Kino Monopoly

Abschrift:

Kino Monopoly

(erschienen in der Black Box, Nr. 38, vom November 1988, nachgedruckt in der Taz vom 10. November 1988, auf Seite 12 (Kultur).

König ist eigentlich ein irreführender Name für den Konzern des Herrn Riech. Denn König wird man durch Vererbung. Mit Erbe hat das Imperium jedoch wenig zu tun. Auch der ständige Hinweis auf die „Schachtelkinos“ ist fehl am Platze. Denn Schachtel hört sich so niedlich an: wie Hutschachtel oder Konfektschachtel.

Dann schon eher „Friede den Hütten, Krieg den Palästen“ denn aus den Hütten des Herrn Riech kommt das Geld für die Paläste des Herrn Riech. Keine Kinopaläste, versteht sich. Nicht wie das „Rex“ in Paris. Mit Sternenhimmel und Wassergraben. Nein, so nicht.

Charakteristisch für die Riech-Kinos ist ihr Standort, das Stadtzentrum. Nach monatelangen Verhandlungen mit etlichen Interessenten, die an die Programmkinoidee anknüpfen wollten, hat der Grundstücksbesitzer Eberhard Erhard am 6. Oktober das Kino Deuli in Hamburg Altona an den Riech-Konzern verpachtet.

Riech hat die Kinomacht in Hamburg (1988), und nicht nur hier. Der wöchentliche Plakatanschlag „Hamburger Kinos zeigen“ verspricht Vielfalt, ist es aber nicht, denn alle Kinos gehören einem Besitzer. Von den insgesamt 20.000 Sitzplätzen bietet der Riech-Konzern in Hamburg rund 11.000 Sitzplätze an. Das hat natürlich Folgen für die Kinokultur. Die restlichen 9.000 Plätze werden von 20 verschiedenen Besitzern geteilt. Unter ihnen ist Hans-Joachim Flebbe der größte.

Mißbrauch wirtschaftlicher Macht durch den Großanbieter Riech? Natürlich. Alle wissen es – keiner spricht öffentlich darüber. Früher einmal hat Herr Riech schon Prozesse geführt gegen Redakteure, die seine Kinos beschrieben haben. Aber bei der Vermietung der Erstaufführungsfilme braucht Herr Riech keine Gerichte, um seine Macht zu demonstrieren.

Da geht‘s ganz einfach über Geld – und das Kino Monopoly geht so: Riech bietet dem Verleih eines erfolgversprechenden Films 50 Prozent der Einnahmen im großen Haus (Ufa = 620 Plätze zum Beispiel); macht bei 400 verkauften Karten pro Tag und einer Laufzeit von vier Wochen eine Einnahme von 144.000 DM, bleibt für den Verleih 72.000 DM aus den ersten vier Wochen. Bringt der Film diese 400 Zuschauer auch am Ende der vierten Woche, so wird der Film im großen Kino verlängert.

Falls nicht, so bringt Riech den Film in sein nächstkleineres Kino (zum Beispiel Ufa 5 mit 389 Plätzen). Dort spielt der Film in den nächsten vier Wochen für den Verleih noch 54.000 DM ein. Und so schiebt Riech den Film weiter und weiter, bis er schließlich im Kinocenter 8 am Hauptbahnhof mit 31 Plätzen landet und jeder, der den Film sehen wollte, ihn bei Riech gesehen hat.

Mit Kinokultur und Marktwirschaft hat das nichts mehr zu tun. Das fiel auch dem Bundeskartellamt in Berlin auf (sonst Konzernen gegenüber recht wohlgesonnen). Seit sechs Monaten, so verfügte das Bundeskartellamt, darf jeweils einer in Hamburg „mitspielen“.

Das heißt: Im Wechsel miteinander bekommen jeweils die kleinen Kinobesitzer ebenfalls eine Kopie. Doch ändert sich dadurch wenig, wenn einer von 20 anderen Filmtheaterbesitzern die Erstaufführungsfilme „mitspielen“ darf. Die Entscheidung des Verleihs ist klar. Kein Verleih verzichtet auf 126.000 DM Umsatz in zwei Monaten.

Auflagen des Bundeskartellamtes lassen sich auch anders umgehen, zum Beispiel so: Ein Film wird vom Verleih angeboten. Ein anderer Kinobesitzer als Riech möchte den Film gerne zeigen. Der Verleih fragt beim Riech-Konzern an, ob er etwas dagegen habe. Riech hat nichts dagegen, nur spielt er den Film dann nicht in seinen Kinos. Das sind bundesweit über 300 Stück und auch noch da, wo das meiste Geld verdient wird: in Hamburg, Frankfurt, Berlin und München.

Ausdruck dieser Kinopolitik ist die Eintönigkeit des Programmangebots in Hamburg. Da ist es in anderen Städten, in denen die Marktbeherrschung nicht so eklatant ist, schon spannender.

In Berlin beispielsweise konkurriert Riech mit Max Knapp, mit Kloster Steenwerth; keiner verfügt hier über mehr Anteil als 30 Prozent. In Frankfurt hat Riech einen Anteil von 70 Prozent. Hat Eberhard Erhard letztendlich „Frankfurter Verhältnisse“ für Hamburg gewünscht, als er mit Riech den Mietvertrag für das Deuli schloß, obgleich er doch zwölf Monate immer wieder gesagt hat, daß es ihm um die Kultur, um die Anbindung ans Viertel, um Senioren- und Kinderfilmveranstaltungen ging?

Zumindest hat Erhard durch seine Verhandlungen mit den Kleinbetreibern (Lupe Filmverleih Göttingen, Alabama Kino Hamburg und einer Gruppe um die Zentral Film GmbH) eines erreicht: Er hat die Klippen der Behördenprüfungen sauber umschifft. Dachten doch alle, Erhard will etwas für die Kunst tun. Und so erließ man auch aufgrund der „Bestandsverordnung“ die sonst für 300 Kino-Sitzplätze fällig gewordenen 75 Parkplätze, weil auf dem Gelände 1954 schon mal ein Kino betrieben wurde. 75 Parkplätze oder die Ablösumme von 825.000 DM, die sonst an die Stadt zu zahlen gewesen wären.

Die jetzt ausgebooteten Mitbewerber haben jedenfalls an der Redlichkeit der Verhandlungen mit Eberhard Erhard große Zweifel. Kein Wunder, daß sie sich verschaukelt wühlen. Was jedoch letztlich aus dem neuen Riech-Kino wird, hängt auch von den Bewohnern ab. Und die werden sicherlich unruhig werden, wenn ihnen Rambo IV vor der Haustür droht.

Otto Meyer

PDF Kino Monopoly1988

PDF Faksimili taz 1011988

Deuli Kino stillgelegt
Foto Henning Scholz 1987 Deuli Kino stillgelegt. Hamburg Bernstorffstraße

Grand Rex Paris

Briefe an Wiebeke (XIII) Der § 5 Schein:

Romische Zahlen am BUG

PDF Apropos § 5 Schein

Oder: Nachrichten aus dem Bezirksamt. (Ein Brief an einen Rechtsanwalt)

Es ist doch erstaunlich, wie eine Behörde, die doch eigentlich für die Bürger da sein soll, sich gegen die Bürger wendet. Das erinnert mich ein wenig an die Methoden der Bild Zeitung „Bild kämpft für Sie“, die den Lesern dieser Zeitung signalisiert, sie sei auf ihrer Seite, um sie anschliessend mit einer Skandalgeschichte an den Pranger zu stellen.

Damit verstanden wird, was mit diesem Vergleich gemeint ist, hier meine Geschichte über den § Schein für die Englische Planke mit dem Bezirksamt Altona .

Seit 1995 bin ich in der Wohngruppe Pauline, die sich damals vorgenommen hatte, gemeinsam ein Haus zu planen. Wir liessen uns auf der Warteliste der Baubehörde für ein Grundstück der Liegenschaft registrieren.

Nach vielen Mißerfolgen meldete sich 2002 der Bauverein der Elbgemeinden bei uns, bei dem ich selber seit 1983 Mitglied bin und bot uns ein Grundstück für eine Wohngruppe in der Englischen Planke an. Es handelt sich um Genossenschaftswohnungen, die im sozialen Wohnungsbau errichtet werden sollten.

Die Planungen gingen zügig voran und im Herbst 2005 war es dann so weit, daß die § 5 Scheine für die geplanten Wohnungen der Wohnungsbaukreditanstalt vorgelegt werden sollten, damit die Kreditvergabe an den Bauverein der Elbgemeinden erfolgen könne.

An dieser Stelle kommt das Bezirksamt Altona ins Spiel. Mit den notwendigen Unterlagen (Gehaltsbescheinigungen, Ausbildungsvertrag u. a.), erschien ich am 15. Dezember 2005 im Bezirksamt Altona und wollte einen gemeinsamen § 5 Schein für mich und meinen Sohn beantragen. Die Mitarbeiterin stellte mir die Frage, ob ich schon früher einen § 5 Schein erhalten habe und ich antwortete wahrheitsgemäß mit Ja.

Darauf hin erklärte mir die Mitarbeiterin, daß dieser ein Jahr gültig sei und wenn ein neuer ausgestellt werde, dann müsse erst der alte § 5 Schein vorher zurückgeben werden.

Ich erwiderte darauf hin, daß der neue § Schein erst im März 2007 zur Anwendung käme und dann der alte § 5 Schein ohnehin (ausgestellt im Mai 2005) abgelaufen sei. Für diese Lage wusste sie keinen Rat und ich bat darauf hin, mit ihrem Vorgesetzten sprechen zu können.

Herr Siegmann, der damalige Leiter der Wohnungswirtschaftlichen Abteilung, war nicht in seinem Büro und ich wartete geduldig 1,5 Stunden vor seiner Tür, bis er endlich erschien.

Er war sehr freundlich und er wurde von mir umfassend informiert, durch welche Umstände ich gezwungen war, einen zweiten § 5 Schein zu beantragen, obwohl der erste noch vier Monate gültig war.

Das Gespräch dauerte ca. 15 Minuten. Herr Siegmann erhielt von meiner Seite aus alle Informationen, mit denen jetzt von Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes versucht wird in rhetorisch denunziatorischer Weise “ . . . zwischenzeitlich habe ich festgestellt . . . “ “ . . . dieser Verdacht erhärtet sich dann noch noch“ . . . usw. diese gegen mich zu verwenden.

Jedenfalls versprach Herr Siegmann am 15. 12. 2005 sich um eine Lösung des Problemes zu kümmern. Herr Siegmann wolle sich bei mir melden, so wurde mir von ihm versprochen. “ . . . notfalls müsse ich eben, in den sauren Apfel der Zweitwohnungssteuer beissen“, meinte Herr Siegmann am Ende unseres Gespräches.

In diesem Zusammenhang weise ich ausdrücklich darauf hin, daß ich in keinem dieser beiden Gespräche von den Mitarbeitern des Bezirksamtes Altona darauf hingewiesen wurde, daß es sozusagen strafbar sei, in Hamburg zwei verschiedene Mietverträge mit § 5 Schein Wohnungen zu haben.

Hätte ich tatsächlich die Absicht gehabt, wie jetzt von MitarbeiterInnen des Bezirksamtes behauptet wird, in “ . . . betrügerischer Absicht ein Gesetz umgehen zu wollen“, dann hätte ich in dem Gespräch mit dem Leiter der Abteilung nicht alle Umstände offen gelegt.

Jedenfalls meldete sich Herr Siegmann in den folgenden Wochen nicht bei mir und ich beschloss darauf hin, in den sauren Apfel der Zweitwohnungssteuer zu beissen und mich mit Hauptwohnsitz in der Billrothstrasse anzumelden und auf diese Weise die Situation für die Verwaltung der § 5 Scheine ein wenig einfacher zu machen.

Aus der Tatsache, daß Herr Siegmann sich nicht bei mir gemeldet hat, gehe ich heute davon aus, daß er gar nicht die Absicht hatte, einen Verwaltungsvorgang zu vereinfachen, sondern lediglich, die von mir erhalten Informationen dazu verwendet hat, um seine Mitarbeiter anzuweisen, ein entsprechendes Verfahren gegen mich einzuleiten. Das entspricht dann dem zitierten „Bild kämpft für Sie“ Vorwurf.

Der Brief ist vom 13. 05. 2006 und könnte auch vom 13.05. 2022 sein. Vermutlich sind die handelnden Personen andere.