Justiz von Erich Mühsam

Erich Mühsam – Justiz

Und Adam aß von dem Apfel, und seitdem wissen die Menschen, was Gut und Böse ist. Auf daß diese Kenntnis nicht wieder in Vergessenheit gerate, gab Gott ihnen die zehn Verbote, die von zwei steinernen Gesetzestafeln abzulesen waren. Die Entwicklung eilte mit gewaltigen Schritten weiter, und heute halten wir schon bei 370 Paragraphen, aus denen der rechtliche Deutsche entnehmen kann, was er tun darf und was sich nicht schickt. Wer es trotzdem nicht weiß, wird mit Geldstrafe oder Haft, mit Gefängnis oder Zuchthaus, hie und da auch mit dem Tode bestraft.

Der § 1 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich enthält die furchtbarste Warnung von allen. Er lautet:

>Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich tritt im ganzen Umfange des Bundesgebietes mit dem 1. Januar 1872 in Kraft<. Der sechste und letzte Abschnitt des § 370 lautet:

>Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft wird bestraft . . . 6) wer Getreide oder andere zur Fütterung des Viehes bestimmte oder geeignete Gegenstände wider Willen des Eigentümers wegnimmt, um dessen Vieh damit zu füttern<.

Was in den dazwischen rangierten Paragraphen steht, wird sich der nachdenkliche Mensch hiernach allein sagen können: Es ordnet die Beziehungen der Staatsbürger zu einander nach strafbaren Handlungen. Wer also von einem undurchdringlichen Schicksal dazu bestimmt wurde, den Dornenweg des Lebens in einem der 26 verbündeten Vaterländer zu gehen, wird somit gut tun, sich jeden Schritt 370 mal zu überlegen: kein Wunder, daß unter diesen Umständen der Fortschritt bei uns so kolossal rasch vorankommt.

Bedenkt man, daß es neben dem Strafgesetzbuch noch ein dickleibiges Bürgerliches Gesetzbuch gibt, ein Vereinsgesetz, ein Gewerbegerichtsgesetz, ein Invalidenversicherungsgesetz, besondere Urheberrechtsgesetze und was weiß ich noch alles, so dürfte wohl die Annahme berechtigt scheinen, daß der Richter, dem ein Sünder gegen einen Paragraphen eines dieser Bücher vorgeführt wird, bloß den Finger naß zu machen braucht, um sofort zu wissen, wie lange er ihn einsperren zu lassen hat. Bei der leidigen Unvollkommenheit des menschlichen Geistes ist das jedoch nicht der Fall.

Vielmehr beginnt die Schwierigkeit erst, wenn Polizei, Ermittlungsrichter, Untersuchungsrichter und Staatsanwalt dem Richter längst gesagt haben, was los ist, wenn der Delinquent womöglich schon monatelang als Untersuchungsgefangener auf die Strafe, die seiner vielleicht harrt, trainiert ist, und wenn nun dem armen Richter zugemutet wird, auch noch in die Seele des Angeklagten zu steigen, um das Wieso und Warum und das Drum und Dran seines Tuns herauszukriegen. Diese Bemühung nennt man einen Prozeß, und erst dadurch, daß sie Prozesse führt, erhält die Justiz bei den Bürgern und Bürgerinnen des Landes ihre Weihe und die Bestätigung ihrer Notwendigkeit.

Denn Prozesse kommen in die Zeitungen, aus Prozessen lernt man die Unterwäsche der Nebenmenschen taxieren, aus Prozessen erfährt man, mit wem der andere befreundet oder verfeindet ist, und was seine Freunde und Feinde für eine Sorte Leute sind.

Welch prächtiger Fall war der Prozeß des Grafen Wolf-Metternich! Der Mann hat Schulden gemacht, höhere Schulden, als er in kurzer Zeit hätte zahlen können. Ob das Betrug ist? Kein Mensch konnte es wissen. Das Reichsstrafgesetzbuch, an dessen Auslegung seit 40 Jahren allerorten die rührigsten Richter und in Leipzig mit roten Talaren behangene Reichsrichter arbeiten, weiß auch nichts Gewisses.

§ 263: >Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines andern dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, – – < : Schwieriger Fall. Man mußte feststellen: Konnte der Graf glauben, das Geld zu kriegen, auf das hin er pumpte? Von wem hätte er glauben können, daß er es kriegen würde? Mit wem verkehrte er? Wie verkehrte er, mit wem er verkehrte? Wer verkehrte noch, wo er verkehrte? War es verkehrt, daß er verkehrte, wo er verkehrte? Warum verkehrte er, wo es verkehrt war zu verkehren?

Und solcher Fragen mehr gab es zu entscheiden.

Auf diese Weise kam dann alles ans Licht: daß Frau Gertrud Wertheim, eine literarische Schwermillioneuse, einen aristokratischen Schwiegersohn suchte; daß sie zu diesem Behufe unendliche Gelder springen ließ, die einige Tausend Warenhaus-Verkäuferinnen erarbeiten mußten; daß Dolly sich gern küssen ließ; daß Mama und Tochter nicht immer zärtlich zu einander waren; daß dem Grafen Vetter auf Regimentsbefehl die heiße Liebesglut erlosch, die an Dollys Busen und an Mamas Schatulle geschürt war; daß der Generalmajor v. Pauli diese Würde nur in Honduras besessen hatte, jetzt aber mit Orden, Heiratslustigen und Kriegserinnerungen hausiert; daß Martha Gustke ihr horizontal verdientes Geld dem Dalles-Grafen vertikal in den Rachen warf, und daß es zwischen Himmel und Erde, zwischen Berlin W. und BerlinFriedrichsstraße Dinge gibt, die jeder kennt, und von denen sich die Schulweisheit unserer Journalisten nichts träumen läßt.

Man verlange von mir keine moralischen Unkenrufe wegen der in dem Berliner Prozeß sichtbar gewordenen Korruption. Es fällt mir gar nicht ein, mich darüber zu empören, daß irgend ein degenerierter Graf, der nie arbeiten gelernt hat, dessen Herkunft und Erziehung ihn zu glauben berechtigten, müheloser Genuß sei sein Privileg, mit einem Monatswechsel von 30 Mark nicht auskommen konnte, das Geld hernahm, wo er es kriegen konnte, à tout prix eine reiche Frau anstrebte, und sich inzwischen so undifferenziert, wie es in seiner Klasse üblich ist, amüsierte. Es fällt mir nicht ein, mich darüber zu empören, daß Madame Wertheim ihre Dolly lieber die Maitresse eines Fürsten sein lassen wollte, als die Ehefrau irgend eines Herrn Maier: Vulgärster Parvenue-Ehrgeiz. Es fällt mir nicht ein, mich darüber zu empören, daß Herr von Pauli seine patriotische Vergangenheit und seine hohen Beziehungen so lukrativ wie möglich verwertet. Es fällt mir nicht ein, mich darüber zu empören, daß Fräulein Gustke auf Grund ihrer Körperreize Kavaliere wurzt, und mit dem Ertrag ihrer Tätigkeit einen dieser Kavaliere zu Dolly auf Brautschau schickt. Das ist doch alles nichts Neues, nichts Überraschendes, nichts, was jemand, der den Großstadtbetrieb halbwegs kennt, verwundern könnte.

Fäulniserscheinungen? Gewiß. Aber doch eben nur Erscheinungen, Symptome, Beispiele einer in ihrer tiefsten Wurzel faulen Gesellschaft, die keine Gesellschaft, kein Volk, keine Menschengemeinschaft ist, sondern ein wirres Nebeneinander und Gegeneinander von adversären* Zirkeln und Interessengruppen. Wenn es da, wo sich ein Gesellschaftskreis, in dem blaues Blut fließt, und einer mit rotem Blut schneiden, Klexe gibt wen soll denn das verblüffen? Das sieht der wache Mensch doch jeden Tag und überall. Davon lebt doch die Justiz, daraus entnimmt ja das Strafrecht seine einzige Existenzberechtigung.

Was mir den Prozeß des Grafen Wolf-Metternich so interessant macht, das ist die Beobachtung, wie sich in der Aufmerksamkeit der beteiligten Personen und des unbeteiligten Publikums der Gegenstand der Verhandlung nach und nach völlig verschob. Ob der Angeklagte des Betruges schuldig gefunden oder freigesprochen würde, das war ausser ihm selbst und den paar Juristen, deren Rabulistik** engagiert war, jedermann egal.

Das Tribunal ward zur Szene. Vom Parkett aus applaudierte man dem Sittenstück, in dem die Chargen die dankbarsten Rollen zu spielen hatten.

Warum ist der Graf eigentlich verurteilt worden? Weil der Staatsanwalt bewiesen hat, daß er ein Betrüger war. Aber die Verteidiger hatten uns Laien ebenso überzeugend bewiesen, daß er kein Betrüger war. Es kam nur auf die Auffassung des Gerichts an. Wäre der Mann in Freiheit gesetzt worden, so gäbe es keinen Menschen, der dadurch die Rechtssicherheit des Staates, der Gesellschaft, des Volkes im Allergeringsten gefährdet sähe. Man hätte das Theater mit genau derselben behaglichen Befriedigung verlassen, die ein aufregender Film zurückläßt, wie nach der Verurteilung. Ich hege die stärksten Zweifel daran, ob jemals irgend eine Verurteilung irgend eines noch so verbrecherischen Menschen irgend einer Gesellschaft genützt hätte.

Die Jurisprudenz einmal als Wissenschaft genommen hat die Aufgabe, das Recht zu suchen, wie die Philosophie die Aufgabe hat, die Wahrheit zu suchen. Wir wissen alle, ob wir gottgläubig sind oder nicht, daß das Suchen nach Recht und Wahrheit immer nur eine spekulative Beschäftigung unterschiedlicher Gemüter bleiben muß, und daß weder Recht noch Wahrheit jemals objektive Werte werden können. Die Anwendung der durchaus relativen Ergebnisse des Suchens nach dem Recht auf das praktische Leben, diese Übung, die sich als direkter Eingriff in Freiheit, Selbstbestimmung und Leben des einzelnen Menschen äußert, muß daher notwendig zur Gewaltsamkeit, und das heißt nach aller überlieferten Moral zum Unrecht führen. Auch als notwendiges Übel zur Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Beziehungen unter den Menschen ist die Justiz nicht anzuerkennen. Strafen wirken das weiß jeder Jurist weder bessernd noch abschreckend, und das Strafen als Racheübung der Gesamtheit gegen den Einzelnen widerspricht dem sittlichen Empfinden aller Ethiker.

Da hingegen die Unzuträglichkeiten, die sich aus der Willkür der Einzelnen ergeben, offensichtlich sind, gibt es nur eine Möglichkeit, ohne die Ungerechtigkeit jeglicher Justiz Recht und Ordnung zu schaffen: nämlich eine Gesellschaft zu errichten, in der das Interesse des Einzelnen nicht fortgesetzt mit den Interessen der Gesamtheit kollidiert, in der das Individuum respektiert wird, in der nicht geknechtet und kein Anerkennen verhaßter Gesetze erpreßt wird, eine Gesellschaft, in der der Zwang der Gesetze durch die Freiwilligkeit des Vertrages abgelöst ist. Diese Gesellschaft wird politisch eine anarchische, wirtschaftlich eine sozialistische sein.   Abgeschrieben bei: Wagenbachs Taschenbücherei 22, Verlag Klaus Wagenbach Berlin. 1977. (Seite 73 – 78).

Der Text wurde ursprünglich veröffentlicht im November 1911 in der Zeitschrift :

Kain – Zeitschrift für Menschlichkeit. Heft Nr. 8, 1911

Worte, die ich nicht kannte und daher nachschlagen mußte:

* adversären. Das Wort habe ich in meinem VEB Duden und der Westausgabe nicht gefunden. Gefunden habe ich dort nur ein Hauptwort Adversaria = 1) unverarbeitete Aufzeichnungen, Kladde. 2) Sammlungen von Notizen. Und im Fremdwörter Duden: adversativ = einen Gegensatz bildend. Und: adversativ Konjuktion = entgegengesetzes Bindewort (z. B. aber) und adversatives Asyndeton = bindelose Wort- oder Satzreihe, deren Glieder gegensätzliche Bedeutung haben z.B. heute rot, morgen tot. Weiter: Adversativ kommt aus dem Lateinischen (adversa = gegen; adversum = feindlich) und heißt in diesem Fall sowas wie gegnerisch, sich feindlich gesinnt, entgegengesetzte Interessen vertretend.

**Rabulistik = Argumentations-, Redeweise eines Rabulisten: Rabulist = jmd., der in geschickter Weise beredt-spitzfindig argumentiert, um damit einen Sachverhalt in einer von ihm gewünschten, aber nicht der Wahrheit entsprechenden Weise darzustellen; Wortverdreher. Gibt auch in der weiblichen Form: Rabulistin. (Na also geht doch!).

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