antragsgegner hat das Landgericht 1. Wiedergutmachungskammer durch folgende Richter 1. Landgerichtsdirektor Dr. Joost, als Vorsitzender 2. Landgerichtsrat Dr. Warmbrunn, 3. Landgerichtsrat Engelschall am 31. Juli 1951 beschlossen:

Der Beweisbeschluß vom 17. Juli 1951 wird dahin abgeändert, daß der nach Kampen auf Sylt verzogene Zeuge Richard Adam durch Ersuchen des örtlich zuständigen Amtsgerichtes in Westerland zu vernehmen ist.

Drei unleserliche Unterschriften.

Vermutlich Joost, Warmbrunn, Engelschall.

Dokument 8 Abschrift. Richard Adam. Zeugenvernehmung in Westerland Das Amtsgericht. Westerland, den 15. August 1951. Seite 98 der Akte. [IMG_5042. jpg und IMG_5043.jpg] Gegenwärtig: Amtsgerichtsrat Dr. Petersen als Richter, Justizangestellte Unruh als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

In Sachen Hirschel gegen Esslen erschienen bei Aufruf 1.) f.d. Antragsteller ― niemand ― 2.) für die Antragsgegnerin ― RA. Dr. Juul aus Hamburg 3.) Nachbenannter Zeuge Adam. Nachdem der Zeuge auf die Bedeutung des Eides sowie die Strafbarkeit einer falschen uneidlichen Aussage hingewiesen worden war, wurde er, wie folgt, vernommen. z.P.: Richard Adam, 57 Jahre alt. Filmtheaterbesitzer. wohnhaft z.Zt. Kampen /Sylt.

z.S.: Ich bin vom 1932 bis 1934 xxxxxxx Landesfilmstellenleiter der NSDAP. in Hamburg gewesen. Vorher war ich privater Filmverleiher. Ich trat an die NSDAP. heran, um deren Filme verleihen zu können. Zunächst kaufte ich die Filme der NSDAP. und verlieh sie auf eigene Rechnung. Vom Jahre 1933 ab wollte die Partei den Verdienst jedoch selbst einziehen. Von dieser Zeit an konnte ich die Filme nicht mehr selbständig verleihen. Deshalb gab ich im Jahre 1934 die Tätigkeit auf. Zu der Zeit wurden die Landesfilmstellen aufgelöst. Es wurden Gaufilmstellen errichtet, die dem Gauleiter unterstanden. Von 1934 an bin dann Geschäftsführer des Reichsverbandes Deutscher Filmtheater, Abt. Norddeutschland, gewesen. Zu der Zeit handelte es sich noch um eine Organisation der Privatwirtschaft, die die Interessen der. Filmtheater zu vertreten hatte. Der Gauleiter mußte allerdings schon damals mit der Besetzung des Geschäftsführerpostens einverstanden sein. Die Partei hielt sich jedoch bis zu meinem Ausscheiden aus dieser Tätigkeit im Jahre 1936 jeder Eingriffe.

Ich hatte keine Befugnis dazu, in die Verhältnisse einzelner Filmtheater einzugreifen. Ich habe das auch nie getan. Insbesondere habe ich nie erklärt oder gar darauf gedrängt, daß der Antragsteller seine Beteiligung an der damaligen Waterloo Theater GmbH aufzugeben habe. Mir ist auch nicht bekannt, daß von irgendeiner Seite darauf gedrängt worden ist, daß der Antragsteller seinen Posten als Geschäftsführer der Gesellschaft aufzugeben habe. [IMG_5043.jpg] [Seite 99 der Akte] .

Auf Befragen des Vertreters der Antragsgegnerin: Im Jahre 1933 bestanden ausser der Landesfilmstelle der NSDAP. und des Reichsverbandes Deutscher Filmtheater keine weiteren Institute, die sich mit den Belangen der Filmwirtschaft befaßten. Ich halte es für ausgeschlossen, daß einer meiner damaligen Angestellten nach der Machtübernahme bei der Waterloo-GmbH angerufen und erklärt hat, daß der Antragsteller seinen Geschäftsführerposten niederzulegen habe. Dienststellenleiter hatte ich nicht. Ich halte es auch für ausgeschlossen, daß eine Parteidienststelle einen solchen Anruf gemacht hat. Wenn ein solcher Anruf von irgend einer Seite erfolgt wäre, so hätte Herr Heisig mich sicher darüber unterrichtet. Auf die personelle Besetzung hat die NSDAP. erst xx vom Jahre 1936 ab Einfluß genommen.

Auf die Programmgestaltung der Filmtheater ist kein Einfluß genommen worden. Sobald die Filme von der Zensur freigegeben worden waren, konnte jeder Theaterbesitzer die Filme aufführen, die er zeigen wollte. [Offenbar ist der Widerspruch, der in dieser Äusserung steckt, bis heute nicht weiter aufgefallen] Frau Esslen und Herr Heisig haben niemals bei mir darauf hinzuwirken versucht, daß etwas gegen den Antragssteller als Juden unternommen werden sollte. Es war mir damals bereits bekannt daß Herr Heisig anti-nationalsozialistisch eingestellt war und zwar sogar sehr stark.

In der ganzen Filmbranche war bekannt, daß der Antragsteller sehr stark verschuldet war. Ich bin der festen Überzeugung, daß er wegen dieser Verschuldung aus der Waterloo-G.m.b.H. auch ausgeschieden wäre, wenn die Machtübernahme durch die NSDAP. im Jahre 1933 nicht gekommen wäre. Nach Diktat genehmigt. Dr. Petersen geschl. Unruh

Dokument 9

Kein Zeugengeld

[IMG_50 46.jpg, Seite 1003 AR. 178/51] Beschluß Der Antrag des Kaufmanns Richard Adam aus Kampen/ Sylt, ihm als Zeugen eine Entschädigung von 7,– DM für die Benutzung eines eigenen Kraftwagens zu gewähren, wird abgelehnt.

Gründe:

Der Zeuge ist am 15. August 1951 in der Wiedergutmachungssache Hirschel gegen Esslen (LG. Hamburg Wik. 2/50) vernommen worden. Er hat für die Fahrt von seinem Wohnort Kampen nach Westerland und zurück seinen eigenen Wagen benutzt und beantragt, ihm hierfür eine Vergütung von 7,– DM festzusetzen. Wie ein Zeuge zu entschädigen ist, ist in der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige geregelt. Als Reiseentschädigung wird sind nach § 8 der Geb. O. die nach billigen Ermessen in dem einzelnen Falle erforderliche Kosten zu gewähren.

Daraus folgt, daß regelmäßig das billigste Beförderungsmittel zu benutzen ist. Das wäre in diesem Falle die Kleinbahn oder der Omnibus gewesen. Richtig ist es, daß der Zeuge dann, um den Termin wahrnehmen zu können, über 5 Stunden von seinem Wohnort entfernt gewesen wäre.

Wenn der Zeuge eine Entschädigung für Zeitversäumnis verlangen würde (§ 6 Geb.O.) und dann die Gesamtentschädigung höher sein würde als der für die Benutzung eines eigenen Kraftwagens zu vergütende Betrag, so könnte er die Summe verlangen, die üblicherweise bei Inanspruchnahme eines Kraftwagens erstattet wird.

Da der Zeuge aber eine Entschädigung für Zeitversäumnis nicht beansprucht, kann er nur eine Entschädigung in Höhe der Omnibus- oder Bahnfahrkosten, die sonst entstanden wären, – das sind 1,– DM erstattet bekommen.

Westerland, d. 18. August 1951

Das Amtsgericht.

Dr. Petersen. [Amtsgerichtsrat] [Richter] Das Amtsgericht. Westerland, den 15. August 1951. [Seite 98 der Akte] [IMG_5042. jpg und IMG_5043.jpg] [Handschriftlich vermerkt: 2 x ab Protokollabschriften an den Anwälten 22. 8. 52] Warmbrunn 22.08.52 Gegenwärtig: Amtsgerichtsrat Dr. Petersen als Richter, Justizangestellte Unruh als Urkundsbeamter der Geschäft stelle.

Dokument 10 Zeuge Hans Struckmeyer 12. November 1951. Seite 111 der Akte [IMG 5074.jpg―IMG_5075.jpg] Öffentliche Sitzung. Zeugenvernehmung Hans Struckmeyer im Prozess Hirschel gegen Esslen. Anwesend: RA. Dr. Dehn RA H. Juul 14.15. Uhr Frau Esslen und Herr Heisig. Dr. Warmbrunn als Einzelrichter Manfred Hirschel ./. 1.) Waterloo Theater GmbH, 2.) Frau Klara Esslen und ihre minderjährigen Kinder, 3.) Heinrich Heisig Erschienen bei Aufruf für den Antragsteller RA. Dr. Dehn, für den Antragsgegner RA. Dr. H. Juul und Geschäftsführer Heisig sowie nachstehend benannter Zeuge.

Zeuge Struckmeyer:

Zur Person: Ich heiße Hans Struckmeyer, bin 62 Jahre alt, Kaufmann in der Filmtheaterbranche in Hamburg, ohne Beziehung zu den Beteiligten.

Zur Sache: In der Zeit vor dem Jahr 1933 war ich Vorsitzender des Verbandes Norddeutscher Filmtheater e. V., der die Belange der Inhaber von Lichtspieltheatern wahrnahm. Herr Hirschel war für seine Person nicht Mitglied, sondern sogenannter Außenseiter.

Ich war damals Mitinhaber eines Lichtspielhauses in der Mönckebergstrasse [Passage Kino, Mönckebergstrasse 17 ― 1930 ― 976 Sitzplätze] und befaßte mich außerdem mit der “Verleihung“ von Filmen. Ich erinnere mich genau, das in den Jahren etwa 1931/32 jedenfalls vor dem politischen Umschwung des Januar 1933 Herr Hirschel, den ich persönlich gut kannte, sich in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand.

Da er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Filmverleihern nicht nachgekommen war, war eine Treuhandschaft eingerichtet worden, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, die verfügbaren Einnahmebeträge aus der Treuhandschaft des Waterloo-Theaters pro rata unter den Gläubigern zu verteilen.

Die Grundlage der Tätigkeit war eine Vereinbarung, aufgrund deren der damalige Rechtsanwalt Dr. Eisner für die Belieferung des Waterloo-Theaters beteiligten Filmverleihern die Einnahmen in Empfang nehmen und anteilig der Forderungen verteilen sollte. So ist es auch eine Zeitlang geschehen. Aus welchem Anlaß und zu welcher Zeit Herr Hirschel seine Tätigkeit im Waterloo-Theater eingestellt hat, ist mir nicht bekannt.

Ich bin nur befaßt gewesen, wie die Schulden des Herrn Hirschel an Filmverleihern beglichen wurden, nicht aber darüber unterrichtet, wann und in welcher Weise seine sonstigen Verbindlichkeiten abgedeckt worden sind.

Allgemein kann ich nur zu der Lage “jüdischer Filmtheater“ in der ersten Zeit nach der sogenannten Machtübernahme folgendes erwähnen:

Meine Position im Verband Norddeutscher Filmtheater habe ich bis zum Sommer 1934 beibehalten. Mein Nachfolger war ein Herr Roman,

[richtig: Paul Romahn, der Buchhalter (“der Syndikus“) vom Henschel Film- und Theaterkonzern]

nach der Umorganisation im Rahmen der Schaffung einer Reichsfilmkammer wurde es Herr Adam [Richard Adam]. Auf die Abgabe von Theatern durch jüdische Inhaber oder auf Entlassung jüdischer Angestellter wurde in der ersten Zeit nach dem politischen Umschwunge nicht hingewirkt.

Wenn mir mitgeteilt wird, daß Herr Hirschel behauptet, Mitte Juni 1933 durch politischen oder rassistischen Druck aus seiner Position verdrängt worden zu sein, so halte ich die Richtigkeit des Vortragens für unwahrscheinlich.

Vielmehr ist anzunehmen, daß andere Gründe damals für sein Ausscheiden maßgebend gewesen sind. Ich weiß auch nichts davon, daß damals außer den Wirtschaftsverbänden andere Stellen Einfluß auf die personelle Besetzung der Filmtheater nahmen. Die Schauburg-Theater an denen Juden beteiligt waren, [Man beachte die Wortwahl!] haben noch lange Zeit, sicher bis in das Jahr 1934 hinein, unter Beibehaltung ihrer Leitung und ihres Personals gespielt.

Später sind Änderungen durch Verpachtung oder durch ähnliche Weise herbeigeführt worden. Ich selbst bin in der Lage gewesen, einen jüdischen Angestellten, wenn auch schließlich unter Tarnung, bis in den Krieg hinein (1943) zu beschäftigen, der zurückgekehrt ist und jetzt wieder in meinen Diensten steht. [!]

Herr Adam [Richard Adam] betätigte sich in der Zeit vor dem Jahre 1933 im Vertrieb nationalsozialistischer Propagandafilme, erzielte aber dabei, so weit mir bekannt, keine besonderen Erfolge. Später hat er sich meiner Kenntnis nach an der Arisierung eines Theaters in Kiel [Adam, Romahn und Schümann] beteiligt.

Adam [Richard Adam] war zunächst nur irgendwie in der Propaganda der NSDAP tätig und kam in das Verbandsleben erst zu einem späteren Zeitpunkt hinein. Es wäre zu meiner Kenntnis gelangt, wenn aufgrund irgendwelcher höherer Weisungen Herr Hirschel zur Aufgabe seiner Tätigkeit gezwungen worden wäre. Ich habe hiervon aber nichts erfahren. Vorgelesen und genehmigt.

Hierauf trat die besetzte Kammer, Landgerichtsrat Dr. Warmbrunn als Vorsitzender, Amtsgerichtsrat Ehrhard, Landgerichtsrat Engelschall zusammen. Die Anwälte wiederholten ihre früheren Anträge und verhandelten zur Sache. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung soll den Parteien zugestellt werden. Warmbrunn Keßler

Dokument 11 Sie sind damit durchgekommen 16. Juni 1952 Seite 170 der Akte [IMG _5132.jpg] An das Landgericht Hamburg 1. Wiedergutmachungskammer

In Sachen Manfred Hirschel gegen Waterloo-Theater GmbH. (RAe. Dres. Dehn, Wiegers pp.) ./. (RA Dr. Hans Juul) schliessen die Parteien ohne Präjudiz für ihren gegenseitigen Rechtsstandpunkt und zur Erledigung aller gleich wie gearteten Ansprüche, die den Antragsteller aus seiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Waterloo-Theater GmbH Hamburg bezw. heute noch zustehen sowie als Ersatz für die ihm zustehenden Nutzungen den nachstehend formulierten Vergleich.

1) Die Waterloo-Theater GmbH zahlt dem Antragsteller eine einmalige Abfindung in Höhe von DM 50.000,–.

2) Die Zahlung erfolgt dergestalt, dass am Montag, d. 16 Juni 1952, DM 10.000,– in bar gezahlt werden. Der Antragsteller zeigt den Empfang dieser ersten Rate zu gerichtlichem Protokoll an.

3) Die übrigen werden die restlichen DM 40.000,– in 8 Monatsraten á DM 5.000,– bezahlt, jeweils am 15. eines jeden Monats, beginnend am 15. Juli 1952.

4) Die Restschuld wird gesichert durch Depotwechsel, welche dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers in Depot gegeben werden, der jeweils Zug uKurt Leo Eisnerm Zug gegen Leistung einer Fälligkeitsrate einen dieser Depotwechsel an die Waterloo-Theater GmbH. zurückgibt.

5) Die Waterloo-Theater übernimmt die Kosten des Rechtsstreits. Für Herrn Manfred Hirschel Der Rechtsanwalt Dehn Für die Waterloo-Theater GmbH. Der Rechtsanwalt Juul.

Übrigens hat sich die loyale Haltung von Heinz Bernhard Heisig gegenüber der Grundbesitzerin Clara E. nicht ausgezahlt. Das hat Heisig spätestens gemerkt, als sie das Kino an MGM verkauft hatte und er diese Neuigkeit aus der Zeitung erfahren hatte.

Hallo J., Deinen Brief habe ich noch nicht gelesen, jedenfalls nur bis zu Deiner Becherpendelfrage. Und weil ich gerade an was ganz Langweiligem sitze, von dem ich mich mit Begeisterung ablenken lasse, habe ich doch prompt angefangen, ueber Deine Becher nachzudenken. Hier ist die Frucht meiner Ueberlegungen: Bei Deinen aufgehaengten Bechern handelt es sich um Pendel im Sinne der Physik. Ein Pendel ist – ich zitiere – „ein starrer Koerper beliebiger Form und Massenverteilung (trifft auf Deine Becher zu), der um eine horizontale Achse (den Haken), die nicht durch seinen Schwerpunkt geht (eindeutig nicht, der liegt tiefer), unter dem Einfluss der Schwerkraft Schwingungen um seine Ruhelage ausfuehrt“. Ich zitiere weiter: „Bringt man ein solches Pendel aus seiner vertikalen Ruhelage (was ja beim Aufhaengen offensichtlich gegeben ist), schwingt es unter dem Einfluss der Schwerkraft zurueck und wird zwischen den beiden Umkehrpunkten um die tiefstmoegliche Position weiterschwingen.“ Dass diese Pendelbewegungen kleiner werden und Deine Becher schließlich zur Ruhe kommen, liegt (behaupte ich jetzt mal) an der Reibung. Dass es so lange dauert, liegt wiederum daran (behaupte ich jetzt ebenfalls mal), dass der Reibungsverlust nicht besonders gross ist: Porzellan auf Metall, zwei glatte Oberflaechen. Insofern hat die Schwerkraft schon was damit zu tun. Die zieht sozusagen von unten am Schwerpunkt deines Bechers (spaetestens hier wuerde mein alter Physiklehrer in Traenen ausbrechen :-), der aber, einmal aus seiner Ruhelage gebracht, in beide Richtungen ueber das Ziel (den Schwerpunkt) hinausschiesst, bis die gesamte Bewegungsenergie wieder in potenzielle Energie umgewandelt ist und der Becher endlich Ruhe gibt. Klingt doch plausibel, oder? Ich bin zufrieden mit mir. Wiebeke

Hallo Wiebeke,

j

a das hast Du gut erklärt. Was ich noch vergessen hatte: Ich hatte und habe den Verdacht, das Clara Esslen vielleicht die Tochter des Schuhmachermeisters Ferdinand Koglin war, der 1909 in der Berliner Kantstraße Nr. 2 seinen Laden hatte. Eigentlich kam der Verdacht deshalb auf, weil Karl Friedrich Esslen als Vertreter der Schwedischen Firma Collan Olja bestimmt bei vielen Schustern und Schuhmachermeistern vorstellig geworden ist, um ihnen sein Lederöl anzubieten und später auch mit der Schuhcreme mit Namen Collonil. Und dieser Schuhmachermeister Koglin ist der einzige Schumachermeister in dem Scherl Adressbuch von Berlin von 1909 mit Namen Koglin. Und ausserdem war er auch noch der Hausbesitzer des Hauses in Charlottenburg in der Kantstraße 2. Wie findest Du das? J.

Apropos Carl Stumme und der Persilschein: noch ein Zitat aus einem Brief vom 11. Juni 1952 [IMG_5125.jpg + IMG_5126.jpg], Originalton Dr. Carl Stumme: „Ende August 1945 erschienen bei mir Frau Esslen und Herr Heisig. Sie fragten mich, ob ich bestätigen könne, dass Frau Esslen die im Vergleich 1935 übernommenen Verpflichtungen loyal erfüllt hätte. Das habe ich nach meiner besten Erinnerung bejaht. Sie teilten mir dann mit, dass die Militärregierung, wenn ich recht erinnere, die Film-Section, beabsichtige Frau Esslen das Waterloo-Theater zu nehmen und einen Treuhänder hineinzusetzen. Das würde verhindert werden können, wenn ich eine Bescheinigung ausstellen würde.

Dazu habe ich mich bereit erklärt, weil ich der Ansicht war, dass zu einem Eingreifen der Militärregierung nach Sachlage keine Veranlassung bestände. Das Rückerstattungsgesetz war noch nicht ergangen. Man stand damals unter dem Eindruck, dass eine Rückerstattung nur infrage käme, wenn Werte unter Anwendung eines gewissen Druckes Juden entzogen worden seien. Ich bemerke ausdrücklich, dass ich die Bescheinigung nur zu dem Zweck erteilt hatte, sie der Film-Section vorzulegen.

Als ich dann einige Jahre später, wenn ich recht erinnere, durch Herrn Dr. Dehn, erfuhr, dass der Prozessbevollmächtigte von Frau Esslen und Herrn Heisig, Herr Rechtsanwalt Dr. Juul, meine damals erteilte Bescheinigung als Beweisdokument im Rückerstattungsverfahren vorgelegt hatte, habe ich Herrn Dr. Juul das vorgehalten und ihm gesagt, dass ich unter keinen Umständen damit einverstanden sein könne, dass diese nur zu einem bestimmten Zweck erteilte Bescheinigung im Wiedergutmachungsverfahren gegen Herrn Hirschel verwendet werde. Herr Dr. Juul sah das ein. Ich habe dann gemeinsam mit Herrn Dr. Juul und im Einverständnis mit dem Vertreter des Herrn Hirschel, Herrn Dr. Dehn, Herrn Landgerichtsdirektor Dr. Jost aufgesucht und dieser hat mir dann auf meine Bitte die Originalbescheinigung vom 30. August 1945 mir aus der Akte zurück gegeben, damit sie nicht im Prozess verwandt wurde. Ich spreche deshalb nochmals auch bei dieser Gelegenheit die Bitte aus: diese Bescheinigung als nicht erteilt zu betrachten. Hallo Wiebeke, ja die Tasse ganz rechts ist aus dem ehemaligen Hamburger Hafenkrankenhaus entwendet worden, J. Hallo Wiebeke, ja und immer wenn man an der Deutschen Geschichte ein wenig krazt, kommt wieder etwas hervor. Den Namen Prochnownick fand ich doch sehr ungewöhnlich. Und mein Verdacht hat mich nicht getäuscht. Ich finde ihn in dem Buch: Hamburger Jüdische Opfer des Nationalsozialismus auf 334, dort steht: Prochnownick, Wilhelm, 19.09. 1878 Hamburg,1943 KZ Fuhlsbüttel, 27.03. 43 Hamburg, KZ Fuhlsbüttel. Es gibt auch einen Stolpersteintext, geschrieben von Dr. Heiko Morisse aus Hamburg.

PDFZwei oder drei Dinge über Wilhelm Prochnownick

Nilpferd
Zeichnung Helga Bachmann

Apropos Waterloo Theater (V) (Zeugenvernehmung Richard Adam)

PDF Zeugenvernehmung Richard Adam

(Zeichen: 5.188) Abschrift. Zeugenvernehmung Richard Adam. Das Amtsgericht. Westerland, den 15. August 1951. Seite 98 der Akte. (IMG_5042. jpg und IMG_5043) (Handschriftlich vermerkt: 2 x ab Protokollabschriften an den Anwälten 22. 8. 52) Warmbrunn 22.08.52 Gegenwärtig: Amtsgerichtsrat Dr. Petersen als Richter, Justizangestellte Unruh als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. In Sachen Hirschel gegen Esslen erschienen bei Aufruf 1.) f.d. Antragsteller ― niemand ― 2.) für die Antragsgegnerin ― RA. Dr. Juul aus Hamburg 3.) Nachbenannter Zeuge Adam.

z.P.: Richard Adam, 57 Jahre alt. Filmtheaterbesitzer. Wohnhaft z.Zt. Kampen / Sylt.

Nachdem der Zeuge auf die Bedeutung des Eides sowie die Strafbarkeit einer falschen uneidlichen Aussage hingewiesen worden war, wurde er, wie folgt, zvernommen.

z.S.: Ich bin vom 1932 bis 1934 xxxxxxx Landesfilmstellenleiter der NSDAP. in Hamburg gewesen. Vorher war ich privater Filmverleiher. Ich trat an die NSDAP. heran, um deren Filme verleihen zu können. Zunächst kaufte ich die Filme der NSDAP. und verlieh sie auf eigene Rechnung.

Vom Jahre 1933 ab wollte die Partei den Verdienst jedoch selbst einziehen. Von dieser Zeit an konnte ich die Filme nicht mehr selbständig verleihen. Deshalb gab ich im Jahre 1934 die Tätigkeit auf. Zu der Zeit wurden die Landesfilmstellen aufgelöst. Es wurden Gaufilmstellen errichtet, die dem Gauleiter unterstanden.

Von 1934 an bin dann Geschäftsführer des Reichsverbandes Deutscher Filmtheater, Abt. Norddeutschland, gewesen. Zu der Zeit handelte es sich noch um eine Organisation der Privatwirtschaft, die die Interessen der. Filmtheater zu vertreten hatte.

Der Gauleiter mußte allerdings schon damals mit der Besetzung des Geschäftsführerpostens einverstanden sein. Die Partei hielt sich jedoch bis zu meinem Ausscheiden aus dieser Tätigkeit im Jahre 1936 jeder Eingriffe.

Ich hatte keine Befugnis dazu, in die Verhältnisse einzelner Filmtheater einzugreifen. Ich habe das auch nie getan. Insbesondere habe ich nie erklärt oder gar darauf gedrängt, daß der Antragsteller seine Beteiligung an der damaligen Waterloo Theater GmbH. aufzugeben habe. Mir ist auch nicht bekannt, daß von irgendeiner Seite darauf gedrängt worden ist, daß der Antragsteller seinen Posten als Geschäftsführer der Gesellschaft aufzugeben habe. (IMG_5043) (Seite 99 der Akte).

Auf Befragen des Vertreters der Antragsgegnerin:

Im Jahre 1933 bestanden ausser der Landesfilmstelle der NSDAP. und des Reichsverbandes Deutscher Filmtheater keine weiteren Institute, die sich mit den Belangen der Filmwirtschaft befaßten.

Ich halte es für ausgeschlossen, daß einer meiner damaligen Angestellten nach der Machtübernahme bei der Waterloo-GmbH. angerufen und erklärt hat, daß der Antragsteller seinen Geschäftsführerposten niederzulegen habe.

Dienststellenleiter hatte ich nicht. Ich halte es auch für ausgeschlossen, daß eine Parteidienststelle einen solchen Anruf gemacht hat. Wenn ein solcher Anruf von irgend einer Seite erfolgt wäre, so hätte Herr Heisig mich sicher darüber darüber unterrichtet.

Auf die personelle Besetzung hat die NSDAP. erst xx vom Jahre 1936 ab Einfluß genommen.

Auf die Programmgestaltung der Filmtheater ist kein Einfluß genommen worden. Sobald die Filme von der Zensur freigegeben worden waren, konnte jeder Theaterbesitzer die Filme aufführen, die er zeigen wollte. [Offenbar ist der Widerspruch, der in dieser Äusserung steckt, bis heute nicht weiter aufgefallen]

Frau Esslen und Herr Heisig haben niemals bei mir darauf hinzuwirken versucht, daß etwas gegen den Antragssteller als Juden unternommen werden sollte. Es war mir damals bereits bekannt daß Herr Heisig anti-nationalsozialistisch eingestellt war und zwar sogar sehr stark.

In der ganzen Filmbranche war bekannt, daß der Antragsteller sehr stark verschuldet war. Ich bin der festen Überzeugung, daß er wegen dieser Verschuldung aus der Waterloo-G.m.b.H. auch ausgeschieden wäre, wenn die Machtübernahme durch die NSDAP. im Jahre 1933 nicht gekommen wäre.

Nach Diktat genehmigt. geschl.

Unruh

Dr. Petersen

Urschriftlich mit Akten dem Landgericht, 1. Wiedergutmachungskammer in Hamburg in Hamburg 36 Sievekingsplatz, Ziviljustizgebäude zu 1 Wik. 2/50

Kein Zeugengeld

IMG_50 46, Seite 1003 AR. 178/51 – Beschluß Der Antrag des Kaufmanns Richard Adam aus Kampen/ Sylt, ihm als Zeugen eine Entschädigung von 7,– DM für die Benutzung eines eigenen Kraftwagens zu gewähren, wird abgelehnt.

Gründe:

Der Zeuge ist am 15. August 1951 in der Wiedergutmachungssache Hirschel gegen Esslen (LG. Hamburg Wik. 2/50) vernommen worden. Er hat für die Fahrt von seinem Wohnort Kampen nach Westerland und zurück seinen eigenen Wagen benutzt und beantragt, ihm hierfür eine Vergütung von 7,– DM festzusetzen.

Wie ein Zeuge zu entschädigen ist, ist in der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige geregelt. Als Reiseentschädigung wird sind nach § 8 der Geb. O. die nach billigen Ermessen in dem einzelnen Falle erforderliche Kosten zu gewähren.

Daraus folgt, daß regelmäßig das billigste Beförderungsmittel zu benutzen ist. Das wäre in diesem Falle die Kleinbahn oder der Omnibus gewesen. Richtig ist es, daß der Zeuge dann, um den Termin wahrnehmen zu können, über 5 Stunden von seinem Wohnort entfernt gewesen wäre.

Wenn der Zeuge eine Entschädigung für Zeitversäumnis verlangen würde (§ 6 Geb. O.) und dann die Gesamtentschädigung höher sein würde als der für die Benutzung eines eigenen Kraftwagens zu vergütende Betrag, so könnte er die Summe verlangen, die üblicherweise bei Inanspruchname eines Kraftwagens erstattet wird.

Da der Zeuge aber eine Entschädigung für Zeitversäumnis nicht beansprucht, kann er nur eine Entschädigung in Höhe der Omnibus- oder Bahnfahrkosten, die sonst entstanden wären, – das sind 1,– DM erstattet bekommen.

Westerland, d. 18. August 1951 Das Amtsgericht. Dr. Petersen. (Amtsgerichtsrat) (Richter)

Westerland Bahnhof
Kleinbahn Sylt Bahnhof Westerland 1960 Foto Jens Meyer
Richard Adam
Zehn Jahre haben wir nach einem Foto des Täters gesucht, der damals die Enteignung der jüdischen Kinobesitzer in Hamburg (Henschel Film und Theaterkonzern) massgeblich organisert hat. Dann haben wir seinen Wohnort gefunden. Elbchaussee 454 in Hamburg und in Kampen auf Sylt. Beerdigt ist er in Keitum auf Sylt. Ein hübsches Grab mit Blick auf die Nordsee. Einfach ein wenig zu spät zum Suchen. Aber vorher hatte keiner gesucht. Anmerkung 2017. Auf dem gleichen Friedhof liegt auch Heinz Friedrich Reinefarth. Todestag 7. Mai 1979. Letzte Wohnanschrift Stadumstrasse 43, 2280 Westerland
Paradieschen
Alte Postkarte Lerchenweg 5 Kampen auf Sylt, Ein Wohnsitz von Richard Adam bis zu seinem Tode (Villa Paradieschen)
Villa
Elbchaussee 99 ab 1952 Elbchaussee 454. Ein Wohnsitz von Richard Adam von 1937 – 1967
Nilpferd
Zeichnung Helga Bachmann

Apropos Waterloo Theater (IV) (Zeugenvernehmung Struckmeyer)

PDF Zeugenvernehmung Hans Struckmeyer1

(Zeichen: 4.264) Abschrift 1 WiK 2/50 12. November 1951. Seite 111 der Akte (IMG 5074.jpg―IMG_5075.jpg) Öffentliche Sitzung. Zeugenvernehmung Hans Struckmeyer im Prozess Hirschel gegen Esslen. Anwesend: RA. Dr. Dehn RA H. Juul 14.15. Uhr Frau Esslen und Herr Heisig. Dr. Warmbrunn als EinzelrichterHirschel gegen 1.) Waterloo Theater GmbH, 2.) Frau Klara Esslen und ihre minderjährigen Kinder, 3.) Heinrich Heisig erschienen bei Aufruf für den Antragsteller RA. Dr. Dehn, für den Antragsgegner RA. Dr. H. Juul und Geschäftsführer Heisig sowie nachstehend benannter Zeuge.

Zeuge Struckmeyer:

Zur Person: Ich heiße Hans Struckmeyer, bin 62 Jahre alt, Kaufmann in der Filmtheaterbranche in Hamburg, ohne Beziehung zu den Beteiligten.

Zur Sache: In der Zeit vor dem Jahr 1933 war ich Vorsitzender des Verbandes Norddeutscher Filmtheater e. V., der die Belange der Inhaber von Lichtspieltheatern wahrnahm. Herr Hirschel war für seine Person nicht Mitglied, sondern sogenannter Außenseiter.

Ich war damals Mitinhaber eines Lichtspielhauses in der Mönckebergstrasse [Passage Kino, Mönckebergstrasse 17 ― 1930 ― 976 Sitzplätze] und befaßte mich außerdem mit der “Verleihung“ von Filmen. Ich erinnere mich genau, das in den Jahren etwa 1931/32 jedenfalls vor dem politischen Umschwung des Januar 1933, ( – 2 – ) Herr Hirschel, den ich persönlich gut kannte, sich in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand.

Da er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Filmverleihern nicht nachgekommen war, war eine Treuhandschaft eingerichtet worden, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, die verfügbaren Einnahmebeträge aus der Treuhandschaft des Waterloo-Theaters pro rata unter den Gläubigern zu verteilen.

Die Grundlage der Tätigkeit war eine Vereinbarung, aufgrund deren der damalige Rechtsanwalt Dr. Eisner [Dr. Kurt Leo Eisner] für die Belieferung des Waterloo-Theaters beteiligten Filmverleihern die Einnahmen in Empfang nehmen und anteilweise der Forderungen verteilen sollte. So ist es auch eine Zeitlang geschehen. Aus welchem Anlaß und zu welcher Zeit Herr Hirschel seine Tätigkeit im Waterloo-Theater eingestellt hat, ist mir nicht bekannt.

[Anmerkung 2023: Zur Person von Kurt Leo Eisner (aus dem Buch von Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Christians Verlag 2003, Seite 127) Eisner, Kurt Leo10.12. 1892 Berlin ― 27.1. 1985 Wiesbaden. Jüdisch. Valentinskamp 90. Rechtsanwalt seit 1922. War besonders auf dem Gebiet des Lichtspiel- und Theaterrechts tätig. Übernahm im Juli 1935 eine Exportvertretung für Präzisionsapparate in Italien. Nach Aufgabe der Hamburger Wohnung Zulassung am 10. 12. 1936 zurückgenommen. Im November 1939 von Italien nach Brasilien emigriert. Übernahme von Vertretungen; Ehefrau als Verkäuferin tätig. 1941 Eröffnung einer kleinen Werkstatt zur Anfertigung und Reparatur von Damenhandtaschen. 1950 bis 1956 Zwangsvergleichsverfahren. 1967 nach Deutschland zurückgekehrt.] Ich bin nur damit befaßt gewesen, wie die Schulden des Herrn Hirschel an Filmverleihern beglichen wurden, nicht aber darüber unterrichtet, wann und in welcher Weise seine sonstigen Verbindlichkeiten abgedeckt worden sind.

Allgemein kann ich zu der Lage “jüdischer Filmtheater“ in der ersten Zeit nach der sogenannten Machtübernahme folgendes erwähnen:

Meine Position im Verband Norddeutscher Filmtheater habe ich bis zum Sommer 1934 beibehalten. Mein Nachfolger war ein Herr Roman,

[richtig: Paul Romahn, der Buchhalter (“der Syndikus“) vom Henschel Film- und Theaterkonzern]

nach der Umorganisation im Rahmen der Schaffung einer Reichsfilmkammer wurde es Herr Adam [Richard Adam]. Auf die Abgabe von Theatern durch jüdische Inhaber oder auf Entlassung jüdischer Angestellter wurde in der ersten Zeit nach dem politischen Umschwunge nicht hingewirkt.

Wenn mir mitgeteilt wird, daß Herr Hirschel behauptet, Mitte Juni 1933 durch politischen oder rassistischen Druck aus seiner Position verdrängt worden zu sein, so halte ich die Richtigkeit des Vortragens für unwahrscheinlich.

Vielmehr ist anzunehmen, daß andere Gründe damals für sein Ausscheiden maßgebend gewesen sind. Ich weiß auch nichts davon, daß damals außer den Wirtschaftsverbänden andere Stellen Einfluß auf die personelle Besetzung der Filmtheater nahmen.

[IMG_5076.jpg]

Die Schauburg-Theater an denen Juden beteiligt waren, [Man beachte die Wortwahl!] haben noch lange Zeit, sicher bis in das Jahr 1934 hinein, unter Beibehaltung ihrer Leitung und ihres Personals gespielt.

Später sind Änderungen durch Vepachtung oder durch ähnliche Weise herbeigeführt worden. Ich selbst bin in der Lage gewesen, einen jüdischen Angestellten, wenn auch schließlich unter Tarnung, bis in den Krieg hinein (1943) zu beschäftigen, der zurückgekehrt ist und jetzt wieder in meinen Diensten steht. [!]

Herr Adam [Richard Adam] betätigte sich in der Zeit vor dem Jahre 1933 im Vertrieb nationalsozialistischer Propagandafilme, erzielte aber dabei, so weit mir bekannt, keine besonderen Erfolge. Später hat er sich meiner Kenntnis nach an der Arisierung eines Theaters in Kiel [Adam, Romahn und Schümann] beteiligt.

Adam [Richard Adam] war zunächst nur irgendwie in der Propaganda der NSDAP tätig und kam in das Verbandsleben erst zu einem späteren Zeitpunkt hinein. Es wäre zu meiner Kenntnis gelangt, wenn aufgrund irgendwelcher höherer Weisungen Herr Hirschel zur Aufgabe seiner Tätigkeit gezwungen worden wäre. Ich habe hiervon aber nichts erfahren. Vorgelesen und genehmigt.

Hierauf trat die besetzte Kammer, Landgerichtsrat Dr. Warmbrunn als Vorsitzender, Amtsgerichtsrat Ehrhard, Landgerichtsrat Engelschall zusammen. Die Anwälte wiederholten ihre früheren Anträge und verhandelten zur Sache.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung soll den Parteien zugestellt werden. Warmbrunn Keßler

Nilpferd
Zeichnung Helga Bachmann

Apropos Waterloo Theater (III)

Abschrift eines Briefes von Karl Alphons Kohn London an das Landgericht Hamburg bezüglich Waterloo Theater Hamburg

pdf KA Kohn 23 Oktober 1946

(Zeichen 2.760) Abschrift. K. A. Kohn James Magnus & Co. 23 Barbican London K. A. Kohn (German) 23rd. Oktober 1946 Kreis: Hamburg Anspruch gegen: Frau Clara Esslen d.h. Waterloo Kino, Hamburger Dammthor Strasse In Vollmacht datiert 1 ten März 1946 ausgestellt in Saõ Paulo, Brasilien, von Herrn Manfred Hirschel an Herrn Karl Alphons Kohn, 67 Chalckhill Rd. Wembley Park, Mddx.

Der Unterzeichnete K.A. Kohn möchte Anspruch erheben an Stelle von Herrn Manfred Hirschel in Bezug auf Herrn Hirschels Eigentum und Teilhaberschaft am Waterloo Kino, Hamburg, auf Grund folgender Tatsachen: Herr Hirschel, welcher jetzt in Saõ Paulo Brasilien lebt war Teilhaber des Waterloo Kino‘s, Dammthor Strasse, Hamburg. Der andere Teilhaber war eine Dame, Frau Clara Esslen und das Waterloo Kino G.m.b.H. wurde von Herrn Hirschel und Frau Esslen gegründet; jeder Teilhaber hatte einen Anteil von 50 %.

Die Führung des Kino‘s war alleinig in den Händen von Herrn Hirschel der deshalb auch einen Kontrakt hatte der ihm den Gewinn des Verkaufs von Zigarretten und Süssigkeiten zusprach.

Ausser diesem hatte er einen Kontrakt mit Frau Esslen d.h. mit der G.m.b.H. als Angestellter, wonach er ein besonderes Gehalt als Geschäftsführer erhielt. Alle diese Kontrakte sowie der Teilhaberkontrakt und der Mietsvertrag liefen bis zum Jahr 1955. Frau Esslen war Inhaberin des Grundstücks (Ich weiss nicht ob sie auch das Gebäude besass) [Ja, war sie]

Schon im Mai 1933 übte die Nazi-partei Druck auf die G.M.B.H. aus, das Waterloo Kino zu “ariesieren“ und unter der Drohung das Kino zu schliesssen zwang sie Herrn Hirschel seine Stellung als Geschäftsführer aufzugeben. Im Februar 1934 verbot Frau Esslen Herrn Hirschel, da sie Inhaberin des Grundstückes war, das kino oder die Büros zu betreten.

Weiterhin verweigerte sie jede Zahlung und weigerte sich ihren kontraktlichen Verpflichtungen nachzukommen mit der einzigen Begrün-dung (meistens angewandt in diesen Zeiten) dass man es ihr nicht zumuten könne einen Kontrakt mit einem Juden zu erfüllen.

Herr Hirschel war deshalb gezwungen eine gerichtliche (handschriftliche Anmerkung £/313) Klage anzustrengen in Bezug auf Einhaltung und Erfüllung der bestehenden Kontrakte.

Er schätzte seine Verluste in dieser Zeit auf £ 25.000. Er wurde dann vor die N.S.D.A.P. geladen sowie vor die Gestapo und die Kriminalpolizei und man drohte ihm mit Haft im Konzentrationslager. Nach zwei Jahren der unfairsten Prozessführung von Seiten der Frau Esslen, war er gezwungen seine Rechte aufzugeben und nach Brasilien auszuwandern.

Ich möchte eine weitere nötige Auskunft geben. Ein Schwager von Herrn Hirschel lebt noch in Hamburg. Sein Name ist John Streit, 14 Hegestieg, Hamburg 14. Dieser Herr ist jetzt Teilhaber der Schauburg G.M.B.H., Hamburg.

Ein weiterer Zeuge dürfte der frühere Anwalt von Herrn Hirschel, Dr. Stumme, Hamburg sein der vielleicht noch die Akten der Gerichtsverhandlung hat.

Ohne Zweifel wird und kann Herr John Streit alle nötigen Auskünfte über die ganze Angelegenheit geben, über Frau Esslen und auch über einen Mann namens Heisig, welcher im Waterloo angestellt war als Herr Hirschel noch Teilhaber war und soweit ich weiss, ist dieser Heisig auch heute im Waterloo tätig.

Unterschrift K. A. Kohn

Karl Alphons Kohn

Nilpferd
Zeichnung Helga Bachmann

Apropos Waterloo Theater (II)

Römische Zahlen am BUG
Römische
Dr. Otto H. Bauer (Foto aus dem Buch von Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Ausgrenzung und Verfolgung im NS-Staat, Seite 117)
Manfred Hirschel mit seiner Tochter Eva Hirschel (geb. 1930) in Hamburg Bebelallee /Adolf Hitler Straße (Foto Louis Segall Hamburg 1936)
Waterloo Kino nach dem Einbau Balkon
Waterloo Kino (nach dem Einbau des Balkon 1928)
Nilpferd
Zeichnung Helga Bachmann