Apropos Waterloo Theater (II)

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(Zeichen 24.692)

Apropos Waterloo Theater (II) Zwölf Seiten zur Wiederherstellung der Wahrheit über das Waterloo Theater Dammtorstraße 14.

 

(Abschrift der Seiten 12-13 der Akte) Rechtsanwalt Hans Dehn an das Landgericht Hamburg am 21. März 1950:

 

An das Landgericht in Hamburg – Wiedergutmachungskammer

 

[Antragsteller Manfred Hirschel]

[Antragträger:

1.) Waterloo Theater GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer.

2.) Frau Klara Esslen für sich und als Vertreterin ihrer minderjährigen Kinder,

a) Eva Esslen

b) Werner Eberhard Erlo Esslen

c) Günther Esslen

3.) Heinrich Heisig]

 

[Anmerkung: Die angeblich minderjährigen Kinder, die hier bemüht werden, sind am 21. März 1950 31 (Eva Esslen) [geboren am 03.06.1918] 28 (Erlo Esslen [geb. 01.02.1922]) und 27 (Günther Esslen [geb. 21.08.1923] Jahre alt]

 

Die Antragträger [Klara Esslen, Eva Esslen, Erlo Esslen, Günther Esslen und Heinrich Heisig] vertreten die Auffassung, dass das Ausscheiden des Antragstellers [Manfred Hirschel] aus der Waterloo-Theater GmbH und aus seiner Stellung als Geschäftsführer in keinerlei ursächlichem Zusammenhang mit den Massnahmen des Nationalsozialismus stände und dass sie demnach auf die Vorschrift des Artikels 3 Ziff. 3 a des Gesetzes Nr. 59 berufen könnten. Gegen diese Auffassung der Antragträger [Esslen u. a.] muss ganz entschieden Stellung genommen werden.

 

Das Waterloo-Theater ist im Jahre 1928 [Korrektur: Richtig ist 1922] unter der Firma “Norddeutsche Filmtheater Kommandit-Gesellschaft, Hirschel & Co“ von dem Antragsteller [Manfred Hirschel], Herrn Hugo Streit und Herrn Hermann Urich-Sass gegründet und mit einem Kostenaufwand von RM 530.000,– gebaut worden.

 

Mit dem Grundeigentümer des Grundstücks Dammtorstrasse 14, auf welchem das Waterloo-Theater errichtet ist, Herrn Karl Esslen, dem verstorbenen Ehemann der Antragträgerin [Esslen u.a.] zu 2.) ist ein Mietevertrag [1928-1930] auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen worden. [Neue Jahresmiete RM 60.000,– Laufzeit bis 1955]

 

Im Jahre 1930 [Korrektur: richtig 1926] wünschten Herr Hugo Streit und Herr Hermann Urich-Sass wegen anderweitiger Verpflichtungen [Neubau der Schauburg Millerntor 1926/27] ― sie waren z. B. Inhaber der Schauburg Lichtspieltheater ― aus der Gesellschaft auszuscheiden.

 

Der Antragsteller [Manfred Hirschel] suchte und fand einen neuen Teilhaber in der Person des vorerwähnten Herrn Karl Esslen, der für den 50% Anteil an der Norddeutschen Filmtheater KG Hirschel & Co. RM 300.000,– bezahlte.

 

Die bisherigen Gesellschafter wurden mit diesem Betrag abgefunden und Herr Esslen trat als Kommanditist in die Firma ein. Nach dem Tode von Herrn Esslen [Todestag 16. Juli 1930] traten seine Witwe, Frau Klara Esslen und deren Kinder ein. [Geburtsjahre der Kinder: 1918/1922/1923].

 

Die Darstellung der Antragträger [Esslen u. a.], sie hätten den Bau des Waterloo-Theaters finanziert, RM 500.000,– aufgewandt und sich im Jahre 1928 beteiligt, ist demnach unrichtig.

 

Richtig ist allerdings, dass Frau Esslen Ende des Jahres 1931 eine Räumungsklage angestrengt hat, da die Gesellschaft mit den Mietezahlungen in Rückstand geraten war. [Mieteschuld ca. RM 39.000 bei einer vereinbarten Jahresmiete von RM 60.000].

 

Diese Klage ist, nachdem die Parteien sich vor einem Schiedsgericht geeinigt hatten, zurückgenommen worden und die Firma ist in eine GmbH. umgewandelt worden. Am 16.2.1932 ist die Waterloo Theater GmbH gegründet worden.“

 

[Diese Darstellung ist nicht korrekt. Es handelte sich um einen bestehenden, (wertlosen) GmbH Mantel, den die Witwe Klara Esslen aus Berlin mitgebracht hatte und deren Sitz von Mühlenbeck nach Hamburg verlegt wurde und dort den neuen Namen »Waterloo Theater GmbH« bekam. Ein GmbH Mantel, dessen Stammkapital (RM 20.000,–) bereits eingezahlt war und der ursprünglich dem Weinhandel von Karl Friedrich Esslen aus Mühlenbeck bei Berlin gedient hatte. Klara Esslen hat auch daraus noch Geld gemacht, in dem sie 50 % dieser GmbH zum Nennwert an Manfred Hirschel für RM 10.000 verkaufte. Sie musste gar nichts dazu bezahlen J.]

 

Der Antragsteller [Manfred Hirschel] hat wegen der Verpflichtungen, die er gegenüber Frau Esslen hatte, seinen Anteil an Frau Esslen als Sicherheit verpfändet. [den 50 % GmbH Anteil, den er vorher von Frau Esslen zum Nennwert für RM 10.000,– kaufen mußte]

 

[Anmerkung am Rand (Handschriftlich): Angebot der Abtretung 21. Oktober 1935. Urkunden Rolle 4085 Notar C. Stumme. Wegen Verpfändung unleserlich Bl. 30]

 

Der Antragsteller [Manfred Hirschel] war aber mit einem bis zum Jahre 1955 laufenden Vertrag als Geschäftsführer angestellt und ferner standen ihm die Einnahmen aus Reklame und Schokoladenverkäufen zur Verfügung.

 

Anfang 1934 ist der Antragsteller [Manfred Hirschel] aus seiner Wohnung eiligst ins Theater gerufen worden, wo ihm mitgeteilt wurde, er müsse seinen Geschäftsführer-posten sofort niederlegen.

 

An dem betreffenden Tage sollte im Waterloo-Theater erstmalig ein national-sozialistischer Film gespielt werden, und die Partei hatte die Aufführung des Filmes verboten, falls Herr Hirschel Geschäftsführer bleiben sollte. Der Antragsteller hat dann seinen Posten als Geschäftsführer niedergelegt.

 

Zwischen den Parteien sind dann verschiedene Prozesse geführt worden. Am 13. Mai 1935 ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 5 für Handelssachen Az. H V 294/1934 ein Vergleich zustande gekommen, der sich in der Gerichtsakte der Wiedergutmachungs-kammer befindet.

 

Es steht demnach ohne weiteres fest, dass der Antragsteller ohne das Eingreifen der nationalsozialistischen Dienststellen seine Stellung als Geschäftsführer der Waterloo-Theater GmbH. noch heute bekleiden würde und dass ihm auch die mit dieser Tätigkeit verbundenen Nebeneinnahmen noch zur Verfügung stehen würden.

 

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass sämtliche Lichtspieltheater in den Jahren nach 1933 einen sehr grossen Aufschwung genommen und riesige Gewinne erzielt haben.

 

Man kann daher ohne weiteres annehmen, dass der Antragsteller [Manfred Hirschel], der sich 1932 in gewissen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat, seine Ver-pflichtungen Frau Esslen gegenüber in kurzer Zeit hätte abdecken können, wenn nicht die nationalsozialistischen Massnahmen, die Frau Esslen sehr geschickt für sich auszunutzen verstanden hat, eingetreten wären.

 

Der Antragsteller [Manfred Hirschel] erhebt Anspruch darauf, als Gesellschafter in die GmbH. mit seinen früheren Anteilen wieder aufgenommen zu werden.

 

Die Antragträger [Klara Esslen u.a.] werden nachzuweisen haben, welche Einnahmen sie seit dem Ausscheiden des Antragstellers aus der Gesellschaft gezogen haben.

 

Der Antragsteller [Manfred Hirschel] ist überzeugt, dass diese Einnahmen, soweit sie auf den Antragsteller entfallen wären, seine Verbindlichkeiten erheblich überschritten hätten.

 

Für den Antragsteller.

Der Rechtsanwalt.

[Dr. Hans Dehn]

 

 

[Anmerkung 2023: Die GmbH (später in Waterloo Theater GmbH umbenannt und von Mühlenbeck nach Hamburg verlagert) hatte vormals den Namen: “Karl Esslen, Weinkellereien, Trier, Verkaufszentrale Mühlenbeck bei Berlin, Gesellschaft mit beschränkter Haftung.“]

 

 

(Abschrift Anlage 1) (Seite 69 der Akte Hirschel ./. Esslen)

Saõ Paulo 14. September 1950

bezüglich der Rückgabe des Waterloo Theaters. Dammtorstraße 14.

 

Schreiben des ehemaligen Rechtsanwaltes Kurt Leo Eisner aus Saõ Paulo, der in Hamburg Mitglied des Schiedsgerichtes im Vergleichsverfahren gegen Frau Esslen gewesen war: “Mitschiedsrichter“)

 

Kurt Leo Eisner

schreibt aus Saõ Paulo am 14. September 1950 an den

Rechtsanwalt Dr. Hans Dehn in Hamburg 36:

 

Saõ Paulo 14. September 1950

Sehr geehrter Herr Dr. Dehn!

Herr Hirschel hat mir Einsicht gegeben in seine Wiedergutmachungsakten betr. Waterloo Theater. Über dem diesem Verfahren zugrundeliegenden Vergleich kann ich an sich keine Angaben machen, da ich an diesem nicht mitgewirkt habe.

Dagegen glaube ich Ihnen einige wichtige Tatsachen mitteilen zu können, die sich auf die Einwendungen der Frau Esslen beziehen. Sie behauptet der Vergleich sei nicht abgeschlossen worden, weil Herr Hirschel auf Grund der Rassenverfolgungen aus der Leitung des Theaters ausscheiden musste, sondern aus ein anderen Gründen resp. weil er Geld gebrauchte seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Dieser letzte Grund kann auf keinen Fall stichhaltig sein. Herr Hirschel hat nämlich im Jahre 1931 für sich oder und die Norddeutsche Filmtheater KG. ein Schieds-gerichtsverfahren gegen Frau Esslen gehabt. In diesem Verfahren, dessen Leitung Oberlandesgerichtsrat Dr. Prochownick hatte, sass ich als Mitschiedsrichter.

Dieses Verfahren endete mit einem Vergleich zwischen den Parteien und gleichzeitig mit einem Akkord zwischen der Gruppe Norddeutsche Filmtheater und ihren Gläubigern.

Mit der Abwicklung dieses Akkordes war ich betraut. Sämtliche Verpflichtungen der Norddeutschen und etwaige persönliche des Herrn Hirschel wurden endgültig getilgt. Die Norddeutsche hörte auf zu bestehen und das Waterloo Theater wurde von der auf Grund des Vergleiches gegründeten GmbH. übernommen.

Von dieser Zeit an konnte also Herr Hirschel keinerlei neue Verpflichtungen kontrahieren, die alten waren liquidiert, der Lebensunterhalt des Herrn Hirschel war auf Grund der Verträge geregelt.

Auf Grund dieses Sachverhaltes halte ich die oben angegebenen Behauptungen für frei erfunden.

Durch die oben erwähnte Abwicklung der Gläubiger war zwar Herr Hirschel niemals mein Mandant geworden, jedoch bin ich in näheren Kontakt mit Herrn Hirschel gekommen. Wir haben gelegentlich über seine Geschäftsangelegenheiten gesprochen und er hat mich auch ab und zu um Rat gefragt.

So erinnere ich mich, dass mich Herr Hirschel 1933 anrief, und mir mitteilte, dass er in Schwierigkeiten sei; es liefe ein antisemitischer Film im Waterloo und Herr Dr. Bauer, Vertreter Frau Esslens teilte ihm mit, die Parteileitung liesse den Film nicht aufführen, wenn Herr Hirschel Geschäftsführer bliebe. Herr Dr. Bauer hatte ihm im Namen von Frau Esslen vorgeschlagen, formell die Leitung niederzulegen ohne dass seine rechtliche Stellung und seine Ansprüche geändert würden.

Ich erinnere mich, dass ich Herrn Hirschel zugeraten habe, mit dem Hinweis, dass ich Herrn Dr. Bauer als Mann von Wort kenne. Über die weitere Entwicklung dieser Angelegenheiten kann ich . . . (fehlt im Text) vermutlich: . . . keine Angaben machen.            ( . . . )

Kurt Eisner Saõ Paulo (IMG_5010.jpg)

 

[Anmerkung 2023: Zur Person von Kurt Leo Eisner (aus dem Buch von Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Christians Verlag 2003, Seite 127)

Eisner, Kurt Leo

10.12. 1892 Berlin ― 27.1. 1985 Wiesbaden. Jüdisch. Valentinskamp 90. Rechtsanwalt seit 1922. War besonders auf dem Gebiet des Lichtspiel- und Theaterrechts tätig. Übernahm im Juli 1935 eine Exportvertretung für Präzisionsapparate in Italien. Nach Aufgabe der Hamburger Wohnung Zulassung am 10. 12. 1936 zurückgenommen. Im November 1939 von Italien nach Brasilien emigriert. Übernahme von Vertretungen; Ehefrau als Verkäuferin tätig. 1941 Eröffnung einer kleinen Werkstatt zur Anfertigung und Reparatur von Damenhandtaschen. 1950 bis 1956 Zwangsvergleichsverfahren. 1967 nach Deutschland zurückgekehrt.

 

[Anmerkung 2023: Zur Person Dr. Hans Otto Dehn (aus dem Buch von Heiko Morisse Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Christians Verlag 2003, Seite 122-123)

Dehn, Hans Otto Dr.

31.5.1882 ― 4.2.1953, Hamburg, evangelisch. Neuer Wall 10 in Sozietät mit Dres. E. Wiegers und K. Mittelstein (die Praxis war von Isaac Wolffson begründet und u.a. vom Vater Dr. Otto Dehn fortgeführt worden); diese Adresse ist für alle drei angegeben. Rechtsanwalt von 1909 bis zum Berufsverbot zum 30.11.1938. Lebte in „privilegierter Mischehe“. Mehrfach von der Gestapo verhaftet. Zwangsarbeitseinsätzen konnte er sich entziehen. Hielt sich in den letzten Kriegsmonaten bei Bekannten in Berlin verborgen. Am 13.8.1945 wieder als Rechtsanwalt zugelassen.]

 

(Abschrift eines Briefes von Manfred Hirschel aus Saõ Paulo, vom 8. Mai 1950. Anlage 2, Seite 70 der Akte) Manfred Hirschel schreibt am 8. Mai 1950 aus Saõ Paulo an das Landgericht, 1. Wiedergutmachungskammer in Hamburg: (8. Mai 1950) (IMG_5011.jpg IMG_5012.jpg)

 

“Ich habe niemals behauptet, dass Frau Esslen oder gar Herr Heisig Mitglieder der NSDAP waren. Die Gesinnung des Herrn Heisig als antifazist war mir bekannt, aus welchem Grunde ich ihm s. Zt. meine Interessenvertretung anvertraute und ihn von mir aus zu meinem Nachfolger vorschlug. Die Gesinnung der Frau Esslen erkannte ich nur aus ihren Handlungen.

 

Ihr Rechtsanwalt Dr. Otto H. Bauer war kein Jude, er war Christ, in der Petrikirche getauft worden und war der Verfasser verschiedener antisemitischer Schriftsätze in den Prozessen von 1934-35.

Wenn der eingereichte Spielplan des Waterloo beweisen soll, dass Frau Esslen antinazi oder etwa projüdisch eingestellt war, so ist dies ein grosser Irrtum. Der Spielplan umfasst die Zeit vom 30. Juni bis 25. Juli 1933.

1.) Abgeschlossen wurden diese Filme noch von mir und hatte Frau E.[sslen] wie auch ihr    Vertreter überhaupt keinen Einfluss auf die Programmgestaltung.

2.) In den meisten Filmen, die ja bereits vor 1933 hergestellt wurden, waren jüdische Darsteller oder Regisseure tätig.

2.) gab es zu dieser Zeit noch keine nationalsozialistischen Filme, nur einen und der wurde im Waterloo Theater vom 16 – 22. Juni 1933 gespielt. Warum beginnt der Spielplan lt. Anlage erst am 30. Juni und nicht schon am 16. Juni? Man möge dies nachholen.

Soviel ich mich erinnere und ich habe eine sehr gute Erinnerung wurde an diesem Tage, dem 16. Juni auch die Hakenkreuzfahne gehisst, wohl als Zeichen, dass das Theater an diesem Tage reinarisch wurde. Dies Programm war der einzige und ausschliessliche Anlass, wie ich meinem Schriftsatz vom 15.8.49 dargestellt, der zu der Niederlegung meines Geschäftsführerpostens führte.

An dieser Wahrheit werden alle Versuche der Gegenseite, die Schuld mir selbst zuzuschreiben oder meiner finanziellen Verhältnisse aus früheren Jahren 1930/31 wegen, scheitern, denn wenn ich vor der Gründung der Waterloo. Theater G.m.b.H. verschuldet war, und dies war der Fall, so beweist dies nur die Schwäche meiner Position in welcher ich mich befand, als ich meinen Anteil zeitweilig verpfänden musste und diese Schwäche hat Frau E.[sslen] auch ausgenutzt.

Dass Frau E.[sslen] aber auch wiederum diese Zeit 1930/31 in ihrer Beweisführung anführt und sich hierauf stützt um sich der Wiedergutmachung zu entziehen, ist ein starkes Stück.

Meine finanziellen Verhältnisse im Jahre 1932 und 1933 waren vollkommen geordnet durch Verträge und Abmachungen sodass der Versuch, die Schwierigkeiten aus den Jahren 1930/31 als Anlass oder Grund für die Niederlegung der Geschäftsführung anzunehmen, nicht der Wahrheit entspricht.

Die Gegner haben auch nicht den leisesten Versuch gemacht, den klaren Tatbestand, niedergelegt in meinem Schriftsatz vom 15.8.1949, zu widerlegen, so dass man diesen Tatbestand als den wahren Tatbestand ansehen kann.                                                      

Frau Esslen als Grundeigentümerin hatte mir Anfang 1934 das Betreten des Büros. und des Theaters verboten, andernfalls ich mich des Hausfriedensbruches schuldig machen würde.

Ferner hatte sie mir jegliche Zahlung von Gehalt oder Gewinn verweigert, wodurch sie mich zwang, die unerquicklichsten Prozesse zu führen, die zu den bekannten Vergleichen führten.

Wenn Frau E.[sslen] nur ein wenig prohumano eingestellt gewesen wäre, so hätte sie alles tun müssen, um das Los der Juden in ihrem Unglück zu erleichtern und nicht, wie sie es getan hat, versucht, Vorteile hieraus zu ziehen.

Dann würde sie auch heute wenigstens den Versuch machen das begangene Unrecht wiedergutzumachen und nicht einen Kampf gegen das Wiedergutmachungsgesetz zu führen, den sie bereits seit langem, siehe Schreiben Dr. Stumme aus dem Jahre 1945, vorbereitet hatte.“

[Anmerkung 2023 »Persilschein«: Manfred Hirschel bezieht sich hier auf ein Schriftstück des Rechtsanwaltes Dr. Carl Stumme. Ein Art Persilschein, den dieser Klara Esslen und Heinz Heisig im August 1945 ausgestellt hatte. Die Britische Militärregierung hatte die Absicht gehabt, das Waterloo Kino 1945 zu beschlag-nahmen und einen Treuhänder einzusetzen. Esslen und Heisig besuchten Dr. Carl Stumme und erbaten diesen Persilschein, der von Dr. Carl Stumme zur Abwehr dieser Beschlagnahme durch die Britische Militärregierung ausgestellt wurde.

Als diese Bescheinigung dann von Dr. Juul, dem Anwalt von Clara Esslen und Heinz Heisig, in dem Restitutionsprozeß Waterloo Kino Verwendung fand, erfuhr Dr. Carl Stumme davon und bestand darauf, das dieser Persilschein aus der Prozessakte entfernt werden solle, was dann aber nicht geschah. Eine Abschrift des Persilscheines findet sich am Ende dieses Textes. (Seite 14 + 15 der Wiedergutmachungsakte. J.]

Manfred Hirschel weiter: “M.E. [Mit Einschränkungen] ist es aber gleichgültig, wie Frau E.[sslen] eingestellt ist. Maßgeblich ist, dass ohne den Nationalsozialismus resp. einer solchen Regierung ich niemals aus dem Waterloo, welches ich gebaut hatte, aus-geschieden wäre und noch heute drin wäre und dies ist doch gerade der Sinn des Wiedergutmachungsgesetzes, dass diejenigen wieder eingesetzt werden sollen in ihre Rechte, deren sie durch oder infolge des Nationalsozialismus beraubt worden sind.

Da Frau E.[sslen] kräftig Beihilfe geleistet hat, weil ich ihr unsympathisch war und da es ihr persönlicher Vorteil war, mich herauszubekommen, so sind ihre heutigen Erklärungen entsprechend aufzufassen. Auf die Ausführungen der Gegner zu Seite 7 No. 6, dass die bezahlten Beträge “angemessen“ seien, möchte ich folgende Rechnung aufstellen.

Im Jahre 1921 haben Sass, Streit und ich das Theater gekauft und eine verhältnismässig hohe Summe für das Theater bezahlt. Dann haben wir 1928 das Theater für 530.000, um-resp. neuerbaut. Es hatte also mindestens einen Wert von 600.000, .

Da Sass und Streit wegen anderer grosser Bauverpflichtungen austreten wollten [Bau der Schauburg Reeperbahn 1 1926], suchte ich einen Sozius und fand ihn in Herrn Esslen, dem Eigentümer des Hauses.

Derselbe bezahlte für den 50 % Anteil 300.000, . Nach dem Tode des Herrn Esslen trat Frau E.[sslen] und Kinder an seine Stelle.

Von Anfang an glaubte sich Frau E.[sslen] übervorteilt und benutzte 1932 bei Abschluss des Vergleichs die Gelegenheit meiner finanziellen Schwierigkeiten übrigens verursacht durch den Bau des Waterloo für sich eine Summe, ich glaube, es waren 150.000,— vorweg zu nehmen und sich aus der Verpfändung bezahlt zu machen.

Selbst wenn der Wert keine 600.000,– sondern nur 300.000,— gewesen wäre, so kann man aus dem Vergleich ersehen, dass ich in keiner Weise angemessen entschädigt wurde.

Hierüber müssten evtl. Zeugen vernommen werden aus Theaterbesitzerkreisen und nicht etwa der Richter Herr Dr. Kreiss und Dr. Stumme.

Dies wiederum hat nur einen Sinn und Zweck, wenn das Gericht anerkennt dass Umstände aus dem Jahre 1931 mit dem Nationalsozialismus, der erst 1933 kam, nicht das mindeste zu tun haben und mich daher nicht veranlassen können eine gesicherte und lohnende Position aufzugeben                                                                                                                      

Zu III Seite 8. Erstens bin ich nicht abberufen worden, habe auch niemals meinen Posten zur Verfügung gestellt, sondern habe unter Druck mein Amt als Geschäftsführer nieder-gelegt, siehe wiederum mein Schreiben vom 15.8.1949. Zweitens sind alle Anspielungen auf Unehrenhaftigkeit Verleumdungen, die an meiner Person jedoch abprallen.

 

Ich bin fast 14 Jahre in Brasilien, habe nur grosse Vertrauensstellungen eingenommen und wen es interessiert, kann Auskunft über mich vom Internationalen Auskunftsbüro R.G. Dun & Co. erhalten, auch über meine Firma, die einen internationalen guten Namen hat.

Ich war Jahre lang Vorsitzender des Theaterbesitzerverbandes in Hamburg und rufe als Zeugen alle Theaterbesitzer Hamburgs auf, über meine Person auszusagen.

Was die Gegner über Reichsfilmkammer unter Berufung des Zeugen [Richard] Adam schreiben, dass diese keinen Druck oder Einflussnahme auf Frau E.[sslen] ausgeübt haben und das diese erst in Januar 1936 gegründet wurde, so darf ich wohl daran erinnern, dass die s. Zt. offizielle Politik der Regierung oder deren Instanzen nichts mit der Wirklichkeit zu tun hatten und dass seit dem Boykott April 1933 ein direkter und indirekter Druck von der Partei, die ja bereits existierte ausgeübt wurde, das alle Juden aus den Theatern Kinos und Presse verschwanden.

Ein weiterer Beweis dieses Drucks ist der Verkauf unseres Theaters am Nobistor. Dieses, eines der besten Volkstheater Hamburgs auf der Reeperbahn war 23 Jahre im Besitz meiner Mutter und waren mein Bruder und ich ebenfalls daran beteiligt, mussten wir bis zum 1. November 1933 verkauft haben, ohne es zu müssen oder waren meine persönlichen Umstände aus den Jahren 1930-31 auch daran Schuld?

Wir verkauften dies Theater an Frau Erna Vogt am 18. Oktober 1933 mit Genehmigung der nationalsoz. Verbandsorganisation, Reichsfilmkammer oder wie sie sich z. Zt. genannt hat. Übrigens ist in dem Frau Esslen vor Gericht abgeschlossenen Vergleich auch schon von der Reichsfilmkammer die Rede, die erst 1936 in Funktion trat?

[Vergleich vom – (Anmerkung handschriftlich am Rand) vom 13. Mai 1935].

 

Ehemann der Frau Erna Vogt Herr Oscar Vogt wird sicherlich gerne bestätigen, dass wir das Theater gezwungenermassen im Oktober 1933 an ihn resp. seine Ehefrau abtraten. Gegen ihn haben wir keine Ansprüche im Wiedergutmachungsverfahren gestellt, da erstens das Theater nicht mehr existiert (Ausgebombt) zweitens das Ehepaar niemals versucht hatte, aus unserem Unglück Sondervorteile zu ziehen und sich stets einwandfrei und korrekt benommen haben, trotzdem der gezahlte Preis weit unter Wert war.

 

Wenn das Theater noch existieren würde, und wenn wir Ansprüche in gestellt hätten, so bin ich überzeugt, dass wir uns in kurzer Zeit aussergerichtlich verständigt hätten, genau so bin ich überzeugt, dass wenn ich meinen Anteil am Waterloo frei hätte verkaufen können an einen Herrn, ich heute nicht nötig hätte, lange Prozesse zu führen.

 

Das Gericht bitte ich feststellen zu wollen, dass meine Angaben, die nicht widerlegt wurden, als den Tatsachen entsprechend anzusehen sind und meine Ansprüche daher grundsätzlich zu bejahen sind.                                                                                                    

 

Ich habe schon in früheren Ausführungen dargelegt, dass es nicht glaubhaft wäre, Verträge von sich aus aufzugeben, die einem Existenz und lohnende Position geben, wenn man nicht dazu gezwungen wird, durch äußere Umstände. Diese äußeren Umstände war das Programm des Waterloo Theaters.―――― vom 16. bis 22. Juni 1933 ―――

gez. Manfred Hirschel

 

(Seite 72 und 73 der Akte)

 

Der Persilschein

 

Ausgestellt von Dr. Carl Stumme vom 30. August 1945 für die Britische Militärregierung. (Seite 14 und 15 der Akte ) (IMG_4931.jpg IMG_4932)

 

Firma Waterloo-Theater

Frau Esslen und Herrn Heisig.

Hamburg 36, Dammtorstrasse.

Hamburg, d. 30. August 1945

Ich bestätige Ihnen hierdurch, dass das Waterloo-Theater keineswegs im Wege einer sogenannten Arisierung in den Besitz von Frau Esslen gekommen ist. [Falschinformation]

Vielmehr waren der inzwischen verstorbene Herr Esslen und Frau Esslen bereits im Jahre 1928 Kommanditisten der Norddeutschen Film-Theater Kommanditgesellschaft gewesen, der das Waterloo-Theater gehörte.

Im Jahre 1928 hatte Frau Esslen RM. 500.000,– hineingegeben, womit der Umbau des Waterloo-Theaters finanziert worden ist. [Falschinformation]

Frau Esslen hat dann im Jahre 1931, nachdem ihr Ehemann verstorben war, als Grundeigentümer des Hauses Dammtorstrasse 14, in der sich das Waterloo-Theater be-findet, eine Räumungsklage gegen die Norddeutsche Film-Theater Kommanditgesell-schaft angestrengt, weil diese seit langem mit Miete in Rückstand gekommen war.

[50 % Falschinformation ― Sie war durch ihre Erbschaft 50 % Teilhaberin dieser KG geworden. Sie hatte also Klage gegen eine Firma erhoben, die ihr zur Hälfte selbst gehörte, mit der durchsichtigen Absicht, diese komplett zu übernehmen, bzw. das Kino komplett zu übernehmen]

Die Film-Theater Kommanditgesellschaft stellte dann ihre Zahlungen ein. In der Folgezeit hat Frau Esslen eine neue Gesellschaft, die Waterloo-Theater G.m.b.H. gegründet, die am 4. Januar 1932 begann.

 

[Falschinformation: Die GmbH war keineswegs eine Neugründung. Es handelte sich um einen wertlosen GmbH Mantel, mit dem ihr verstorbener Gatte Karl Friedrich Esslen einen Weinhandel in Mühlenbeck bei Berlin betrieben hatte. Das Stammkapital dieser GmbH RM 20.000,– war bereits eingezahlt und den 50 % Anteil dieser Firma verkaufte Klara Esslen mit Hilfe des Rechtsanwaltes Dr. Otto Herbert Bauer für RM 10.000,– an Manfred Hirschel. Dr. Otto Herbert Bauer wurde, neben Manfred Hirschel, zum zweiten Geschäftsführer dieser GmbH ernannt. Beide Geschäftsführer waren nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Ohne Zustimmung von Dr. Otto Herbert Bauer war keine Entscheidung möglich]

 

An dieser Gesellschaft war Herr Hirschel formell mit einem Anteil beteiligt, sein Anteil mit Gewinnbeteiligung war aber an Frau Esslen verpfändet wegen der sehr grossen Schuldverpflichtungen des Herrn Hirschel gegenüber der Frau Esslen. Herr Hirschel wurde Mitgeschäftsführer neben Frau Esslen bis 1933.

 

[Falschinformation: Manfred Hirschel war nicht “formell“ sondern mit 50 % an dieser GmbH beteiligt. Nach Umbenennung und Verlagerung waren die ersten Geschäftsführer Dr. Otto Herbert Bauer und Manfred Hirschel. Nach dem Rücktritt von Otto Herbert Bauer ernannte sich Clara Hirschel zu Geschäftsführerin (Wohnsitz: Berlin Charlottenburg).]

 

Da sich gewisse Unzuträglichkeiten ergaben, gab Herr Hirschel die Kassenführung und die Erledigung aller finanzieller Angelegenheiten an den jüdischen Rechtsanwalt, Herrn Dr. Bauer, ab.

[Falschinformation. Der jüdische Rechtsanwalt war schon vor längerer Zeit zum Christentum konvertiert und wird hier in seinem “Judensein“ instrumentalisiert.]

 

Etwa im Mai 1934 schied dann Herr Hirschel auch formell als Geschäftsführer aus und an seine Stelle wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Bauer Geschäftsführer. Ferner gab er seine Anteile an Frau Esslen ab auf Grund eines vor dem Landgericht abgeschlossenen Vergleichs, wobei Herrn Hirschel seine Anteile entsprechend bezahlt wurden.

 

[Falschinformation. Die Nazis hatten sich weder daran gestört, das Bauer zum Christentum konvertiert war, noch daran, das er im ersten Weltkrieg als Freiwilliger Soldat an der Front gekämpft hatte. Sie haben ihn ins KZ Fuhlsbüttel gebracht und später in Mauthausen ermordet. Er konnte sich also 1945 nicht mehr gegen eine Instrumentalisierung durch Esslen und Heisig wehren. Und bezahlt wurde nichts.]

 

Meiner Erinnerung nach hat die Reichsfilmkammer nicht das Ausscheiden des Herrn Hirschel begehrt. Dass hier keine Arisierung vorlag, ergibt sich im übrigen schon daraus, dass, wie bemerkt, an die Stelle des Herrn Hirschel der jüdische Rechtsanwalt, Herr Dr. Bauer, Geschäftsführer wurde.

 

[Falschinformation. Herr Dr. Bauer war bei Umbenennung und Verlagerung der Firma von Mühlenbeck nach Hamburg behilflich und zum zweiten Geschäftsführer ernannt worden. Karl Friedrich Esslen starb am 16. Juli 1930. Zu seinem Nachfolger als Geschäftsführer wurde  am 10. Februar 1931 der Rechtsanwalt Otto Herbert Bauer aus Hamburg im Handelsregister Berlin eingetragen. Dieses Amt übt Bauer bis 10. Januar 1932 aus. In seiner Amtszeit wird die GmbH umbenannt und ihr Sitz von Berlin Mühlenbeck nach Hamburg verlegt. Seine Nachfolgerin wird Clara Esslen, Berlin Charlottenburg.]

 

Hochachtungsvoll

Stumme

 

(Seite 14 + 15 der Akte ) (IMG_4931.jpg+ IMG_4232)

[Anmerkung 2023: An diesem »Persilschein«  ist so gut wie alles falsch. Kein Wunder, das Dr. Carl Stumme, als er von dem Rechtsanwalt Dr. Hans Juul (Anwalt von Klara Esslen und Heinz Heisig) darüber informiert wurde, dass dieser Persilschein, der auf Begehren von Esslen und Heisig für die Britische Militärregierung erstellt wurde, im Wiedergutmachungsverfahren als Beweismittel verwendet wurde, alles versucht hat, um dieses Schreiben als nicht gegeben zurück zu bekommen. Aber in der Akte hat es die Jahre überdauert und zeigt uns auf, wie hier − mit allen Mitteln − versucht wurde, das Kino zu behalten. Und Esslen und Heisig sind damit durchgekommen.

Für Heisig hat sich das loyale Verhalten gegenüber der Frau Esslen nicht ausgezahlt. Das hatte Heisig spätestens gemerkt, als er aus der Zeitung erfahren hatte, dass “sein“ Waterloo Theater in dem er sich jahrelang »Direktor« nennen durfte von Klara Esslen an die Firma MGM verkauft worden war. Keine neue Erfahrung für einen »loyalen« Mitarbeiter.

31. März 2023 J. Meyer

Dr. Otto H. Bauer (Foto aus dem Buch von Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Ausgrenzung und Verfolgung im NS-Staat, Seite 117)
Manfred Hirschel mit seiner Tochter Eva Hirschel in Hamburg

Führungszeugnis 1938 für die Kinobesitzerin Rosa Hirschel

Es wäre komisch, wenn es nicht so ernst wäre: Im März 1938 beantragt die enteignete Hamburger Kinobesitzerin Rosa Hirschel (»Neues Reichstheater« im Neuen Steinweg 70/71 enteignet (arisiert) 1934 und des »Theater am Nobistor«, Reeperbahn 161) bei dem »Polizeipräsident in Hamburg« ein polizeiliches Führungszeugnis. „Führungszeugnis 1938 für die Kinobesitzerin Rosa Hirschel“ weiterlesen