Apropos Zeuge: Richard Adam

Abschrift IMG_4989.jpg Anlage H (Seite 48 der Akte Hirschel . /. Esslen Waterloo Theater)

Sonderrundschreiben No. 1

Betrifft: Organisation

Der Präsident der Reichsfilmkammer, Herr Staatsminister Professor Dr. Oswald Lehnich hat mir (mit?) Wirkung vom 6. Jan. d. J. für den gesamten Geschäftsbereich der Reichsfilmkammer einschließlich aller Fachverbände und Untergliederungen einen neuen Geschäftsverteilungsplan erlassen. Dieser seht (sieht?) die Aufgliederung der Verwaltung der Kammer nach den Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung vor. Die neue Organisation stellt die straffe Konzentration der gesamten Arbeit der Kammer sicher; durch die Bildung der Fachausschüsse ist Gewähr dafür gegeben, dass die verantwortliche Mitarbeit des Berufsstandes für die Arbeit der Kammer erhalten bleibt und weiter ausgebaut wird.

Es sind folgende vier Hauptabteilungen gebildet worden: Hauptabteilung I Allgemeine Verwaltung “ II Politik und Kultur “ III Künstlerische und soziale Betreuung und des Filmschaffens “ IV Filmwirtschaft und -technik.“ Ausserdem ist noch folgendes auszuführen: Die Reichsfilmkammer, Hauptabteilung IV, Abt. 3 Fachgruppe Filmtheater ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten, welche die Filmtheater und die Angehörigen des Berufsstandes der Filmtheaterbesitzer berühren. Die genannte Fachgruppe ist die an die Stelle des Reichsverbandes Deutscher Filmtheater e. V. tretende öffentliche Dienststelle. Bei der Reichsfilmkammer werden Fachausschüsse gebildet für:

a) Filmproduktion b) Ein- und Ausfuhr c) Atelierbesitz d) Filmverleih e)== Filmtheater f) Filmtechnik g) Kultur- und Werbefilmhersteller (IMG_4990.jpg) Die Berufung und Abberufung der Ausschussmitglieder des Fachausschusses für Filmtheater erfolgt durch den Präsidenten der Reichsfilmkammer. Der Fachausschus für Filmtheater hat eine Vorsitzenden. Der Vorsitzende des Reichsverbandes Deutscher Filmtheater e. V. ist zum Vorsitzenden dieses Fachausschusses für Filmtheater berufen. Ebenso werden bei den Landesleitungen der Reichsfilmkammer, also den bisherigen Landesverbünden des Reichsverbandes Deutscher Filmtheater e. V. Bezirksausschüsse gebildet, welche bestehen aus: a) den Gaubeauftragten der Kammer aus dem Landesleitungsbezirk b) Vertretern aus der Fachgruppe Filmtheater c) Vertretern aus der Fachgruppe Verleih d) in München ferner im Bedarfsfall aus Vertretern der Reichsfachschaft Film und der Fachgruppe Filmproduktion. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ausschusses werden vom Präsidenten der Reichsfilmkammer bestellt und abberufen. Die Durchführung des Aufbaus der Kammer erfolgt zunächst nur in organisatorischer, nicht auch in haushaltsrechtlicher Hinsicht.

Alle Beiträge der Filmtheaterbesitzer in ihrer Eigenschaft als Zugehörige zum Berufsstande der Filmtheaterbesitzer sind also nach wie vor in der bisherigen Weise weiter zu entrichten, und zwar wie folgt:

Reichsverband Deutsche Filmtheater e.V. Bezirksleitung Norddeutschland Postscheck-Konto: “Richard Adam, Verbandsbeitragskonto Hbg. 83111.

Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei der vorstehenden Regelung lediglich um eine organisatorische Zusammenfassung handelt. In allen, wie auch immer gearteten Angelegenheiten, auch soweit solche organisatorische Fragen betreffen, haben sich die Filmbesitzer in erster Linie an die Landesleitung zu wenden.

H E I L H I T L E R Reichsfilmkammer Landesleitung Norddeutschland gez.: Adam.

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